Vor allem hat er mich stets in meinem Bestreben ermutigt, Lösungen auch insbesondere außerhalb verfestigter Strukturen und ausgetretener Pfade zu suchen und zu finden. Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Walter Gropp danke ich für die zügige Erstellung des Zweitgutachtens. Für die Aufnahme in diese Schriftenreihe danke ich ihren Herausgebern Herrn Prof. Dr. Mark Deiters , Herrn Prof. Dr. Thomas Rotsch sowie Herrn Prof. Dr. Mark A. Zöller . Herzlicher Dank sei an dieser Stelle auch all den Menschen ausgesprochen, die mich während der Erstellung dieser Arbeit begleitet und mir zur Seite gestanden haben. Zuallererst danke ich meiner Familie und dabei insbesondere meinen Eltern, die mich seit jeher in allen Lebenslagen bedingungslos unterstützt und gefördert haben; Ihnen ist dieses Buch gewidmet. Weiterhin danke ich meiner Freundin sowie meinen Freunden und darunter insbesondere meinen Lehrstuhlkollegen für ihr offenes Ohr, ihre Diskussionsbereitschaft und auch sonst jegliche erdenkliche Unterstützung, die man sich nur wünschen kann. Ebenfalls gedankt sei der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, die mich durch die Gewährung eines Promotionsstipendiums während der Anfertigung der Arbeit finanziell unterstützt hat. Gießen, Januar 2016 Markus Wagner
Teil 1 Rechtstheoretische Grundlagen
A. Der Begriff der Akzessorietät
B. Zielsetzung und Gang der Untersuchung
C. Die Basis der Untersuchung: Das Akzessorietätsphänomen
I. Die Akzessorietät des Rechts im Allgemeinen
1. Die in Frage kommenden Bezugsgegenstände des Akzessorietätsverhältnisses
a) Annäherung an die Begriffe „Recht“ und „Wirklichkeit“
aa) Zum Rechtsbegriff
bb) Zum Wirklichkeitsbegriff
cc) Zur Notwendigkeit der Differenzierung zwischen Recht und Wirklichkeit
b) Die begriffliche Basis der weiteren Untersuchung
2. Die Akzessorietät des Rechts zur Wirklichkeit
a) Auseinandersetzung mit möglichen Einwänden
aa) Systemtheoretische Einwände gegen eine Akzessorietät des Rechts zur Wirklichkeit
(1) Recht als soziales System
(2) Recht als selbstreferentielles autopoietisches System
(3) Relativierungen der Autonomie des Rechtssystems
(a) Operative und strukturelle Koppelungen (Luhmann)
(b) Interferenzmodell (Teubner)
(4) Konsequenzen für die These einer Akzessorietät des Rechts zur Wirklichkeit
bb) Verfassungsrechtliche Einwände gegen eine Akzessorietät des Rechts zur Wirklichkeit
cc) Einwand der Kontrafaktizität des Rechts
dd) Zwischenergebnis
b) Akzessorische Wirklichkeitsbereiche
aa) Politik
bb) Wirtschaft
cc) Technische Entwicklung
dd) Kultur und Zeitgeist
ee) Moral
ff) Zeit
gg) Sprache
c) Zwischenergebnis
3. Die Akzessorietät des Rechts zum Recht
a) Gesetzliche Verweisungen (i.w.S.)
b) Weitergehende Rechtsakzessorietät kraft eines übergeordneten Prinzips der „Einheit“ bzw. „Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung“
aa) Die Figur der „Einheit der Rechtsordnung“ in Wissenschaft und Rechtsprechung
(1) Einordnung
(a) Einordnung (ausschließlich) als bestehender Zustand
(b) Einordnung (ausschließlich) als Postulat
(c) Kombinationsansätze
(d) Ablehnende Positionen
(2) Herleitung
(a) Herleitung aus der Rechtsidee bzw. dem Rechtsbegriff
(b) Herleitung aus dem Wissenschaftscharakter der Jurisprudenz
(c) Herleitung aus dem Geltungswillen der Normsetzer
(d) Herleitung aus Verfassungsprinzipien
(3) Adressierung
(a) Adressierung (nur) des Rechtssetzers
(b) Adressierung (nur) des Rechtsanwenders
(c) Adressierung sowohl des Rechtssetzers wie auch des Rechtsanwenders
(4) Zusammenfassung
bb) Kritik und eigener Ansatz
(1) Die Einheit der Rechtsordnung innerhalb einer Ebene
(2) Die Einheit der Rechtsordnungen im Mehrebenensystem
(3) Auseinandersetzung mit naheliegender Kritik
(a) Idealisierung des Gesetzgebers
(b) Verzerrung der Rolle des Bundesverfassungsgerichts
(c) Verstoß gegen Art. 97 GG
(d) Reduktion der Funktion des Richters auf einen „Subsumtionsautomaten“
(4) Folgerungen aus der Einheit der Rechtsordnung
(a) Einheitliches Rechtswidrigkeitsurteil
(b) Begriffseinheit
(c) Wertungseinheit
c) Zwischenergebnis zur Akzessorietät des Rechts zum Recht
II. Die Akzessorietät insbesondere des Strafrechts
1. Der Begriff des Strafrechts
2. Die Akzessorietät des Strafrechts zum außerstrafrechtlichen Recht
a) Vollständige Autonomie des Strafrechts
b) Vollständige Akzessorietät des Strafrechts
c) Teilweise Akzessorietät des Strafrechts
d) Wechselseitige Akzessorietät
e) Stellungnahme
aa) Akzessorietät und Einheit der Rechtsordnung
bb) Subsidiaritätsgrundsatz
(1) Allgemeines
(2) Reichweite des Subsidiaritätsgrundsatzes
(a) Grundsätzliche Möglichkeit der Erstreckung des Subsidiaritätsgrundsatzes auf die Rechtsanwendungsebene
(b) Notwendigkeit der Erstreckung des Subsidiaritätsgrundsatzes auf die Rechtsanwendungsebene
(3) Der eingeschränkt auslegungsbezogen-subsidiäre Charakter des Strafrechts
cc) Auslegungsbezogene Subsidiarität, sekundärer Charakter und Akzessorietät des Strafrechts
dd) Umfang der Akzessorietät
3. Die Akzessorietät des Strafrechts zur Wirklichkeit
4. Akzessorietät des Strafrechts zum Strafrecht?
5. Akzessorietät strafrechtlicher Begriffe?
a) Begriffsakzessorietät kraft gesetzlicher Anordnung
b) Strafrechtliche Begriffsbildung außerhalb gesetzlicher Anordnung
aa) Das semiotische Dreieck und seine Anwendung auf Normtexte
bb) Die Kontextabhängigkeit der Begriffsbildung
cc) Die Leistungsfähigkeit des Wortlauts als Auslegungsgrenze
(1) Kritische Stimmen
(2) Literarische „Rettungs“-Versuche
(a) Priester
(b) Schünemann
(c) Alexy
(d) Klatt
(3) Notwendigkeit einer Reformulierung des „Analogie“-Verbots
dd) Konsequenzen für die Möglichkeit strafrechtlicher Begriffsakzessorietät außerhalb gesetzlicher Anordnungen
6. Die Akzessorietät des (deutschen) Strafrechts zum ausländischen Recht
III. Die Akzessorietät des Wirtschaftsstrafrechts
1. Der Begriff des Wirtschaftsstrafrechts
a) Der historische Hintergrund der Frage nach dem Begriff des Wirtschaftsstrafrechts
b) Gesetzgeberische Definitionsansätze
c) Literarische Definitionsansätze
aa) Kriminologische Definitionsversuche
(1) Täterbezogene Begriffsbestimmung
(2) Opfer- bzw. schadensbezogene Begriffsbestimmung
(3) Tatbezogene Begriffsbestimmung
bb) Strafrechtsdogmatische Definitionsversuche
(1) Akzessorietätsbezogene Ansätze
(2) Rechtsgutsbezogene Ansätze
(3) Angriffsbezogene Ansätze
(4) Der differenzierende Ansatz Lampes
cc) Der wirtschaftswissenschaftliche Ansatz Mansdörfers
d) Entwicklung eines eigenen Wirtschaftsstrafrechtbegriffs
aa) Strafrecht unter dem Einfluss der wirtschaftsbezogenen Öffnungsklauseln
bb) Vergleich dieses Ansatzes mit den übrigen Auffassungen in der Literatur
cc) Nähere Konkretisierung des Wirtschaftsstrafrechtsbegriffs
(1) Unternehmensinterne Straftaten/Straftaten gegen das Unternehmen
(2) Einbeziehung des Verbraucherschutzstrafrechts?
2. Die Akzessorietät des Wirtschaftsstrafrechts zur Wirklichkeit
3. Die Akzessorietät des Wirtschaftsstrafrechts zum übrigen Recht
D. Zusammenfassung der Ergebnisse des ersten Teils
Teil 2 Die Begründung des Akzessorietätsverhältnisses
A. Der Gegenstand des Akzessorietätsverhältnisses
I. Tatbestand
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuldhaftigkeit
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