Ivo W. Greiter
RECHT AUF STERBEN RECHT AUF LEBEN
Was das neue Gesetz zur Sterbehilfe regeln muss
Mit einem Vorwort des Präsidenten
des Verfassungsgerichtshofs
© 2021 Verlagsanstalt Tyrolia, Innsbruck
Umschlaggestaltung und Layout: Tyrolia-Verlag, Innsbruck
Bildnachweis: Maximilian Rosenberger ( Seite 9),
Christian Forcher ( Seite 13) und Ivo W. Greiter (Umschlag)
Lektorat: Dr. Thomas Hartl, Wilhering
ISBN 978-3-7022-4011-0 (gedrucktes Buch)
ISBN 978-3-7022-4012-7 (E-Book)
E-Mail: buchverlag@tyrolia.at
Internet: www.tyrolia-verlag.at
Widmung
Für meine Frau Ute
für meine Kinder Andrea, Markus, Anna und Helene;
für meine Schwiegerkinder Markus und Benedikt;
für meine Enkelinnen und Enkel Freya, Paul, Olga,
Lilia, Rixa und Raphael Phumi
für meine Eltern Franz und Marianna
für meine fünf Geschwister Beatrix, Brigitte, Klaus, Toni
und Johannes; für meine Schwäger und Schwägerinnen
Egon, Paul, Trude, Christa und Evi
für meine fünf Patenkinder Johannes P., Ivo Michael G.,
Andreas S., Andreas G. und Christoph H.
Vorwort
Univ. Prof. DDr. Christoph Grabenwarter, Präsident des Verfassungsgerichtshofs
Einleitung
Dr. Ivo W. Greiter, Rechtsanwalt in Innsbruck
Kapitel 1 Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs
Strafdrohung der Hilfe beim Selbstmord aufgehoben
Reaktionen auf das Urteil
Die Entscheidung geht uns alle an
Kapitel 2 Ein neues Gesetz muss her
Der Gesetzgeber steht in der Pflicht
Das Gesetz muss Missbrauch ausschließen
Knifflige Fragen bedürfen einer Regelung
Kapitel 3 Vom Wert des Lebens
Selbsttötung – Für und Wider
Fragwürdiges Erlösen vom Leiden
Patientenverfügung und Hospiz als mögliche Auswege
Geld oder Leben?
Kapitel 4 Warnende Beispiele aus anderen Ländern
Vorreiter der Liberalisierung
Mögliche Folgen für Österreich
Tötung ohne Zustimmung – vor allem bei Demenz und Koma
Sterbehilfe bei Kindern
Mobile Sterbehilfe
Die Gefahr der Entkriminalisierung der Sterbehilfe
Kapitel 5 Wohin geht die Reise?
Was alles passieren könnte – reale Gefahren oder Utopie?
Pensionisten werden Rechte aberkannt
Selbsttötungstablette für alte Menschen
Leben mit Ablaufdatum
Fristenlösung für alte Menschen?
Kapitel 6 Ergebnis – Forderungen an den Gesetzgeber
Nachwort
Dank
Anhang
Text des Urteils des österreichischen Verfassungsgerichtshofs
Die Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts und die Reaktionen darauf
Stichworte- und Personenregister
Am 11. Dezember 2020 hat der Verfassungsgerichtshof eine Grundsatzentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit der Sterbehilfe getroffen und Teile des § 78 StGB aufgehoben. Gleichzeitig hat er eine Frist für das Außerkrafttreten gesetzt, die am 31. Dezember 2021 endet.
Im Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes finden sich wichtige grundrechtsdogmatische Positionen, die in Weiterentwicklung bisheriger Ansätze in der Judikatur formuliert wurden. Grundlegende Aussagen zur Maßgeblichkeit eines freien selbstbestimmten Willens und zur Bedeutung palliativmedizinischer Versorgung sind in der Begründung enthalten.
Unmittelbar nach der Veröffentlichung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes hat eine intensive rechtspolitische Diskussion über die Neuregelung der Beihilfe zum Suizid eingesetzt. Gerade weil diese Frage Grundfragen des Menschenbildes wie des gesellschaftlichen Zusammenlebens in einer Demokratie berührt, ist die Aufbereitung der Entscheidungsgrundlagen des Gesetzgebers von höchstem Wert.
Ivo Greiter liefert mit dem vorliegenden Band einen wesentlichen Beitrag zu einer sachlichen rechtspolitischen Diskussion über die Regelung der Sterbehilfe durch den Gesetzgeber. Er gibt das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 11. Dezember 2020 im vollen Wortlaut wieder, analysiert es und beleuchtet die durch die Aufhebung von Teilen des § 78 StGB herbeigeführte Rechtslage.
Er stellt die Reaktionen auf das Erkenntnis in der öffentlichen Diskussion dar und diskutiert mögliche Missbrauchsszenarien. Daran anschließend und darauf aufbauend benennt er verschiedene Herausforderungen für den Gesetzgeber, um dann sehr konkret auf mögliche Gefährdungslagen einzugehen. Hinweise auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und eine rechtsvergleichende Betrachtung der Entwicklung in Deutschland im Gefolge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 runden das Werk ab.
Ivo Greiter hat dieses Buch vor dem Hintergrund einer jahrzehntelangen anwaltlichen Berufserfahrung verfasst, die ihn immer wieder auch in das Ausland führte und die ihn nun aus einem reichen Erfahrungsschatz schöpfen lässt. Er war führend in verschiedenen juristischen Berufsvereinigungen tätig, hervorgehoben seien seine Funktionen als nationaler Präsident für Österreich in der World Jurist Association (Washington) oder seine Funktion als Vorstandsvorsitzender der europäischen Vereinigung der Schadenersatz-Juristen für Österreich (PEOPIL).
Große Verdienste hat er sich als jahrzehntelanger Vizepräsident des Österreichischen Juristentages von 1992 bis 2015 erworben. In dieser Zeit konnte ich Ivo Greiter in seinem Einsatz für die sachkundige Fortentwicklung des Rechts kennen und schätzen lernen; der vorliegende Band steht stellvertretend für sein unermüdliches Eintreten für qualitätsvolle Gesetzgebung. Dem Buch ist zu wünschen, dass es viele informierte und aufmerksame Leserinnen und Leser findet, die ihrerseits mit ihrer Meinung zur Diskussion um die Fortentwicklung des Rechts beitragen!
Wien, im September 2021
Univ. Prof. DDr. Christoph Grabenwarter
Präsident des Verfassungsgerichtshofs
Am 11. Dezember 2020 hat der österreichische Verfassungsgerichtshof entschieden, dass die Beihilfe zum Selbstmord nicht mehr bestraft wird. Das Erkenntnis tritt mit 31. Dezember 2021 in Kraft.
Der Gesetzgeber steht nun vor der Aufgabe, ein Gesetz zu erlassen, welches den Missbrauch der Beihilfe verhindern soll. Vom Inhalt des Gesetzes, das die Details der Durchführung der Hilfe bei einer Selbsttötung regeln muss, wird es abhängen, ob die Bedenken gegen eine solche Freigabe ausreichend berücksichtigt wurden.
Ziel dieses Buches ist es, das Bewusstsein für dieses hochsensible Thema bei den beteiligten Politikern zu schärfen. Weiter ist es mein Anliegen, die Bevölkerung und jeden Einzelnen darauf aufmerksam zu machen, dass es sich bei diesem Thema um eine Grundfrage unserer menschlichen Existenz handelt. Und dass jeder Missbrauch des vorliegenden Erkenntnisses ausgeschlossen werden muss!
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