2.Inländische Zweigniederlassungen
a) EU-OGAW-Verwaltungsgesellschaften
b) EU-AIF-Verwaltungsgesellschaften
c) Ausländische AIF-Verwaltungsgesellschaften
III. Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
C. Anforderungen an die Führung der Kontenabrufdatei
I. Die § 24c KWG-Schnittstellenspezifikation der BaFin
II. Verfügbarkeit der Kontenabrufdatei
III. Inhalte der Datei
1. Überblick
2. Konto- und Depotnummer
3. Schließfachnummer
4. Eröffnungsdatum
5. Auflösungs-, Beendigungsdatum
6. Gültigkeitsdaten für Konten und Konten-Rollen
7. Namen
8. Geburtsdatum
9. Anschriften
10. Steuerliche Ordnungsmerkmale
IV. Ereignisse mit Einfluss auf die Inhalte der Kontenabrufdatei
1. Umstellung von Konto-, Depot-, oder Schließfachnummern
2. Fusion von Instituten
3. Kontenübertragung
V. Konsistenz der Daten
VI. Historisierung und Datenlöschung
VII. Abruf
VIII. Datenschutz und IT-Sicherheit
IX. Prüfung durch den Jahresabschlussprüfer
D. Abrufberechtigte und andere Bedarfsträger
I. Abrufe durch die BaFin
1. Aufsichtsbehörden
2. Behörden und Gerichte
3. Außenwirtschaftsgesetz
II. Abrufe durch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
III. Abrufe durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
IV. Ablauf der Bearbeitung des Auskunftsersuchens
V. Empfängerbezogene Filterung der abgerufenen Daten
VI. Statistische Daten zu Anzahl und Verteilung der Abfragen
E. Auslagerung
I. Aufgaben des Dienstleisters
II. Manuelle Erfassung
F. Verpflichtungen und Ausnahmen
I. Darlehenskonten und Konten für vermögenswirksame Leistungen
II. Härtefallregelungen
1. Befreiung von der Führung einer Kontenabrufdatei
2. Erleichterungen hinsichtlich der Aufnahme der Verfügungsberechtigten in die Kontenabrufdatei
3. Erleichterung hinsichtlich der wirtschaftlich Berechtigten
III. Institute ohne Aufsichtsbedarf durch die BaFin
IV. Institute in Abwicklung
V. Gesellschaften bürgerlichen Rechts, nicht rechtsfähige Vereine
VI. Konten ohne Verfügungsberechtigung
VII. Kreditkartenkonten
1. Verpflichtung zur Teilnahme am Abrufverfahren
2. Ausgenommen von der Teilnahme am Abrufverfahren
VIII. Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung
IX. Zentrale Gegenpartei
X. Zentralverwahrer
XI. Weitere Ausnahmen
G. Personenrollen im Kontenabrufverfahren
I. Personenbelegung
1. Betreiber
2. Administrator Abfragekomponente
3. Technisch Verantwortlicher
4. Verfahrensverantwortlicher
5. Datenschutzbeauftragter
II. Besonderheiten bezüglich der Personenbelegung
1. Kommunikation mit der BaFin
2. Kommunikation innerhalb der Unternehmenseinheiten
H. Monitoring- und Prüfmaßnahmen
I. Meldedaten in tabellarischer Form
I. Daten zu Konto, Depot oder Schließfach
II. Konten-Rollen „Kontoinhaber“ und „Verfügungsberechtigter“
III. Konten-Rolle „wirtschaftlich Berechtigter“
J. Bußgelder
I. Geldbußen nach dem KWG
II. Geldbußen nach dem KAGB
III. Geldbußen nach dem ZAG
K. Begriffsbestimmungen
12. Kapitel
Datenschutzrechtliche Aspekte in der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
A. Einführung
B. Überblick: Datenschutzrechtliche Aspekte in der Geldwäscheprävention
C. Erste Ebene: Das „Ob“ der Datenverarbeitung
I. Rechtshistorische Herleitung: Volkszählungsurteil von 1983
II. Begriffsbestimmungen und Grundlagen: Verarbeitung personenbezogener Daten
1. Begriffsbestimmung: Personenbezogene Daten
a) Kriterium der Identifizierbarkeit
b) Zwischenfazit
2. Begriffsbestimmung: Verarbeitung
a) Präventionsmaßnahmen nach GwG
b) Technisch unterstützte Präventionsmaßnahmen
3. Kriterium der Zweckbindung
a) Zweckfestlegung für Geldwäscheprävention: § 11a GwG
b) Zweckfestlegung für Prävention sonstiger strafbarer Handlungen
III. Überblick der Rechtsgrundlagen
1. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
2. Vorprüfung: Datenschutzrechtliches Regelungsregime DSGVO/BDSG oder Landesdatenschutzrecht
3. In der Praxis herangezogene Rechtsgrundlagen gem. DSGVO und BDSG: Datenschutzhinweise der Banken und Beschäftigtendatenschutz
IV. Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO: Datenverarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung
1. Bezug zur Datenverarbeitung in § 11a GwG
2. Einsatz von Datenverarbeitungssystemen, § 25h Abs. 2 KWG
V. Art. 6 Abs. 1 lit e) DSGVO: Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse
VI. Art. 6 Abs. 1 lit f) DSGVO: Datenverarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen
VII. Sonderaspekt: Beschäftigtendatenschutz
1. Überprüfung der Zuverlässigkeit von Mitarbeitern, § 6 Abs. 2 Nr. 5 GwG
2. Rückgriff auf Betriebsvereinbarungen
VIII. Art. 6 Abs. 1 lit a) DSGVO: Einwilligung als Rechtsgrundlage
1. Anwendbarkeit in der Geldwäscheprävention
2. Sonderfall: Einwilligung im Beschäftigtendatenschutz
D. Zweite Ebene: Das „Wie“ der Datenverarbeitung
I. Grundsätze der Verarbeitung, Art. 5 DSGVO
1. Erforderlichkeit und Datenminimierung
a) Kriterium der Angemessenheit von Präventionsmaßnahmen
b) Denkbare Ansätze in der Geldwäscheprävention
2. Richtigkeit von Daten
3. Speicherbegrenzung
4. Integrität und Vertraulichkeit
II. Transparenz und Betroffenenrechte
1. Betroffenenrechte gem. Art. 13 ff. DSGVO
2. Einschränkungen gem. BDSG und GwG
E. Dritte Ebene: Einbeziehung von Auftragsverarbeitern oder Dritten
I. Art der Einbindung
II. Auftragsverarbeitungsvertrag
III. Abgrenzung zu gemeinsamer Verantwortlichkeit
F. Vierte Ebene: Grenzüberschreitende Verarbeitungstätigkeiten
I. Zweistufige Prüfung
1. Stufe 1: Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen
2. Stufe 2: Feststellung eines angemessenen Datenschutzniveaus des Drittlandes
II. Ersatzweises Vorliegen geeigneter Garantien i.S.d. Art. 46 DSGVO
III. Ausnahmen für bestimmte Fälle i.S.d. Art. 49 DSGVO
G. Zusammenfassende Würdigung
13. Kapitel
Jahresabschlussprüfung: Prüfung der Vorkehrungen zur Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen nach der PrüfbV
A. Einführung
B. Rechtliche Grundlagen
I. Geldwäsche & Co
1. Terrorismusfinanzierung
2. Internationale Zahlungstransfers
3. Sonstige strafbare Handlungen
4. Automatisierter Abruf von Kontoinformationen
5. Fazit
II. Kreditwesengesetz
1. § 29 KWG
2. § 30 KWG
3. § 44 Abs. 1 S. 2 KWG
III. Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbV)
1. § 27 PrüfbV
2. Anlage 5 (zu § 27): Erfassungsbogen gem. § 27 PrüfbV
a) Gliederung und Inhalte des Erfassungsbogens
b) Definition und Abstufung der Prüfungsfeststellungen
c) Gründe für die Einführung eines Erfassungsbogens
3. Vorgaben zur Prüfung von Institutsgruppen
4. Prüfungszeitpunkt und Berichtszeitraum
IV. Zwischenfazit: Kritische Würdigung der bankaufsichtlichen Vorgaben zur Geldwäscheprüfung und zur Berichterstattung
C. Die Prüfung der Anti-Geldwäsche-Organisation
I. Vorbemerkung
II. Prüfungsplanung (I) – Vorbereitende Maßnahmen des Prüfers
III. Prüfungsplanung (II) – Herstellung der Prüfungsbereitschaft des Instituts
IV. Prüfungsablauf
V. Prüfung zur Beurteilung von Angemessenheit und Wirksamkeit
1. Angemessenheit und Wirksamkeit als Prüfungsziel
2. Der IDW PS 980 – eine konzeptionelle Vorlage für die Geldwäscheprüfung?
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