Dorothee Dienstbühl - Clankriminalität

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Das Phänomen Clankriminalität stellt die Sicherheitsbehörden in mehrerlei Hinsicht vor eine Herausforderung, denn Bandbreite und Qualität der Straftaten reichen von professioneller Organisierter Kriminalität bis zu exzessiv ausgetragener Gewalt im öffentlichen Raum. Entsprechend hoch ist das öffentliche Interesse an diesem Thema und entsprechend groß das Politikum. Dabei betrifft Clankriminalität längst nicht nur die Polizei, sondern unterschiedliche Behörden.
Um Clankriminalität entgegenzuwirken, muss man sie zunächst verstehen. Dieses Handbuch klärt wichtige Fragen zum Wesen der Familienclans, der Kriminalität von Mitgliedern und Methoden der Verbrechensbekämpfung durch interbehördliche Kooperationen.

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[2]

Vgl. Zigmann , Kriminalistik 12/2015, S. 758.

[3]

BKA (Hrsg.) 2020, S. 32.

[4]

Vgl. erstmalige Ausweisung im bundesweiten Lagebild OK des BKA 2019, vgl. BKA 2020, S. 34.

[5]

N.N., WDR v. 20.12.2019.

[6]

Vgl. Nibbrig , Berliner Morgenpost v. 12.11.2017.

[7]

Z.B. eine Schlägerei mit 20 Personen unter Einsatz von Stichwaffen im März 2020, vgl. N.N., WAZ v. 15.3.2020.

[8]

N.N., Welt v. 16.1.2020.

[9]

Rütten , Stern v. 11.9.2018.

[10]

Behrend , Berliner Morgenpost v. 20.4.2013.

[11]

Posener , Welt v. 16.11.2016.

[12]

N.N., Focus v. 29.5.2020.

[13]

N.N., Focus v. 2.1.2020.

[14]

Vgl. Einschätzung des Polizeipräsidenten Bremen, in: Michel , Weserkurier v. 18.3.2019.

[15]

N.N., Welt v. 8.10.2019.

I. Einführung› 1. Herausforderung für Sicherheitsbehörden, Verwaltung und Justiz

1. Herausforderung für Sicherheitsbehörden, Verwaltung und Justiz

Das Thema Clankriminalität stellt die Sicherheitsbehörden in mehrerlei Hinsicht vor eine Herausforderung. Im öffentlichen Raum werden zum einen persönliche Auseinandersetzungen zwischen Familienkollektiven physisch und sogar mit Waffengewalt ausgetragen. Das schwächt das Sicherheitsempfinden der Bürger und suggeriert, dass der Staat und seine Exekutive zu schwach seien, dem Agieren der Clans entgegen zu wirken. Entsprechend hoch ist das öffentliche Interesse an dem Thema. Die aktuellen Diskussionen erzeugen dabei auch Druck: Die Menschen wollen schnelle und einfache Lösungen sehen, die teilweise weder realistisch noch rechtskonform sind, während andere in Berichtserstattung und polizeilichem Vorgehen eine Dramatisierung zulasten ethnischer Minderheiten sehen, die einem kollektiven Rassismus Vorschub leisten.

Auch die Justiz gelangt immer wieder an die Grenzen ihrer Handhabe, wenn Familienmitglieder oder (spontan) Verlobte vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen oder pünktlich zur Gerichtsverhandlung mit neuen Papieren erscheinen, nach welchen sie neuerdings beispielsweise aus Syrien stammen und jünger sind, als sie selbst dachten, oder sie drohen einfach schlicht Richtern und Staatsanwälten, noch häufiger aber den Zeugen,[1] die sich dann im Gerichtssaal an nichts mehr erinnern können bzw. keine Aussage machen wollen,[2] oder es handelt sich um Streit innerhalb der Community, wegen dem sie sich nach blutigen Auseinandersetzungen außergerichtlich geeinigt haben, und verweigern die Aussage.[3]

Clankriminalität betrifft längst nicht nur Sicherheitsbehörden: Betrugsmaschen zur Erschleichung von Leistungen richten sich mitunter gegen die Agentur für Arbeit (AfA), Jobcenter, Kindergeldstellen. So zeigt sich eine Variante des Leistungsmissbrauches im SGB II: Hier behaupten Paare, getrennt zu sein, leben jedoch zusammen. Der Vorteil liegt auf der Hand: Eine Mutter, die mit ihren Kindern eine Bedarfsgemeinschaft bildet, bekommt die vollen Leistungen aus Miete, den Regelhöchstsatz und alle notwendigen Bedarfe, die geltend gemacht werden können (z.B. wenn ein Haushaltsgerät kaputtgeht, etc.). Geht der Mann arbeiten, müsste sein Gehalt angerechnet werden. Ist der Mann erwerbsloser, bedürftiger Leistungsempfänger, stehen auch ihm der Regelhöchstsatz und die Miete für eine Wohnung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu. Seine Wohnung könnte er dann beispielsweise vermieten. In beiden Fällen ergeben sich also widerrechtlich erwirtschaftete finanzielle Vorteile, um die der Staat und die Solidaritätsgemeinschaft bewusst betrogen werden.[4]

Ferner werden Mitarbeiter im öffentlichen Dienst zur Zielscheibe von Gewalt und Einschüchterungsversuchen,[5] wenn sie beantragte Leistungen aus tatsächlichen Gründen vorenthalten oder wie in einem oben dargestellten Fall Ermittlungen einleiten und Strafanzeige erstatten oder zu Unrecht ausgezahlte Gelder zurückfordern.

In dem Spannungsfeld des politischen Diskurses zwischen den Ansichten, ob es sich nun bei Clankriminalität um ein Problem handelt, das bereits zu mächtig geworden ist, als dass man es noch in den Griff bekommen könnte, oder ob es sich um ein willkürlich aufgebauschtes Problem handelt, hilft nur, vorhandene Probleme zu erkennen, Fakten als solche zu benennen und das Thema zu versachlichen. Um das zu können, muss man das Phänomen Clankriminalität und das soziologische Konstrukt Familienclan zunächst verstehen lernen.

Anmerkungen

[1]

Vgl. Henninger , Kriminalistik 12/2002 S.S. 714-729, Nachdruck Kriminalistik 5/2019, S. 282, Hermann , NZZ v. 6.5.2019.

[2]

Vgl. Spilcker , Kölner Stadtanzeiger v. 4.9.2019.

[3]

N.N., Berliner Morgenpost v. 15.1.2020.

[4]

Auf entsprechende Praktiken und Möglichkeiten zur Intervention wird unter Kapitel IVgenauer eingegangen.

[5]

Vgl. N.N., Focus v. 30.9.2019.

I. Einführung› 2. Zum Nutzen der Kriminologie

2. Zum Nutzen der Kriminologie

Um das Problem Clankriminalität besser zu ergründen, kann die Kriminologie einen wichtigen Beitrag leisten. Die Wissenschaft der Kriminologie (von crimen und logos = Lehre vom Verbrechen) befasst sich mit sämtlichen Facetten kriminellen Verhaltens. Es gibt diverse Ansätze für Definitionen, die allesamt ihre Stärken und Schwächen haben.[1] Darauf, sie aufzuzählen, wird nachfolgend verzichtet, stattdessen kann aber der Charakter beschrieben werden.

Innerhalb der Kriminologie existieren unterschiedliche Richtungen:[2]

Kritische Kriminologie: Sie thematisiert Kontroll- und Kriminalisierungsprozesse, vor allem aber die zuständigen Instanzen (Polizei, Justiz). Diese Richtung ist in erster Linie sozialwissenschaftlich orientiert.

Kriminalpolitische Kriminologie: Diese Richtung befasst sich vor allem mit der Optimierung strafrechtlicher und gesellschaftlicher Kriminalprävention.

Angewandte Kriminologie: Als „Einzelfall-Kriminologie“ ist ihr Praxisfeld vor allem die Strafrechtspflege.

In den vorliegenden Ausführungen geht es vor allem um die kriminalpolitischeund die angewandte Kriminologie. In diesem Sinne sollen erfahrungswissenschaftlich fundierte Erkenntnisse der kriminologischen Forschung für die Praxis und für die Beurteilung des konkreten Einzelfalles nutzbar gemacht werden. Aus dem weiten Aufgabenfeld, Kriminalität und kriminelles Verhalten zu erforschen, ergeben sich vielfältige Untersuchungsgegenstände und Aufgabengebiete. Solche, insbesondere auf den vorliegenden Untersuchungsgegenstand von Clankriminalität fokussiert, sind beispielsweise

Ätiologie: Ursache für Entstehung von Clankriminalität auch unter Einbeziehung der Herkunfts- und Migrationsgeschichte, sowie den gelebten Normen und Werten.
Phänomenologie: Erscheinungsformen und Beschreibungen zum Untersuchungsgegenstand; Unterschiede und Berührungspunkte zu andern Phänomenen.
Erfassung: Zahlenmaterial (z.B. Mitgliederzahlen, Entwicklungen, Straftaten, etc.¸ Registrierte Kriminalität (Hellfeld) und nicht registrierte Kriminalität (Dunkelfeld).
Kriminalprognose: Voraussage kriminellen Verhaltens und kriminalitätsrelevanter Entwicklungen (Kriminalprognose) unter Einbeziehung der kriminellen Zugkraft von Familie und Milieu.
Kriminalgeografie: Deskriptive (Darstellung Auftreten) und ätiologische (Ursachen für Gruppenbildung an bestimmten Räumen) Verortung von Kriminalität, Tätern und Opfern/entstandenen Schäden.
Viktimologie: Gegen wen richtet sich die Kriminalität? Was charakterisiert die Opfer, in welche Gruppen können sie unterteilt werden und wie kann man sie schützen? Was bedeutet es, wenn die Opfer gleichzeitig Täter sind?
Tätertypologien/Täterprofile: Wer tritt in die Gruppen ein und verübt welche Form von Kriminalität (Motivation); ggf. Darstellung nach Rolle, Funktion und Hierarchieebene als Typologie oder individuelle Profilbeschreibung.
Prävention: Gesamtheit aller Interventionsansätze zur Verhinderung von Kriminalität (primär, sekundär und tertiär), umfasst daher auch alle Arten der Intervention.
Poenologie: Wirkung von Strafen, Kriminaltherapie (Forensik) und ggf. die damit verbundene (kritische) Institutionenforschung.

Im Kontext der Kriminalwissenschaftenbildet die Kriminologie optimaler Weise eine fundierte Basis, auf der Kriminalistik und Kriminalpolitik ansetzen können. Kriminalistikbehandelt die methodische Bekämpfung von Kriminalität. Sie ist eine Wissenschaft mit hohem Anwendungsbezug. In dieser Fachdisziplin sind verbrechens-vorbeugende (präventive) und vor allem strafverfolgende (repressive) Maßnahmen eingeschlossen. Die Kriminalistik behandelt somit sämtliche Methoden, Taktiken und Techniken[3], die für den Einzelfall zur Anwendung kommen können. Ziel ist die Vermittlung, Überprüfung und Optimierung für die polizeiliche Ermittlung, die durch forensische (gerichtsfeste) Beweise erfolgen soll, sowie alle rechtlich zulässigen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren und das Verhindern von Straftaten. Kriminalpolitikumfasst sowohl die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit staatlichen und außerstaatlichen Maßnahmen zum Schutz der Gesellschaft bzw. des einzelnen Bürgers vor Kriminalität als auch sämtliche Maßnahmen als Resultat auf kriminelle Phänomene selbst. Zum anderen kann sie als ein Teilbereich der Sicherheitspolitik verstanden werden.[4] Gerade der Diskurs über kriminalpolitische Maßnahmen, wie neue Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden (wie z.B. die Vorratsdatenspeicherung)[5] oder der Umgang mit Kriminalität, z.B. Gewalt gegen Polizeibeamte, Gewalt durch Polizeibeamte, ist Gegenstand der öffentlichen Meinung.

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