b) Fall 2: Das Widerrufsrecht besteht ausnahmsweise auch gegenüber dem verbundenen Leistungsvertrag
2.Auswirkung des Widerrufs auf den verbundenen Vertrag
a) Fall 1: Das Widerrufsrecht besteht nur für den Darlehensvertrag
b) Fall 2: Das Widerrufsrecht besteht ausnahmsweise auch gegenüber dem verbundenen Leistungsvertrag
3. Die Beteiligten des Rückabwicklungsschuldverhältnisses
II. Der Einwendungsdurchgriff
III. Der Rückforderungsdurchgriff
1. Rechtslage bei Nichtigkeit oder Anfechtung des Kaufvertrags
2. Rechtslage bei Mangelhaftigkeit der Kaufsache
I. Zusammenhängende Verträge, § 360
8. Teil Grundzüge des Schadensrechts
A. Aufbauhinweise
B. Ermittlung des (ersatzfähigen) Schadens
I. Bestimmung der hypothetischen Lage
II.Differenzbetrachtung zur realen Lage
1. Ermittlung nachteiliger Abweichungen auf realer Seite
2. Behandlung mehrerer Ursachen
3. Schaden und Aufwendung
a) „Veranlasste“ Aufwendungen
b) Frustrierte Aufwendungen
4. Vorteilsausgleichung
a) Keine Anrechnung bei fehlendem Kausalzusammenhang
b) Normative Anrechnungsverbote
c) Überobligationsmäßiger Ausgleich
5. Schadensermittlung und Anspruchskonkurrenz
a) Gesetzliche Konkurrenzregelungen
b) Sonstige Fälle
III. Sonstige normative Beschränkungen des Schadens
1. Adäquanztheorie
2. Schutzzweck der Norm (oder „Rechtswidrigkeitszusammenhang“)
C. Art und Umfang des Schadensersatzes
I. Naturalrestitution nach § 249 Abs. 1
II. Ersatz der Herstellungskosten nach § 249 Abs. 2
III. Ersatz der Herstellungskosten nach § 250
IV. Naturalrestitution bei Zerstörung oder Verlust einer Sache?
V. Unmöglichkeit oder Unzulänglichkeit der Herstellung (§ 251 Abs. 1)
VI. Unverhältnismäßige Herstellungskosten (§ 251 Abs. 2)
D. Ersatz immaterieller Schäden
I. Naturalrestitution (§ 249)
II. Schmerzensgeld
III. Sonderfall: Entzogene Gebrauchsmöglichkeit
1. Tatsächlich entstandene Mehrkosten
2. Ersatzfähigkeit entgangener Gebrauchsmöglichkeit in sonstigen Fällen
E. Schadensminderung nach § 254
I. Mitverschulden
1. Mitwirkung bei der Entstehung eines Schadens
a) „Mitverschulden“ des geschädigten Gläubigers
b) Mitverantwortlichkeit ohne Verschulden
c) Mitverantwortlichkeit wegen Verschuldens Dritter
2. Mitverschulden bei Schadensabwendung und -minderung
3. Rechtsfolgen
F. Übungsfall Nr. 4
9. Teil Leistungsverweigerung
A. Grundlagen
I. Berücksichtigung von Einredetatbeständen
II. Einredearten
1. Peremptorische Einreden
2. Dilatorische Einreden
III. Einredeberechtigter
B. Die Verjährungseinrede
I. Wirkung der Verjährung
II.Gegenstand der Verjährung
1. Grundregel
2. Ausnahmen
3. Verjährung und Konkurrenz
4. Sonderregeln des § 218 für Rücktritt und Minderung
III.Die regelmäßige Verjährung
1. Verjährungsfrist
2. Beginn der Verjährung
a) Entstehung des Anspruchs
b) Jahresende
3. Höchstfristen
a) Höchstfristen für Schadensersatzansprüche
b) Höchstfristen für andere Ansprüche als Schadensersatzansprüche
IV. Ausnahmen nach §§ 196, 197
1.Verjährung nach § 197 Abs. 1
a) Verjährungsfrist
b) Beginn
2.Verjährung nach § 196
a) Verjährungsfrist
b) Beginn
V.Der Neubeginn der Verjährung
1. Wirkung des Neubeginns
2. Tatbestände
a) Anerkenntnis des Schuldners (§ 212 Abs. 1 Nr. 1)
b) Vollstreckungshandlung (§ 212 Abs. 1 Nr. 2)
VI.Die Hemmung der Verjährung
1. Wirkung der Hemmung
2. Die Hemmungstatbestände
a) Verhandlungen
b) Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung
VII. Vereinbarungen über die Verjährung
C. Übungsfall Nr. 5
D. Allgemeines Zurückbehaltungsrecht aus § 273
I. Wechselseitig bestehende Forderungen
II. „Konnexität“ der Forderung
III. Durchsetzbarkeit
IV. Ungleichartigkeit der Leistungen
V. Kein Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts
VI. Wirkung
E. Zurückbehaltungsrechte aus §§ 320, 321, 348
F. Zurückbehaltungsrecht aus § 410
Sachverzeichnis
Tipps vom Lerncoach
Warum Lerntipps in einem Jura-Skript?
Es gibt in Deutschland ca. 1,6 Millionen Studierende, deren tägliche Beschäftigung das Lernen ist. Lernende, die stets ohne Anstrengung erfolgreich sind, die nie kleinere oder größere Lernprobleme hatten, sind eher selten. Besonders juristische Lerninhalte sind komplex und anspruchsvoll. Unsere Skripte sind deshalb fachlich und didaktisch sinnvoll aufgebaut, um das Lernen zu erleichtern.
Über fundierte Lerntipps wollen wir darüber hinaus all diejenigen ansprechen, die ihr Lern- und Arbeitsverhalten verbessern und unangenehme Lernphasen schneller überwinden wollen.
Diese Tipps stammen von Frank Wenderoth, der als Diplom-Psychologe seit vielen Jahren in der Personal- und Organisationsentwicklung als Berater und Personal Coach tätig ist und außerdem Jurastudierende in der Prüfungsvorbereitung und bei beruflichen Weichenstellungen berät.
Die Wunschvorstellung ist häufig, ohne Anstrengung oder ohne eigene Aktivität „à la Nürnberger Trichter“ lernen zu können. Die modernen Neurowissenschaften und auch die Psychologie zeigen jedoch, dass Lernen ein aktiver Aufnahme- und Verarbeitungsprozess ist, der auch nur durch aktive Methoden verbessert werden kann. Sie müssen sich also für sich selbst einsetzen, um Ihre Lernprozesse zu fördern. Sie verbuchen die Erfolge dann auch stets für sich.
Gibt es wichtigere und weniger wichtige Lerntipps?
Auch das bestimmen Sie selbst. Die Lerntipps sind als Anregungen zu verstehen, die Sie aktiv einsetzen, erproben und ganz individuell auf Ihre Lernsituation anpassen können. Die Tipps sind pro Rechtsgebiet thematisch aufeinander abgestimmt und ergänzen sich von Skript zu Skript, können aber auch unabhängig voneinander genutzt werden.
Verstehen Sie die Lerntipps „à la carte“! Sie wählen das aus, was Ihnen nützlich erscheint, um Ihre Lernprozesse noch effektiver und ökonomischer gestalten zu können!
Lernthema 3 Leistungsfähigkeit, Ernährung und individueller Tagesrhythmus
Jura Lernen ist Kopfarbeit, die mit emotionalen und motivationalen Zuständen verbunden ist. Diese mentalen Prozesse sind physiologisch betrachtet elektrische Aktivität der Hirnzellen - also Körperarbeit. Und Körperarbeit erfordert und verbraucht Energie. Sie brauchen für eine erfolgreiche Lernarbeit eine angemessene Energiezufuhr durch passende Ernährung. Und weil es Tagesschwankungen in der Leistungsfähigkeit gibt, ist es für Sie wichtig, Ihre Lern- und Pausenplanung an einem individuell passenden Rhythmus auszurichten.
Lerntipps
Optimieren Sie Ihre Ernährung!
Zum Lernen ist es günstig, sich gut zu fühlen und geistig konzentriert zu sein. Nudeln zum Beispiel kurbeln das „Glückshormon“ Serotonin an und sind eine Langzeitenergiequelle, da der Körper die Kohlehydrate aus dem Mehl nur langsam abbaut. Aufmunternd wirken Brot, Fisch und Kartoffeln. Bananen wirken leicht beruhigend durch ihren Magnesiumgehalt. Durch zu wenig Nahrung sinkt der Blutzuckerspiegel ab, bewirkt eine Konzentrations- und damit Leistungsabnahme. Für das Gehirn sind daher kleinere Mahlzeiten (am besten fünf) optimal. Nicht umsonst wird von Ernährungsexperten nach wie vor das Schulbrot und ein Apfel empfohlen, auch wenn das bei vielen Schülern als uncool gilt. Denken Sie auch an Vitamine, besonders C, E und B und Mineralien wie Eisen und Calcium. Obst und Gemüse sind hier ideal.
Читать дальше