Bei der Neuauflage habe ich viele Zuschriften verarbeiten können, für die ich mich bei allen Leserinnen und Lesern herzlich bedanken möchte. Die daraus resultierenden Veränderungen gegenüber der Vorauflage haben die Darstellung didaktisch hoffentlich verbessert.
Neu in das Skriptum eingearbeitet wurden auch die ab 13.6.2014 geltenden umfangreichen Änderungen des Verbraucherwiderrufsrechts nach dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie vom 20. September 2013, die hierzu ergangene Rechtsprechung bis Ende Juli 2019 sowie ein weiterer Abschnitt zur Prüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen.
Auf gehtʼs – ich wünsche Ihnen viel Freude und Erfolg beim Erarbeiten des Stoffs!
Und noch etwas: Das Examen kann jeder schaffen, der sein juristisches Handwerkszeug beherrscht und kontinuierlich anwendet. Jura ist kein „Hexenwerk“. Setzen Sie nie ausschließlich auf auswendig gelerntes Wissen, sondern auf Ihr Systemverständnis und ein solides methodisches Handwerk. Wenn Sie Hilfe brauchen, Anregungen haben oder sonst etwas loswerden möchten, sind wir für Sie da. Wenden Sie sich gerne an C.F. Müller GmbH, Waldhofer Straße 100, 69123 Heidelberg, E-Mail: kundenservice@cfmueller.de. Dort werden auch Hinweise auf Druckfehler sehr dankbar entgegen genommen, die sich leider nie ganz ausschließen lassen.
Köln, im Juli 2019 Achim Bönninghaus
[1] Zu den Fußnoten: Sie werden feststellen, dass Literaturverzeichnis und Fußnotenapparat „übersichtlich“ gehalten sind, um es noch milde zu formulieren. Das Skript will nicht den Anspruch erheben, das Schrifttum auch nur annähernd vollständig zu belegen. Das kann es gar nicht leisten. Betrachten Sie die Literaturangaben eher als persönliche Leseempfehlungen. Das gilt übrigens auch für die zitierte Rechtsprechung.[1] Ich würde mich freuen, wenn Sie die eine oder andere Entscheidung nachlesen. Urteile gehören in vielen Bereichen faktisch zu den Primärquellen unserer Rechtsordnung, so dass Sie sich frühzeitig an Stil und Aufbereitung des Stoffes im Urteil gewöhnen sollten. Gerade das noch relativ „junge“ Schuldrecht erfährt seit Inkrafttreten der Schuldrechtsreform eine laufende Ausgestaltung und Prägung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung. Nicht selten werden Examensklausuren neuen Entscheidungen nachgebildet, so dass ich auch unter diesem Aspekt nur dringend raten kann, die Rechtsprechungsentwicklung genau zu verfolgen. Zur Erleichterung haben wir uns bemüht, die „Hausnummer“ der Fundstelle innerhalb der Entscheidung anzugeben. Bei der Neuauflage habe ich viele Zuschriften verarbeiten können, für die ich mich bei allen Leserinnen und Lesern herzlich bedanken möchte. Die daraus resultierenden Veränderungen gegenüber der Vorauflage haben die Darstellung didaktisch hoffentlich verbessert. Neu in das Skriptum eingearbeitet wurden auch die ab 13.6.2014 geltenden umfangreichen Änderungen des Verbraucherwiderrufsrechts nach dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie vom 20. September 2013, die hierzu ergangene Rechtsprechung bis Ende Juli 2019 sowie ein weiterer Abschnitt zur Prüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen. Auf gehtʼs – ich wünsche Ihnen viel Freude und Erfolg beim Erarbeiten des Stoffs! Und noch etwas: Das Examen kann jeder schaffen, der sein juristisches Handwerkszeug beherrscht und kontinuierlich anwendet. Jura ist kein „Hexenwerk“. Setzen Sie nie ausschließlich auf auswendig gelerntes Wissen, sondern auf Ihr Systemverständnis und ein solides methodisches Handwerk. Wenn Sie Hilfe brauchen, Anregungen haben oder sonst etwas loswerden möchten, sind wir für Sie da. Wenden Sie sich gerne an C.F. Müller GmbH, Waldhofer Straße 100, 69123 Heidelberg, E-Mail: kundenservice@cfmueller.de . Dort werden auch Hinweise auf Druckfehler sehr dankbar entgegen genommen, die sich leider nie ganz ausschließen lassen. Köln, im Juli 2019 Achim Bönninghaus
Die in den Fußnoten mit Aktenzeichen zitierten Entscheidungen des BGH können Sie kostenlos auf der Homepage des BGH unter www.bundesgerichtshof.de(Rubrik: „Entscheidungen“) abrufen.
JURIQ Erfolgstraining – die Skriptenreihe von C.F. Müller
mit Online-Wissens-Check
Mit dem Kauf dieses Skripts aus der Reihe „JURIQ Erfolgstraining“haben Sie gleichzeitig eine Zugangsberechtigung für den Online-Wissens-Check erworben – ohne weiteres Entgelt. Die Nutzung ist freiwillig und unverbindlich.
Was bieten wir Ihnen im Online-Wissens-Check an?
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Sie erhalten einen individuellen Zugriff auf Testfragen zur Wiederholung und Überprüfung des vermittelten Stoffs, passend zu jedem Kapitel Ihres Skripts. |
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Eine individuelle Lernfortschrittskontrollezeigt Ihren eigenen Wissensstand durch Auswertung Ihrer persönlichen Testergebnisse. |
Wie nutzen Sie diese Möglichkeit?
Online-Wissens-Check
Registrieren Sie sich einfach für Ihren kostenfreien Zugang auf www.juracademy.de/skripte/login und schalten sich dann mit Hilfe des Codes für Ihren persönlichen Online-Wissens-Check frei.
Ihr persönlicher User-Code: 937124832
Der Online-Wissens-Check und die Lernfortschrittskontrolle stehen Ihnen für die Dauer von 24 Monatenzur Verfügung. Die Frist beginnt erst, wenn Sie sich mit Hilfe des Zugangscodes in den Online-Wissens-Check zu diesem Skript eingeloggt haben. Den Starttermin haben Sie also selbst in der Hand.
Für den technischen Betrieb des Online-Wissens-Checks ist die JURIQ GmbH, Unter den Ulmen 31, 50968 Köln zuständig. Bei Fragen oder Problemen können Sie sich jederzeit an das JURIQ-Team wenden, und zwar per E-Mail an: info@juriq.de.
zurück zu Rn. 131 Für die Teilschuldnerschaft nach § 420 bleiben im Wesentlichen nur noch Unterhaltsverpflichtungen (vgl. § 1606 Abs. 3 S. 1) und der Gesamtschuldnerausgleich nach § 426 übrig. Dort ist ja jeder Gesamtschuldner im Innenverhältnis nur zur Leistung entsprechend seines Anteils verpflichtet. Online-Wissens-Check Wann wird die Vorausabtretung einer Forderung wirksam? Überprüfen Sie jetzt online Ihr Wissen zu den in diesem Abschnitt erarbeiteten Themen. Unter www.juracademy.de/skripte/login steht Ihnen ein Online-Wissens-Check speziell zu diesem Skript zur Verfügung, den Sie kostenlos nutzen können. Den Zugangscode hierzu finden Sie auf der Codeseite .
, 195, 229
, 269, 419, 492
Vorwort
Codeseite
Literaturverzeichnis
1. Teil Die Schuldrechtsklausur
A. Die Sachverhaltsstruktur
B. Das Lösungsprogramm
2. Teil Schuldrechtliche Grundbegriffe
A. Das Schuldverhältnis
I. Die Entstehung von Schuldverhältnissen
1. Das vertragliche Schuldverhältnis
2. Das vertragsähnliche Schuldverhältnis
3. Das gesetzliche Schuldverhältnis
II. Der Inhalt des Schuldverhältnisses
III.Vertragsfreiheit und ihre Grenzen
1. Umfang und Inhalt der Vertragsfreiheit
2. Grenzen der Vertragsfreiheit bei der Verwendung von AGB
a) Anwendbarkeit der §§ 305–310
b) AGB i.S.v. § 305 Abs. 1
c) Einbeziehung in den Vertrag
d) Inhaltskontrolle, §§ 307–309
e) Rechtsfolgen der Nichteinbeziehung oder Unwirksamkeit, § 306
B. Der Gläubiger
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