3. Schuldnerverzug (§§ 286-288)
4. Schlechtleistung
5. Nebenpflichtverletzungen und Schutzpflichtverletzungen
6. Gläubigerverzug (Annahmeverzug)
7. Leistungserschwerung, Unzumutbarkeit, Geschäftsgrundlage
IV. Die Systematik des § 280
1. § 280 Abs. 1 als Grundtatbestand für Schadensersatzansprüche bei Verletzungen von Pflichten aus dem Schuldverhältnis
a) Schuldverhältnis
b) Verletzung einer Pflicht aus dem Schuldverhältnis
c) Vertretenmüssen des Schuldners (§ 280 Abs. 1 S. 2)
d) Durch die Pflichtverletzung entstandener Schaden
2. Die weiteren Differenzierungen und Voraussetzungen von § 280 Abs. 2 und Abs. 3
a) Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung (§ 280 Abs. 2)
b) Schadensersatz statt der Leistung (§ 280 Abs. 3)
V.Die Abgrenzung der Schadenskategorien
1. Zur Bedeutung der Abgrenzung
2. Schadensersatz „statt der Leistung“ (§ 280 Abs. 3)
a) Abgrenzung nach dem jeweiligen Interesse („schadensphänomenologischer Ansatz“)
b) Abgrenzung nach dem letztmöglichen Zeitpunkt der Leistungserbringung
c) Die Abgrenzung in der Rechtsprechung
3. Schadensersatz „wegen Verzögerung der Leistung“ (§ 280 Abs. 2)
4. (Einfacher) Schadensersatz bzw Schadensersatz „neben der Leistung“ (§ 280 Abs. 1)
5. Lösung Fall 34
VI. Vertretenmüssen
1.Grundlagen
a) Vertretenmüssen als zentrale Voraussetzung von Schadensersatzansprüchen
b) Eingeschränktes Verschuldensprinzip
c) Darlegungs- und Beweislast, Bezugspunkt
2.Eigenes Verschulden des Schuldners (§§ 276 und 277)
a) Grundsätze
b) Verschuldensfähigkeit (§ 276 Abs. 1 S. 1 iVm §§ 827, 828)
c) Vorsatz
d) Fahrlässigkeit (§ 276 Abs. 2)
e) Vertragliche Einschränkungen der Verschuldenshaftung (Haftungsausschlüsse oder -begrenzungen)
f) Vertragliche Erweiterungen durch den Inhalt des Schuldverhältnisses (insbesondere: Garantien)
g) Gesetzliche Haftungserweiterungen
3.Haftung für Erfüllungsgehilfen (§ 278)
a) Grundgedanke
b) Bestehendes Schuldverhältnis
c) Erfüllungsgehilfe
d) Handeln „in Erfüllung“ einer Schuldnerpflicht
e) Verschulden des Erfüllungsgehilfen
f) Rechtsfolgen
g) Abweichende Vereinbarungen
4.Haftung für gesetzliche Vertreter (§ 278 Var. 1)
a) Grundgedanke
b) Begriff des gesetzlichen Vertreters
c) Weitere Voraussetzungen und Rechtsfolgen
5. Lösung Fall 36b)
§ 9 Nicht oder nicht vertragsgemäße Leistung: Das Rücktrittsrecht aus § 323 und aus § 324
I. Grundlagen
II.Voraussetzungen des § 323
1. Gegenseitiger Vertrag
2. Nichtleistung
3. Fälligkeit und Durchsetzbarkeit
4.Erfolglose Fristsetzung bzw Entbehrlichkeit der Fristsetzung
a) Fristsetzung
b) Entbehrlichkeit der Fristsetzung
5. Fruchtloser Fristablauf (außer bei Entbehrlichkeit der Fristsetzung gem. § 323 Abs. 2)
6. Ausschlussgründe
a) § 323 Abs. 5 S. 1 (Teilleistungen)
b) § 323 Abs. 5 S. 2 (Mangelhafte Leistung)
c) § 323 Abs. 6 1. Alt. (alleinige oder überwiegende Verantwortlichkeit des Gläubigers)
d) § 323 Abs. 6 2. Alt. (Annahmeverzug des Gläubigers)
e) Keine Vertragsuntreue des Gläubigers
7. Rücktrittserklärung
III.Rücktritt wegen Schutzpflichtverletzung (§ 324)
1. Regelungszweck und Anwendungsbereich
2. Voraussetzungen
a) Pflichtverletzung
b) Unzumutbarkeit
IV. Rechtsfolgen des Rücktritts im Überblick (§§ 346 ff)
V. Lösung Fall 38
§ 10 Rücktrittsfolgenrecht (§§ 346-354)
I. Grundlagen, Anwendungsbereich der §§ 346-354
1. Vertragliche Rücktrittsrechte
2. Gesetzliche Rücktrittsrechte
II. Ausübung des Rücktritts: Die Rücktrittserklärung (§ 349)
III.Befreiungswirkung des Rücktritts (Erlöschen der Leistungsansprüche)
1. Grundsätzliches
2. Schwebelage des Schuldners nach Ablauf der Nachfrist
IV. Das Rückgewährschuldverhältnis der §§ 346-348
1.Rückgewähr der empfangenen Leistungen und der gezogenen Nutzungen (§ 346 Abs. 1)
a) Rückgewähr empfangener Leistungen „in natura“
b) Rückgewähr tatsächlich gezogener Nutzungen
c) Leistungsort
d) Rücknahmepflicht
e) Schadensersatzanspruch gem. § 346 Abs. 4
2. Wertersatz (§ 346 Abs. 2)
a) § 346 Abs. 2 S. 1 Nr 1
b) § 346 Abs. 2 S. 1 Nr 2
c) § 346 Abs. 2 S. 1 Nr 3
d) Bemessung der Wertersatzpflicht (§ 346 Abs. 2 S. 2)
3. Entfallen der Wertersatzpflicht (§ 346 Abs. 3)
a) Während Verarbeitung oder Umgestaltung auftretender Mangel (§ 346 Abs. 3 S. 1 Nr 1)
b) Verantwortlichkeit des Gläubigers und fehlende Kausalität (§ 346 Abs. 3 S. 1 Nr 2)
c) Privilegierung beim gesetzlichen Rücktritt (§ 346 Abs. 3 S. 1 Nr 3)
d) Herausgabe verbleibender Bereicherung (§ 346 Abs. 3 S. 2)
4.Nutzungs- und Verwendungsersatz (§ 347)
a) Nutzungsersatz
b) Verwendungsersatz (§ 347 Abs. 2)
5. Zug-um-Zug-Erfüllung (§ 348)
V. Lösung Fall 39
§ 11 Schadensersatz statt der Leistung nach §§ 281, 282 und Aufwendungsersatz (§ 284)
I. Funktionen des § 281
II.Voraussetzungen des Anspruchs aus §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281
1. Schuldverhältnis
2. Pflichtverletzung
3. Vertretenmüssen (§ 280 Abs. 1 S. 2)
4.Erfolglose Fristsetzung bzw. Entbehrlichkeit der Fristsetzung
a) Fristsetzung
b) Entbehrlichkeit der Fristsetzung
5. Fruchtloser Fristablauf (außer bei Entbehrlichkeit der Fristsetzung gem. § 281 Abs. 2)
6. Kein Ausschluss bei fehlender Vertragstreue
III.Schadensersatz statt der ganzen Leistung bei Teilleistungen und nicht wie geschuldeter Leistung
1. Teilleistungen (§ 281 Abs. 1 S. 2)
2. Mangelhafte Leistung (§ 281 Abs. 1 S. 3)
IV.Schadensersatz statt der Leistung wegen Schutzpflichtverletzung (§ 282)
1. Regelungszweck und Anwendungsbereich
2. Voraussetzungen
a) Pflichtverletzung
b) Vertretenmüssen
c) Unzumutbarkeit
V.Rechtsfolgen des Schadensersatzes statt der Leistung
1. Ausschluss des Leistungsanspruchs gem. § 281 Abs. 4
2.Schadensersatz statt der Leistung
a) Grundlagen
b) Schadensberechnung bei gegenseitigen Verträgen
VI. Lösung Fall 41
VII. Aufwendungsersatz (§ 284)
1. Regelungszweck
2. Aufwendungen als Schäden: Die Rentabilitätsvermutung
3.Voraussetzungen des § 284
a) Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung
b) Aufwendungen
c) Vergeblichkeit der Aufwendungen
d) Billigkeit
4. Rechtsfolgen
5. Verhältnis zu Schadensersatz statt der Leistung und Rücktritt
VIII. Lösung Fall 43
IX. Lösung Fall 44
§ 12 Unmöglichkeit der Leistung
I. Die Unmöglichkeit im System des Leistungsstörungsrechts
II.§ 275: Konsequenzen für die Leistungspflicht (§ 275)
1. Anwendungsbereich
2.Variationen der Unmöglichkeit
a) Objektive und subjektive Unmöglichkeit
b) Anfängliche und nachträgliche Unmöglichkeit
c) Vollständige und teilweise Unmöglichkeit
3.§ 275 Abs. 1: Unmöglichkeit
a) Unüberwindbare Leistungshindernisse
b) Zweckerreichung und Zweckfortfall
c) Rechtliche Unmöglichkeit
d) Unmöglichkeit bei Gattungsschulden
e) Vorübergehende Unmöglichkeit
f) Absolutes Fixgeschäft
4. § 275 Abs. 2: Unzumutbarkeit wegen groben Missverhältnisses
5. § 275 Abs. 3 Unzumutbarkeit bei persönlichen Leistungspflichten
6. Rechtsfolgen
7. Lösung Fall 45
III. § 326: Gegenleistungspflicht im gegenseitigen Vertrag
1. Grundlagen
2.Der Grundsatz des § 326 Abs. 1 S. 1: „Keine Ware, kein Geld“
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