Besonderes Verwaltungsrecht
Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Baurecht
begründet von
Professor Dr. Peter J. Tettinger †
fortgeführt von
Dr. Wilfried Erbguthem. Professor an der Universität Rostock
Dr. Thomas MannProfessor an der Universität Göttingen
Dr. Mathias SchubertPrivatdozent an der Universität Rostock sowie Referent im Wissenschaftlichen Dienst des Schleswig-Holsteinischen Landtages
13., neu bearbeitete Auflage
www.cfmueller.de
Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über < http://dnb.d-nb.de> abrufbar.
ISBN 978-3-8114-5359-3
E-Mail: kundenservice@cfmueller.de
Telefon: +49 89 2183 7923
Telefax: +49 89 2183 7620
www.cfmueller.de
© 2020 C.F. Müller GmbH, Waldhofer Straße 100, 69123 Heidelberg
Hinweis des Verlages zum Urheberrecht und Digitalen Rechtemanagement (DRM)Der Verlag räumt Ihnen mit dem Kauf des ebooks das Recht ein, die Inhalte im Rahmen des geltenden Urheberrechts zu nutzen. Dieses Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Der Verlag schützt seine ebooks vor Missbrauch des Urheberrechts durch ein digitales Rechtemanagement. Bei Kauf im Webshop des Verlages werden die ebooks mit einem nicht sichtbaren digitalen Wasserzeichen individuell pro Nutzer signiert. Bei Kauf in anderen ebook-Webshops erfolgt die Signatur durch die Shopbetreiber. Angaben zu diesem DRM finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Anbieter.
Auch 33 Jahre nach dem Erscheinen der Erstauflage dieses Lehrbuchs, das seinerzeit noch auf das Kommunal- und das Polizeirecht beschränkt war und von Peter J. Tettinger allein verantwortet wurde, haben die Kerngebiete des Besonderen Verwaltungsrechts ihren Stellenwert als Pflichtfach in der juristischen Ausbildung behalten. In Abhängigkeit von der konkreten Ausgestaltung des jeweiligen landesrechtlichen Juristenausbildungsgesetzes unterliegen die Akzentuierungen innerhalb der drei Gebiete des Kommunalrechts, Polizeirechts und Baurechts allerdings kleinen Abweichungen. Gegenstand dieses Lehrbuchs ist es weiterhin, die in allen Ländern gemeinsamen Grundzüge auf knappe, aber vollständige Weise darzustellen und auf darüber hinaus bestehende landesrechtliche Unterschiede hinzuweisen.
Mit der vorliegenden Neuauflage, die in bewährter Weise aktuelle legislatorische Entwicklungen ebenso verarbeitet wie neuere Rechtsprechung und Literatur zum Besonderen Verwaltungsrecht, zieht sich Wilfried Erbguth aus dem aktiven Autorenkreis zurück. Er hatte seit der 8. Auflage den Abschnitt über das Baurecht bearbeitet und sich die Autorenschaft in der letzten Auflage bereits mit Mathias Schubert geteilt, der nun das Baurecht allein verantwortet. Die Abschnitte zum Kommunalrecht und Polizeirecht liegen weiterhin in der Verantwortung von Thomas Mann .
Ohne die engagierte Unterstützung bei der kritischen Durchsicht des Textes, der Recherche und Aktualisierung der Fußnoten sowie dem Lesen der Korrekturen hätte die Neuauflage nicht in dieser Weise realisiert werden können. Von Göttinger Seite gebührt dafür ein Dank der gesamten „Mann“schaft, insbesondere den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen Dr. Sina Fontana , Juliane Hendorf , Katharina Hundertmark und Franziska Schnuch .
September 2019 Thomas Mann , Göttingen Mathias Schubert , Rostock/Kiel
Vorwort Vorwort Auch 33 Jahre nach dem Erscheinen der Erstauflage dieses Lehrbuchs, das seinerzeit noch auf das Kommunal- und das Polizeirecht beschränkt war und von Peter J. Tettinger allein verantwortet wurde, haben die Kerngebiete des Besonderen Verwaltungsrechts ihren Stellenwert als Pflichtfach in der juristischen Ausbildung behalten. In Abhängigkeit von der konkreten Ausgestaltung des jeweiligen landesrechtlichen Juristenausbildungsgesetzes unterliegen die Akzentuierungen innerhalb der drei Gebiete des Kommunalrechts, Polizeirechts und Baurechts allerdings kleinen Abweichungen. Gegenstand dieses Lehrbuchs ist es weiterhin, die in allen Ländern gemeinsamen Grundzüge auf knappe, aber vollständige Weise darzustellen und auf darüber hinaus bestehende landesrechtliche Unterschiede hinzuweisen. Mit der vorliegenden Neuauflage, die in bewährter Weise aktuelle legislatorische Entwicklungen ebenso verarbeitet wie neuere Rechtsprechung und Literatur zum Besonderen Verwaltungsrecht, zieht sich Wilfried Erbguth aus dem aktiven Autorenkreis zurück. Er hatte seit der 8. Auflage den Abschnitt über das Baurecht bearbeitet und sich die Autorenschaft in der letzten Auflage bereits mit Mathias Schubert geteilt, der nun das Baurecht allein verantwortet. Die Abschnitte zum Kommunalrecht und Polizeirecht liegen weiterhin in der Verantwortung von Thomas Mann . Ohne die engagierte Unterstützung bei der kritischen Durchsicht des Textes, der Recherche und Aktualisierung der Fußnoten sowie dem Lesen der Korrekturen hätte die Neuauflage nicht in dieser Weise realisiert werden können. Von Göttinger Seite gebührt dafür ein Dank der gesamten „Mann“schaft, insbesondere den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen Dr. Sina Fontana , Juliane Hendorf , Katharina Hundertmark und Franziska Schnuch . September 2019 Thomas Mann , Göttingen Mathias Schubert , Rostock/Kiel
Verzeichnis der Übersichten und Prüfungsschemata
Abkürzungsverzeichnis
Verzeichnis des abgekürzt zitierten Schrifttums
Vorbemerkung
Teil I Kommunalrecht
§ 1 Das Kommunalrecht und die kommunalen Rechtssubjekte
I. Kommunalrecht als Rechtsgebiet
1. Historische Vorbilder
2. Gegenwärtige Rechtsquellen
3. Kommunale Selbstverwaltung und Europarecht
II. Die kommunalen Rechtssubjekte
1. Gemeinden
a) Der Gemeindename
b) Das Gemeindegebiet
c) Interne Gebietsaufgliederungen
2. Landkreise
a) Kreisaufgaben
b) Kreisgebiet
c) Parallelen zu den Gemeindeordnungen
3. Höherstufige Gemeindeverbände
a) Landschaftsverbände und Bezirke
b) Stadt-Umland-Verbände
4. Samtgemeinden, Verbandsgemeinden, Ämter
5. Kommunale Zweckverbände
a) Freiverband und Pflichtverband
b) Verwaltungsgemeinschaft und Spezialverbände
III. Die kommunalen Körperschaften im Rechtsverkehr
1. Rechtsschutz der Gemeinde
2. Rechtsschutz gegen die Gemeinde
§ 2 Verfassungsrechtliche Gewährleistungen der kommunalen Selbstverwaltung
I.Garantien im Grundgesetz
1. Institutionelle Garantie der gemeindlichen Selbstverwaltung (Art. 28 II 1 GG)
a) Existenzvernichtung einzelner Gemeinden (Bsp.: territoriale Neugliederung)
b) Aufgabenentzug oder organisatorische Ingerenzen bzgl aller Gemeinden
c) Überbürdung von Aufgaben auf alle Gemeinden
d) Belastungen einzelner Gemeinden
e) Aufgabe von Selbstverwaltungsspielräumen
2. Institutionelle Garantie der gemeindeverbandlichen Selbstverwaltung (Art. 28 II 2 GG)
Читать дальше