Dorothee Dienstbühl - Clankriminalität

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Das Phänomen Clankriminalität stellt die Sicherheitsbehörden in mehrerlei Hinsicht vor eine Herausforderung, denn Bandbreite und Qualität der Straftaten reichen von professioneller Organisierter Kriminalität bis zu exzessiv ausgetragener Gewalt im öffentlichen Raum. Entsprechend hoch ist das öffentliche Interesse an diesem Thema und entsprechend groß das Politikum. Dabei betrifft Clankriminalität längst nicht nur die Polizei, sondern unterschiedliche Behörden.
Um Clankriminalität entgegenzuwirken, muss man sie zunächst verstehen. Dieses Handbuch klärt wichtige Fragen zum Wesen der Familienclans, der Kriminalität von Mitgliedern und Methoden der Verbrechensbekämpfung durch interbehördliche Kooperationen.

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II. Phänomenologie und Erfassung

II. Phänomenologie und Erfassung

Inhaltsverzeichnis

1. Begriffe und Wesen

2. Herkunft und Migration

3. Familienstrukturen

4. Eigenes Rechtsverständnis und Paralleljustiz

5. Gründe für die hohe Kriminalitätsbelastung (Ätiologie)

6. Darstellung der Kriminalität

7. Einordnung von Clankriminalität als gesellschaftliches Problem

8. Zusammenfassung

Kriminalität durch Personen aus türkisch-arabischen Großfamilien ist zu einem Problem in mehreren deutschen Städten avanciert. Sie werden charakterisiert als „ethnisch abgeschottete Subkulturen“.[1] Clankriminalität als Phänomen soll nachfolgend genauer untersucht werden. Die Kriminalphänomenologie fasst alles zusammen, was ein Phänomen beschreibt. Nachfolgend wird der Gegenstand Clankriminalität in seinen Grundlagen und seinem Ausmaß beschrieben, um auf dieser Basis Dimension und Handlungsfelder darzustellen. Vor allem die Hintergründe sollen behandelt werden: Kriminalität als Verhalten ist stets kulturell beeinflusst.[2] Dies ist also längst nicht nur im Kontext Clankriminalität der Fall. Entsprechend müssen kulturelle Hintergründe Berücksichtigung finden, um Clankriminalität und die zugrundeliegende Lebensrealität und Erfahrungswahrheit zu verstehen. Zunächst muss aber auch der Begriff „Clan“ erläutert und für alle nachfolgenden Ausführungen abgegrenzt werden.

Anmerkungen

[1]

Vgl. LKA NRW 2018, S. 4.

[2]

Walder/Hansjakob 2006, S. 59.

II. Phänomenologie und Erfassung› 1. Begriffe und Wesen

1. Begriffe und Wesen

Die Begriffe (Familien)Clan und Clankriminalität stehen – im Übrigen zu Recht – in der Kritik, Menschen aufgrund ihres Geburtsamens und ihrer Herkunft zu stigmatisieren. In diesem Kontext titelte die taz : „Sippenhaft für die Statistik“, um über das Lagebild der „sog. Clankriminalität“ des Landes Niedersachsen zu berichten.[1] Dabei wurde auf den Zeit-Artikel „So schnell wird man zum Clan-Kriminellen“ verwiesen, der die Stigmatisierung durch die Begrifflichkeit gegenüber Personengruppen in den Fokus nimmt.[2] Die Journalisten hinterfragen, ob man Menschen aufgrund von verwandtschaftlichen Verhältnissen bei Auffälligkeiten auf diese Zugehörigkeit abstellen darf. 1996 nutzte die taz die Begriffe „Sippe, Clan, Stamm“ im gleichnamigen Artikel, um den Einfluss hanseatischer Familien aufgrund ihrer Verwandtschaftssituation zu beschreiben.[3] Insofern ist also bereits die Frage nach einer Familienzugehörigkeit zur Bewertung von kriminellem Verhalten ein Streitpunkt, der sich im Clan-Begriff entlädt. Zudem stellt sich tatsächlich die Frage, ob wir von rein familiären, also blutsverwandten Strukturen sprechen und inwiefern dieser Umstand überhaupt relevant für die Behandlung des Phänomens ist. Daher werden nachfolgend die Begriffe Clan, wie auch die verwandten Begriffe Sippe und Stamm, sowie Clankriminalität ausführlich behandelt und in Hinblick auf ihren Nutzen untersucht.

Anmerkungen

[1]

Conti , taz v. 18.6.2020.

[2]

Amjahid , Zeit Online v. 26.5.2020.

[3]

Vgl. Mertins , taz v. 13.7.1996.

II. Phänomenologie und Erfassung› 1. Begriffe und Wesen› 1.1 Clan

1.1 Clan

Für Clans existiert keine allgemein anerkannte Definition, sie werden jedoch als älteste und natürlichste Form menschlicher Organisationen aufgefasst, welche durch die gleiche Sprache, Kultur und Regeln ein Zugehörigkeitsgefühl aufweisen.[1] Der Begriff beschreibt einen „Familienverband, Sippe, Clique“.[2] Abgeleitet vom lateinischen Begriff planta „Spross“ wurde im altirischen cland (später irisch clann ) für „Kinder, Nachkommenschaft“ verwendet.[3] Die Abstammung kann dabei mythischer Art sein, was bedeutet, dass es nicht zwangsläufig um eine nachvollziehbare Blutslinie gehen muss.[4] Eingedeutscht als Klan ist der Begriff im soziologischen Sinn „von stark wechselnder Bedeutung für alle unilinealen Abstammungsgruppen in verschiedenen Familiensystemen.“[5] In Abgrenzung zum Familienbegriff gehe es zudem eher um bestimmte Funktionen des Familiensystems (wie eine ökonomische, religiöse, politische bzw. einer Kombination unterschiedlicher Funktionen).[6]

Exkurs: Sippe, Stamm, Großfamilien

Der Clan-Begriff ersetzte im 20. Jahrhundert den der Sippe(engl. sip ) für eine Großfamilie im englischsprachigen Raum. Allerdings mit der Einschränkung einer eindeutigen Abstammungslinie nach dem amerikanischen Anthropologen George Murdock .[7] Im Althochdeutsch wurde das Wort Sippe zur Bezeichnung von Blutsverwandtschaft verwendet ( sibba ).[8] In diesem Kontext und in der weiteren Verwendung bezeichnete der Begriff „Verwandtschaft, Liebe, Freundschaft“.[9] Im Germanischen bezeichnete der Begriff zunächst „die durch ein Bündnis begründete Verwandtschaft“[10], später die „Zugehörigkeit durch Abstammung und Verwandtschaft“.[11] Im allgemeinen Sinne bezeichnet Sippe somit eine (Groß)Familie im weiteren Sinn, deren Abstammung – wie auch bei einem Clan – nicht in einer Blutslinie erfolgen muss, sondern erdacht sein kann. Vor allem in vorstaatlichen Gesellschaften umschrieben sie die Zugehörigkeit mit religiöser, wirtschaftlicher und politischer Funktion. Damit umfasst sie eigene Regeln und Riten. Sippe oder auch Sippschaft wird im heutigen Sprachgebrauch eher umgangssprachlich gebraucht, um die Verwandtschaft zu bezeichnen,[12] hat dabei aber auch eine negative Konnotation.

Auch der Stammesbegriffist nicht trennscharf und wird heute synonym zu Clans verwendet, besagt aber ähnliches wie der Sippenbegriff. Häufiger wird von Volksstämmen gesprochen, die eine einfache gesellschaftliche Organisationsform haben, die mit der Vorstellung einer gemeinsamen Abstammung der Mitglieder einherging.[13] Sprache/Dialekt, Religion, Brauchtum schaffen eine Grundlage für politisches Gemeinschaftshandelns, mit denen die Interessen der Mitglieder zusammengehalten werden.[14] Dies schafft wiederum Grundlage für ein gelebtes Regelwerk und Gesetze, die als gesellschaftliches und somit künstlich zu begreifen ist.[15] Der Begriff geht sowohl auf die Abstammung zurück, als eben auch in der Vorstellung eines Baumes, in dem die Wurzeln die Abstammung symbolisieren und der nach allen Seiten in die Verwandtschaftsverzweigungen entwickelt (vgl. Stammbaum, Stammbaumforschung, Stammbuch, etc.).[16] Stammesstrukturen werden in der westlichen Gesellschaft dann als tribale Strukturenbezeichnet, wenn es um gelebte Regelwerke geht, die außerhalb des geltenden Rechts liegen, also die Implementierung von Stammesrecht. Dies inkludiert, dass es soziale Zusammenschlüsse gibt, die geltendes Recht nicht anerkennen und ihre eigenen Gesetze als höherwertig erachten.[17] Stämme zeichnen sich zudem durch ihre Konkurrenz zueinander aus.[18]

Da beide Begriffe, wie auch der Begriff Clans im heutigen Sprachgebrauch negativ betrachtet werden, verwendeten Polizei und Presse häufiger den Begriff der Großfamilie, um beispielsweise über Streitigkeiten, die untereinander im öffentlichen Raum ausgetragen wurden, zu berichten. Ob dies dazu beitragen konnte, keinerlei Vorurteile zu schüren, kann kritisch betrachtet werden,[19] obwohl der Begriff auch durch historische Formen durchaus vielfältiger interpretiert werden kann.[20]

Der Clanbegriff wird mittlerweile eher als ein in anderen Ländern praktiziertes soziales Konstrukt betrachtet, da es dem heute in Europa gelebten Individualismus[21] entgegensteht.[22] In vergangenen Zeiten gab es dieses durchaus auch in Europa.

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