1.Anspruch auf Vertragsanpassung (§ 313 Abs. 1)
a) Grundsätzliches
b) Durchsetzung
c) Anspruchsinhalt
d) Folgen der Anpassung
2. Vertragsauflösung (§ 313 Abs. 3)
V.Die wichtigsten Fallgruppen und ihre rechtliche Behandlung
1. Problemdarstellung
2. Beiderseitiger Irrtum
3. Äquivalenz- und Zweckstörungen
4. „Große Geschäftsgrundlage“
VI.Das Verhältnis von § 313 zu anderen Normen und Rechtsinstituten
1. Anfechtungsrecht
2. „Faktische“ und „persönliche“ Unmöglichkeit (§ 275 Abs. 2 und Abs. 3)
3. Gewährleistungsrecht
4. Recht zur außerordentlichen Kündigung (§ 314)
VII. Lösung der Ausgangsfälle
Teil V Schadensersatzrecht
§ 17 Funktionen und Grundelemente des Schadensersatzrechts
I.Die Funktionen des Schadensersatzrechts
1. Prinzipien und Problematik
2. Grundstruktur
II.Die Kausalität
1. Äquivalenztheorie
2. Adäquanztheorie
3. Schutzzweck der verletzten Norm
4. Rechtmäßiges Alternativverhalten
5. Tätermehrheit
6. Sonderformen der Kausalität
III. Lösung Fall 62
§ 18 Schadensbegriff, Schadensberechnung und Arten des Ersatzes
I.Begriff und Arten des Schadens
1. Begriff
2. Schadensarten
II. Das System der Ersatzansprüche
1. Inhalt der Schadensersatzpflicht
2. Schadensberechnung
III. Anspruchsmindernde Faktoren
1. Mitverschulden
2. Vorteilsausgleichung
IV. Problemfälle zur Abgrenzung von Vermögens- und Nichtvermögensschaden
1. Ausfall der Arbeitskraft
2. Nutzungsausfall beim Kfz
3. „Kind als Schaden“
V. Lösung Fall 67
Teil VI Einbeziehung Dritter in das Schuldverhältnis
§ 19 Vertrag zugunsten Dritter
I.Grundstruktur und Hauptfälle des Vertrags zugunsten Dritter
1. Problematik
2. Echter und unechter Vertrag zugunsten Dritter
3. Struktur
4. Formvorschriften
II. Abwicklung der verschiedenen Rechtsbeziehungen
1. Einwendungen des Versprechenden
2. Leistungserbringung trotz Einwendungsrechts
3. Leistungsstörungen
III. Lösung Fall 68
§ 20 Vertraglicher Drittschutz und Drittschäden
I.Die Problematik des vertraglichen Drittschutzes
1. Problemdarstellung
2. Lösungsmöglichkeiten
II.Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
1. Rechtliche Einordnung
2. Voraussetzungen
a) Tatsächliche Leistungsnähe des Dritten („Gefahrenbereich“ des Vertrages)
b) Interesse des eigentlichen Vertragsgläubigers am Schutz des Dritten?
c) Erkennbarkeit (und Zumutbarkeit) der Drittbezogenheit für den Schuldner
d) Besonderes Schutzbedürfnis des Dritten
3. Rechtsfolgen
III.Drittschadensliquidation
1. Begriff
2. Voraussetzungen und gesetzliche Anhaltspunkte
3. Fallgruppen
a) Handeln für fremde Rechnung
b) Obligatorische Gefahrentlastung
c) Obhutsverhältnisse
4. Rechtsfolgen
IV. Drittgerichtete Ausdehnungen des vorvertraglichen Schutzbereichs (§ 311 Abs. 2 und 3)
V. Lösung Fall 70
§ 21 Abtretung
I.Begriff, Voraussetzungen und Hauptfälle der Abtretung
1. Grundsätzliches
2. Der Abtretungsvorgang
3. Praktische Bedeutung
4.Wirksamkeitsvoraussetzungen
a) Grundsatz
b) Das Bestimmtheitsproblem
5.Beschränkung und Ausschluss der Abtretung
a) Gesetzliche Einschränkungen
b) Rechtsgeschäftliche Einschränkungen
6. Die Wirkungen der Abtretung
II.Schuldnerschutz bei der Zession
1. Ausgangslage
2. Einwendungen des Schuldners
3. Schuldbefreiende Zahlung an den Altgläubiger
III. Die Abtretung als Kreditsicherungsinstrument
1. Die Rechtsstellung des Sicherungsnehmers
2. Rechtslage bei Zurückführung der gesicherten Forderung
3. Vorausabtretung und Bestimmbarkeit
4. Gültigkeitsschranken bei der Globalzession
IV. Klausurgliederung Fall 73
§ 22 Schuldnerwechsel und Schuldnermehrheit
I. Vorbemerkung
II.Schuldübernahme
1. Begriff
2. Voraussetzungen
3. Rechtsfolgen
4. Schicksal von Sicherheiten
5. Genehmigungsverweigerung
III.Schuldbeitritt
1. Begriff
2. Abgrenzung
3. Rechtliche Behandlung
4. Gesamtschuldverhältnis
5. Gesetzlicher Schuldbeitritt
IV.Schuldnermehrheit und Gesamtschuldnerausgleich
1. Erscheinungsformen der Schuldnermehrheit
2. Teilbare Schulden
3. Entstehung von Gesamtschuldverhältnissen
a) Gesamtschuldverhältnisse kraft vertraglicher Vereinbarung
b) Gesamtschuldverhältnisse kraft gesetzlicher Anordnung
4. Abgrenzung
a) Gemeinschaftliche Schuld und Gesamtschuld bei unteilbarer Leistung
b) Gesamthandschuld
5. Merkmale der Gesamtschuld
a) Identität des Gläubigerinteresses
b) Zweckgemeinschaft?
c) Gleichstufigkeit
d) Gleicher Rechtsgrund?
6. Außenverhältnis
7. Innenverhältnis
8. „Unechte“ Gesamtschuld
9. Legalzession
10. Ausgleich bei „gestörter Gesamtschuld“
V. Lösung Fall 75
Teil VII Erlöschen von Schuldverhältnissen
§ 23 Erfüllung und Erfüllungssurrogate
I.Erfüllung
1. Erfüllungswirkung
2. Erlöschensgründe
3. Beteiligung Dritter
II. Erfüllungssurrogate
III.Die Aufrechnung
1. Begriff und Zwecke
2. Aufrechnungslage
3. Aufrechnungserklärung
4. Aufrechnung durch Vertrag
5. Wirkungen der Aufrechnung
6. Gesetzliche Aufrechnungsausschlüsse
7. Aufrechnungsausschlussvereinbarungen
8. Zusammenfassung
IV. Lösung Fall 78
Sachverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Ziele und Prinzipien des Schuldrechts
§ 2 Überblick und Systematik des Schuldrechts
§ 3 Schuldrechtliche Pflichten – Einteilung und Abgrenzungen
§ 4 Die Entstehung von Schuldverhältnissen
Teil I Grundlagen› § 1 Ziele und Prinzipien des Schuldrechts
§ 1 Ziele und Prinzipien des Schuldrechts
Inhaltsverzeichnis
I. Gerechtigkeit als Idee des Schuldrechts
II. Rechtssicherheit und Rechtsfrieden
III. Vertragsfreiheit
IV. Der Grundsatz der Gleichbehandlung
V. Vertrauensschutz
VI. Treu und Glauben (§ 242)
VII. Trennungs- und Abstraktionsprinzip
VIII. Relativität der Schuldverhältnisse
1
Fall 1 (nach BGH NJW 1981, 922):
Klempnerin K kauft für ihr Geschäft einen gebrauchten Pkw zu 4.000 Euro von Unternehmer S. Mit S hat K keinen Kontakt. Sie verhandelt nur mit Autohändlerin V, die den Kauf vermittelt. Dabei sagt V, dass sie als Autoexpertin überzeugt sei, dass die Bremsen in „tip-top Zustand“ seien. V hätte allerdings leicht erkennen können, dass die Bremsen defekt sind. Wenige Tage nach Übergabe des Fahrzeugs kommt es wegen des Defekts an den Bremsen zu einem Unfall, bei dem K verletzt wird. Kann K von V Schadensersatz verlangen?
Fall 2 (nach BGH NJW 1968, 39):
Der Unternehmer U hat schon lange ein Auge auf das benachbarte Grundstück seines Angestellten A. Eines Tages gelingt es U endlich, A zum Verkauf des Grundstücks zu bewegen. Er versichert A, dass eine notarielle Beurkundung nicht erforderlich sei, weil ein Vertrag mit ihm aufgrund seines Ansehens ohnehin großes Gewicht habe und er grundsätzlich alle seine Verträge einhalte. A vertraut darauf und traut sich auch U gegenüber nicht, auf notarielle Beurkundung zu bestehen. Als nach mehreren Monaten noch immer kein Geld auf dem Konto des A eingegangen ist, wird er stutzig und schreibt an U. U antwortet, dass er inzwischen doch nicht mehr an dem Grundstück interessiert sei und der Vertrag aufgrund des Formmangels ohnehin nichtig sei. Kann sich U auf den Formmangel berufen?
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