Ernst-Christoph Meier - Wörterbuch zur Sicherheitspolitik

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Das »Wörterbuch zur Sicherheitspolitik. Deutschland in einem veränderten internationalen Umfeld« ist das unübertroffene Standardwerk zum besseren Verständnis der Rolle Deutschlands in der sicherheitspolitischen Welt des 21. Jahrhunderts. In seiner nunmehr bereits 9., vollständig überarbeiteten Auflage bietet es den schnellen Zugang zum aktuellen sicherheitspolitischen Wissen für alle, die an Sicherheitspolitik interessiert sind oder die sich im Studium oder beruflich mit sicherheitspolitischen Fragen auseinandersetzen. Die Autoren stehen hierbei für die gelungene Verbindung von Wissenschaftlichkeit und politischem Praxisbezug. Das Wörterbuch kombiniert prägnante Definitionen und Stichworte mit vertiefenden Grundsatzartikeln zu den wichtigsten Themen aktueller Sicherheitspolitik. So werden die für Deutschland entscheidenden sicherheitspolitischen Entwicklungen in der globalisierten Welt, in der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, in NATO und Vereinten Nationen und in den Krisenregionen der Welt erfasst und übersichtlich dargestellt. Ein besonderes Augenmerk gilt der Entwicklung der deutschen Sicherheitspolitik in den vergangenen Jahren – von den konzeptionellen Grundsatzdokumenten bis hin zur strukturellen Neuausrichtung und den internationalen Einsätzen der Bundeswehr.

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Wesentliche Institutionen der hochkomplexen und aus einer Vielzahl staatlicher, wirtschaftlicher, wissenschaftlicher und zivilgesellschaftlicher Institutionen auf Bundes- wie Landesebene bestehenden Cyber-Sicherheitsarchitektur sind der bereits seit 2011 existierende Cyber-Sicherheitsrat auf Ebene Staatssekretär, aufgrund des Ressortprinzips jedoch ohne dezidierte Entscheidungsbefugnis, das Nationale Cyber-Abwehrzentrum als ressortgemeinsame Koordinierungs- und Kooperationsplattform, das Computer Emergency Response Team des Bundes (CERT-Bund), angesiedelt im BSI, sowie die Schaffung sog. Mobile Incident Response Teams (MIRT) im BSI zur Analyse und Bereinigung von Cyber-Vorfällen in für das Gemeinwesen besonders bedeutenden Einrichtungen. Diese werden in den jeweiligen Aufgabenbereichen ergänzt durch entsprechende Teams des Bundeskriminalamts, des Bundesamtes für Verfassungsschutz sowie der Bundeswehr.

Das Weißbuch 2016 reflektiert einerseits umfassend die Herausforderungen für die Bundeswehr als Hochwertziel zunehmend komplexer Cyber-Angriffe im Inland und auch in den Einsätzen sowie die notwendigen Fähigkeitsentwicklungen im defensiven wie offensiven Bereich. Andererseits hebt es diesbezüglich aber auch eine schwindende Unterscheidbarkeit zwischen innerer und äußerer Sicherheit und die daraus resultierende Notwendigkeit eines ressortgemeinsamen Ansatzes hervor. Entsprechende Fähigkeiten sind auszubauen und in die gesamtstaatliche Sicherheit kooperativ einzubringen.

Ausgehend von diesen Herausforderungen wurden auch für den Geschäftsbereich des BMVg umfangreiche organisatorische Maßnahmen umgesetzt. Hierzu gehört die Einrichtung einer weiteren Abteilung im Bundesministerium für Verteidigung Cyber/IT (CIT) im Oktober 2016.

Mit der Aufstellung des Organisationsbereichs Cyber- und Informationsraum (OrgBer CIR) im Jahr 2017 sind in einem ersten Schritt alle relevanten Akteure mit ihren jeweils bestehenden Strukturen unter einem Dach – dem Kommando Cyber- und Informationsraum – zusammengeführt worden. Dieses geschah unter gleichzeitiger Sicherstellung der bruchfreien Arbeitsfähigkeit des Organisationsbereichs. Kernelement dieses Prozesses war die Zusammenführung der meisten bislang stark im BMVg bzw. im nachgeordneten Bereich verteilten Zuständigkeiten und Ressourcen für die Cyber-Verteidigung.

Mit der Refokussierung auf Landesverteidigung/Bündnisverteidigung (LV/BV) sowie der fortschreitenden Entwicklung des Fähigkeitsprofils der Bundeswehr wurde 2019 in einem zweiten Schritt eine geplante Strukturanalyse des Organisationsbereichs durchgeführt. Diese entwickelte eine Zielstruktur, die durch Steigerung der Flexibilität und Agilität in Strukturen und Abläufen den zukünftigen Aufgaben und Anforderungen bei gleichbleibenden personellen Ressourcen zielgerichteter entspricht. Das Projekt »CIR 2.0« stellt die Einnahme der neuen Zielstruktur sicher.

Die Abteilung CIT steuert die nationalen und internationalen Aktivitäten für den Bereich Cyber- und Informationstechnik im Geschäftsbereich BMVg. Hierzu gehören die Planung und Umsetzung aller Verteidigungsaspekte gesamtstaatlicher Cyber-Sicherheit im Rahmen der nationalen Cyber-Sicherheitsstrategie sowie deren Gewährleistung in bundeswehreigenen Netzen und Rechenzentren.

Cyber-Sicherheitsstrategie

Die erste ~ für Deutschland wurde von der Bundesregierung am 23. Februar 2011 beschlossen. Ziel war es, Cyber-Sicherheit auf einem der Bedeutung und der Schutzwürdigkeit der vernetzen Informationsinfrastrukturen angemessenen Niveau zu gewährleisten, ohne die Chancen und den Nutzen des Cyber-Raums zu beeinträchtigen. Kernpunkte der Strategie waren der verstärkte Schutz Kritischer Infrastrukturen vor IT-Angriffen, der Schutz der IT-Systeme in Deutschland, der Aufbau eines nationalen Cyber-Abwehrzentrums sowie die Einrichtung eines nationalen Cyber-Sicherheitsrates und diente im Kern dem Schutz Kritischer Infrastrukturen.

Die signifikant erweiterte ~ von 2016 baut auf den seit 2011 etablierten Strukturen und Maßnahmen auf, stellt jedoch den KRITIS-Schutz noch deutlich stärker als gesamtstaatliche Aufgabe in den Mittelpunkt, die nur ressortgemeinsam und gemeinsam mit der Wirtschaft gelingen kann. Sie geht von einer Cyber-Bedrohungslage in Deutschland aus, die einerseits von steigender Komplexität und Interdependenz der eingesetzten Technik und andererseits einer steigenden Zahl und Qualität der Cyber-Angriffe geprägt ist, die auf oftmals unzureichend gesicherte IT-Systeme treffen. Sicherheitspolitisch stellt sie Cyber-Angriffe erstmals auch in den Kontext hybrider Bedrohung.

Für 2021 ist eine stark überarbeitete und detailliertere ~ geplant, die die vorigen Strategien zwar ersetzen, jedoch bewährte Strukturen weiterführen soll. Sie beschreibt den strategischen Rahmen, in dem die Bundesregierung in den nächsten fünf Jahren Aktivitäten für mehr Cyber-Sicherheit entfaltet, schafft durch die Einführung von Zielvorstellungen und messbaren Kriterien Transparenz und Nachvollziehbarkeit für alle Akteure in Staat, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft und berücksichtigt neue Vorgaben der Europäischen Union im Bereich der Cyber-Sicherheit und im Datenschutz, wie u. a. eine neue Richtlinie für Netz- und Informationssicherheit (NIS 2.0) sowie die Datenschutz-Grundverordnung. Die Strategie setzt die Cyber- und Informationssicherheit auch ins Verhältnis zu hybriden Bedrohungen, da hierzu auch illegales Vorgehen im Cyber-Raum gehören kann, aber auch der missbräuchliche Einsatz legaler Mittel in schädigender Absicht (z. B. Desinformation).

Inhaltlich zielt sie voraussichtlich in vier Handlungsfeldern auf ein sicheres und selbstbestimmtes Handeln in einer digitalisierten Umgebung, Cyber-Sicherheit als gemeinsamen Auftrag von Staat und Wirtschaft, eine leistungsfähige und nachhaltige gesamtstaatliche Cyber-Sicherheitsarchitektur sowie eine aktive Positionierung Deutschlands in der europäischen und internationalen Cyber-Sicherheitspolitik.

Unter anderem mit den Regelungen für mehr Verbraucherschutz und sicherer Gestaltung der Digitalisierung soll sie eng an das neue IT-Sicherheitsgesetz von 2021 (IT-Sicherheitsgesetz 2.0) anknüpfen. Es ist zudem geplant, erstmalig politisch kontrovers diskutierte Themen anzusprechen wie Regelungen zum Umgang mit bislang unbekannten Schwachstellen in IT-Systemen, die ggf. auch für Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden von Nutzen sein können (sog. Schwachstellenmanagementprozess – Vulnerability Equities Process – VEP) sowie die Schaffung neuer Aufgaben und Befugnisse für Behörden zur Gefahrenabwehr besonders schwerer und bedeutender Cyber-Angriffe (Aktive Cyber-Abwehr).

Cyber-Verteidigung

(auch: Verteidigungsaspekte der Cyber-Sicherheit)

~ umfasst gem. der Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland 2016 die in der Bundeswehr im Rahmen ihres verfassungsmäßigen Auftrages und dem völkerrechtlichen Rahmen vorhandenen defensiven und offensiven Fähigkeiten zum Wirken im Cyber-Raum, die zur Einsatz- und Operationsführung geeignet und erforderlich sind oder zur Abwehr von (militärischen) Cyber-Angriffen und damit dem Schutz eigener Informationen, IT sowie Waffen- und Wirksysteme dienen. Dazu gehört auch die Nutzung und Mitgestaltung von Strukturen, Prozessen und Meldewesen der Cyber-Abwehr unter verteidigungsrelevanten Aspekten und Situationen.

Die ~politik ist die Wahrung der äußeren Sicherheit Deutschlands und seiner Verbündeten auch im Cyber-Raum.

Cyber-War

(dt.: Krieg im Cyber-Raum)

Der nicht einheitlich definierte, umgangssprachliche Begriff ~ umschreibt die Vorstellung von einer Kriegführung, bei der allein mittels gezielter Cyber-Angriffe vergleichbare Zerstörungen und politische Wirkungen eintreten wie bei konventioneller militärischer Kriegführung. Wenngleich eine ausschließliche Konfliktaustragung im Cyber-Raum ein wenig wahrscheinliches Szenario darstellt, können Cyber-Angriffe in Kombination mit konventionellen Mitteln zur Konfliktaustragung eine sehr hohe Bedrohung darstellen, auf die sich Staaten und deren Streitkräfte einstellen müssen. Damit verbunden ist u. a. die seitens der NATO aus Gründen der Abschreckung offengelassene Frage, ab welcher Wirkungsschwelle in einem als ~ geführten Angriff die Beistandsverpflichtung nach Art. 5 Nordatlantikvertrag greift.

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