Stefan Lissner - Beratungshilfe mit Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

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Beratungshilfe mit Prozess- und Verfahrenskostenhilfe: краткое содержание, описание и аннотация

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Das vorliegende Handbuch erscheint nun aktuell in der 4. Auflage und führt seine Zielsetzung fort, ein Nachschlagewerk für die Praxis mit dem Schwerpunkt der verständlichen Lösung praktischer Probleme im Beratungshilferecht sowie im Prozess- und Verfahrenskostenhilferecht zu sein. Das gewohnte Format – modifiziert durch viele für die Praxis dienliche Hinweise, Praxistipps, Beispiele und Formulierungshilfen – wurde beibehalten. Alle aktuellen Entwicklungen in der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur, insbesondere der Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs, das neue Kostenrechtsänderungsgesetz, das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften sind – soweit es die Beratungshilfe sowie die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe betrifft – eingearbeitet und an den entsprechenden Stellen kommentiert. Die Thematik des Prozess- und Verfahrenskostenhilferechts wurde im zweiten Teil deutlich erweitert.
Das Buch ist damit ein unerlässlicher Begleiter für Rechtsanwälte, Richter, Rechtspfleger, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rentenberater, aber auch für alle anderen Berufsgruppen, die mit der komplexen Rechtsmaterie beschäftigt sind.
Die Autorinnen und Autoren stammen aus unterschiedlichen Teilen Deutschlands und sind langjährig in der gerichtlichen Praxis und der juristischen Fortbildung auf dem Gebiet der Beratungshilfe sowie Prozess- und Verfahrenskostenhilfe tätig.

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Beratungshilfe mit Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Ein Handbuch und Nachschlagewerk für die Praxis

Herausgegeben von

Stefan LissnerDiplom-Rechtspfleger AG Konstanz, stellvertretender Landesvorsitzender Bund Deutscher Rechtspfleger Landesverband Baden-Württemberg e.V. Lehrbeauftragter an der Allensbach Hochschule Konstanz Referent an den Sparkassenakademien Baden-Württemberg

Joachim DietrichDiplom-Rechtspfleger, Ministerium der Justiz, Saarbrücken

weitere Autoren:

Dr. Karsten SchmidtRichter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe

4., überarbeitete Auflage

Verlag W. Kohlhammer

4. Auflage 2022

Alle Rechte vorbehalten

© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Print:

ISBN 978-3-17-039726-2

E-Book-Format:

pdf: ISBN 978-3-17-039727-9

epub: ISBN 978-3-17-039728-6

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Das vorliegende Handbuch erscheint nun aktuell in der 4. Auflage und führt seine Zielsetzung fort, ein Nachschlagewerk für die Praxis mit dem Schwerpunkt der verständlichen Lösung praktischer Probleme im Beratungshilferecht sowie im Prozess- und Verfahrenskostenhilferecht zu sein. Das gewohnte Format - modifiziert durch viele für die Praxis dienliche Hinweise, Praxistipps, Beispiele und Formulierungshilfen - wurde beibehalten. Alle aktuellen Entwicklungen in der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur, insbesondere der Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs, das neue Kostenrechtsänderungsgesetz, das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften sind - soweit es die Beratungshilfe sowie die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe betrifft - eingearbeitet und an den entsprechenden Stellen kommentiert. Die Thematik des Prozess- und Verfahrenskostenhilferechts wurde im zweiten Teil deutlich erweitert.

Das Buch ist damit ein unerlässlicher Begleiter für Rechtsanwälte, Richter, Rechtspfleger, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rentenberater, aber auch für alle anderen Berufsgruppen, die mit der komplexen Rechtsmaterie beschäftigt sind. Die Autorinnen und Autoren stammen aus unterschiedlichen Teilen Deutschlands und sind langjährig in der gerichtlichen Praxis und der juristischen Fortbildung auf dem Gebiet der Beratungshilfe sowie Prozess- und Verfahrenskostenhilfe tätig.

Die Autoren sind mehrjährig in der gerichtlichen Praxis und der juristischen Fortbildung tätig.

Vorwort zur 4. Auflage

Seit dem Inkrafttreten des Beratungshilfegesetzes im Jahre 1981 nimmt die Beratungshilfe einen immer größer werdenden Stellenwert in der juristischen Praxis ein. Durch das aktuelle Pandemiegeschehen seit dem Jahr 2020 ist zudem mit einem Anstieg der Anzahl der Rechtsuchenden zu rechnen.

Neben unseren bisherigen veröffentlichten Auflagen sind zu dieser Thematik nur eine kleine, sehr überschaubare Reihe von Lehrbüchern und Kommentaren veröffentlicht, jedoch liegt hier in der Regel der Schwerpunkt auf dem Prozesskostenhilferecht. Die 1. Auflage hat als Praxishandbuch schwerpunktmäßig die Thematik und Praxisprobleme des Beratungshilferechts übersichtlich und verständlich erläutert. Aufgrund der Vielzahl der gestellten Anträge, der sehr hohen Kosten für die Gewährung von Beratungshilfe sowie der zum Teil sehr unübersichtlichen Verknüpfungen und Berührungspunkten mit anderen Behörden oder Dienstleistungen nimmt das Beratungshilferecht weiterhin einen erheblichen Raum in der täglichen Arbeit von Gerichten, Rechtsanwälten und neuerdings auch anderer Beratungspersonen und Behörden ein. In der juristischen Ausbildung werden die Themengebiete der Beratungshilfe und Prozess-/Verfahrenskostenhilfe oftmals gar nicht oder wenn dann nur sehr oberflächlich behandelt. Hinzu kommt, dass bei den Amtsgerichten diese Dezernate sehr häufig mit Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern besetzt werden, denen die Erfahrung im Umgang mit Publikum noch fehlt, und in diesen Rechtsgebieten zu einer Vielzahl von Problemen derart unterschiedliche Rechtsauffassungen wie kaum in einem anderen Bereich existieren.

Aufgrund zahlreicher Reformen in diesem Rechtsgebiet erschien im Jahr 2014 die 2. Auflage. Zum 1.1.2014 traten gerade im Bereich des Beratungshilferechts die wohl umfangreichsten Änderungen seit Bestehen des Beratungshilfegesetzes in Kraft. In der 2. Auflage wurden die umfangreichen Änderungen eingearbeitet, die sich aus mehreren, zum Teil recht kurzfristig vor der Bundestagswahl 2013 noch verabschiedeten Gesetzen und Verordnungen ergaben. Hier sind insbesondere das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts (BT-Drs. 17/11472, 17/13538), das Zweite Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (BT-Drs. 17/11471, 17/13537), das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte (BT-Drs. 17/11268, 17/13535), das Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess und zur Änderung anderer Vorschriften (BGBl. Teil I 2012 Nr. 57 vom 11.12.2012, S. 2418), sowie die Anfang 2014 neu in Kraft getretene Beratungshilfeformularverordnung (BerHFV) und Prozesskostenhilfeformularverordnung (PKHFV) zu nennen.

In der 3. Auflage fand ein Wechsel im Autorenteam statt. Neue Ideen, neue Akzente und Blickwinkel fanden in dieser Auflage Einzug. Neben neuen Schwerpunkten insbesondere auch im Bereich der Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe, wurden weitere Neuerungen in der Rechtsentwicklung, insbesondere die sich in einigen Bereichen verfestigende Rechtsprechung, dargestellt. Die seit den umfangreichen Änderungen im Jahr 2014 gemachten Erfahrungen und damit verbundenen Rückmeldungen aus der gerichtlichen Praxis wurden in die Kommentierung eingearbeitet. Seit der 3. Auflage werden frühere streitige „Altfälle“ nicht mehr weiter im Detail betrachtet bzw. nur noch punktuell erwähnt, wenn dies im Blickwinkel der Gesamtbetrachtung notwendig erscheint.

Die aktuelle 4. Auflage wird um die neuen Entwicklungen in der Rechtsprechung und Literatur erweitert, insbesondere werden die Entwicklungen im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs dargestellt. Auch sind die Änderungen durch das neue Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) eingearbeitet. Die Änderungen durch das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften, werden ebenfalls an den entsprechenden Stellen erläutert.

Hier lag seit geraumer Zeit der Gesetzesentwurf (BT-Drucksache 20/21) vor. Der finale Gesetzesentwurf wurde am 10.6.2021 in 3. Beratung im Bundestag verabschiedet. Dabei ergaben sich gegenüber dem Entwurf nur Änderungen bei den Artikeln 15–22 des ursprünglichen Gesetzesvorhabens. Im Übrigen wurde der bisherige Gesetzesentwurf unverändert beibehalten. Zwischenzeitlich hat der Bundesrat in der Bundesratssitzung vom 25.6.2021 dem Entwurf (TOP 36) zugestimmt. Nach Verkündung im BGBl. am 2.7.2021 (BGBl. I 2154) sind die Änderungen gem. Art. 25 zum 1.8.2021 in Kraft getreten.

Zudem standen und stehen die Jahre 2020 und 2021 unter der Maßgabe zahlreicher weiterer Gestezesnovellierungen, die wegen der Corona-Pandemie in Rekordzeit verabschiedet wurden.

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