4. Handschriftliche Ergänzungen in vorformulierten Klauseln
III.Vielzahl von Verträgen
1. Das entscheidende Kriterium: Die Absicht mehrfacher Verwendung
2. Voraussetzungen einer „Vielzahl“ von Verträgen
3. Insbesondere öffentliche Ausschreibungsbedingungen
4. Kontrolle vorformulierter einzelvertraglicher Bedingungen in Verbraucherverträgen
a) Zurechnung der Verwendung
b) Einflussmöglichkeit des Verbrauchers
3. Kapitel Das „Stellen“ von Vertragsbedingungen durch den Verwender
I. Funktionen des Begriffs „stellen“
II. Zurechnungsfragen
1.Einseitige Veranlassung der Einbeziehung
a) Grundsatz
b) Vertragsangebot auf Formular der Gegenseite
c) Vorauseilender Gehorsam des anderen Vertragsteils
2. Beiderseitige Veranlassung der Einbeziehung
3. Einbeziehung durch Dritte
a) Verhandlungsgehilfen
b) Interne Vertragsmuster eines Notars
c) Von einer Vertragsseite gestellte notarielle Vertragsmuster
d) Einbeziehung von AGB bei Internet-Auktionen
4. Die Fiktion des § 310 III Nr. 1 BGB
III.„Gestellte“ und „ausgehandelte“ Bedingungen: Die Abgrenzung von AGB und Individualabrede
1. Die Einschränkung der AGB-Definition in § 305 I 3 BGB
2. Voraussetzungen einer Individualabrede
3. Beweisfragen
Teil 2 Die Einbeziehung von AGB in den Vertrag
1. Kapitel Die Einbeziehungsvoraussetzungen nach § 305 II BGB
I. Die Erfordernisse des § 305 II BGB
II. Persönlicher Geltungsbereich und Bereichsausnahmen
III.Einbeziehung von AGB und Rechtsgeschäftslehre des BGB
1. Das Konsensprinzip
2. Keine konkludente Einbeziehung von AGB
3. Rechtsfolgen misslungener Einbeziehung von AGB
IV. Der Hinweis des Verwenders auf die AGB
1. Hinweis bei Vertragsschluss
a) Hinweise nach Vertragsschluss
b) Hinweise vor Vertragsschluss
c) Hinweis bei verzögertem Vertragsschluss
2.Die Anforderungen an einen ausdrücklichen „Hinweis“
a) Schriftlicher Vertragsschluss
b) Mündlicher Vertragsschluss
c) Hinweis auf geänderte AGB
d) Vertragsschluss im Internet
3. Der „deutlich sichtbare Aushang“
a) Unverhältnismäßige Schwierigkeiten beim ausdrücklichen Hinweis
b) Anforderungen an einen „deutlich sichtbaren“ Aushang
V.Die Möglichkeit der Kenntnisnahme von den AGB
1. Die Obliegenheit des Verwenders nach § 305 II Nr. 2 BGB
2. Die Anforderungen an eine „zumutbare“ Möglichkeit der Kenntnisnahme
a) Wege der Kenntnisnahme vom Text der AGB
b) Unaufgeforderte Verschaffung der Kenntnismöglichkeit
c) Verständlichkeit
aa) Einbeziehungskontrolle, Unklarheitenregel und Transparenzgebot
bb) Sprache
cc) Übersichtlichkeit
dd) Verwendung juristischer Fachbegriffe
ee) Verweisung auf gesetzliche Vorschriften
ff) Insbesondere die Klausel „soweit gesetzlich zulässig“
gg) Verweisung auf andere Klauselwerke
hh) Dynamische Verweisung
d) Lesbarkeit
e) Rücksichtnahme auf erkennbare körperliche Behinderung
f) Der für die Möglichkeit der Kenntnisnahme maßgebliche Zeitpunkt
g) Unzulässige Bestätigungsklauseln
VI.Das Einverständnis des Kunden
1. Grundsatz: Vertragsunterschrift als konkludentes Einverständnis
2. Freizeichnung von Verkehrssicherungspflichten
3. Vorformuliertes Einverständnis des Kunden?
VII.AGB im unternehmerischen Geschäftsverkehr
1. Die Bedeutung des § 310 I 1 BGB
2. Der Hinweis des Verwenders auf die AGB
a) Entbehrlichkeit eines ausdrücklichen persönlichen Hinweises
b) Branchentypische AGB
c) Laufende Geschäftsverbindung
d)Einbeziehung von AGB während laufender Verhandlungen
aa) Auftragsbestätigung (Annahme des Vertragsangebots)
bb) Bestätigungsschreiben
e) Nachträglicher Hinweis
3. Die zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme von AGB
VIII.Kollidierende AGB
1. Problemstellung
2. Die „Theorie des letzten Wortes“
3. Der richtige Lösungsweg: Grundsätzliche Nichteinbeziehung sämtlicher AGB
4.Konsequenz: Das dispositive Gesetzesrecht als Vertragsregime
a) Grundsatz
b) Teilkongruenz von AGB
c) Einseitig geregelte AGB
d) In Sonderheit: Meinungsverschiedenheiten über die Einbeziehung eines einfachen Eigentumsvorbehalts
2. Kapitel Überraschende Klauseln
I.Die Eliminierung überraschender Klauseln als Teil der Einbeziehungskontrolle
1. Nichteinbeziehung überraschender Klauseln trotz Einverständnisses des Kunden
2. Abgrenzung zur Inhaltskontrolle
3. Das Kompensationsverbot
4. Abgrenzung zum Vorrang der Individualabrede
II.Zum Geltungsbereich des § 305c I BGB
1. Persönlicher Geltungsbereich
2. Sachlicher Geltungsbereich
III. Kriterien für die Beurteilung des überraschenden Charakters einer Klausel
1.Objektiv ungewöhnliche Klauseln
a) Allgemeine Definition
b) Die Irrelevanz der Branchenüblichkeit
c) Überraschungsklauseln und gesetzliche Regelung
d) Ungewöhnliche Bestimmung des Inhalts vertraglicher Leistungspflichten
aa) Atypische Pflichten
bb) Einseitige Verschiebung des Gegenseitigkeitsverhältnisses
cc) Von Kundenerwartung abweichender Vertragsinhalt
dd) Leistungsstörungen
e) Ungewöhnliche Bestimmungen zur Vertragsdurchführung
f) Ungewöhnliche Klauseln zur Bereinigung rechtlicher Auseinandersetzungen
g) Formerfordernisse
h) „Versteckte“ Klauseln
i) „Abzockfallen“
j) Statusklauseln
2.Das subjektive Überraschungsmoment
a) Kausale Verknüpfung zwischen Ungewöhnlichkeit und Überraschungseffekt
b) Ausschluss des Überraschungseffekts
aa) Ausdrücklicher mündlicher Hinweis
bb) Besondere Hervorhebung in der Struktur des Vertragstextes
cc) Drucktechnische Hervorhebung
dd) Notarielle Belehrung
IV. Beweislast
V. Rechtsfolgen
Teil 3 Die inhaltliche Überprüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen
1. Kapitel Das Verhältnis von Auslegung und Inhaltskontrolle im AGB-Recht
I.Das Gebot der objektiven Auslegung von AGB
1. Gleichförmige Verwendung – gleichförmige Auslegung
2. Das Verbot der Einzelfallbetrachtung
3. Die Bestimmung der maßgeblichen Verkehrskreise
4.Interpretation von Fachbegriffen
a) Der allgemeine Sprachgebrauch
b) Legal definierte Begriffe
c) Sonstige Fachausdrücke der Rechtssprache
d) Medizinische und technische Fachausdrücke
5. Einigkeit der Parteien über die Auslegung von AGB
II. Die Unklarheitenregel des § 305c II BGB
1.Auslegungszweifel
a) Vorrang der Auslegung
b) Maßstab
c) Zur Abgrenzung: Einseitige Leistungsbestimmungsrechte
d) Unklarheit und gesetzliche Regelung
e) Freizeichnungsklauseln
f) Vertragsbeendigungsklauseln
g) Werkverträge
h) Kreditsicherheiten
i) Versicherungsbedingungen
j) Verbraucherschutz
k) Weitere Fälle
2.Die sog. „kundenfeindliche“ und „kundenfreundliche“ Auslegung
a) Zur Erläuterung des Begriffspaars
b)Verbandsprozess
aa) Grundsatz
bb) Beispiele
cc) Grenzen
c)Individualprozess
aa) Das Prinzip
bb) Der Günstigkeitsvergleich
cc) „Enge“ und „weite“ Auslegung von AGB
2. Kapitel Grundlagen der Inhaltskontrolle
I.Die Kontrollschranke des § 307 III 1 BGB
1. Rechtspolitische Rechtfertigung
2.Ungeschriebene „Rechtsvorschriften“
a) Das Standardbeispiel: Vertragsbindung
b) Freizeichnung von der eigenen Leistungspflicht
c)Preisanpassungsklauseln
aa) Preisabreden und Preisnebenabreden
bb) Kontrollmaßstab
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