V. Übersicht: Vollstreckungserinnerung (§ 766 ZPO)
VI. Anhang: Andere Rechtsbehelfe bei formellen Einwendungen
1.Sofortige Beschwerde (§ 793 ZPO)
a) Zulässigkeit
b) Begründetheit
2. Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen des Rechtspflegers (§ 11 RPflG)
3. Grundbuchbeschwerde (§ 71 GBO)
§ 9 Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO)
I. Zielrichtung
II. Zulässigkeit
1. Statthaftigkeit
2. Zuständigkeit
3. Rechtsschutzbedürfnis
III. Begründetheit
1. Interventionsrecht des Klägers
a) Sicherungseigentum
aa) Vollstreckung durch Gläubiger des Sicherungsgebers
bb) Vollstreckung durch Gläubiger des Sicherungsnehmers
b) Vorbehaltseigentum
aa) Vollstreckung durch Gläubiger des Vorbehaltskäufers
bb) Vollstreckung durch Gläubiger des Vorbehaltsverkäufers
c) Treuhand
aa) Vollstreckung durch Gläubiger des Treugebers
bb) Vollstreckung durch Gläubiger des Treuhänders
d) Beschränkte dingliche Rechte
e)Schuldrechtliche Ansprüche
aa) Forderungsinhaberschaft
bb) Verschaffungs- und Herausgabeansprüche
f) Besitz
g) Leasingverträge
h) Anfechtungsrechte
i) Veräußerungsverbot nach §§ 135, 136 BGB
2. Keine Einwendungen des Beklagten
a) Anfechtbarkeit des Rechtserwerbs
b) Haftung des Klägers
c) Rechtsmissbrauch
3. Darlegungs- und Beweislast
IV. Einstweilige Anordnungen
V. Übersicht: Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO)
§ 10 Klage auf vorzugsweise Befriedigung (§ 805 ZPO)
I. Zielrichtung
II. Zulässigkeit
1. Statthaftigkeit
2. Zuständigkeit
3. Rechtsschutzbedürfnis
III. Begründetheit
1. Pfand- oder Vorzugsrecht des Klägers
2. Vorrang
3. Keine Einwendungen des Beklagten
IV. Einstweilige Anordnungen
V. Übersicht: Klage auf vorzugsweise Befriedigung (§ 805 ZPO)
§ 11 Rechtsschutz nach Beendigung der Zwangsvollstreckung
I. Interessenlage
II. „Verlängerte Vollstreckungsabwehrklage“
1. Zielrichtung
2.Mögliche Anspruchsgrundlagen
a) Vollstreckungsschuldner gegen den Vollstreckungsgläubiger
b) Vollstreckungsschuldner gegen den Ersteher
III. „Verlängerte Drittwiderspruchsklage“
1. Zielrichtung
2.Mögliche Anspruchsgrundlagen
a) Eigentümer (oder sonst nach § 771 ZPO berechtigter Dritter) gegen den Gläubiger
b) Eigentümer gegen den Ersteher
IV. Ansprüche gegen dritte Personen
V. Übersicht: Rechtsschutz nach Beendigung der Zwangsvollstreckung
§ 12 Zwangsvollstreckung wegen sonstiger Ansprüche
I. Systematik
II. Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen
1. Herausgabe einer bestimmten beweglichen Sache
2. Herausgabe einer bestimmten Menge vertretbarer Sachen
3. Herausgabe von Grundstücken
4. Übereignung
III. Zwangsvollstreckung von Handlungs-, Duldungs- und Unterlassungsansprüchen
1. Vertretbare Handlungen
2. Unvertretbare Handlungen
3. Zwangsvollstreckung von Unterlassungsansprüchen
IV. Erwirken einer Willenserklärung
V. Übersicht: Zwangsvollstreckung wegen sonstiger Ansprüche
§ 13 Einstweiliger Rechtsschutz
I. Einstweiliger Rechtsschutz im Zwangsvollstreckungsverfahren
1. Allgemeines
2. Einstweilige Anordnung
II. Einstweiliger Rechtsschutz im Erkenntnisverfahren: Arrest und einstweilige Verfügung
1. Allgemeines
2.Arrest
a) Arrestanspruch, Arrestgrund
b) Verfahren
c) Vollziehung
3. Einstweilige Verfügung
a) Verfügungsarten
b) Verfahren
c) Vollziehung
4. Schadensersatzpflicht
III. Übersicht: Arrest und einstweilige Verfügung
Sachverzeichnis
Zur Arbeit mit diesem Buch
Das Zwangsvollstreckungsrecht ist in allen Bundesländern (außer in Bremen) Pflichtgegenstand der Ersten Juristischen Prüfung. Allerdings werden überall nur Grundzüge oder einzelne, in den Prüfungsordnungen benannte Gegenstände erfasst. Gelegentlich dienen vollstreckungsrechtliche Klausuren nur der Einkleidung materiell-rechtlicher Fragen; regelmäßig aber haben sie einen vollstreckungsrechtlichen Rechtsbehelf zum Gegenstand. Von besonderer Bedeutung sind hier die Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO), die Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) und am Rande auch die Klage auf vorzugsweise Befriedigung (§ 805 ZPO). Diese drei Rechtsbehelfe eignen sich besonders für Pflichtfachklausuren, da ihre Begründetheitsprüfung stets materiell-rechtliche Fragen aufwirft. Namentlich bei der Vollstreckungserinnerung (§ 766 ZPO) stellen sich dagegen auch im Rahmen der Begründetheitsprüfung spezifisch zwangsvollstreckungsrechtliche Fragen. Als wesentlicher Stoff für die Klausuren stehen die Rechtsbehelfe im Mittelpunkt dieses Buchs.
Eine effektive Prüfungsvorbereitung setzt nicht die Kenntnis des gesamten Zwangsvollstreckungsrechts und aller seiner Streitfragen voraus. Für eine erfolgreiche Klausurbearbeitung ist es vielmehr erforderlich und ausreichend, die Systematik dieses Rechtsgebiets zu verstehen und sich mit den wesentlichen Schwerpunkten vertraut zu machen. Das vorliegende Buch erfasst diese Schwerpunkte des Pflichtfachstoffs und orientiert sich bei ihrer Darstellung am typischen Klausuraufbau. Hierzu werden die Rechtsfragen abstrakt behandelt und ihre Lösung an konkreten Beispielenillustriert. Zu jedem Rechtsbehelf sind kurze, den klausurtypischen Aufbauerläuternde Schemata eingefügt; sie dienen lediglich dem Überblick und werden gelegentlich ergänzt durch Formulierungshilfen, die namentlich bei unproblematischen Prüfungspunkten die klausurmäßige Bearbeitung erleichtern können. Im gesamten Text werden Hinweiseauf typische Klausurprobleme gegeben und in Klausurhinweisenerläutert, an welcher Stelle der Klausur diese Probleme gelöst werden können. Jedem Kapitel sind zusammenfassende Übersichtenangefügt; sie orientieren sich am klausurmäßigen Aufbau und sollen der raschen Wiederholung dienen. Schließlich wird jedes Kapitel mit einem Fallabgeschlossen, der mit einer ausformulierten Lösung versehen ist; es fördert den Lernerfolg, sich nach der Lektüre des Kapitels zunächst selbst an der Lösung des Falls zu versuchen.
Zur Vertiefungdes Pflichtfachstoffs ergänzt wird die Darstellung durch Hinweise an Studierende des Schwerpunktbereichs, an die sich im Wesentlichen auch die Ausführungen zu den Klauselrechtsbehelfen (§§ 731, 732, 768 ZPO) richten.
Inhaltsverzeichnis
I. I. Zwangsvollstreckungsverfahren 1 Es ist unbedingt sinnvoll, sich vor der Erarbeitung der prüfungsrelevanten Einzelprobleme des Zwangsvollstreckungsrechts einen groben Überblick über das Verfahren und die Interessenlagen zu verschaffen. Nur so wird die Einordnung der jeweiligen Probleme später gleich gelingen. § 1 Überblick › I. Zwangsvollstreckungsverfahren › 1. Begriff der Zwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckungsverfahren I. Zwangsvollstreckungsverfahren 1 Es ist unbedingt sinnvoll, sich vor der Erarbeitung der prüfungsrelevanten Einzelprobleme des Zwangsvollstreckungsrechts einen groben Überblick über das Verfahren und die Interessenlagen zu verschaffen. Nur so wird die Einordnung der jeweiligen Probleme später gleich gelingen. § 1 Überblick › I. Zwangsvollstreckungsverfahren › 1. Begriff der Zwangsvollstreckung
II. Zwangsvollstreckungsrecht als Prüfungsgegenstand
§ 1 Überblick› I. Zwangsvollstreckungsverfahren
I. Zwangsvollstreckungsverfahren
1
Es ist unbedingt sinnvoll, sich vor der Erarbeitung der prüfungsrelevanten Einzelprobleme des Zwangsvollstreckungsrechts einen groben Überblick über das Verfahren und die Interessenlagen zu verschaffen. Nur so wird die Einordnung der jeweiligen Probleme später gleich gelingen.
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