Markus Wagner - Die Akzessorietät des Wirtschaftsstrafrechts

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Die Akzessorietät des Wirtschaftsstrafrechts: краткое содержание, описание и аннотация

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Nach wie vor ist ungeklärt, was das Wirtschaftsstrafrecht eigentlich ausmacht. Konsentiert ist lediglich, dass das Wirtschaftsstrafrecht sich in vielen Aspekten vom restlichen Strafrecht unterscheidet. Häufig findet sich die Behauptung, es sei eine der Besonderheiten des Wirtschaftsstrafrechts, dass es akzessorisch gegenüber dem sonstigen Recht ist, die Strafbarkeit eines Verhaltens also auch von Fragen des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts abhängig ist.
Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass hierin keine Besonderheit des Wirtschaftsstrafrechts liegt, sondern die Akzessorietät vielmehr einen allgemeinen Grundsatz des Strafrechts darstellt. Insbesondere ist die Frage, ob ein Straftatbestand akzessorisch ist oder nicht, unabhängig von der redaktionellen Formulierung des konkreten Deliktstatbestandes.
Des Weiteren legt der Autor dar, dass die Besonderheit des Wirtschaftsstrafrechts in der Berücksichtigung von Selbstregulationsmechanismen der Wirtschaft liegt und sich hieraus eine eigenständige Dogmatik des Wirtschaftsstrafrechts rechtfertigt.
Vor diesem Hintergrund untersucht der Autor, welche verfassungsrechtlichen, gesetzlichen und dogmatischen Grenzen dem Akzessorietätsphänomen gesetzt sind und welche Besonderheiten insoweit für das Wirtschaftsstrafrecht gelten. Auf Basis dieser Ergebnisse unterbreitet er schließlich verschiedene Reformvorschläge für das Strafverfahrensrecht.

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Vor allem hat er mich stets in meinem Bestreben ermutigt, Lösungen auch insbesondere außerhalb verfestigter Strukturen und ausgetretener Pfade zu suchen und zu finden. Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Walter Gropp danke ich für die zügige Erstellung des Zweitgutachtens. Für die Aufnahme in diese Schriftenreihe danke ich ihren Herausgebern Herrn Prof. Dr. Mark Deiters , Herrn Prof. Dr. Thomas Rotsch sowie Herrn Prof. Dr. Mark A. Zöller . Herzlicher Dank sei an dieser Stelle auch all den Menschen ausgesprochen, die mich während der Erstellung dieser Arbeit begleitet und mir zur Seite gestanden haben. Zuallererst danke ich meiner Familie und dabei insbesondere meinen Eltern, die mich seit jeher in allen Lebenslagen bedingungslos unterstützt und gefördert haben; Ihnen ist dieses Buch gewidmet. Weiterhin danke ich meiner Freundin sowie meinen Freunden und darunter insbesondere meinen Lehrstuhlkollegen für ihr offenes Ohr, ihre Diskussionsbereitschaft und auch sonst jegliche erdenkliche Unterstützung, die man sich nur wünschen kann. Ebenfalls gedankt sei der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, die mich durch die Gewährung eines Promotionsstipendiums während der Anfertigung der Arbeit finanziell unterstützt hat. Gießen, Januar 2016 Markus Wagner

Teil 1 Rechtstheoretische Grundlagen

A. Der Begriff der Akzessorietät

B. Zielsetzung und Gang der Untersuchung

C. Die Basis der Untersuchung: Das Akzessorietätsphänomen

I. Die Akzessorietät des Rechts im Allgemeinen

1. Die in Frage kommenden Bezugsgegenstände des Akzessorietätsverhältnisses

a) Annäherung an die Begriffe „Recht“ und „Wirklichkeit“

aa) Zum Rechtsbegriff

bb) Zum Wirklichkeitsbegriff

cc) Zur Notwendigkeit der Differenzierung zwischen Recht und Wirklichkeit

b) Die begriffliche Basis der weiteren Untersuchung

2. Die Akzessorietät des Rechts zur Wirklichkeit

a) Auseinandersetzung mit möglichen Einwänden

aa) Systemtheoretische Einwände gegen eine Akzessorietät des Rechts zur Wirklichkeit

(1) Recht als soziales System

(2) Recht als selbstreferentielles autopoietisches System

(3) Relativierungen der Autonomie des Rechtssystems

(a) Operative und strukturelle Koppelungen (Luhmann)

(b) Interferenzmodell (Teubner)

(4) Konsequenzen für die These einer Akzessorietät des Rechts zur Wirklichkeit

bb) Verfassungsrechtliche Einwände gegen eine Akzessorietät des Rechts zur Wirklichkeit

cc) Einwand der Kontrafaktizität des Rechts

dd) Zwischenergebnis

b) Akzessorische Wirklichkeitsbereiche

aa) Politik

bb) Wirtschaft

cc) Technische Entwicklung

dd) Kultur und Zeitgeist

ee) Moral

ff) Zeit

gg) Sprache

c) Zwischenergebnis

3. Die Akzessorietät des Rechts zum Recht

a) Gesetzliche Verweisungen (i.w.S.)

b) Weitergehende Rechtsakzessorietät kraft eines übergeordneten Prinzips der „Einheit“ bzw. „Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung“

aa) Die Figur der „Einheit der Rechtsordnung“ in Wissenschaft und Rechtsprechung

(1) Einordnung

(a) Einordnung (ausschließlich) als bestehender Zustand

(b) Einordnung (ausschließlich) als Postulat

(c) Kombinationsansätze

(d) Ablehnende Positionen

(2) Herleitung

(a) Herleitung aus der Rechtsidee bzw. dem Rechtsbegriff

(b) Herleitung aus dem Wissenschaftscharakter der Jurisprudenz

(c) Herleitung aus dem Geltungswillen der Normsetzer

(d) Herleitung aus Verfassungsprinzipien

(3) Adressierung

(a) Adressierung (nur) des Rechtssetzers

(b) Adressierung (nur) des Rechtsanwenders

(c) Adressierung sowohl des Rechtssetzers wie auch des Rechtsanwenders

(4) Zusammenfassung

bb) Kritik und eigener Ansatz

(1) Die Einheit der Rechtsordnung innerhalb einer Ebene

(2) Die Einheit der Rechtsordnungen im Mehrebenensystem

(3) Auseinandersetzung mit naheliegender Kritik

(a) Idealisierung des Gesetzgebers

(b) Verzerrung der Rolle des Bundesverfassungsgerichts

(c) Verstoß gegen Art. 97 GG

(d) Reduktion der Funktion des Richters auf einen „Subsumtionsautomaten“

(4) Folgerungen aus der Einheit der Rechtsordnung

(a) Einheitliches Rechtswidrigkeitsurteil

(b) Begriffseinheit

(c) Wertungseinheit

c) Zwischenergebnis zur Akzessorietät des Rechts zum Recht

II. Die Akzessorietät insbesondere des Strafrechts

1. Der Begriff des Strafrechts

2. Die Akzessorietät des Strafrechts zum außerstrafrechtlichen Recht

a) Vollständige Autonomie des Strafrechts

b) Vollständige Akzessorietät des Strafrechts

c) Teilweise Akzessorietät des Strafrechts

d) Wechselseitige Akzessorietät

e) Stellungnahme

aa) Akzessorietät und Einheit der Rechtsordnung

bb) Subsidiaritätsgrundsatz

(1) Allgemeines

(2) Reichweite des Subsidiaritätsgrundsatzes

(a) Grundsätzliche Möglichkeit der Erstreckung des Subsidiaritätsgrundsatzes auf die Rechtsanwendungsebene

(b) Notwendigkeit der Erstreckung des Subsidiaritätsgrundsatzes auf die Rechtsanwendungsebene

(3) Der eingeschränkt auslegungsbezogen-subsidiäre Charakter des Strafrechts

cc) Auslegungsbezogene Subsidiarität, sekundärer Charakter und Akzessorietät des Strafrechts

dd) Umfang der Akzessorietät

3. Die Akzessorietät des Strafrechts zur Wirklichkeit

4. Akzessorietät des Strafrechts zum Strafrecht?

5. Akzessorietät strafrechtlicher Begriffe?

a) Begriffsakzessorietät kraft gesetzlicher Anordnung

b) Strafrechtliche Begriffsbildung außerhalb gesetzlicher Anordnung

aa) Das semiotische Dreieck und seine Anwendung auf Normtexte

bb) Die Kontextabhängigkeit der Begriffsbildung

cc) Die Leistungsfähigkeit des Wortlauts als Auslegungsgrenze

(1) Kritische Stimmen

(2) Literarische „Rettungs“-Versuche

(a) Priester

(b) Schünemann

(c) Alexy

(d) Klatt

(3) Notwendigkeit einer Reformulierung des „Analogie“-Verbots

dd) Konsequenzen für die Möglichkeit strafrechtlicher Begriffsakzessorietät außerhalb gesetzlicher Anordnungen

6. Die Akzessorietät des (deutschen) Strafrechts zum ausländischen Recht

III. Die Akzessorietät des Wirtschaftsstrafrechts

1. Der Begriff des Wirtschaftsstrafrechts

a) Der historische Hintergrund der Frage nach dem Begriff des Wirtschaftsstrafrechts

b) Gesetzgeberische Definitionsansätze

c) Literarische Definitionsansätze

aa) Kriminologische Definitionsversuche

(1) Täterbezogene Begriffsbestimmung

(2) Opfer- bzw. schadensbezogene Begriffsbestimmung

(3) Tatbezogene Begriffsbestimmung

bb) Strafrechtsdogmatische Definitionsversuche

(1) Akzessorietätsbezogene Ansätze

(2) Rechtsgutsbezogene Ansätze

(3) Angriffsbezogene Ansätze

(4) Der differenzierende Ansatz Lampes

cc) Der wirtschaftswissenschaftliche Ansatz Mansdörfers

d) Entwicklung eines eigenen Wirtschaftsstrafrechtbegriffs

aa) Strafrecht unter dem Einfluss der wirtschaftsbezogenen Öffnungsklauseln

bb) Vergleich dieses Ansatzes mit den übrigen Auffassungen in der Literatur

cc) Nähere Konkretisierung des Wirtschaftsstrafrechtsbegriffs

(1) Unternehmensinterne Straftaten/Straftaten gegen das Unternehmen

(2) Einbeziehung des Verbraucherschutzstrafrechts?

2. Die Akzessorietät des Wirtschaftsstrafrechts zur Wirklichkeit

3. Die Akzessorietät des Wirtschaftsstrafrechts zum übrigen Recht

D. Zusammenfassung der Ergebnisse des ersten Teils

Teil 2 Die Begründung des Akzessorietätsverhältnisses

A. Der Gegenstand des Akzessorietätsverhältnisses

I. Tatbestand

II. Rechtswidrigkeit

III. Schuldhaftigkeit

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