IV. Schwierige Abgrenzungsfälle und die Relevanz der Differenzierung
1. Auswirkungen der Einordnung für das Akzessorietätsverhältnis
2. Grenzfälle zwischen Tatbestand und Rechtswidrigkeit
a) Behördliche Genehmigungen
aa) Die vertretenen Auffassungen bzgl. der deliktskategorischen Einordnung
(1) Generelle Einordnung als Tatbestandsausschließungsgrund
(2) Generelle Einordnung als objektive Bedingung der Strafbarkeit
(3) Generelle Einordnung als Rechtfertigungsgrund
(4) Differenzierung nach dem geschützten Rechtsgut
(5) Differenzierung nach dem verwaltungsrechtlichen Charakter der Genehmigung
(6) Differenzierung nach der Art der Formulierung im Normtext
bb) Kritik und Entwicklung einer eigenen Auffassung
b) Rechtliche Relevanz und Missbilligung der Gefahr im Rahmen der objektiven Zurechnung
c) Sozialadäquanz
aa) Annäherung an den Begriff der Sozialadäquanz und Verhältnis zum erlaubten Risiko
bb) Die zur deliktssystematischen Verortung vertretenen Ansichten
(1) Verortung in der Schuldhaftigkeit
(2) Verortung in der Rechtswidrigkeit
(3) Verortung im subjektiven Tatbestand
(4) Verortung im objektiven Tatbestand
(5) Beschränkung auf den Bereich beruflicher Verhaltensweisen
cc) Entwicklung einer eigenen Auffassung
(1) Grundvoraussetzungen der Berücksichtigung der Sozialadäquanz tatbestandlichen Verhaltens
(2) Verortung im Deliktsaufbau
(3) Konsequenzen speziell für das Wirtschaftsstrafrecht
B. Das Objekt des Akzessorietätsverhältnisses
I. Außerrechtliche Sätze
II. Rechtliche Sätze
1. Differenzierung nach der Rechtsebene
a) Bundesrecht
b) Landesrecht
c) Kommunales Recht
d) Recht der Europäischen Union
e) Völkerrecht
2. Differenzierung nach der Rechtsform
a) Förmliches Gesetz
b) Rechtsverordnung
c) Satzungen
d) Unionsrechtliche Rechtsformen
aa) Verordnungen
bb) Richtlinien
cc) Rahmenbeschlüsse
e) Völkerrecht
f) Verwaltungshandeln
g) Rechtsprechung
h) Private Rechtssetzung
C. Die Art und Weise der Begründung des Akzessorietätsverhältnisses
I. Überblick über die gemeinhin unterschiedenen Formen der Akzessorietätsverhältnisse
1. Blanketttatbestände
2. Normative Tatbestandsmerkmale
3. Gesamttatbewertende Merkmale und Komplexbegriffe
4. Generalklauseln
II. Revision der Differenzierungen im Lichte der bisherigen Untersuchungsergebnisse
1. Die Differenzierung zwischen deskriptiven und normativen Tatbestandsmerkmalen
a) Streitstand
aa) These der absoluten Trennbarkeit
(1) Differenzierung nach der Bestimmtheit des Merkmals
(2) Differenzierung nach dem Subsumtionsstoff
(3) Differenzierung nach der sinnlichen Wahrnehmbarkeit
(4) Differenzierung nach dem Verhältnis zur Rechtswidrigkeit
(5) Differenzierung nach der Wertungskomponente
(6) Differenzierung nach der logischen Voraussetzung einer anderen Norm
(7) Differenzierung nach dem Vorhandensein einer emotiven Komponente
(8) Differenzierung nach den in Bezug genommenen Eigenschaften
bb) These der normativen Elemente deskriptiver Tatbestandsmerkmale
cc) These der Ausschließlichkeit deskriptiver Tatbestandsmerkmale
dd) These der Ausschließlichkeit normativer Tatbestandsmerkmale
ee) These der wechselseitigen Überschneidung bzw. Ununterscheidbarkeit
ff) Differenzierung nach verschiedenen Bedeutungen des Begriffs „normativ“
b) Stellungnahme
2. Die Differenzierung zwischen normativen Tatbestandsmerkmalen und Blanketttatbeständen
a) Streitstand
aa) Formale Abgrenzungskriterien
(1) Ausfüllungsbedürftige Normen
(2) Kompetenzsprung durch die Verweisung
bb) Materielle Abgrenzungskriterien
(1) Rechtsprechung
(2) Lange
(3) Warda, Netzler, P. Backes
(4) von der Heide, J. Bachmann, Fissenewert
(5) Weidenbach
(6) Jakobs
(7) Puppe, Lauer
(8) Tiedemann, Enderle
(9) Schuster
cc) Keine Abgrenzbarkeit
b) Stellungnahme
3. Gesamttatbewertende Merkmale und Komplexbegriffe
D. Zusammenfassung der Ergebnisse des zweiten Teils
Teil 3 Die Begrenzung der Akzessorietät und ihre Folgen
A. Anknüpfungspunkte einer Akzessorietätsbegrenzung
I. Kompetenzbezogene Akzessorietätsbegrenzungen bei Verweis auf formelle Gesetze und EU-Rechtsakte
1. Fehlende Rechtssetzungskompetenz in Bezug auf die Primärnorm
a)Bundesrechtliche Sanktionsnorm
aa) Ungeschriebene Primärnorm
bb) Landesrechtliche Verhaltensnorm
cc) Unionsrechtliche Verhaltensnorm
dd) Völkerrechtliche Primärnorm
b) Landesrechtliche Sanktionsnorm
2. Fehlende Rechtssetzungskompetenz in Bezug auf das Strafrecht
a) Strafnormen des Bundes
aa) Inbezugnahme von Regelungen in Landesgesetzen
bb) Verweisungen auf Recht der Europäischen Union
(1) Strafgesetzgebungskompetenz der Union?
(2) Konsequenzen für die Legitimation von Verweisungen auf EU-Verordnungen
cc) Verweisungen auf Völkerrecht
b) Strafnormen der Länder
II. Kompetenzbezogene Akzessorietätsbegrenzungen bei Verweis auf Rechtsakte der Exekutive und der Judikative
1.Verweisung auf Rechtsverordnungen
a) Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip
b) Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG
aa) Reichweite des Anwendungsbereichs des Art. 103 Abs. 2 GG – die Bedeutung des Begriffs „Strafbarkeit“
bb) Reichweite der Anforderungen des Art. 103 Abs. 2 GG – die Bedeutung des Begriffs „gesetzlich“
cc) Konsequenzen für die Relevanz von Rechtsverordnungen
c) Verstoß gegen Art. 104 Abs. 1 S. 1 GG
d) Insbesondere: Rückverweisungsklauseln
2. Kommunale Satzungen
3. Verwaltungsakte
a) Nichtige Verwaltungsakte
b) Sonst rechtswidrige begünstigende Verwaltungsakte
aa) Meinungsstand vor dem 2. UKG
bb) Meinungsstand nach dem 2. UKG
cc) Stellungnahme
c) Sonst rechtswidrige belastende Verwaltungsakte
aa) Strenge Verwaltungsaktsakzessorietät
bb) Materielle Verwaltungsrechtsakzessorietät
cc) Deliktsspezifische Auslegung
dd) Stellungnahme
4. Verwaltungsvorschriften
a) Meinungsspektrum
b) Stellungnahme
5. Gerichtliche Entscheidungen
6. Verwaltungsverträge
III. Sanktionsnormbezogene Verweisungen auf Unionsrecht unter dem Gesichtspunkt des Parlamentsvorbehalts gem. Art. 103 Abs. 2 GG
IV. Kompetenzbezogene Akzessorietätsbegrenzungen bei Verweis auf Regelungen Privater
1. Bundesstaatsprinzip
2. Gewaltenteilung
3. Demokratieprinzip
4. Art. 92 GG
5. Stellungnahme
V. Bestimmtheitsgebot
1. Kettenverweisung
2. Verweis auf prinzipienorientierte Regelungen
3. Bestimmtheit bei EU-Rechtsakten
a) Quelle und Maßstab der Bestimmtheitsanforderungen
b) Konsequenzen für die einzelnen Problembereiche
aa) Auffindbarkeit des Verweisungsobjekts
bb) Berücksichtigung aller Sprachfassungen
cc) Übernahme des Gemeinschaftsrechts durch den Vertrag von Lissabon
dd) Kettenverweisungen auf EU-Recht und innerhalb des EU-Rechts
4. Auffindbarkeit bei Verweisung auf private Regelungen
a) Verträge und Satzungen
b) Tarifverträge
c) Technische Normen
aa) Verfassungsrechtlicher Maßstab
bb) Anwendung dieser Anforderungen auf technische Normen
(1) Deutsche Sprache
(2) Publikationsorgan
(3) Fundstellenangabe
(4) Kostenpflicht und Urheberrecht der Normerstellers
cc) Relativierung im Bereich des Wirtschafts(straf)rechts
5. Verschleifungsverbot
VI. Das sog. „Analogieverbot“
1. Direkte Normverweisungen
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