Stefan Lissner - Beratungshilfe mit Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Здесь есть возможность читать онлайн «Stefan Lissner - Beratungshilfe mit Prozess- und Verfahrenskostenhilfe» — ознакомительный отрывок электронной книги совершенно бесплатно, а после прочтения отрывка купить полную версию. В некоторых случаях можно слушать аудио, скачать через торрент в формате fb2 и присутствует краткое содержание. Жанр: unrecognised, на немецком языке. Описание произведения, (предисловие) а так же отзывы посетителей доступны на портале библиотеки ЛибКат.

Beratungshilfe mit Prozess- und Verfahrenskostenhilfe: краткое содержание, описание и аннотация

Предлагаем к чтению аннотацию, описание, краткое содержание или предисловие (зависит от того, что написал сам автор книги «Beratungshilfe mit Prozess- und Verfahrenskostenhilfe»). Если вы не нашли необходимую информацию о книге — напишите в комментариях, мы постараемся отыскать её.

Das vorliegende Handbuch erscheint nun aktuell in der 4. Auflage und führt seine Zielsetzung fort, ein Nachschlagewerk für die Praxis mit dem Schwerpunkt der verständlichen Lösung praktischer Probleme im Beratungshilferecht sowie im Prozess- und Verfahrenskostenhilferecht zu sein. Das gewohnte Format – modifiziert durch viele für die Praxis dienliche Hinweise, Praxistipps, Beispiele und Formulierungshilfen – wurde beibehalten. Alle aktuellen Entwicklungen in der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur, insbesondere der Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs, das neue Kostenrechtsänderungsgesetz, das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften sind – soweit es die Beratungshilfe sowie die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe betrifft – eingearbeitet und an den entsprechenden Stellen kommentiert. Die Thematik des Prozess- und Verfahrenskostenhilferechts wurde im zweiten Teil deutlich erweitert.
Das Buch ist damit ein unerlässlicher Begleiter für Rechtsanwälte, Richter, Rechtspfleger, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rentenberater, aber auch für alle anderen Berufsgruppen, die mit der komplexen Rechtsmaterie beschäftigt sind.
Die Autorinnen und Autoren stammen aus unterschiedlichen Teilen Deutschlands und sind langjährig in der gerichtlichen Praxis und der juristischen Fortbildung auf dem Gebiet der Beratungshilfe sowie Prozess- und Verfahrenskostenhilfe tätig.

Beratungshilfe mit Prozess- und Verfahrenskostenhilfe — читать онлайн ознакомительный отрывок

Ниже представлен текст книги, разбитый по страницам. Система сохранения места последней прочитанной страницы, позволяет с удобством читать онлайн бесплатно книгу «Beratungshilfe mit Prozess- und Verfahrenskostenhilfe», без необходимости каждый раз заново искать на чём Вы остановились. Поставьте закладку, и сможете в любой момент перейти на страницу, на которой закончили чтение.

Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Im Rahmen der Untersuchungen wurde weiter festgestellt, dass sich unter den Antragstellern viele sog. „ Vielfach-Antragsteller“ befanden, die eine Vielzahl von Alltagsproblemen mittels Beratungsperson in Form der Beratungshilfe lösen lassen. Auch erfolgen nicht selten im Rahmen der Erstmandatierung weitere Folgeanträge.

Des Weiteren stellt die außergerichtliche Schuldenbereinigungseit Inkrafttreten der Insolvenzordnung im Jahr 1999 einen Sonderfall der Beratungshilfe dar, der ebenfalls steigende Ausgaben verursacht. Durch das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens vom 22.12.2020 38wurde mit Wirkung ab 1.10.2020 die Dauer der insolvenzrechtlichen Entschuldungsphase dauerhaft von bisher 6 auf zukünftig 3 Jahre halbiert. Dies gilt dabei für die natürlichen Personen, gleich ob Verbraucher oder Unternehmer. Die absehbare Folge dürfte sein, dass zumindest eine erste Welle an vielen Insolvenzanträgen befürchtet werden darf, die in den meisten der Fälle mittels der BerH vorbereitet werden wird.

Die steigenden Freibeträge, welche bei der Berechnung der Bedürftigkeit zu berücksichtigen sind, spielen ebenfalls eine Rolle. 39So betrug bspw. der Freibetrag für die Partei im ersten Halbjahr 2002 353,00 EURO, während dieser für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2021 bereits 491,00 EURO(Freibetrag Bund) beträgt.

Die gesetzlichen Änderungen im Rechtsanwaltsvergütungsrechtin den vergangenen Jahren sowie aktuell spielen sicherlich auch eine entsprechende Rolle. Die Einführung des RVG gegenüber der bis dahin geltenden BRAGO, das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz 2013 40sowie das aktuelle Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) zum 1.1.2021 lassen die Gebühren stetig steigen, so dass sich die Ausgaben weiter erhöhen werden.

In den bisherigen Gesetzesentwürfen zur Änderung des Beratungshilferechts waren als weitere Gründe die vor allem wenig konturierten Gesetzesbegriffe, Strukturschwächendes Bewilligungsverfahrens und mangelhafte Aufklärungsmöglichkeiten sowie die mangelnde Kenntnis anderer Hilfemöglichkeitengenannt.

Diese Defizite führten zu einer nicht hinreichenden Prüfung, einer vorschnellen Bejahung der Voraussetzungen der Beratungshilfe und zu einer uneinheitlichen Bewilligungspraxis der Gerichte. Vielleicht mag dies auch daran liegen, dass die Prüfungsdichte seitens der Gerichte betreffend die Beratungshilfe aufgrund der steigenden Zahlen in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen hat. Wie bereits oben ausgeführt, sind ab dem Jahr 2015 rückläufige Zahlen zu verzeichnen.

Fazit:

Ob dieser Trend auch unter Berücksichtigung der in 2014 umgesetzten Reformen (die jedoch im Vergleich zu den früheren Entwürfen deutlich abgeschwächt wurden) sich fortsetzen wird, ist derzeit noch nicht abschließend beurteilbar. 41Die entscheidenden Indikatoren für einen Zuwachs oder auch ein Abschwächen der Fallzahlen lassen sich nicht genau bestimmen. Durch den merklichen Rückgang an Ausgaben seit 2014 und die deutliche Abnahme an veröffentlichten Entscheidungen zum Beratungshilferecht darf man zumindest annehmen, dass die Reform eine Kehrtwende eingeläutet hat. Nachdem nun mit dem Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften weitere „Klarstellungen“ erfolgten, dürfte jedenfalls alles getan worden sein, um die bisherigen Unklarheiten im Gesetz zu beseitigen. Wirtschaftliche Indikatoren – wie die sich durch die Coronapandemie in naher Zukunft wohl abzeichnende stärkere Wirtschaftskrise – bleiben aber unberechenbar.

III.Rechtswahrnehmung

1.Was bedeutet die „Wahrnehmung von Rechten“?

13§ 1 BerHG nennt die Wahrnehmung von Rechten als Voraussetzung für die Gewährung von Beratungshilfe, stellt dabei vordringlich auf die „Inanspruchnahme“ der Beratungshilfe ab. Es muss sich um eine Wahrnehmung vordringlicher Rechte im Sinne der Wahrnehmung von Rechten handeln. 42Dies ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte der gesetzlichen Formulierung, die lediglich zur Absicht hatte, „nicht nur wie bisher“ die Wahrnehmung von Rechten, sondern zusätzlich bereits die Inanspruchnahme der Beratungshilfe als mutwillig klassifizieren zu können. 43

Die Änderung der früheren Formulierung hin zur nunmehr seit 7 Jahren gültigen dient damit lediglich der Ergänzung und Erweiterung der damaligen Rechtslage und soll – als Erleichterung – nicht nur die Rechtswahrnehmung an sich umfassen, sondern bereits die Inanspruchnahme der Beratungshilfe unter den Mutwilligkeitsbegriff subsumieren. 44Während es früher bisweilen schwierig war, die Beratungshilfe in solchen Fällen abzulehnen, in denen die Wahrnehmung der Rechte selbst zwar nicht mutwillig anzusehen war, es aber mutwillig erschien, sich zur Wahrnehmung dieser Rechte staatlicher Beratungshilfe zu bedienen, bspw. weil das Problem hätte selbst einfacher und ohne anwaltliche Hilfe gelöst werden können 45und man sich ungeschriebener Korrektive – wie etwa des Rechtschutzbedürfnisses – bedienen musste, ermöglicht die nun geltende Fassung Klarheit. 46Sie dient damit lediglich der schriftlichen Fixierung bislang bestehender Korrektive und soll in den genannten Fällen eine Ablehnung vereinfachen und eine Art Missbrauchskontrolle darstellen und so verhindern, dass Beratungshilfe auch dort beansprucht wird, wo sie vernünftigerweise nicht geboten ist. Weiterhin als ständiges Korrektiv erforderlich bleiben damit konkrete Sachverhalte, die eine Rechtsberatung erfordern, was sich auch aus der in der Bestimmung (§ 1 Abs. 1 S. 1 BerHG) beibehaltenen Formulierung ergibt. 47

13aBei der Beratungshilfe muss es sich stets um vordringliche Rechtswahrnehmunghandeln. Der Wahrnehmung von Rechten muss zwangsläufig eine rechtliche Bewertung komplexer Lebenssachverhaltevorausgehen. 48Rechtswahrnehmung bedeutet aber auch, dass nicht jeder allgemeine Ratvon der Beratungshilfe abgedeckt wird, auch wenn das Rechtsgebiet grundsätzlich in den Bereich des Beratungshilfegesetzes fällt. Beratungshilfe kommt nur dann in Betracht, wenn eine entsprechende Notwendigkeit zu bejahen ist und es sich um im Kontext um Probleme handelt, wo juristischer Rat unumgänglich ist. 49Es kommt letztlich auf die Wahrnehmung von Rechten an. 50Diese Feststellung wurde durch die letzte Reformbegründung nochmals bekräftigt. 51

Auch wenn die gesetzliche Formulierung eine „Geltendmachung“ nahelegt bzw. vermuten lässt, bedeutet Rechtswahrnehmung auch – und zwar in erster Linie– zunächst einmal die Beratungund Information über bestehende oder auch nicht bestehende Rechte und nur soweit erforderlich die Vertretung des Rechtsuchenden.

Der rechtsuchende Bürger hat oft nur eine unklare oder unzureichende Vorstellung von seiner Rechtsposition. 52Er will wissen, ob der Anspruch, den er zu haben glaubt, wirklich besteht, ob und wie er ihn durchsetzen kann.

Auch in den Fällen, in denen er sich gestellten Ansprüchen oder Forderungen gegenübersieht, will er wissen, ob er sich mit Erfolg hiergegen wehren kann. Der Bürger muss also in die Lage versetzt werden, die Erfolgsaussichten seines Anliegens selbst abzuschätzen. 53Die Beratungshilfe ist so zu verstehen, dass sie den Rechtsuchenden sowohl über die Rechtslage unterrichtet als auch in die Lage versetzt, die notwendigen Schritte einzuleiten. 54

Oftmals wird sich in diesem Rahmen dabei aber auch das Ergebnis einstellen, dass es keine wahrzunehmenden Rechte (mehr) gibt. In einem solchen Falle dient die vorherige juristische Beratung auch der Vermeidung von unnötigen Forderungen oder (juristischen) Anstrengungen.

Читать дальше
Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Похожие книги на «Beratungshilfe mit Prozess- und Verfahrenskostenhilfe»

Представляем Вашему вниманию похожие книги на «Beratungshilfe mit Prozess- und Verfahrenskostenhilfe» списком для выбора. Мы отобрали схожую по названию и смыслу литературу в надежде предоставить читателям больше вариантов отыскать новые, интересные, ещё непрочитанные произведения.


Отзывы о книге «Beratungshilfe mit Prozess- und Verfahrenskostenhilfe»

Обсуждение, отзывы о книге «Beratungshilfe mit Prozess- und Verfahrenskostenhilfe» и просто собственные мнения читателей. Оставьте ваши комментарии, напишите, что Вы думаете о произведении, его смысле или главных героях. Укажите что конкретно понравилось, а что нет, и почему Вы так считаете.

x