Christiane Eichholz - Europarecht

Здесь есть возможность читать онлайн «Christiane Eichholz - Europarecht» — ознакомительный отрывок электронной книги совершенно бесплатно, а после прочтения отрывка купить полную версию. В некоторых случаях можно слушать аудио, скачать через торрент в формате fb2 и присутствует краткое содержание. Жанр: unrecognised, на немецком языке. Описание произведения, (предисловие) а так же отзывы посетителей доступны на портале библиотеки ЛибКат.

Europarecht: краткое содержание, описание и аннотация

Предлагаем к чтению аннотацию, описание, краткое содержание или предисловие (зависит от того, что написал сам автор книги «Europarecht»). Если вы не нашли необходимую информацию о книге — напишите в комментариях, мы постараемся отыскать её.

Der Inhalt:
Dieses Skript befasst sich mit der Entwicklung der Europäischen Union bis heute und bietet einen schnellen und prüfungsorientierten Einstieg in das Europarecht. Dargestellt werden die europarechtlichen Rechtsquellen und ihr Verhältnis zum nationalen Recht der Mitgliedsstaaten. Ausführlich werden die Freiheitsrechte der Unionsbürger und die besonders klausurrelevante gerichtliche Durchsetzung von europarechtlichen Ansprüchen mit zahlreichen Beispielen aus der EuGH-Rechtsprechung behandelt. Die Kompetenzen der einzelnen Unionsorgane und ihre Verzahnung miteinander werden vorgestellt. Auch neureen Entwicklungen wie «dem Brexit» wird Rechnung getragen.
Die Konzeption:
Die Skripten der Reihe «JURIQ-Erfolgstraining» sind speziell auf die Bedürfnisse der Studierenden zugeschnitten und bieten ein umfassendes «Trainingspaket» zur Prüfungsvorbereitung:
Die Lerninhalte sind absolut klausurorientiert aufbereitet; begleitende Hinweise von erfahrenen Repetitoren erleichtern das Verständnis und bieten wertvolle Klausurtipps; im Text integrierte Wiederholungs- und Übungselemente (Online-Wissens-Check und Übungsfälle mit Lösung im Gutachtenstil) gewährleisten den Lernerfolg; Illustrationen schwieriger Sachverhalte dienen als «Lernanker» und erleichtern den Lernprozess; Tipps vom Lerncoach helfen beim Optimieren des eigenen Lernstils; ein modernes Farb-Layout schafft eine positive Lernatmosphäre.

Europarecht — читать онлайн ознакомительный отрывок

Ниже представлен текст книги, разбитый по страницам. Система сохранения места последней прочитанной страницы, позволяет с удобством читать онлайн бесплатно книгу «Europarecht», без необходимости каждый раз заново искать на чём Вы остановились. Поставьте закладку, и сможете в любой момент перейти на страницу, на которой закончили чтение.

Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Zum besseren Verständnis der durch den Lissabon-Vertrag geänderten Architektur der Europäischen Union und der vor dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages getroffenen Entscheidungen des EuGH wollen wir uns im Folgenden zunächst mit der bisherigen Unterscheidung der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Union beschäftigen.

2. Teil Die Rechtsnatur der Europäischen Union› A. Die Rechtsnatur der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Union bis zum Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages

A. Die Rechtsnatur der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Union bis zum Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages

58

Hinweis

In der folgenden Darstellung wird Bezug genommen auf den EGV, der durch den AEUV seit dem 1.12.2009 ersetzt wurde.

Die Europäische Gemeinschaft war zwischen Staaten im herkömmlichen Sinne und internationalen Organisationen einzuordnen. Es fehlte ihr an einem eigenen europäischen Staatsvolk und der Kompetenz, für sich selbst Kompetenzen zu begründen. Sie war ein eigenständiges, keiner Rechtsordnung zuzuordnendes Gebilde, eine Staatenverbindung eigener Art.[1] Gem. Art. 281 EGV besaß die Europäische Gemeinschaft Rechtspersönlichkeit. Die Mitgliedstaaten hatten ihr Völkerrechtsfähigkeitin den Bereichen verliehen, in denen eine Zuständigkeitsübertragung durch die Mitgliedstaaten erfolgt war. Die Europäische Gemeinschaft konnte als völkerrechtsfähigeOrganisation gem. Art. 300 EGV Verträge mit Drittstaatenund anderen internationalen Organisationen abschließen oder selbst internationalen Organisationenbeitreten. Gem. Art. 282 S. 1 EGV war die Europäische Gemeinschaft privatrechtsfähigwie juristische Personen in den jeweiligen Mitgliedstaaten. Die Vertretung erfolgte gem. Art. 282 S. 2 EGV durch die Kommission.

Die EG war eine supranationale Gemeinschaft. Die Mitgliedstaaten der EG haben ursprünglich in ihre Hoheitsgewalt fallende Zuständigkeiten auf diese Europäische Gemeinschaft zu deren selbständiger Wahrnehmung übertragen.

Hinweis

Supranationale Gemeinschaftenkönnen verbindliche Beschlüsse fassen, die die Mitgliedstaaten auch gegen deren Willen zu einem bestimmten Verhalten verpflichten können. Hierfür können Beschlussorgane gebildet werden, in denen gar keine, nur ein Teil oder auch alle Mitglieder vertreten sind. Entscheidungen in diesen Organen können auch nach dem Mehrheitsprinzip getroffen werden. Die getroffenen Entscheidungen haben Vorrang vor dem nationalen Rechtder Mitgliedstaaten. Ein großer Teil des Gemeinschaftsrechts gilt unmittelbar ohne Dazwischentreten eines nationalen Bestätigungsaktes.[2]

59

Der EUV a.F. enthielt selbst keine Bestimmung zur Rechtsnatur der EU. Die EU war selbst nicht handlungsfähig, sondern bediente sich gem. Art. 5 EUV a.F. der Organe der weiterhin existierenden Europäischen Gemeinschaft. Nur der Europäische Rat war in Art. 4 und 13 EUV a.F. unmittelbar selbst geregelt. Die EU wurde daher auch als bloße politische Zielvorgabecharakterisiert und nicht als Völkerrechtssubjekt.[3]

60

Wiederholen Sie in Rn. 13–18die Ausführungen zum Maastricht-Vertrag.

Der EUV a.F. begründete einen Staatenverbund zur Verwirklichung einer immer engeren Union der staatlich organisierten Völker Europas, keinen sich auf ein europäisches Staatsvolk stützenden Staat. Das Wesen der EUbestand bis zum Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages in der Verklammerung der zwei Europäischen Gemeinschaftenin der ersten Säule mit der GASP in der zweiten Säule und der PJZS in der dritten Säule. Die EU ruhte demnach auf drei Säulen.[4] Diese Verklammerung war insbesondere durch das in Art. 3 Abs. 2 EUV a.F. verankerte Kohärenzgebotgeprägt.

Anmerkungen

[1]

Arndt/Fischer/Fetzer Europarecht S. 9.

[2]

Streinz Europarecht Rn. 129–135.

[3]

Arndt/Fischer/Fetzer Europarecht S. 9.

[4]

Arndt/Fischer/Fetzer Europarecht S. 9.

2. Teil Die Rechtsnatur der Europäischen Union› B. Die Rechtsnatur der Europäischen Union nach dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages

B. Die Rechtsnatur der Europäischen Union nach dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages

61

Gem. Art. 47 des EUV besitzt die „einheitliche“ EU ausdrücklich Rechtspersönlichkeit. Aufgrund des Wegfalls der Säulenstruktur nach Ratifizierung des Lissabon-Vertrages besteht konsequenterweise auch keine Verklammerung mehr, sondern die EU ist gem. Art. 1 Abs. 3 S. 3 des EUV als Rechtsnachfolgerin der EG an deren Stelle getreten. Die „einheitliche“ EU hat überwiegend supranationalen Charakter. Für die GASP und den bisherigen Bereich der PJZS bestehen jedoch weiterhin besondere Regelungen, sodass die intergouvernementale Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten nicht vollständig beendet wird.[1]

2. Teil Die Rechtsnatur der Europäischen Union› B. Die Rechtsnatur der Europäischen Union nach dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages› I. Der Beitritt zur Union

I. Der Beitritt zur Union

62

In Art. 49 EUV wird der Beitritt zur Union für jeden europäischen Staat geregelt, der die in Art 2 EUV genannten Werte achtet und sich für ihre Förderung einsetzt.

Art. 2 EUV

Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.

Die Grundwerte der Union werden des Weiteren gem. Art. 6 Abs. 1 EUV konkretisiert. Danach erkennt die Union die Rechte, Freiheiten und Grundsätze an, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 7.12.2000 in der am 12.12.2007 in Straßburg angepassten Fassung niedergelegt sind.

Ausdrücklich wird in Art. 49 Abs. 1 S. 4 EUV auf die notwendige Berücksichtigung der Kopenhagener Kriterien hingewiesen. Abweichend von der bisher bestehenden Regelung des Art. 49 Abs. 1 S. 2 EUV a.F. muss das Europäische Parlament nicht mehr mit absoluter Mehrheit, sondern mit der Mehrheit seiner Mitglieder gem. Art. 49 Abs. 1 S. 3 EUV dem Beitritt eines weiteren Mitgliedstaates zustimmen. Wie vor Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages ist ein Assoziierungsabkommengem. Art. 49 Abs. 2 EUV abzuschließen. In dem Assoziierungsabkommen sind die Aufnahmebedingungen und die durch die Aufnahme erforderlich werdenden Anpassungen der Verträge, auf denen die Union beruht, zu regeln. Es bedarf der Ratifizierung durch alle Vertragsstaaten gem. ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften. Die Türkei, Serbien und Montenegro sind zur Zeit die aktuellen Beitrittskandidaten, mit denen Verhandlungen laufen.

Der Antrag ist gem. Art. 49 Abs. 1 S. 3 EUV an den Rat zu richten, der über den Antrag einstimmig nach Anhörung der Kommission und nach Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Europäischen Parlamentes beschließt.

63

In Vorbereitung auf die Osterweiterung hat der Europäische Rat am 22.6.1993 die Kriterien[2] für den Beitrittkonkretisiert, die ein am Beitritt interessierter Staat vor dem tatsächlichen Beitritt erfüllen muss.

Art. 2 der Akte über die Bedingungen des Beitritts zur EU[3]

Ab dem Tag des Beitritts sind die ursprünglichen Verträge und die vor dem Beitritt erlassenen Rechtsakte der Organe und der Europäischen Zentralbank für die neuen Mitgliedstaaten verbindlich und gelten in diesen Staaten nach Maßgabe der genannten Verträge und dieser Akte.

Читать дальше
Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Похожие книги на «Europarecht»

Представляем Вашему вниманию похожие книги на «Europarecht» списком для выбора. Мы отобрали схожую по названию и смыслу литературу в надежде предоставить читателям больше вариантов отыскать новые, интересные, ещё непрочитанные произведения.


Christiane Siegert - Ein Kriminalfall für Luzifer
Christiane Siegert
Christiane Félip Vidal - Mujeres en conflictos
Christiane Félip Vidal
Christiane Herrlinger - Engelgeschichten der Bibel
Christiane Herrlinger
Bernhard Kempen - Europarecht
Bernhard Kempen
Rudolf Streinz - Europarecht
Rudolf Streinz
Christiane Scholler - Er war mein Urgroßvater
Christiane Scholler
Christiane Ratz - Jesus findet Muslime
Christiane Ratz
Christiane Zwengel - Polnisch mit Sahne
Christiane Zwengel
Christiane Lüschen-Heimer - Supervision reflektieren
Christiane Lüschen-Heimer
Christiane Neumann - Benny Blu Erfindungen
Christiane Neumann
Отзывы о книге «Europarecht»

Обсуждение, отзывы о книге «Europarecht» и просто собственные мнения читателей. Оставьте ваши комментарии, напишите, что Вы думаете о произведении, его смысле или главных героях. Укажите что конкретно понравилось, а что нет, и почему Вы так считаете.

x