Aus dem großen Kreis der Personen, denen für die Hilfe bei der Vorbereitung des Manuskripts besonderer Dank gebührt, ist in erster Linie Frau Richterin Dr. Dana Reichart zu nennen, die als ehemalige Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht in Erlangen die Last der Betreuung des Manuskriptes souverän geschultert hat. Zu danken ist ebenso für die umsichtige Betreuung der Abschlussarbeiten sowie der Erstellung des Literatur- und Stichwortverzeichnisses den Damen und Herren Wissenschaftlichen Mitarbeitern Richterin Jasmin Palm , Rechtsreferendar Thomas Heer und Assessor Thomas Hölzlein sowie im Sekretariat Frau Karin Neeb , alle Erlangen.
Den Herausgebern und dem Verlag danken die Verfasser für ihre von einem nie endenden Optimismus getragene Geduld und herzliche Unterstützung.
Im Januar 2011
Erlangen Matthias Jahn
Karlsruhe Christoph Krehl
München Markus Löffelmann
Schleswig Georg-Friedrich Güntge
Vorwort der Herausgeber
Geleitwort zur ersten Auflage
Vorwort der Verfasser
Aus dem Vorwort zur 1. Auflage
Abkürzungsverzeichnis
Teil 1 Die Aufgaben des Strafverteidigers im Verfassungsbeschwerdeverfahren
A. Überlegungen vor Mandatsannahme
I. Der Verteidiger zwischen Mandant und Recht
II. Abgabe der Sache an einen Spezialisten?
III. Strategien im Graubereich
IV. Kosten- und Gebührenaspekte
1. Gerichtskosten im Verfassungsbeschwerdeverfahren
2. Rechtsanwaltsvergütung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
3. Prozesskostenhilfe
V. Zeitfaktor
1. Begründung innerhalb der Frist des § 93 BVerfGG
2. Grundsatz der Subsidiarität
3. Mandatsaufwand
4. Arbeitsmaterial
B. Weitere verfahrensrelevante Gesichtspunkte
I. Das Annahmeverfahren
1. Gesetzliche Bestimmungen
2. Kammerzuständigkeit und Überblick über den Verfahrensablauf
3. Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde als Annahmevoraussetzung
4.Die Annahmegründe
a) Grundsatzverfassungsbeschwerde (§ 93a Abs. 2 lit. a BVerfGG)
b) Rechtsdurchsetzungsverfassungsbeschwerde (§ 93a Abs. 2 lit. b BVerfGG)
II. Allgemeines Register (AR), Verfahrensregister (BvR) und weiterer Verfahrensgang
III. Rechtskraft eines Nichtannahmebeschlusses
Teil 2 Die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verfassungsbeschwerde in Strafsachen
A. Jedermannseigenschaft – die persönlichen Voraussetzungen
I. Partei- und Beschwerdefähigkeit
II. Natürliche und Juristische Personen
1. Sonderproblem: Tod des Beschwerdeführers
2. Minderjährige
3. Ausländische Staatsangehörige
4. Juristische Personen
a) Juristische Personen des Privatrechts
b) Juristische Personen des öffentlichen Rechts
c) Sonderfall Prozessgrundrechte
III. Prozessfähigkeit
1. Grundrechtsmündigkeit/Einsichtsfähigkeit
2. Vertretung und Interessenkollision
3. Postulationsfähigkeit
B. Der Beschwerdegegenstand
I.Maßnahmen der öffentlichen Gewalt
1. Relevantes Handeln und Unterlassen der öffentlichen Gewalt
2.Keine Maßnahmen öffentlicher Gewalt
a) Maßnahmen zwischenstaatlicher Einrichtungen, der Europäischen Union und anderer Staaten
b) Handeln von Privatpersonen
II. Akte der vollziehenden Gewalt
1. Anträge der Staatsanwaltschaft an die Gerichte
2. Maßnahmen der Staatsanwaltschaft im Ermittlungs- und Vollstreckungsverfahren
3. Gnadenentscheidungen
4. Verwaltungsvorschriften
III.Akte der Gesetzgebung
1. Erlassene Gesetze
2. Gesetzgeberisches Unterlassen
IV. Maßnahmen der Gerichte und des Richters
1. Gegen Entscheidungen welchen Gerichts?
a) Entscheidungen des BVerfG als Beschwerdegegenstand?
b) Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte
2. Gegen welche Teile gerichtlicher Entscheidungen?
3.Ab wann und bis zu welchem Zeitpunkt sind gerichtliche Entscheidungen tauglicher Beschwerdegegenstand?
a) Zwischenentscheidungen
aa)Richterliche Maßnahmen im Vorverfahren
(1) Haftbefehl
(2) Strafbefehl
(3) Sonstige Maßnahmen im Vorverfahren
bb)Maßnahmen vor, im und in Zusammenhang mit dem Hauptverfahren
(1) Geschäftsverteilungsplan
(2) Gerichtsstandbestimmung
(3) Eröffnungsbeschluss
(4) Verfahrensverbindung
(5) Ladung zum Termin
(6) Richterablehnung
(7) Versagung der Akteneinsicht
(8) Ablehnung einer Zeugenladung
(9) Verteidigerbestellung und Abberufung des Verteidigers
(10) Sonstige Maßnahmen im Hauptverfahren einschließlich Sitzungspolizei
(11) Verfahrenseinstellungen
(12) Zurückverweisung nach erfolgreicher Revision
b) Klageerzwingungsverfahren
c) „Rückfallposition“ Verfassungsbeschwerde gegen die Vollstreckung des Strafurteils?
C. Die Beschwerdebefugnis
I. Allgemeine Bedeutung
II.Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten
1. Enumerationsprinzip
2. Irrelevante Normenkomplexe
3. Sonderproblem EMRK-Verstöße und Verstöße gegen sonstiges Europa- und Völkerrecht
4. „Spezifisches Verfassungsrecht“ und erweiterte Prüfungskompetenzen im Einzelfall
III. Betroffenheit und Beschwer
1. Selbstbetroffenheit
a) Selbstbetroffenheit des Rechtsanwalts
b) Eltern und Erziehungsberechtigte eines nach Jugendstrafrecht Verurteilten
c) Familienangehörige bei Ausweisung
d) Selbstbetroffenheit Dritter durch Nennung in den Entscheidungsgründen eines strafgerichtlichen Urteils?
2. Gegenwärtige Betroffenheit
3. Unmittelbare Betroffenheit
D. Erschöpfung des Rechtsweges und Subsidiarität
I. Praktische Bedeutung für die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde
II. Rechtswegerschöpfung
1. Begriff und Arten des Rechtsweges im engeren Sinne
a) Positivrechtlich geregelte Rechtsbehelfe
aa) Vorverfahren, insbesondere Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§ 98 Abs. 2 S. 2 StPO [analog])
bb) Hauptverfahren
cc) Klageerzwingungsverfahren
dd) Strafvollzugs- und Untersuchungshaftrecht, insbes. Untätigkeitsbeschwerde und Verzögerungsrüge
ee) Justizverwaltungsakte (§§ 23 ff. EGGVG)
b)Außerordentliche Rechtsbehelfe, insbesondere Gegenvorstellung und Anhörungsrüge
aa) Der Hintergrund: Die Rechtsprechung bis zum 31.12.2004
bb) Plenumsentscheidung und Anhörungsrügengesetz
c) Die Anhörungsrüge im Strafverfahren
aa) Notwendigkeit der Erhebung von Gehörsrügen im strafgerichtlichen Ausgangsverfahren
bb) Verfahren und inhaltliche Anforderungen an die Anhörungsrüge
cc) Praktische Konsequenzen aus dem unklaren inhaltlichen Einzugsbereich der Anhörungsrüge
d) Nichteröffnung eines Rechtsweges
e)Tatsächliche Erschöpfung des Rechtsweges
aa) Grundsätze
bb) Besonderheiten im strafprozessualen Revisionsverfahren
(1) Rückverweisende Revisionsurteile
(2) Sprungrevision und tatsächliche Feststellungen
f)Einlegung offensichtlich unzulässiger Rechtsbehelfe
aa) Was heißt „offensichtlich unzulässig“? – Die „90-Zwei-93-Eins-Falle“
bb) (Nur) Zweifelhafte Zulässigkeit des Rechtsbehelfs
cc) „Parken im Allgemeinen Register“
g) Unzumutbarkeit der Rechtswegerschöpfung
h) Vorabentscheidung (§ 90 Abs. 2 S. 2 BVerfGG)
aa) Rechtsfragen von allgemeiner Bedeutung
bb) Schwerer, unabwendbarer Nachteil
III.Subsidiarität
1.Formelle Subsidiarität
a) Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen Rechtsnormen
b) Verfassungsbeschwerde im gerichtlichen Eilverfahren
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