Dorothee Dienstbühl - Clankriminalität

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Das Phänomen Clankriminalität stellt die Sicherheitsbehörden in mehrerlei Hinsicht vor eine Herausforderung, denn Bandbreite und Qualität der Straftaten reichen von professioneller Organisierter Kriminalität bis zu exzessiv ausgetragener Gewalt im öffentlichen Raum. Entsprechend hoch ist das öffentliche Interesse an diesem Thema und entsprechend groß das Politikum. Dabei betrifft Clankriminalität längst nicht nur die Polizei, sondern unterschiedliche Behörden.
Um Clankriminalität entgegenzuwirken, muss man sie zunächst verstehen. Dieses Handbuch klärt wichtige Fragen zum Wesen der Familienclans, der Kriminalität von Mitgliedern und Methoden der Verbrechensbekämpfung durch interbehördliche Kooperationen.

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das Ausleben eines stark überhöhten familiären Ehrbegriffsund das innerfamiliäre Sanktionieren von Verstößen gegen diesen Ehrbegriff,
das Voranstellen von familieninternen, oft im Gewohnheitsrecht verwurzelten Normenüber das Gesetz und die Verfassung,
ein hohes Maß an Gewaltbereitschaft, welche durch ein hohes Mobilisierungspotential gestützt wird,
das Provozieren von Eskalationenauch bei nichtigen Anlässen oder geringfügigen Rechtsverstößen unter Ausnutzung clanimmanenter Mobilisierungs- und Bedrohungspotentiale,
eine mangelnde Integrationsbereitschaft, die mitunter Aspekte einer Ghettoisierung bis hin zur inneren Abschottungenthält und ein bewusstes oder generelles Ablehnen der allgemeinen Rechtsordnung erkennen lässt und
eine den Rechtsstaat umgehende oder unterlaufende Paralleljustiz.“[4]

Das niedersächsische LKA behält sich mit seiner Formulierung vor, den Begriff Clan nicht zu kriminalisieren und den bislang nicht abschließenden Indikatorenkatalog zur Subsumtion nutzen, ihn aber noch weiter ergänzen zu können. Das LKA verweist darüber hinaus auf gegenwärtige länderübergreifende Initiativen, um den Begriff Clankriminalität konkreter zu gestalten.[5]

Das LKA NRW weist darauf hin, dass auch auf polizeifachlicher Ebene weder im Bund noch in den Ländern ein einheitliches Verständnis darüber besteht, welche Kriterien einen Clan ausmachen, ab wann eine Gruppierung dem zuzurechnen ist und welche Phänomene und Sachverhalte unter Clankriminalität zu subsumieren sind.[6] Konsens besteht in den unterschiedlichen Behörden über den Aspekt, dass sich Clans durch ethnische Geschlossenheit und abgeschottete, auf Familienzugehörigkeit reduzierte Strukturen definieren. Auch in der Bewertung, dass in den Strukturen neben der Begehung von Straftaten das Verursachen von Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch ein familiäres Netzwerk geduldet, gefördert oder geprägt wird, sind sich alle involvierten Sicherheitsbehörden einig.[7]

Die dargestellten Begriffe werden gegenwärtig sehr kontrovers diskutiert. Zum einen fehlt allen Beteiligten einerseits die nötige Trennschärfe, andererseits sehen sie in den Begriffen Clan, Stamm und Sippe eine Abwertung und Stigmatisierung ganzer Personengruppen. Clan und Stamm zeigen dabei von Vorstellungen afrikanischer und arabischer Bevölkerungsgruppen, wobei auch Familienkollektive, die der italienischen Mafia zuzuordnen sind, gemeinhin als Clan tituliert werden.[8] Sippe oder Sippschaft findet heute im deutschen Sprachgebrauch eine eher umgangssprachliche und mitunter abwertende oder flapsige/scherzhafte Verwendung (u.a. auch für die eigene Verwandtschaft oder die des Partners).[9] Somit sind all diese Begriffe zunächst wertneutral als Versuche zu begreifen, gesellschaftliche Lebensformen mit einem mehr oder weniger verwandtschaftlichen Bezug zu beschreiben. Die negative Konnotation entwickelt sich erst im gesellschaftlichen Diskurs und vor allem durch die Berichterstattung von Straftaten, Verstößen, Respektlosigkeiten gegen Staatsbedienstete, usw. Dadurch sind auch die weitläufigen Vorstellungen von Clankriminalität geprägt. Der Gebrauch der Begriffe „Clan“ oder auch „Clanfamilien“ ist folglich dadurch bedingt, dass die familiären Zusammenschlüsse relevant für das rechtswidrige Verhalten sind.

Gleichwohl, welche Begriffe man verwendet: So sehr von zu generellen Sprachverboten abzusehen sein muss, darf es gleichzeitig niemals darum gehen, eine andere Lebensform per se abzuwerten und einzelne Namen unter einen Generalerdacht zu stellen, darauf verweisen auch stets die Behörden, die mit der Strafverfolgung betraut sind.[10] Dieses Spannungsfeld, das durch das Phänomen und die Benennung dessen als „Clankriminalität“ entstanden ist, beeinflusst auch die Kriminalitätsbekämpfung und deren Wahrnehmung in der Öffentlichkeit. Im kriminologischen Kontext geht es darum, Beobachtungen und Probleme zu beschreiben, Zusammenhänge herzustellen und zu erläutern und ihren Einfluss auf kriminelles Verhalten zu analysieren. Sind Einflussfaktoren ersichtlich, werden sie entsprechend benannt, ohne dabei einen Anspruch auf Generalität und Monokausalität zu erheben. Dies muss auch unter den weiteren phänomenologischen Betrachtungen stets im Blick behalten werden.

Anmerkungen

[1]

Vgl. BKA (Hrsg.) 2019, S. 10.

[2]

LKA NRW (Hrsg.) 2019, S. 7.

[3]

LKA Niedersachsen (Hrsg.), S. 6.

[4]

LKA Niedersachsen (Hrsg.) 2020, S. 5.

[5]

Ebd.

[6]

LKA NRW (Hrsg.) 2019, S. 7.

[7]

LKA Niedersachsen (Hrsg.) 2020, a.a.O.

[8]

So hieß ein erfolgreicher französischer Film mit Jean Gabin als Patriarch einer Mafia-Großfamilie „Der Clan der Sizilianer“.

[9]

Vgl. Deutscher Taschenbuch Verlag (Hrsg.) 2005, S. 1296.

[10]

Vgl. LKA Niedersachsen (Hrsg.) 2020, S. 4.

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