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zurück zu Rn. 86 Eine mittelbare Wirkung kann auch in Bezug auf das Eigentum bestimmter Grundstückseigentümer gegeben sein.[48] Beispiel Dies ist beim Bauerwartungsland der Fall. Hiervon spricht man, wenn Ackerland im Flächennutzungsplan als Baufläche dargestellt wird. In diesem Fall steigen in der Regel die Grundstückspreise. Online-Wissens-Check Welche Rechtsnatur kommt dem Flächennutzungsplan zu? Gibt es eine Ausnahme von dieser Beurteilung und wenn ja warum? Überprüfen Sie jetzt online Ihr Wissen zu den in diesem Abschnitt erarbeiteten Themen. Unter www.juracademy.de/skripte/login steht Ihnen ein Online-Wissens-Check speziell zu diesem Skript zur Verfügung, den Sie kostenlos nutzen können. Den Zugangscode hierzu finden Sie auf der Codeseite . 3. Teil Kommunale Bauleitplanung › B. Bauleitpläne nach § 1 Abs. 2 BauGB › IV. Der Bebauungsplan
, 416
, 597
, 698
Vorwort
Codeseite
Literaturverzeichnis
1. Teil Einführung
2. Teil Grundlagen des öffentlichen Baurechts
A. Begriff des Baurechts
B. Unterscheidung zwischen privatem und öffentlichem Baurecht
I. Das private Baurecht
II.Das öffentliche Baurecht
1. Begriff
2. Funktion
3. Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
a) Bauplanungsrecht
b) Bauordnungsrecht
c) Verhältnis des Bauplanungs- zum Bauordnungsrecht
III.Verhältnis des privaten zum öffentlichen Baurecht
1. Grundsatz
2. Ausnahmen
C. Verfassungsrechtliche Grundlagen
I. Eigentumsgarantie, Art. 14 Abs. 1 GG
II. Kommunale Selbstverwaltungsgarantie, Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG
III. Gesetzgebungskompetenzen
D. Der vom Baurecht geschützte Personenkreis
I. Eigentümer und ihnen gleichgestellte dinglich Berechtigte
II. Obligatorisch Berechtigte
E. Bestandsschutz
I. Der Begriff des (baurechtlichen) Bestandsschutzes
II. Die zwei Arten des baurechtlichen Bestandsschutzes
1. Passiver Bestandsschutz
2. Aktiver Bestandsschutz
III. Grundlagen des Bestandsschutzes
IV. Voraussetzungen und Grenzen des passiven Bestandsschutzes
V. Voraussetzungen und rechtliche Zulässigkeit des aktiven Bestandsschutzes
1. Einfach-aktiver Bestandsschutz
2. Qualifiziert-aktiver Bestandsschutz
F. Einfach-gesetzliche Rechtsquellen
I. Das Raumordnungsgesetz (ROG)
II. Das Baugesetzbuch (BauGB)
III. Die Landesbauordnung (LBO)
3. Teil Kommunale Bauleitplanung
A. Überblick
I. Kommunale Bauleitplanung
II. Abgrenzung zur Raumordnung und zur Fachplanung
B. Bauleitpläne nach § 1 Abs. 2 BauGB
I. Die Funktionen der kommunalen Bauleitplanung
II. Das zweistufige System der Bauleitplanung
1. Der Flächennutzungsplan
2. Der Bebauungsplan
3. Die Verfahren zur Entwicklung des Bebauungsplanes
a) Der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte Bebauungsplan, § 8 Abs. 2 S. 1 BauGB
b) Das Parallelverfahren, § 8 Abs. 3 BauGB
c) Der vorzeitige Bebauungsplan, § 8 Abs. 4 BauGB
d) Der selbständige Bebauungsplan, § 8 Abs. 2 S. 2 BauGB
III.Der Flächennutzungsplan
1. Funktionen
2. Inhalt
3. Form der Darstellungen
4. Räumlicher Geltungsbereich
5. Rechtsnatur
6. Rechtswirkungen des Flächennutzungsplans
a) Anpassungspflicht für öffentliche Planungsträger, § 7 BauGB
b) Rechtliche Bindung der Gemeinde (Entwicklungsgebot), § 8 Abs. 2 S. 1 BauGB
c) Rechtswirkungen gegenüber Dritten
IV.Der Bebauungsplan
1. Funktion
2. Inhalt
a) Numerus clausus der Festsetzungen
b) Planklarheit und Planbestimmtheit
c) Wesentlicher Inhalt, § 9 BauGB
d) Örtliche Bauvorschriften, § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 74 LBO
3. Rechtsnatur
4. Die inhaltlich unterschiedlichen Arten von Bebauungsplänen
a) Der qualifizierte Bebauungsplan, § 30 Abs. 1 BauGB
b) Der einfache Bebauungsplan, § 30 Abs. 3 BauGB
c) Der vorhabenbezogene Bebauungsplan, §§ 12 Abs. 1, 30 Abs. 2 BauGB
d) Der Bebauungsplan der Innenentwicklung, § 13a BauGB
V.Besondere Bedeutung, Inhalt und Systematik der BauNVO
1. Besondere Bedeutung und Inhalt
a) In Bezug auf Flächennutzungspläne
b) In Bezug auf Bebauungspläne
2. Systematik der Gebietsbeschreibungen der BauNVO
VI.Außer-Kraft-Treten von Bauleitplänen
1. Aufhebung von wirksamen oder unwirksamen Bebauungsplänen
2. Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans
C. Die Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplanes und die Folgen eines Verstoßes gegen Vorschriften des BauGB
I. Ermächtigungsgrundlage
II.Formelle Rechtmäßigkeit
1. Zuständigkeit
a) Verbandskompetenz, §§ 2 Abs. 1 S. 1, 1 Abs. 3 BauGB
b) Organkompetenz, § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB i.V.m. § 24 Abs. 1 S. 1 GemO
2. Verfahren
a) Planaufstellungsbeschluss
b) Umweltprüfung und Umweltbericht
c) Öffentlichkeits-/Behördenbeteiligung, §§ 3, 4 BauGB
d) Planentwurf
e) Vollständige Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials, § 2 Abs. 3 BauGB
f) Satzungsbeschluss, § 10 Abs. 1 BauGB (i.V.m. den §§ der GemO)
g) Begründung des Bebauungsplans, § 9 Abs. 8 BauGB
h) (Soweit erforderlich) Genehmigung des Bebauungsplanes durch die höhere Verwaltungsbehörde, §§ 6 Abs. 2, 10 Abs. 2 BauGB
i) Ausfertigung
j) Ortsübliche Bekanntmachung, § 10 Abs. 3 BauGB
3. Form, § 10 Abs. 1 BauGB
III. Materielle Rechtmäßigkeit
1. Grundsatz der Erforderlichkeit, § 1 Abs. 3 BauGB
a) Planungsbefugnis
b) Erforderlichkeit der Planung, § 1 Abs. 3 BauGB
c) Verbotswirkung des § 1 Abs. 3 S. 1 BauGB
d) Gebotswirkung des § 1 Abs. 3 S. 1 BauGB
e) Keine planungsbezogenen Ansprüche des Bürgers
2. Gesetzliche Schranken
a) Entwicklungsgebot, § 8 Abs. 2 S. 1 BauGB
b) Anpassungspflicht, § 1 Abs. 4 BauGB
c) Bestimmtheitsgebot
d) Beachtung des Planungsrahmens (Vorgaben der BauNVO)
e) Interkommunales Rücksichtnahmegebot, § 2 Abs. 2 BauGB
3. Gebot der gerechten Abwägung
a) Allgemeine Planungsleitlinien, § 1 Abs. 5 BauGB
b) Besondere Planungsleitlinien, § 1 Abs. 6 BauGB
c) Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz, § 1a BauGB
d) Abwägungsgebot, § 1 Abs. 7 BauGB
D. Die Folgen von Verletzungen des BauGB bei der Aufstellung von Bebauungsplänen
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