I. Ausgangspunkt
II. Echter Vertrag zugunsten Dritter
III. Gläubigerwechsel durch Abtretung (§ 398)
1. Einigung über die Abtretung der Forderung
a) Beachtung des Bestimmtheitsgrundsatzes
b) Allgemeine Wirksamkeitserfordernisse und -hindernisse
2. Berechtigung des Zedenten
a) Zedent verfügungsbefugter Forderungsinhaber
b) Keine Verfügungsbeschränkungen
c) Zedent verfügungsbefugter Nichtinhaber der Forderung
3. Überwindung fehlender Forderung oder Verfügungsbefugnis
a) Forderung besteht nicht (§ 405 Var. 1)
b) Forderung besteht, aber Verfügungsbefugnis fehlt
IV. Gesetzlicher Forderungsübergang
V. Mehrheit von Gläubigern
1. Gesamtgläubiger (§ 428)
2. Mitgläubigerschaft (§ 432)
a) (Un-)Teilbarkeit der Leistung
b) Keine Gesamtgläubigerschaft
c) Mitgläubigerschaft trotz Teilbarkeit der Leistung
3. Teilgläubigerschaft (§ 420)
C. Der Schuldner
I. Ausgangspunkt
II. Vertragliche Schuldübernahme
1. Schuldübernahme gemäß § 414
2. Schuldübernahme nach § 415
III. Vertragliche Vertragsübernahme
IV. Vertraglicher Schuldbeitritt
V. Gesetzliche Anordnung einer Schuldnerstellung
VI. Schuldnermehrheiten
1. Gesamtschuld
a) Wirkung
b) Entstehung der Gesamtschuld
c) Innenausgleich
d) „Gestörte“ Gesamtschuld
2. Teilschuld (§ 420)
3. Teil Erfüllung nach § 362
A. Wirkung des § 362 Abs. 1
B. Maßgeblicher Empfänger
I. Gläubiger
II. Empfangszuständigkeit
III. Berechtigter Dritter gem. §§ 362 Abs. 2, 185 Abs. 1
1. Empfangszuständigkeit eines Dritten kraft Gesetzes
2. Rechtsgeschäftliche Empfangszuständigkeit
C. Bewirken der geschuldeten Leistung
I. Leistungshandlung und Erfolg
II.Art und Weise des geschuldeten Erfolges
1. Inhaltliche Bestimmung des Erfolges
2. Leistungs- und Erfolgsort
a) Bestimmung des Leistungsortes
b) Bestimmung des Erfolgsortes
3. Sonderfall: Geldschulden
III. Leistungszeit
IV.Zuordnung der Leistung
1. Grundregeln
2. Verschiedene Gläubiger einer mehrmals geschuldeten Leistung
3. Verdeckte Gläubigermehrheit
4. Mehrere gleichartige Forderungen eines Gläubigers
5. Leistung unter Vorbehalt
D. Person des Leistenden
I. Schuldner
II. Leistung durch Dritte
1. Dritter als Leistungserbringer
2. Keine höchstpersönliche Verpflichtung des Schuldners
3. Fremdtilgungswille
4. Keine Ablehnung gemäß § 267 Abs. 2
E. Sonderfall: Erfüllung eines Gesamtschuldners (§ 422 Abs. 1 S. 1)
F. Sonderfall: Leistung an Erfüllungs statt (§ 364 Abs. 1)
I. Wirkung der Leistung an Erfüllungs statt
II. Wirkung der Leistung erfüllungshalber
G. Übungsfall Nr. 1
4. Teil Erlass, Aufhebung, Hinterlegung und Konfusion
A. Erlass (§ 397)
I. Grundregeln
II. Erlass und Gesamtschuld (§ 423)
III. Erlass und Aufhebungsvertrag
B. Hinterlegung
C. Sonderfall: Konfusion
5. Teil Erfüllungswirkung bei Leistung an unberechtigten Dritten
A. Erfüllungsmöglichkeit nach § 354a Abs. 1 S. 2 HGB
B. Rechtsscheinstatbestände
I. Leistung an Überbringung einer Quittung (§ 370)
1. Überbringer einer Quittung
2. Bewirken der geschuldeten Leistung
3. (Keine) Entgegenstehende Kenntnis des Leistenden
II. Leistungsbefreiung gemäß § 407 Abs. 1
1. Anknüpfungspunkt: Wirksamer Gläubigerwechsel
2. Bewirken der Leistung nach Forderungsübergang an Altgläubiger
3. Keine Kenntnis von Forderungsübergang
III. Leistungsbefreiung gemäß § 408
1. Zweifache Abtretung der Forderung
2. Bewirken der Leistung an Dritten nach Übergang der Forderung auf „Erstzessionar“
3. Schutzwürdiges Vertrauen
IV. Leistungsbefreiung gemäß § 409
C. Heilung nach §§ 362 Abs. 2, 185 Abs. 2
I. Genehmigung des Berechtigten (§§ 362 Abs. 2, 185 Abs. 2 S. 1 Fall 1)
II. Empfänger wird Gläubiger (§§ 362 Abs. 2, 185 Abs. 2 S. 1 Fall 2)
III. Gläubiger beerbt Empfänger (§§ 362 Abs. 2, 185 Abs. 2 S. 1 Fall 3)
D. Übungsfall Nr. 2
6. Teil Aufrechnung
A. Aufrechnungserklärung
I. Allgemeine Anforderungen
II. Inhaltliche Anforderungen
B. Allgemeine Wirksamkeitsvoraussetzungen
C. Aufrechnungsbefugnis
I. Aufrechnungslage
1. Wechselseitige Forderungen
2. Gleichartigkeit des Gegenstandes
3. Fälligkeit der Forderung des Aufrechnenden („Gegenforderung“)
4. Erfüllbarkeit der Forderung gegen den Aufrechnenden („Hauptforderung“)
II. Kein Aufrechnungsverbot
1. Einredebehaftung der Gegenforderung (§ 390)
2. Verschiedenheit der Leistungsorte (§ 391 Abs. 2)
3. Beschlagnahmte Hauptforderung (§ 392)
4. Hauptforderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung (§ 393)
5. Unpfändbarkeit der Hauptforderung (§ 394)
6. Hauptforderung öffentlich-rechtlicher Körperschaften (§ 395)
D. Ausnahmen vom Wechselseitigkeitsprinzip
I. Aufrechnungsbefugnis eines ablösungsberechtigten Dritten
II. Aufrechnung nach Abtretung
1. Fälle des § 406 (Aufrechnung gegenüber dem neuen Gläubiger)
a) Fall des § 406 Hs. 2 Var. 1
b) Fall des § 406 Hs. 2 Var. 2
2. Fälle des § 407 Abs. 1 (Aufrechnung gegenüber dem alten Gläubiger)
E. Übungsfall Nr. 3
7. Teil Der Verbraucherwiderruf
A. Allgemeines
B. Prüfungspunkte beim Verbraucherwiderruf
C. Die Rechtsfolgen des Verbraucherwiderrufs
I. Besonderheiten bezüglich der Leistungszeit
II. Besonderheiten bezüglich des Leistungsorts
III. Wertersatz
IV. Ausschluss sonstiger Ansprüche/abweichende Vereinbarungen
D. Allgemeine Voraussetzungen der Verbraucherschutzrechte
I. Verbrauchervertrag
1. Unternehmer
2. Verbraucher
II. Entgeltliche Leistung des Unternehmers
E. Die Widerrufsrechte
I.Außergeschäftsraumverträge, §§ 312b, 312g Abs. 1
1. Schutzzweckder §§ 312b, 312g
2. Klausurprüfungspunkte
a) Vertragsparteien und Vertragsgegenstand
b) Situationsbedingte Voraussetzungen des § 312b Abs. 1
II.Fernabsatzverträge nach § 312c
1. Schutzzweck
2. Klausurprüfungspunkte
a) Vertragsparteien und Vertragsgegenstand
b) Situationsbedingte Voraussetzungen des § 312c
III.Das Widerrufsrecht beim Verbraucherdarlehensvertrag, Finanzierungshilfen und beim Ratenlieferungsvertrag
1. Verbraucherdarlehensvertrag
a) Vertragsparteien
b) Verbraucherdarlehensvertrag
c) Kein Ausschluss des Widerrufsrechts
d) Wichtige Klausurprobleme
2. Widerrufsrecht beim entgeltlichen Zahlungsaufschub und sonstigen entgeltlichen Finanzierungshilfen nach §§ 506 ff.
3. Widerrufsrecht bei Ratenlieferungsverträgen nach § 510
F. Ausschlusstatbestände
I. Die gesetzliche Systematik
II. Die wichtigsten Ausnahmen vom Widerrufsrecht
G. Wirksame Ausübung des Widerrufsrechts
I. Sachlicher Anwendungsbereich
II. Wirksame Widerrufserklärung
III.Einhaltung der Widerrufsfrist
1. Dauer und Fristbeginn
a) Beginn der Widerrufsfrist bei Außergeschäftsraum- und Fernabsatzverträgen, § 356
b) Beginn der Widerrufsfrist bei Verbraucherdarlehensverträgen, § 356b
c) Beginn der Widerrufsfrist bei Ratenlieferungsverträgen, § 356c
2.Höchstfristen
a) bei Außergeschäftsraum- und Fernabsatzverträgen
b) bei Ratenlieferungsverträgen
c) bei Verbraucherdarlehensverträgen
H. Verbundene Verträge, §§ 358 ff.
I.Der Widerrufsdurchgriff
1. Der Widerrufsadressat
a) Fall 1: Das Widerrufsrecht besteht nur für den Darlehensvertrag
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