Mike White - Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

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Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung: краткое содержание, описание и аннотация

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Geldwäsche finanziert die organisierte Kriminalität, Terrorismusfinanzierung schafft die Grundlage zur Begehung schwerer Straftaten. Banken in ihrer Rolle als primäre Eingangspunkte in den legalen Geldkreislauf und Anbieter zahlreicher Zahlungs- und Abwicklungsdienstleistungen sind einem besonders hohen Risiko ausgesetzt, zu Zwecken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden. Sie unterliegen daher in besonderem Maße den einschlägigen geldwäscherechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers und der Finanzaufsicht. Die praktische Umsetzung dieser Vorgaben im täglichen, von Serviceoptimierung und Kostendruck geprägten Geschäft stellt viele Banken vor Herausforderungen.Das von Praktikern geschriebene Handbuch liefert konkrete Hilfestellungen zur Konzeption und Implementierung der nach der neuen Gesetzgebung geforderten Verfahren, Systeme und Kontrollen.Die Neuauflage berücksichtigt folgende wichtige Neuerungen für die Praxis:Deutschland:
im Januar 2020 in Kraft getretenes, zur nationalen Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie überarbeitetes Geldwäschegesetzim Mai 2020 veröffentlichte BaFin-Auslegungs- und Anwendungshinweise zum überarbeiteten Geldwäschegesetzunter Federführung des Bundesministeriums der Finanzen erstellte Erste Nationale Risikoanalyse Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 2018/ 2019Großbritannien: in 2019 in Kraft getretene Money Laundering and Terrorist Financing (Amendment) RegulationsSchweiz: in 2019 erlassene Botschaft zur Änderung des GeldwäschereigesetzesÖsterreich: in 2019 in Kraft getretene Änderungen des Finanzmarkt-GeldwäschegesetzesAus dem Inhalt:Organisatorische Rahmenbedingungen, insb. Aufgaben des GeldwäschebeauftragtenDurchführung der jährlichen Risikoanalyse zur Ermittlung und Bewertung der Risiken der Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung und sonstiger strafbarer HandlungenAllgemeine, vereinfachte und verstärkte Sorgfaltspflichten, insb. Identifizierung des Vertragspartners und wirtschaftlich Berechtigter, Umgang mit politisch exponierten Personen (PeP) und grenzüberschreitenden KorrespondenzbankbeziehungenTransaktionsüberwachung unter Einsatz von DatenverarbeitungssystemenDatenschutzrechtliche Aspekte unter Berücksichtigung der neuen DatenschutzgrundverordnungKontenabrufverfahren nach § 24c KWGPflichten nach der EU-GeldtransferverordnungPrävention von sonstigen strafbaren Handlungen, insb. Bestechung und KorruptionPrüfung der Vorkehrungen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der JahresabschlussprüfungEinhaltung von Finanzsanktionen und EmbargosÜberblick zu länderspezifischen Anforderungen: USA, Großbritannien, Schweiz, Österreich

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Literaturverzeichnis

Achenbach/Ransiek/Rönnau (Hrsg.) Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl. 2019

Baumbach/Hueck GmbHG, 22. Aufl. 2019

Beck/Samm/Kokemoor (Hrsg.) Kreditwesengesetz mit CRR, Loseblatt

Boos/Fischer/Schulte-Mattler KWG, CRR-VO, 5. Aufl. 2016

Emmerich/Habersack Aktien- und GmbH-Konzernrecht, 9. Aufl. 2019

Erbs/Kohlhaas Strafrechtliche Nebengesetze, Loseblatt

Fleischer (Hrsg.) Handbuch des Vorstandsrechts, 2. Aufl. 2019

Fülbier/Aepfelbach/Langweg GwG Kommentar zum Geldwäschegesetz, 5. Aufl. 2006

Hauschka/Moosmayer/Lösler (Hrsg.) Corporate Compliance, 3. Aufl. 2016

Henssler/Strohn Gesellschaftsrecht, 4. Aufl. 2019

Herzog Geldwäschegesetz, 3. Aufl. 2018

Hocke/Sachs/Pelz Außenwirtschaftsrecht, 2017

Inderst/Bannenberg/Poppe Compliance, 3. Aufl. 2017

Kindhäuser/Neumann/Paeffgen Kommentar zum StGB, 5. Aufl. 2017;

Knierim/Rübenstahl/Tsambikakis Internal Investigations, 2. Aufl. 2016

Krais Geldwäsche und Compliance, 2018

Moosmayer Compliance, Praxisleitfaden für Unternehmen, 3. Aufl. 2015

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB 8. Aufl.

Münchener Kommentar zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, 3. Aufl. 2018

Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch: StGB, 3. Aufl.

Quedenfeld (Hrsg.) Handbuch Bekämpfung der Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität, 4. Aufl. 2016

Rotsch Criminal Compliance, 2015

Ruhmannseder/Lehner/Beukelmann (Hrsg.) Compliance aktuell, Sammelwerk

Schimanski/Bunte/Lwowski (Hrsg.) Bankrechts-Handbuch, 5. Aufl. 2017

Schwennicke/Auerbach (Hrsg.) Kreditwesengesetz (KWG) mit Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), 3. Aufl. 2016

Szesny/Kuthe Kapitalmarkt Compliance, 2. Aufl. 2018

Wabnitz/Janovsky (Hrsg.) Handbuch des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, 5. Aufl. 2020

Zentes/Glaab Geldwäschegesetz, 2018

1. Kapitel Einleitung

1. Kapitel Einleitung

Inhaltsverzeichnis

A. Die bisher erfolgte Richtlinien- und Gesetzgebung

B. Aktuelle Bedrohungslage

C. Effektivität der Regularien

D. Sicht der Institute und Fazit

Literatur:

Bundeskriminalamt Jahresbericht 2016 Financial Intelligence Unit (FIU) Deutschland, 2017; Bundesministerium der Finanzen Erste Nationale Risikoanalyse, Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, 2018/2019; Bussmann Dunkelfeldstudie über den Umfang der Geldwäsche in Deutschland und über die Geldwäscherisiken in einzelnen Wirtschaftssektoren, 2015; Generalzolldirektion Financial Intelligence Unit (FIU) Jahresbericht 2017; dies. Financial Intelligence Unit (FIU) Jahresbericht 2018; Schneider Der Umfang der Geldwäsche in Deutschland und weltweit, 2016; Unger et. al. The Economic and Legal Effectiveness of Anti-Money Laundering and Combating Terrorist Financing Policy, 2013.

1

Die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ist seit nun etwa einem Vierteljahrhundert ein zentrales Politikziel im Bereich der Bankenaufsicht. Und sie hat, wie zu zeigen sein wird, einen wichtigen Punkt erreicht. In den vergangenen 25 Jahren wurde das zugrundeliegende Recht immer weiter detailliert und ausdifferenziert. Die Pflichten der Finanzwirtschaft sind immer genauer ausbuchstabiert worden, was in der Umsetzung mit einem erheblichen Ressourceneinsatz einherging. Gleichzeitig sind inzwischen belastbare Daten zum Erfolg dieser Politik, die durch eine gleichgerichtete Aufsichtspraxis flankiert wurde, vorhanden. Insbesondere den Erfolg des Verdachtsmeldewesens kann man anhand der hierzu verfügbaren Daten recht genau nachvollziehen. Es bietet sich daher an, eine Bilanz zu ziehen, und sei es auch nur eine Zwischenbilanz.[1]

1. Kapitel Einleitung› A. Die bisher erfolgte Richtlinien- und Gesetzgebung

A. Die bisher erfolgte Richtlinien- und Gesetzgebung

2

Das Verständnis darüber, von welchem Zeitpunkt an und unter welchen Prämissen die Bekämpfung der Geldwäsche in ihrer heutigen Ausprägung ihren Anfang nahm, ist wichtig für eine Bewertung des bisher Erreichten und der möglichen und wünschenswerten zukünftigen Entwicklungen. Daher sei zunächst die Entwicklung über die Arbeit der FATFhin zur europäischenund damit auch der nationalen Gesetzgebungskizziert.

1. Kapitel Einleitung› A. Die bisher erfolgte Richtlinien- und Gesetzgebung › I. Die 40 Empfehlungen der Financial Action Task Force

I. Die 40 Empfehlungen der Financial Action Task Force

3

Der Anfangspunkt der modernen Gesetzgebung und Verwaltungspraxis zur Bekämpfung des Einschleusens illegal erworbener oder auch illegalen Zwecken dienender Finanzmittel in den Wirtschaftskreislauf ist in den Empfehlungen der FATF zu internationalen Standards der Geldwäschebekämpfung und der Terrorismusfinanzierung zu sehen, den sog. „ 40 Empfehlungen“.[2] Des Weiteren hat die FATF im Jahr 2001 neun Sonderempfehlungen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung geschaffen, die inzwischen in dem Dokument der 40 Empfehlungen aufgegangen sind.

1. Kapitel Einleitung› A. Die bisher erfolgte Richtlinien- und Gesetzgebung › I. Die 40 Empfehlungen der Financial Action Task Force › 1. Die FATF

1. Die FATF

a) Gründung

4

Die FATF ist ein zwischenstaatlicher Arbeitskreis ihrer Mitgliedstaaten, der organisatorisch bei der OECD angesiedelt ist. Sie wurde 1989 als eine Expertengruppemit dem Auftrag eingesetzt, die Methoden der Geldwäsche zu analysieren und die Aufdeckung von Vermögenswerten aus illegaler Herkunft zu ermöglichen.

b) Rolle

5

Die FATF ist nicht mit völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarungen hinterlegt. Daher sind ihre Arbeitsergebnisse keine rechtlich verbindlichen Normen, weder für die Mitgliedsstaaten noch für deren Unternehmen bzw. Bürger. Somit sind die Papiere der FATF – neben den 40 Empfehlungen veröffentlicht die FATF Leitlinien („Guidance“) und die Auswahl von Guten Praktiken („Best Practices“) – auch keine compliance-relevanten Normeni.S.d. MaRisk.[3]

6

Nichts desto trotz hat die FATF dadurch große faktische Bedeutung erlangt, dass ihre Ergebnisse bei der Arbeit der nationalen Gesetzgeber im Bereich der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung zugrunde gelegt werden. Dies wird abgesichert durch ein von der FATF betriebenes Evaluationsverfahren, dem sich die Mitgliedsstaaten freiwillig unterwerfen und das den Fortschritt des jeweiligen Staates bei der Geldwäschebekämpfung überprüft. Nicht kooperierende Staaten werden international geächtet, was deren Anbindung an das Welt-Finanzsystem erheblich beeinträchtigt. Der dadurch aufgebaute Druck ist groß genug, um das Tätigwerden der nationalen Gesetzgeber auszulösen. Inzwischen haben über 190 Staaten die 40 Empfehlungen als Maßstab anerkannt.[4] Auch die Gesetzgebung sowohl auf Ebene der EU als auch national in Deutschland lässt sich ohne den Druck, den Empfehlungen der FATF Folge zu leisten, nicht immer verstehen.

c) Inhalte der FATF-Empfehlungen

7

Die FATF-Empfehlungen nehmen für sich in Anspruch, ein konsistentes und vollständiges Regelwerkzu sein, das Staaten implementieren sollten, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angemessen bekämpfen zu können.[5] Ursprünglicher Umfang und Regelungstiefe des Dokuments wurden durch regelmäßige Überarbeitungen, insbesondere durch Erläuternde Hinweise immer weiter erhöht. Wir werden mit Blick auf die Verhältnisse in Deutschland noch untersuchen, ob dieses Vorgehen die erwünschten Wirkungen zeigt. Im Jahr 2012, mit einer weiteren Überarbeitung in 2016, erhielten die Empfehlungen der FATF ihre heutige Fassung.

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