Ernst-Christoph Meier - Wörterbuch zur Sicherheitspolitik

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Das »Wörterbuch zur Sicherheitspolitik. Deutschland in einem veränderten internationalen Umfeld« ist das unübertroffene Standardwerk zum besseren Verständnis der Rolle Deutschlands in der sicherheitspolitischen Welt des 21. Jahrhunderts. In seiner nunmehr bereits 9., vollständig überarbeiteten Auflage bietet es den schnellen Zugang zum aktuellen sicherheitspolitischen Wissen für alle, die an Sicherheitspolitik interessiert sind oder die sich im Studium oder beruflich mit sicherheitspolitischen Fragen auseinandersetzen. Die Autoren stehen hierbei für die gelungene Verbindung von Wissenschaftlichkeit und politischem Praxisbezug. Das Wörterbuch kombiniert prägnante Definitionen und Stichworte mit vertiefenden Grundsatzartikeln zu den wichtigsten Themen aktueller Sicherheitspolitik. So werden die für Deutschland entscheidenden sicherheitspolitischen Entwicklungen in der globalisierten Welt, in der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, in NATO und Vereinten Nationen und in den Krisenregionen der Welt erfasst und übersichtlich dargestellt. Ein besonderes Augenmerk gilt der Entwicklung der deutschen Sicherheitspolitik in den vergangenen Jahren – von den konzeptionellen Grundsatzdokumenten bis hin zur strukturellen Neuausrichtung und den internationalen Einsätzen der Bundeswehr.

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Die Mitgliedstaaten der OSZE haben 2012 eine informelle Arbeitsgruppe mandatiert, um zwischenstaatliche Kooperation, Transparenz, gegenseitige Berechenbarkeit und Stabilität zu fördern sowie das Risiko für Fehleinschätzungen, Eskalation und Konflikte zu reduzieren, die aus der Nutzung von IKT resultieren können. Nachdem im Dezember 2013 eine wegweisende Einigung über einen ersten Satz von Vertrauensbildenden Maßnahmen (VBM) erzielt werden konnte, wurde im März des Folgejahres unter deutschem OSZE-Vorsitz ein deutlich erweitertes Paket verabschiedet. Insgesamt wurde damit u. a. vereinbart, gegenseitig Kontaktstellen auszutauschen, Doktrinen, nationale Auffassungen und relevante Definitionen offenzulegen sowie beim Schutz kritischer Infrastrukturen zusammenzuarbeiten. Die VBM sind nicht bindend. Darüber hinausgehende Vereinbarungen der Abrüstung und Rüstungskontrolle erscheinen derzeit jedoch u. a. aufgrund praktischer Probleme hinsichtlich einer Definition von »Cyber-Waffen« und den damit verbundenen Implementierungs- und Verifikationsproblemen, aber auch einer längst überwunden geglaubten »Blockbildung« nicht realistisch.

Die NATO Verteidigungsminister haben in ihrer Gipfelerklärung in Wales 2014 bekräftigt, dass auch mit der gleichzeitig beschlossenen, aktuellen Enhanced NATO Cyber Defence Policy , wie bei ihrem Vorläufer von 2008, die vorrangige Aufgabe der NATO im Bereich Cyber-Sicherheit sowie Schutz der eigenen Netze liegt. Zudem wurden auch detaillierte Maßnahmen zur Umsetzung in den einzelnen Vertragsstaaten vereinbart, da es eine Vielzahl von Schnittstellen zwischen nationalen und NATO-Netzen gibt und die nationale Cyber-Sicherheit Auswirkungen auf das gesamte Bündnis haben kann. Bei der Erreichung dieser Planungsziele können sich die Alliierten gegenseitig unterstützen. Ebenso gibt es Unterstützungsmöglichkeiten im Falle von Cyber-Krisen. In ihrer Policy bekräftigt die NATO ausdrücklich die Anwendbarkeit des Völkerrechts auf den Cyber-Raum und stellt klar, dass Cyber-Angriffe auch den Bündnisfall nach Art. 5 des NATO Nordatlantikvertrags begründen können. Die Umsetzung des aus der Policy abgeleiteten Arbeitsplanes wird in regelmäßigen Sitzungen des Cyber Defence Committee (CDC) aus politischer Sicht sowie des Consultation, Command and Control Board (NATO C3B) aus fachlicher Sicht eng begleitet. Vorkehrungen zu Cyber-Defence sind Bestandteil der Einsatzplanungen der NATO. Offensive Cyber-Maßnahmen sind nicht Teil der Policy , wenngleich einige Vertragsstaaten über diese Fähigkeit verfügen und 2018 zugesagt haben, diese auf freiwilliger Basis (als sog. Voluntary National Contribution – VNC) für NATO Operationen und Missionen zur Verfügung zu stellen. Der Schutz der Hauptquartiere und Dienststellen wird zentral durch das NATO Computer Incident Response Capability (NCIRC) sichergestellt. Das NCIRC steht dabei in engem Austausch mit den nationalen Computer Emergency Response Teams (CERT). Im Falle einer Cyber-Krise werden die notwendigen Maßnahmen durch das Cyber Defence Management Board (CDMB) gesteuert und eng mit den nationalen Cyber-Sicherheitsbehörden abgestimmt. Mit dem sog. Cyber Defence Pledge der NATO Verteidigungsminister vom 8. Juli 2016 in Warschau wurden die bisherigen Ziele nochmals bestätigt und gegenseitig versichert, alle notwendigen Anstrengungen zu unternehmen, die nationale Cyber-Sicherheit deutlich zu verbessern und u. a. Kritische Infrastrukturen besser zu schützen.

Außerhalb der NATO Kommandostruktur dient das durch die NATO akkreditierte Cooperative Cyber Defence Centre of Excellence (CCD COE) in Tallinn, Estland, u. a. der Analyse von Bedrohungen und Anwendung relevanten internationalen Rechts im Cyber-Raum, Durchführung von Übungen und internationalen Konferenzen sowie Ausbildung im Bereich Schutz eigener IT-Netzwerke. Es wird getragen von der estnischen Regierung sowie einer steigenden Anzahl (derzeit 29) von Unterstützerstaaten, überwiegend NATO-, aber auch Nicht-NATO-Staaten.

Mit der Herausgabe ihrer ersten Cyber-Sicherheitsstrategie hat die Europäische Union im Jahr 2013 ein umfassendes Verständnis dieses Themenkomplexes gewählt, das von Sicherheit und Widerstandsfähigkeit (Resilienz) der Netze über Cyber-Verteidigung, internationale Zusammenarbeit und Förderung von Technologieentwicklung reicht. Sicherheitspolitisch relevant waren in der Folge aus der Strategie abgeleitete Ratschlussfolgerungen (Dezember 2013) und der EU-Politikrahmen (November 2014), u. a. hinsichtlich des Schutzes der bei GSVP-Operationen und -Missionen genutzten Kommunikationsinfrastruktur, Fähigkeitsentwicklung, Ausbildung und Übungen sowie Zusammenarbeit mit Partnern und hier insbesondere der NATO. Die » Cyber Diplomacy Toolbox « (2017) soll gemeinsame politische Reaktionen u. a. auf Basis einer Abstimmung nationaler, souveräner Attribuierung ermöglichen. Die neue EU-Cyber-Sicherheitsstrategie vom 16.12.2020 zielt insbesondere darauf, die kollektive Abwehrfähigkeit gegen Cyber-Bedrohungen zu stärken. Hierzu schlägt die EU-Kommission vor, die Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS) von 2016 zu aktualisieren (NIS 2.0), um die Abwehrfähigkeit kritischer öffentlicher und privater Sektoren zu verbessern. Mit einem Netz von Sicherheitseinsatzzentren in der gesamten EU soll mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) ein »Cybersicherheitsschutzschild« aufgebaut werden, um so frühzeitig Signale für drohende Cyber-Angriffe zu erkennen und damit Abwehrmaßnahmen zu ergreifen, bevor Schäden verursacht werden. Die Strategie bietet der EU auch die Möglichkeit, ihre Führungsrolle bei internationalen Normen und Standards im Cyber-Raum zu festigen und die Zusammenarbeit mit Partnern in der ganzen Welt zu stärken.

Entwicklungen in Deutschland

Die Cyber-Sicherheitsstrategie (CSS) für Deutschland von 2011 und auch die Neufassung von 2016 zählen die Gewährleistung von Freiheit und Sicherheit, und damit auch den Schutz der Bürger, Institutionen und Unternehmen vor Bedrohungen aus dem Cyber-Raum, zu den Kernaufgaben des Staates. Durch den Einsatz sicherer Systeme, die Anwendung bewährter Basismaßnahmen und vertrauenswürdige und wirksame Sicherheitsprodukte und Standards kann eine Vielzahl von Cyber-Angriffen abgewehrt werden. Für das Jahr 2021 ist eine weitere, durch das Bundeskabinett zu verabschiedende Cyber-Sicherheitsstrategie geplant, die erheblich detaillierter die Vielzahl der Akteure der deutschen Cyber-Sicherheitsarchitektur beschreibt und messbare Weiterentwicklungsziele für deren jeweilige Rolle bzw. die Koordinierung und Zusammenarbeit beschreiben soll.

Ein Schwerpunkt deutscher Cyber-Sicherheitspolitik ist der Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS), der aufgrund des Risikos, möglicher Konsequenzen und damit der sicherheitspolitischen Relevanz als ressortgemeinsame und gesamtstaatliche Aufgabe verstanden wird. Als wichtiges Instrument zum Schutz von KRITIS wurde im Jahr 2015 das (erste) IT-Sicherheitsgesetz verabschiedet, das u. a. Mindeststandards für die IT-Sicherheit für die Betreiber sowie eine Meldepflicht erheblicher Störungen der Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit ihrer informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse an das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als zuständige Bundesoberbehörde für Informationssicherheit auf nationaler Ebene vorsieht. Das Nachfolgegesetz (»IT-Sicherheitsgesetz 2.0«) wurde am 23. April 2021 durch den Bundestag verabschiedet. Danach müssen u. a. neben den KRITIS-Betreibern künftig auch weitere Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse (z. B. Rüstungshersteller oder Unternehmen mit besonders großer volkswirtschaftlicher Bedeutung) bestimmte IT-Sicherheitsmaßnahmen umsetzen und werden in die Meldepflicht an das BSI einbezogen.

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