Mathias Schubert - Besonderes Verwaltungsrecht

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Inhalt und Konzeption:
Das Lehrbuch bietet neben dem bewährten umfassenden Überblick über den Pflichtfachkanon im Besonderen Verwaltungsrecht zahlreiche Übersichten und Prüfungsschemata sowie kapitelabschließende Wiederholungs- und Vertiefungsfragen, die eine umgehende Kontrolle des Lernergebnisses ermöglichen und den Studierenden auch als Prüfungs- und Examensvorbereitung von hohem Wert sein werden.
Von allen Studierenden der Rechtswissenschaft nachzuweisen sind üblicherweise (Grund-)Kenntnisse im Kommunalrecht als einer für die Leistungsverwaltung typischen Materie, im Polizei- und Ordnungsrecht als Paradedisziplin der Eingriffsverwaltung sowie im Baurecht (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht). Die Darstellung ist Grundlage des ersten Erlernens der Materien, eignet sich aber auch – durch in Kleindruck abgesetzte Textpassagen und zahlreiche Verweise in Fußnoten – zu deren Vertiefung und dient durch seine didaktische Weiterentwicklung nunmehr nicht nur der reinen Vorlesungsbegleitung, sondern auch der gezielten Vorbereitung auf Klausur und Examen.

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Besonderes Verwaltungsrecht

Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Baurecht

begründet von

Professor Dr. Peter J. Tettinger †

fortgeführt von

Dr. Wilfried Erbguthem. Professor an der Universität Rostock

Dr. Thomas MannProfessor an der Universität Göttingen

Dr. Mathias SchubertPrivatdozent an der Universität Rostock sowie Referent im Wissenschaftlichen Dienst des Schleswig-Holsteinischen Landtages

13., neu bearbeitete Auflage

wwwcfmuellerde Impressum Bibliografische Informationen der Deutschen - фото 1

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Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über < http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

ISBN 978-3-8114-5359-3

E-Mail: kundenservice@cfmueller.de

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Vorwort

Auch 33 Jahre nach dem Erscheinen der Erstauflage dieses Lehrbuchs, das seinerzeit noch auf das Kommunal- und das Polizeirecht beschränkt war und von Peter J. Tettinger allein verantwortet wurde, haben die Kerngebiete des Besonderen Verwaltungsrechts ihren Stellenwert als Pflichtfach in der juristischen Ausbildung behalten. In Abhängigkeit von der konkreten Ausgestaltung des jeweiligen landesrechtlichen Juristenausbildungsgesetzes unterliegen die Akzentuierungen innerhalb der drei Gebiete des Kommunalrechts, Polizeirechts und Baurechts allerdings kleinen Abweichungen. Gegenstand dieses Lehrbuchs ist es weiterhin, die in allen Ländern gemeinsamen Grundzüge auf knappe, aber vollständige Weise darzustellen und auf darüber hinaus bestehende landesrechtliche Unterschiede hinzuweisen.

Mit der vorliegenden Neuauflage, die in bewährter Weise aktuelle legislatorische Entwicklungen ebenso verarbeitet wie neuere Rechtsprechung und Literatur zum Besonderen Verwaltungsrecht, zieht sich Wilfried Erbguth aus dem aktiven Autorenkreis zurück. Er hatte seit der 8. Auflage den Abschnitt über das Baurecht bearbeitet und sich die Autorenschaft in der letzten Auflage bereits mit Mathias Schubert geteilt, der nun das Baurecht allein verantwortet. Die Abschnitte zum Kommunalrecht und Polizeirecht liegen weiterhin in der Verantwortung von Thomas Mann .

Ohne die engagierte Unterstützung bei der kritischen Durchsicht des Textes, der Recherche und Aktualisierung der Fußnoten sowie dem Lesen der Korrekturen hätte die Neuauflage nicht in dieser Weise realisiert werden können. Von Göttinger Seite gebührt dafür ein Dank der gesamten „Mann“schaft, insbesondere den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen Dr. Sina Fontana , Juliane Hendorf , Katharina Hundertmark und Franziska Schnuch .

September 2019 Thomas Mann , Göttingen Mathias Schubert , Rostock/Kiel

Inhaltsverzeichnis

Vorwort Vorwort Auch 33 Jahre nach dem Erscheinen der Erstauflage dieses Lehrbuchs, das seinerzeit noch auf das Kommunal- und das Polizeirecht beschränkt war und von Peter J. Tettinger allein verantwortet wurde, haben die Kerngebiete des Besonderen Verwaltungsrechts ihren Stellenwert als Pflichtfach in der juristischen Ausbildung behalten. In Abhängigkeit von der konkreten Ausgestaltung des jeweiligen landesrechtlichen Juristenausbildungsgesetzes unterliegen die Akzentuierungen innerhalb der drei Gebiete des Kommunalrechts, Polizeirechts und Baurechts allerdings kleinen Abweichungen. Gegenstand dieses Lehrbuchs ist es weiterhin, die in allen Ländern gemeinsamen Grundzüge auf knappe, aber vollständige Weise darzustellen und auf darüber hinaus bestehende landesrechtliche Unterschiede hinzuweisen. Mit der vorliegenden Neuauflage, die in bewährter Weise aktuelle legislatorische Entwicklungen ebenso verarbeitet wie neuere Rechtsprechung und Literatur zum Besonderen Verwaltungsrecht, zieht sich Wilfried Erbguth aus dem aktiven Autorenkreis zurück. Er hatte seit der 8. Auflage den Abschnitt über das Baurecht bearbeitet und sich die Autorenschaft in der letzten Auflage bereits mit Mathias Schubert geteilt, der nun das Baurecht allein verantwortet. Die Abschnitte zum Kommunalrecht und Polizeirecht liegen weiterhin in der Verantwortung von Thomas Mann . Ohne die engagierte Unterstützung bei der kritischen Durchsicht des Textes, der Recherche und Aktualisierung der Fußnoten sowie dem Lesen der Korrekturen hätte die Neuauflage nicht in dieser Weise realisiert werden können. Von Göttinger Seite gebührt dafür ein Dank der gesamten „Mann“schaft, insbesondere den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen Dr. Sina Fontana , Juliane Hendorf , Katharina Hundertmark und Franziska Schnuch . September 2019 Thomas Mann , Göttingen Mathias Schubert , Rostock/Kiel

Verzeichnis der Übersichten und Prüfungsschemata

Abkürzungsverzeichnis

Verzeichnis des abgekürzt zitierten Schrifttums

Vorbemerkung

Teil I Kommunalrecht

§ 1 Das Kommunalrecht und die kommunalen Rechtssubjekte

I. Kommunalrecht als Rechtsgebiet

1. Historische Vorbilder

2. Gegenwärtige Rechtsquellen

3. Kommunale Selbstverwaltung und Europarecht

II. Die kommunalen Rechtssubjekte

1. Gemeinden

a) Der Gemeindename

b) Das Gemeindegebiet

c) Interne Gebietsaufgliederungen

2. Landkreise

a) Kreisaufgaben

b) Kreisgebiet

c) Parallelen zu den Gemeindeordnungen

3. Höherstufige Gemeindeverbände

a) Landschaftsverbände und Bezirke

b) Stadt-Umland-Verbände

4. Samtgemeinden, Verbandsgemeinden, Ämter

5. Kommunale Zweckverbände

a) Freiverband und Pflichtverband

b) Verwaltungsgemeinschaft und Spezialverbände

III. Die kommunalen Körperschaften im Rechtsverkehr

1. Rechtsschutz der Gemeinde

2. Rechtsschutz gegen die Gemeinde

§ 2 Verfassungsrechtliche Gewährleistungen der kommunalen Selbstverwaltung

I.Garantien im Grundgesetz

1. Institutionelle Garantie der gemeindlichen Selbstverwaltung (Art. 28 II 1 GG)

a) Existenzvernichtung einzelner Gemeinden (Bsp.: territoriale Neugliederung)

b) Aufgabenentzug oder organisatorische Ingerenzen bzgl aller Gemeinden

c) Überbürdung von Aufgaben auf alle Gemeinden

d) Belastungen einzelner Gemeinden

e) Aufgabe von Selbstverwaltungsspielräumen

2. Institutionelle Garantie der gemeindeverbandlichen Selbstverwaltung (Art. 28 II 2 GG)

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