Volker Emmerich - BGB-Schuldrecht Besonderer Teil

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Die Themen:
Der Schwerpunkte Pflichtfach – Band Schuldrecht Besonderer Teil behandelt sowohl vertragliche wie gesetzliche Schuldverhältnisse und hier mit Blick auf deren Examensrelevanz insbesondere die Kernmaterien Kauf- und Mietrecht, Dienst- und Werkvertragsrecht sowie Bereicherungs- und Deliktsrecht. Es werden anhand von nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählten Fällen die Grundlinien der schuldrechtlichen Materien entwickelt, die wichtigsten sich hieraus ergebenden Einzelfragen geklärt und ein vollständiger Überblick über den Stand der Diskussion zum Besonderen Schuldrecht vermittelt. Dem Studienanfänger wird hierdurch das Eindringen in die Rechtsmaterie erleichtert, dem Examenskandidaten ein zusammenhängender Überblick zu den Kernfragen gegeben.
Die Neuauflage:
Mit der 15. Auflage wird das Lehrbuch auf den Stand von Dezember 2017 gebracht und in allen Teilen gründlich überarbeitet; hervorzuheben sind die Einarbeitung
• des Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung (2018),
• des Gesetzes über Pauschalreiseverträge und Reisevermittlung (2017) sowie
• des Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld (2017).

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2. 2. Künftige Sachen 9 Gegenstand eines Kaufvertrags können auch künftige Sachen sein. Vor allem drei Fallgestaltungen hat man hier zu unterscheiden: Ist mit Sicherheit anzunehmen, dass der fragliche Gegenstand in absehbarer Zeit entstehen wird, handelt es sich z. B. um ein Exemplar aus der laufenden Produktion des Verkäufers, so liegt ein normaler Kaufvertrag vor, bei dem lediglich die Fälligkeit der beiderseitigen Leistungspflichten hinausgeschoben ist. Anders verhält es sich dagegen, wenn mit der Entstehung der Sache nicht mit Sicherheit gerechnet werden kann wie etwa bei einem Vertrag über die zukünftige Ernte auf dem Halm oder über das nächste Fohlen einer Stute. In diesem Fall wird der Vertrag idR aufschiebend bedingt sein, sodass er erst mit Entstehung der Sache wirksam wird (sog. emptio rei speratae ). 10 Wieder anders steht es, wenn schon jetzt sofort und unbedingt die bloße Chance der zukünftigen Entstehung der Sache veräußert wird (sog. Hoffnungskauf oder emptio spei ). Ein Beispiel ist der Kauf eines Loses vor dessen Ziehung. Ein derartiger Vertrag ist wirksam, selbst wenn die Sache später nicht entsteht, wenn sich etwa das Los in der späteren Ziehung als Niete erweist. Ist von vornherein sicher, dass die Sache nicht mehr entstehen wird, ist z. B. im Augenblick des Verkaufs das Los bereits gespielt worden und dabei ausgefallen, so ändert dies, sofern es sich nicht bei dem Vertrag in Wirklichkeit um einen Spielvertrag handelt (§ 762), nichts an der Wirksamkeit des Vertrages (§ 311a Abs. 1), sodass der Verkäufer gegebenenfalls nach § 311a Abs. 2 haftet. Teil I Veräußerungsverträge › § 1 Wesen und Gegenstand des Kaufvertrags › IV. Kaufvertrag und Übereignung Künftige Sachen 2. Künftige Sachen 9 Gegenstand eines Kaufvertrags können auch künftige Sachen sein. Vor allem drei Fallgestaltungen hat man hier zu unterscheiden: Ist mit Sicherheit anzunehmen, dass der fragliche Gegenstand in absehbarer Zeit entstehen wird, handelt es sich z. B. um ein Exemplar aus der laufenden Produktion des Verkäufers, so liegt ein normaler Kaufvertrag vor, bei dem lediglich die Fälligkeit der beiderseitigen Leistungspflichten hinausgeschoben ist. Anders verhält es sich dagegen, wenn mit der Entstehung der Sache nicht mit Sicherheit gerechnet werden kann wie etwa bei einem Vertrag über die zukünftige Ernte auf dem Halm oder über das nächste Fohlen einer Stute. In diesem Fall wird der Vertrag idR aufschiebend bedingt sein, sodass er erst mit Entstehung der Sache wirksam wird (sog. emptio rei speratae ). 10 Wieder anders steht es, wenn schon jetzt sofort und unbedingt die bloße Chance der zukünftigen Entstehung der Sache veräußert wird (sog. Hoffnungskauf oder emptio spei ). Ein Beispiel ist der Kauf eines Loses vor dessen Ziehung. Ein derartiger Vertrag ist wirksam, selbst wenn die Sache später nicht entsteht, wenn sich etwa das Los in der späteren Ziehung als Niete erweist. Ist von vornherein sicher, dass die Sache nicht mehr entstehen wird, ist z. B. im Augenblick des Verkaufs das Los bereits gespielt worden und dabei ausgefallen, so ändert dies, sofern es sich nicht bei dem Vertrag in Wirklichkeit um einen Spielvertrag handelt (§ 762), nichts an der Wirksamkeit des Vertrages (§ 311a Abs. 1), sodass der Verkäufer gegebenenfalls nach § 311a Abs. 2 haftet. Teil I Veräußerungsverträge › § 1 Wesen und Gegenstand des Kaufvertrags › IV. Kaufvertrag und Übereignung

IV. Kaufvertrag und Übereignung

§ 2 Übersicht über die Pflichten der Parteien

I.Pflichten des Verkäufers

1. Überblick

2. Übereignung

3. Übergabe

II. Pflichten des Käufers

III. Nebenpflichten

IV. Rechtskauf

§ 3 Haftung des Verkäufers bei Verletzung der Pflichten aus § 433 Abs. 1 S. 1

I. Überblick

II. Anfängliche Leistungsstörungen

III. Nachträgliche Leistungsstörungen

IV.Gefahrübergang

1. Begriff

2. Übergabe (§ 446)

3. Versendungskauf (§ 447)

§ 4 Mängelhaftung

I. Einleitung

II.Sachmangel

1. Überblick

2. Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit (§ 434 Abs. 1 S. 1)

3. Eignung zur vertraglich vorausgesetzten Verwendung (§ 434 Abs. 1 S. 2 Nr 1)

4. Eignung zur gewöhnlichen Verwendung (§ 434 Abs. 1 S. 2 Nr 2 und S. 3)

5. Montagemängel

6. Aliud

7. Minderleistung

III.Rechtsmangel

1. Überblick

2. Rechte Dritter

3. Öffentlich-rechtliche Beschränkungen

§ 5 Rechte des Käufers

I. Überblick

II.Nacherfüllung

1. Überblick

2. Vorrang

3. Nachbesserung

4. Nach- oder Ersatzlieferung

5. Ausschlussgründe, § 439

III.Rücktritt

1. Überblick

2. Entbehrlichkeit der Fristsetzung

3. Ausschluss des Rücktritts

IV. Minderung

V.Schadensersatz

1. Überblick

2. Unbehebbare Mängel

3. Behebbare Mängel

4. Verzögerungsschaden

5. Mangelfolgeschaden

6. Nebenpflichten

VI. Aufwendungsersatz

VII.Abweichende Vereinbarungen

1. Überblick

2. Arglist des Verkäufers (§ 444)

3. Kenntnis des Käufers (§ 442)

4. Garantien

VIII.Verjährung

1. Nacherfüllung und Schadensersatz

2. Rücktritt und Minderung

3. Abweichende Vereinbarungen

IX. Rückgriffsansprüche des Verkäufers

X.Konkurrenzen

1.Anfechtung

a) Anfechtung des Käufers

b) Anfechtung des Verkäufers

2. Culpa in contrahendo

3. Deliktsrecht

XI. Anhang: Haftungsschema beim Kauf

§ 6 Besondere Erscheinungsformen des Kaufs

I.Verbrauchsgüterkauf

1. Begriff, Anwendungsbereich

2.Verbraucherschützende Bestimmungen

a) Überblick

b) §§ 476 Abs. 1, 479

c) Beweislastumkehr

II.Vorbehaltskauf

1. Bedeutung

2. Begründung, Erlöschen

3. Schuldrechtliche Auswirkungen

4. Stellung der Parteien vor Bedingungseintritt

III.Teilzahlungsgeschäft

1. Überblick

2. Schriftform

3. Widerruf

4. Rücktritt, Kündigung

5. Verbundene Geschäfte

a) Begriff

b) Einwendungsdurchgriff

IV. Kauf auf Probe, Wiederkauf und Vorkauf

V. Teilzeit-Wohnrechteverträge und gleichstehende Verträge

VI. Internationale Kaufverträge

VII.Anhang: Andere Veräußerungsverträge

1. Tausch

2. Schenkung

Teil II Gebrauchsüberlassungsverträge

§ 7 Miete

I. Begriff und Abgrenzung

II. Geschichte

III. Erscheinungsformen

IV. Vertragsabschluss

V.Pflichten des Vermieters

1. Überlassungspflicht

2. Erhaltungspflicht

3. Vertragsgemäßer Gebrauch

4. Betriebskosten

5.Untermiete

a) § 540

b) §§ 553, 565

VI.Pflichten des Mieters

1. Miete

2. Nebenpflichten

3. Duldungspflicht

4. Schönheitsreparaturen

5. Sonstige Reparaturen

VII. Mängel der Mietsache

1. Überblick

2. Mangel

3. Rechtsfolgen

VIII.Sicherung des Vermieters

1. Vermieterpfandrecht

2. Kaution

IX.Kauf bricht nicht Miete

1. Eintritt des Erwerbers

2. Mietsicherheiten

3. Vorausverfügungen

4. Belastungen des Grundstücks

X.Mieterhöhung

1.Vergleichsmietensystem

a) Überblick

b) Voraussetzungen

c) Verfahren

2. Mietpreisbremse

3. Modernisierung

XI.Beendigung des Mietverhältnisses

1. Zeitablauf

2. Ordentliche Kündigung

3. Außerordentliche befristete Kündigung

4. Außerordentliche fristlose Kündigung

5. Rechtsfolgen

6. Verjährung

§ 8 Sonstige Gebrauchsüberlassungsverträge

I. Überblick

II.Leasing

1. Erscheinungsformen

2. Leistungsstörungen

3. Verträge mit Verbrauchern

III. Pacht

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