Reinhard Mehring - Carl Schmitts Gegenrevolution

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Carl Schmitt stellte sich 1922 programmatisch in die Reihen einer «Gegenrevolution», die er durch den Bruch mit dem Monarchismus und dem Schritt «von der Legitimität zur Diktatur» gekennzeichnet sah. Von «konservativer Revolution» sprach er nicht. Die hier versammelten Studien klären diese Positionierung in der polarisierenden Auseinandersetzung mit Anarchisten und Liberalen, Vernunftrepublikanern und radikalen Demokraten, «linken» Schülern und jüdischen Intellektuellen: mit Gustav Landauer, Max Weber, Hans Kelsen, Moritz Bonn, Otto Kirchheimer und manchen anderen. Sie zeigen, wie die polemische Strategie «Legitimität gegen Legalität» im Nationalsozialismus an einen Nullpunkt von Legalität und Legitimität gelangte, den Schmitt, als Akteur mit einer offensiven antisemitischen Rechtfertigung des nationalsozialistischen Leviathan beantwortete. Auch nach 1945 noch positionierte er sich jenseits von Legalität und Legitimität, Naturrecht und Rechtspositivismus.

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Systematisch betont Schmitt, dass die Romantik vor der normativen Entscheidung über „Recht und Unrecht“ (PR 161, 205), der Parteinahme und politischen Aktion in ein passives Vertrauen auf die „organische“ Entwicklung und sentimentalische „Begleitaffekte“ ausweicht. Der Romantiker betrachtete die Entwicklungen mit „Ironie“ und einer „Gesinnung der Intrige“ (PR 105) und ersetzte den Glauben an „Gott“ durch das optimistische (rousseauistische) Vertrauen in die Menschheit und Geschichte. Die Politische Romantik weist mit ihrer Disjunktion von Gegenrevolution und Romantik auf die Programmschrift Politische Theologie und Option für die Gegenrevolution voraus. Dabei spielt Schmitt den Katholizismus gegen die Romantik aus. Gentz, Haller und die Restauration zählt er nicht zur Romantik. Donoso Cortés ist noch nicht erwähnt und es gibt noch keine klare Absage an die dynastische Legitimität und Restauration. Ausdrücklich sagt Schmitt vielmehr: „Legitimität aber ist eine unromantische Kategorie.“ (PR 171)

Nach 1918 verabschiedete Schmitt den altkonservativen Traditionalismus strikt. Eine nostalgische Verklärung der „dynastischen Legitimität“ ist ihm gänzlich fremd. Wenn er in der Politischen Romantik über die romantische Mobilisierung der „Gefühle von Liebe und Treue“ gegenüber dem Staat eingehend spottet, könnte das 1918, als Schmitt das Buch abschloss, noch auf eine Verteidigung des militanten Wilhelminismus gegen das Bürgertum zielen. Eine starke Absage an den Monarchismus ist jedenfalls nicht herauszulesen, eher Spott auf die bürgerliche Verklärung und Ästhetisierung des Staates. Damit erscheint die Schrift als ein letztes Abwehrgefecht in der Option für die Gegenrevolution. Wie eine Selbstbeschreibung liest sich aber die seitenlange Abrechnung mit Müllers „Argumentationssystem“ und „oratorischem Talent“. „Nur als oratorische Leistung darf man Müllers Argumentation beurteilen“ (PR 191), schreibt Schmitt. Polare Begriffsbildungen kennzeichneten aber auch seine „Lehre vom Gegensatz“. Schmitt musste sich mit seiner Romantikkritik zur Option für die Gegenrevolution gleichsam selbst überreden. Der Name Adams Müllers ließe sich im Buch deshalb durch „Carl Schmitt“ ersetzen. Als eine solche Selbstentlarvung und Selbstinquisition haben frühe Kritiker das Buch sogleich gelesen: Sie richteten das Charakterbild vom politischen Opportunisten gegen Schmitt selbst. Im Spiegelgefecht zeigt sich eine Familienähnlichkeit zwischen Müller und Schmitt. Später wird Schmitt immer wieder sagen: Der Feind ist die „eigne Frage als Gestalt“. Mitte der 1920er Jahre verabschiedete er die Romantik ziemlich plötzlich und vollständig aus seinem Referenzkanon; er orientierte sich kanonpolitisch um und verlegte sich auf die Konstellation um 1848.

7. Briefliche Äußerungen

Es wurde bereits gesagt, dass sich nur wenige private Zeugnisse aus den Jahren 1918/19 finden. So ist ungeklärt, wie Schmitt seit 1916 seinen Lebensschwerpunkt als Privatdozent in Straßburg und Soldat in München gestaltete. Das Vorwort zur zweiten Auflage betont, dass die Politische Romantik „1917/18 entstand und Anfang 1919 erschien“ (PR 27). Einige Briefe an den befreundeten Verleger Feuchtwanger (CSLF 17ff) belegen, dass Schmitt im Juli 1918 noch am Text schrieb, im Oktober eine „Einfügung“ nachschob und das Buch Anfang 1919 erschien. Es ist also von einem definitiven Abschluss des Textes spätestens im Dezember 1918 auszugehen. Jahrzehnte später, 1978, schreibt Schmitt, fast 90 Jahre alt, seinem Bonner Schüler Huber zum Erhalt des fünften Bandes der monumentalen Verfassungsgeschichte , der Weltkrieg, Revolution und „Reichserneuerung“ in den Jahren 1914 bis 1919 behandelt:

„Seit fast einem Monat lese ich in Ihrem Bd. V. der Deutschen Verfassungsgeschichte und bei jedem Abschnitt war ich von neuem gefesselt. Es ist ein ungewöhnliches, bewunderungswürdiges Werk, sowohl in der Forschungsarbeit und Dokumentierung, wie in der Urteilskraft seiner Konklusionen und in der erquickenden Sicherheit seiner klaren Darlegung. Sie haben Recht, wenn Sie vermuten, dass ich diese Geschichte des ersten Weltkriegs und der anschließenden Nachkriegsjahre als Zeitgeschichte mit autobiographischem Interesse lesen kann: denn ich war vier Jahre lang Referent für Kriegszustandsrecht (nach dem bayerischen Kriegszustand-Gesetz) der Abteilung P beim Stellvertretenden Generalkommando I beim Armee-Korps in München in der Herzog-Max-Burg, anschließend Objekt der Eisner- und Niekisch-Republik und dann wieder beim Stabe der Regierungstruppen (Hauptmann Roth, der spätere bayerische Justizminister) – alles Abschnitte Ihrer verfassungsgeschichtlichen Darstellung, die ich persönlich verifizieren kann. So bin ich ein geradezu prädestinierter Leser und Benutzer Ihres Werkes und darf mir ein Urteil erlauben“. (CSHU 384f) 67

Huber schickte 1981 noch den folgenden sechsten Band über die Institutionen der Weimarer Verfassung. Dazu schrieb Schmitt, bereits 93 Jahre alt, aber nur noch: „Der wahre und angemessene Dank ist mir nicht mehr möglich.“ (CSHU 390) 1978 unterschied er rückblickend zwischen seiner Tätigkeit im Generalkommando und der anschließenden Rolle als „Objekt der Eisner- und Niekisch-Republik“. Dass er Huber gegenüber von einer Niekisch-Republik sprach, nicht etwa von Leviné o.a., resultiert wohl aus der gemeinsamen Bekanntschaft mit Niekisch im Jünger-Kreis. Schmitt scheint sich 1978 jedenfalls erneut von der Räterevolution zu distanzieren. Eine beachtliche zeitgenössische Äußerung ist dazu der erwähnte Brief vom August 1920, den er zusammen mit dem befreundeten Georg von Schnitzler in der Münchner Post zur öffentlichen Verteidigung des Hauptmanns Roth publizierte. Schmitt schreibt hier:

„Wir waren jahrelang in der von Dr. Roth geleiteten Abteilung des Generalkommandos tätig und standen, wie Roth bekannt war, auf einem ganz anderen politischen Standpunkt als er selbst. […] Die Abteilung Roth war kein Scharfmacherbüro und Dr. Roth alles andere als ein bornierter Militarist. […] Bei der Abteilung waren offen demokratische Mitarbeiter, was Dr. Roth wusste, ohne sie in ihrer Selbständigkeit zu beeinträchtigen.“ (TB 1915/19, 519)

Es ist hier nicht zu klären, ob dieses Zeugnis zutreffend war und Schmitt sich selbst zu den „offen demokratischen Mitarbeitern“ zählte. Er reklamiert jedenfalls einen „ganz anderen politischen Standpunkt“ für sich, und so merkwürdig das im Kontext sonstiger Bekenntnisse klingt, so strategisch der Brief auch geschrieben ist, gibt es hermeneutisch doch schwerlich sichere Gründe, Schmitts Erklärung nicht ernst zu nehmen. Will man seinen damaligen „Standpunkt“ genauer fassen, so ist neben der Politischen Romantik vor allem Die Diktatur zu berücksichtigen. Sie ging im Herbst 1920 in den Druck.

8. Die Jakobiner nach 1918

Wie zitiert, kam Schmitt das Interesse an der Diktatur als dienstlicher Auftrag entgegen. 1916 publizierte er eine erste längere „staatsrechtliche Studie“ zur Unterscheidung von Diktatur und Belagerungszustand, die sich auf den Bedeutungswandel in der französischen Revolution und Verfassungsgeschichte konzentrierte. Schmitts erste große rechts- und begriffsgeschichtliche Monographie führt 1921 dann – laut Untertitel – von den Anfängen des modernen Souveränitätsgedankens bis zum proletarischen Klassenkampf . Nur der kritische Schluss mit dem „proletarischen Klassenkampf“ soll hier interessieren.

Auf den letzten Seiten erörtert Schmitt erstmals die Diktatur des Reichspräsidenten nach Artikel 48 im Verhältnis zur „Diktatur des Proletariats“. Dabei konstatiert er einen Begriffswandel vom älteren Belagerungszustand zur Konzeption der Weimarer Verfassung: 1848 war bereits „eine Reihe von umschriebenen Befugnissen“ an die Stelle einer unbestimmten Ermächtigung zur nach Lage der Sache erforderlichen Aktion getreten. Der Reichspräsident erhielt dagegen „die Ermächtigung zu einer rechtlich nicht begrenzten Aktion“ (D 201): eine „grenzenlose Ermächtigung“, „grenzenlose Delegation“ und „Übertragung der Souveränität“. Nur die Selbstbeschränkung auf ein Maßnahmehandeln unterschied seine Praxis von der souveränen Diktatur. „Das Recht über Leben und Tod wird implicite, das Recht zur Aufhebung der Pressfreiheit explicite erteilt.“ (D 203)

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