2. 2. Künftige Sachen 9 Gegenstand eines Kaufvertrags können auch künftige Sachen sein. Vor allem drei Fallgestaltungen hat man hier zu unterscheiden: Ist mit Sicherheit anzunehmen, dass der fragliche Gegenstand in absehbarer Zeit entstehen wird, handelt es sich z. B. um ein Exemplar aus der laufenden Produktion des Verkäufers, so liegt ein normaler Kaufvertrag vor, bei dem lediglich die Fälligkeit der beiderseitigen Leistungspflichten hinausgeschoben ist. Anders verhält es sich dagegen, wenn mit der Entstehung der Sache nicht mit Sicherheit gerechnet werden kann wie etwa bei einem Vertrag über die zukünftige Ernte auf dem Halm oder über das nächste Fohlen einer Stute. In diesem Fall wird der Vertrag idR aufschiebend bedingt sein, sodass er erst mit Entstehung der Sache wirksam wird (sog. emptio rei speratae ). 10 Wieder anders steht es, wenn schon jetzt sofort und unbedingt die bloße Chance der zukünftigen Entstehung der Sache veräußert wird (sog. Hoffnungskauf oder emptio spei ). Ein Beispiel ist der Kauf eines Loses vor dessen Ziehung. Ein derartiger Vertrag ist wirksam, selbst wenn die Sache später nicht entsteht, wenn sich etwa das Los in der späteren Ziehung als Niete erweist. Ist von vornherein sicher, dass die Sache nicht mehr entstehen wird, ist z. B. im Augenblick des Verkaufs das Los bereits gespielt worden und dabei ausgefallen, so ändert dies, sofern es sich nicht bei dem Vertrag in Wirklichkeit um einen Spielvertrag handelt (§ 762), nichts an der Wirksamkeit des Vertrages (§ 311a Abs. 1), sodass der Verkäufer gegebenenfalls nach § 311a Abs. 2 haftet. Teil I Veräußerungsverträge › § 1 Wesen und Gegenstand des Kaufvertrags › IV. Kaufvertrag und Übereignung
Künftige Sachen 2. Künftige Sachen 9 Gegenstand eines Kaufvertrags können auch künftige Sachen sein. Vor allem drei Fallgestaltungen hat man hier zu unterscheiden: Ist mit Sicherheit anzunehmen, dass der fragliche Gegenstand in absehbarer Zeit entstehen wird, handelt es sich z. B. um ein Exemplar aus der laufenden Produktion des Verkäufers, so liegt ein normaler Kaufvertrag vor, bei dem lediglich die Fälligkeit der beiderseitigen Leistungspflichten hinausgeschoben ist. Anders verhält es sich dagegen, wenn mit der Entstehung der Sache nicht mit Sicherheit gerechnet werden kann wie etwa bei einem Vertrag über die zukünftige Ernte auf dem Halm oder über das nächste Fohlen einer Stute. In diesem Fall wird der Vertrag idR aufschiebend bedingt sein, sodass er erst mit Entstehung der Sache wirksam wird (sog. emptio rei speratae ). 10 Wieder anders steht es, wenn schon jetzt sofort und unbedingt die bloße Chance der zukünftigen Entstehung der Sache veräußert wird (sog. Hoffnungskauf oder emptio spei ). Ein Beispiel ist der Kauf eines Loses vor dessen Ziehung. Ein derartiger Vertrag ist wirksam, selbst wenn die Sache später nicht entsteht, wenn sich etwa das Los in der späteren Ziehung als Niete erweist. Ist von vornherein sicher, dass die Sache nicht mehr entstehen wird, ist z. B. im Augenblick des Verkaufs das Los bereits gespielt worden und dabei ausgefallen, so ändert dies, sofern es sich nicht bei dem Vertrag in Wirklichkeit um einen Spielvertrag handelt (§ 762), nichts an der Wirksamkeit des Vertrages (§ 311a Abs. 1), sodass der Verkäufer gegebenenfalls nach § 311a Abs. 2 haftet. Teil I Veräußerungsverträge › § 1 Wesen und Gegenstand des Kaufvertrags › IV. Kaufvertrag und Übereignung
IV. Kaufvertrag und Übereignung
§ 2 Übersicht über die Pflichten der Parteien
I.Pflichten des Verkäufers
1. Überblick
2. Übereignung
3. Übergabe
II. Pflichten des Käufers
III. Nebenpflichten
IV. Rechtskauf
§ 3 Haftung des Verkäufers bei Verletzung der Pflichten aus § 433 Abs. 1 S. 1
I. Überblick
II. Anfängliche Leistungsstörungen
III. Nachträgliche Leistungsstörungen
IV.Gefahrübergang
1. Begriff
2. Übergabe (§ 446)
3. Versendungskauf (§ 447)
§ 4 Mängelhaftung
I. Einleitung
II.Sachmangel
1. Überblick
2. Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit (§ 434 Abs. 1 S. 1)
3. Eignung zur vertraglich vorausgesetzten Verwendung (§ 434 Abs. 1 S. 2 Nr 1)
4. Eignung zur gewöhnlichen Verwendung (§ 434 Abs. 1 S. 2 Nr 2 und S. 3)
5. Montagemängel
6. Aliud
7. Minderleistung
III.Rechtsmangel
1. Überblick
2. Rechte Dritter
3. Öffentlich-rechtliche Beschränkungen
§ 5 Rechte des Käufers
I. Überblick
II.Nacherfüllung
1. Überblick
2. Vorrang
3. Nachbesserung
4. Nach- oder Ersatzlieferung
5. Ausschlussgründe, § 439
III.Rücktritt
1. Überblick
2. Entbehrlichkeit der Fristsetzung
3. Ausschluss des Rücktritts
IV. Minderung
V.Schadensersatz
1. Überblick
2. Unbehebbare Mängel
3. Behebbare Mängel
4. Verzögerungsschaden
5. Mangelfolgeschaden
6. Nebenpflichten
VI. Aufwendungsersatz
VII.Abweichende Vereinbarungen
1. Überblick
2. Arglist des Verkäufers (§ 444)
3. Kenntnis des Käufers (§ 442)
4. Garantien
VIII.Verjährung
1. Nacherfüllung und Schadensersatz
2. Rücktritt und Minderung
3. Abweichende Vereinbarungen
IX. Rückgriffsansprüche des Verkäufers
X.Konkurrenzen
1.Anfechtung
a) Anfechtung des Käufers
b) Anfechtung des Verkäufers
2. Culpa in contrahendo
3. Deliktsrecht
XI. Anhang: Haftungsschema beim Kauf
§ 6 Besondere Erscheinungsformen des Kaufs
I.Verbrauchsgüterkauf
1. Begriff, Anwendungsbereich
2.Verbraucherschützende Bestimmungen
a) Überblick
b) §§ 476 Abs. 1, 479
c) Beweislastumkehr
II.Vorbehaltskauf
1. Bedeutung
2. Begründung, Erlöschen
3. Schuldrechtliche Auswirkungen
4. Stellung der Parteien vor Bedingungseintritt
III.Teilzahlungsgeschäft
1. Überblick
2. Schriftform
3. Widerruf
4. Rücktritt, Kündigung
5. Verbundene Geschäfte
a) Begriff
b) Einwendungsdurchgriff
IV. Kauf auf Probe, Wiederkauf und Vorkauf
V. Teilzeit-Wohnrechteverträge und gleichstehende Verträge
VI. Internationale Kaufverträge
VII.Anhang: Andere Veräußerungsverträge
1. Tausch
2. Schenkung
Teil II Gebrauchsüberlassungsverträge
§ 7 Miete
I. Begriff und Abgrenzung
II. Geschichte
III. Erscheinungsformen
IV. Vertragsabschluss
V.Pflichten des Vermieters
1. Überlassungspflicht
2. Erhaltungspflicht
3. Vertragsgemäßer Gebrauch
4. Betriebskosten
5.Untermiete
a) § 540
b) §§ 553, 565
VI.Pflichten des Mieters
1. Miete
2. Nebenpflichten
3. Duldungspflicht
4. Schönheitsreparaturen
5. Sonstige Reparaturen
VII. Mängel der Mietsache
1. Überblick
2. Mangel
3. Rechtsfolgen
VIII.Sicherung des Vermieters
1. Vermieterpfandrecht
2. Kaution
IX.Kauf bricht nicht Miete
1. Eintritt des Erwerbers
2. Mietsicherheiten
3. Vorausverfügungen
4. Belastungen des Grundstücks
X.Mieterhöhung
1.Vergleichsmietensystem
a) Überblick
b) Voraussetzungen
c) Verfahren
2. Mietpreisbremse
3. Modernisierung
XI.Beendigung des Mietverhältnisses
1. Zeitablauf
2. Ordentliche Kündigung
3. Außerordentliche befristete Kündigung
4. Außerordentliche fristlose Kündigung
5. Rechtsfolgen
6. Verjährung
§ 8 Sonstige Gebrauchsüberlassungsverträge
I. Überblick
II.Leasing
1. Erscheinungsformen
2. Leistungsstörungen
3. Verträge mit Verbrauchern
III. Pacht
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