Die Verfassungsbeschwerde
in Strafsachen
von
Dr. Matthias Jahn
o. Professor an der Goethe-Universität Frankfurt a.M. und
Richter am Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
Dr. Christoph Krehl
Richter am Bundesgerichtshof und
Honorarprofessor an der Goethe-Universität Frankfurt a.M.
Dr. Markus Löffelmann
Richter am Landgericht München I und
Lehrbeauftragter an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Brühl
Dr. Georg-Friedrich Güntge
Leitender Oberstaatsanwalt in Schleswig und
Honorarprofessor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
2., neu bearbeitete Auflage
www.cfmueller.de
Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen von Dr. Matthias Jahn o. Professor an der Goethe-Universität Frankfurt a.M. und Richter am Oberlandesgericht Frankfurt a.M. Dr. Christoph Krehl Richter am Bundesgerichtshof und Honorarprofessor an der Goethe-Universität Frankfurt a.M. Dr. Markus Löffelmann Richter am Landgericht München I und Lehrbeauftragter an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Brühl Dr. Georg-Friedrich Güntge Leitender Oberstaatsanwalt in Schleswig und Honorarprofessor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel 2., neu bearbeitete Auflage www.cfmueller.de
› Herausgeber
Praxis der Strafverteidigung Band 35 |
Begründet von |
Rechtsanwalt Dr. Josef Augstein (†), Hannover (bis 1984) Prof. Dr. Werner Beulke, Passau Prof. Dr. Hans-Ludwig Schreiber, Göttingen (bis 2008) |
Herausgegeben von |
Rechtsanwalt Prof. Dr. Werner Beulke, Passau Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor, Berlin |
Schriftleitung |
Rechtsanwalt (RAK München und RAK Wien) Dr. Felix Ruhmannseder, Wien |
Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen von Dr. Matthias Jahn o. Professor an der Goethe-Universität Frankfurt a.M. und Richter am Oberlandesgericht Frankfurt a.M. Dr. Christoph Krehl Richter am Bundesgerichtshof und Honorarprofessor an der Goethe-Universität Frankfurt a.M. Dr. Markus Löffelmann Richter am Landgericht München I und Lehrbeauftragter an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Brühl Dr. Georg-Friedrich Güntge Leitender Oberstaatsanwalt in Schleswig und Honorarprofessor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel 2., neu bearbeitete Auflage www.cfmueller.de
› Autoren
Dr. Matthias Jahn ist o. Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Rechtstheorie sowie Leiter der Forschungsstelle für Recht und Praxis der Strafverteidigung (RuPS) der Goethe-Universität Frankfurt a.M. und im zweiten Hauptamt Richter am Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
Kontakt: rups@jura.uni-frankfurt.de
Dr. Christoph Krehl ist Richter am Bundesgerichtshof und Honorarprofessor an der Goethe-Universität Frankfurt a.M.
Kontakt: krehl-christoph@bgh.bund.de
Dr. Markus Löffelmann ist Richter am Landgericht München I und Lehrbeauftragter an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Brühl.
Kontakt: Landgericht München I, Prielmayerstraße 7, 80097 München
Dr. Georg-Friedrich Güntge ist Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig und Honorarprofessor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.
Kontakt: guentge@web.de
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über < http://dnb.d-nb.de> abrufbar.
ISBN 978-3-8114-4044-9
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Telefon: +49 89 2183 7923
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Die Präsentation der Erstauflage der „Verfassungsbeschwerde in Strafsachen“ im Jahre 2011 als „Pionierleistung“ war keine Übertreibung. Bis heute gibt es keine vergleichbare Darstellung der Materie.
Das dürfte seinen Grund nicht zuletzt in der vorzüglichen Bearbeitung eines für den Strafjuristen üblicherweise nur schwer zu fassenden und von Verfassungsjuristen bestenfalls am Rande behandelten Rechtsgebiets haben. Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen, ist ein – im wahrsten Sinne – außerordentlicher Rechtsbehelf. Dieser Umstand sollte freilich den Praktiker des Strafrechts nicht von der regelmäßigen Benutzung des Buches abhalten, sondern – im Gegenteil – dazu ermuntern; denn unverändert gilt, was wir bereits im Vorwort zur Erstauflage hervorgehoben haben: In kaum einem anderen Rechtsgebiet ist das Verfassungsrecht so gegenwärtig bzw. sollte es sein wie im Strafprozessrecht. Stehen doch dort wie kaum sonst die Freiheitsrechte des Einzelnen mit den Interessen der Gemeinschaft in einem Spannungsverhältnis, das immer wieder neu austariert sein will. Das Normengefüge der StPO selbst ist nicht so ausgefeilt und kann es nicht sein, dass nicht der ständige Blick auf das Verfassungsrecht selbst und auf die daraus resultierenden Anforderungen an ein rechtsstaatliches Strafverfahren Not täte. Jeder Strafrechtsfall ist ein potentieller Verfassungsrechtsfall.
Zu diesem verfassungsrechtlichen Blick verhilft die vorliegende Monographie in hervorragender Weise. Sie reflektiert die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Obergerichte zu allen grundrechtsrelevanten Maßnahmen und Entscheidungen der Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte im Strafverfahren und zeigt die verfassungsrechtlichen Maßstäbe auf. Der Band präsentiert praktisch das gesamte strafprozessuale Instrumentarium sub specie „Karlsruhe“. Das ist insbesondere für die Verteidigung von größtem Wert, weil sie damit in die Lage versetzt wird, frühzeitig die verfassungsrechtliche Problematik eines Falles erkennen und auf mögliche Grundrechtsverletzungen aufmerksam zu machen, was eine Voraussetzung für eine eventuelle spätere Verfassungsbeschwerde ist. Aber auch Richter und Staatsanwälte sollten das Buch regelmäßig zur Hand nehmen, um ihre Entscheidungen von vornherein an den Maßstäben der Verfassung auszurichten, die vor allem vom Bundesverfassungsgericht fortlaufend konkretisiert werden.
Für die 2. Auflage haben die Verfasser, allesamt ausgewiesene Kenner der Materie, das Werk gründlich aktualisiert und verstärkt Praxiserfordernissen Rechnung getragen, insbesondere durch
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