Theile Ich finde, dass ich ein Aussageverweigerungsrecht habe. Ich fühle mich nicht als Zeuge, sondern als Beschuldigter. Meine Tür ist eingetreten worden, gegen mich wird ermittelt. Wann ich Geld abgehoben habe, meine Navis …
Götzl Nach meinem Kenntnisstand besteht gegen Sie derzeit kein Verfahren.
Theile Das sehe ich schon so, ich fühle mich hier beschuldigt.
Verteidiger Stahl Zu erwägen ist hier, von Amts wegen einen Zeugenbeistand beizuordnen. Ich will das nicht hinterfragen, dass er sich als Beschuldigter fühlt.
Götzl Aber ich will es hinterfragen. Im Moment sind wir nicht bei dem Punkt. (Der Zeuge wird aus dem Saal geschickt.)
Götzl (zu Stahl) Es wäre nicht gut, wenn hier versucht wird, den Zeugen zu verunsichern. Warum glauben Sie, dass Sie sofort zu Wort kommen müssen? Warum unterbrechen Sie mich sofort bei dem Punkt, wo ich noch nicht einmal anfangen kann?
Verteidiger Stahl Da muss man nicht so gereizt darauf reagieren. Mir ist es lieber, der Zeuge ist draußen. Er fühlt sich beschuldigt, und da muss ein Zeugenbeistand erwogen werden. Sonst bekommt die Richtung ja auch ein Geschmäckle.
Oberstaatsanwalt Weingarten Den Eindruck, den die Verteidigung hinterlässt, hat sie sich selbst zuzuschreiben. Nach unserem Dafürhalten besteht kein Auskunftsverweigerungsrecht. Es kommt nicht darauf an, ob sich der Zeuge als Beschuldigter fühlt, sondern ob nach Einschätzung des Richters solche Anhaltspunkte bestehen.
Anwalt Bliwier Ich schließe mich an. (Er wendet sich an Zschäpes Verteidiger.) Hören Sie auf, die Sachleitung des Vorsitzenden zu stören! Hören Sie auf, den Zeugen zu verunsichern!
Götzl Vielleicht sollten wir Herrn Theile fragen, wie er die Sache sieht. Bitte, rufen Sie ihn auf. (Der Zeuge kommt wieder rein.) Wie sehen Sie Ihre Rolle im Verfahren?
Theile Ich sehe meine Rolle als Beschuldigter. In Karlsruhe bin ich vorgeladen und angeschrien worden. Meine Tür wurde eingetreten auf brutalste Weise. Sie haben meine Handys überprüft, meine Navigationsgeräte, wann ich Geld abgehoben habe.
Götzl Wie sehen Sie die Vorschrift des Paragrafen 55 Strafprozessordnung?
Verteidiger Heer Sie können doch dem Zeugen nicht eine Vorschrift an den Kopf knallen, die er nicht kennt!
Theile Ich kenn diesen Paragrafen nicht, kenne das Gesetzbuch nicht und habe auch keinen Anwalt.
Götzl Ich hatte verstanden, dass Sie hier nicht aussagen wollen.
Theile Und das scheint mit diesem Paragrafen 55 zusammenzuhängen. Keine Ahnung.
Götzl Das ist ein bisschen wenig. Das hab ich Ihnen ja erläutert. Keine Ahnung ist mir ein bisschen wenig.
Theile Ich möchte gar nichts dazu sagen, zu dieser Sache. (Erneut kommt es zu Diskussionen, schließlich lenkt Richter Götzl ein.)
Götzl Für heute kommen wir zum Ende. Es ist nötig, dass ein Zeugenbeistand gestellt wird. Ich möchte Sie dann erneut hören.
Theile Ich habe mir heute das vierte Mal freinehmen müssen, das ist gar nicht so einfach.
Götzl Die Vernehmung geht Ihrer Berufstätigkeit vor.
19. März 2014
Manfred Götzl, Richter. Carsten R., 36, Personalsachbearbeiter aus München. Herbert Diemer, Vertreter der Bundesanwaltschaft. Alexander Hoffmann, Gül Pinar, Alexander Kienzle, Anwälte der Nebenklage.
Götzl Was können Sie zu einer Wohnung in der Altchemnitzer Straße 12 in Chemnitz sagen? Es geht um das Jahr 1998.
Carsten R. Dass ich die Wohnung auf meinen Namen angemietet und zur Nutzung überlassen hab. Ich hab damals in Chemnitz gelebt. Und da ist man auf mich zugekommen und hat gefragt, ob die drei Personen dort unterkommen können. Ja, okay, mach ich, habe ich gesagt. Die Wohnung war schon ausgesucht. Ich musste nur noch zur Wohnungsübergabe und den Mietvertrag unterschreiben.
Götzl Sie tun so, als sei das das Selbstverständlichste der Welt.
Carsten R. Man hat mich halt gefragt, dann habe ich’s gemacht.
Götzl (Er lacht.) Praktisch zu wissen, könnte man jetzt sagen.
Carsten R. Man brauchte halt irgendjemanden, der nicht polizeibekannt ist. Da habe ich mich beziehungsweise meinen Namen entsprechend zur Verfügung gestellt.
Götzl Wer brauchte jemanden, der nicht polizeibekannt war?
Carsten R. Das weiß ich eben nicht mehr. Das kann ich nicht mehr sagen.
Götzl War das ein Passant oder sonst jemand? Ich bitte Sie!
Carsten R. Das war jemand aus dem Freundeskreis.
Götzl Ich hab Sie auch belehrt, dass Sie nichts verschweigen dürfen.
Carsten R. Ja.
Götzl Freundeskreis. Können Sie das Stichwort füllen?
Carsten R. (schweigt)
Götzl Können Sie mir erklären, wie es der Freundeskreis gewesen sein kann, wenn Sie gar keine Personen vor Augen haben?
Carsten R. Der Freundeskreis war größer.
Götzl Dann erzählen Sie mir von Ihrem größeren Freundeskreis.
Carsten R. Das kann ich nicht.
Götzl Wie viele Freunde hatten Sie damals?
Carsten R. Viele. Ich will keine Namen nennen, um niemand in Verbindung zu bringen. (Nach längerem Hin und Her, sagt er, dass ein Ralf H. ihn angesprochen habe.)
Götzl Um welche drei Personen ging es denn?
Carsten R. Um die Frau Zschäpe, den Herrn Mundlos und den Herrn Böhnhardt.
Götzl Warum benötigten die drei eine Wohnung?
Carsten R. Ich wusste nur, dass die drei abhauen mussten und Unterschlupf brauchten. Warum, hat man mir nicht gesagt. Ich habe auch nicht nachgefragt.
Götzl Warum nicht?
Carsten R. Es hat mich nicht interessiert. Es war für mich aus Kameradschaft selbstverständlich, die Wohnung anzumieten. Ich hatte auch keine Nachteile dadurch.
Götzl Waren Sie selbst in der Wohnung?
Carsten R. Ja, einmal im Monat bin ich da vorbeigegangen, um zu gucken, ob alles in Ordnung ist, ob sie irgendwas brauchen. Mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt hatte ich so gut wie gar nichts zu tun. Den Hauptkontakt hatte ich zu Frau Zschäpe.
Götzl Wie lange haben die drei dort gelebt?
Carsten R. Nicht ganz ein Jahr, glaube ich.
Götzl Waren Sie damals in der rechten Szene?
Carsten R. Ja.
Götzl Was verstehen Sie unter rechter Einstellung?
Carsten R. Dass nicht alles schlecht war im Dritten Reich. Dass man gegen die Asylpolitik war.
Anwalt Hoffmann In den Jahren nach dem Untertauchen des Trios gab es Fahndungsaufrufe mit Fotos. Haben Sie so was mal mitgekriegt?
Carsten R. Nein. Das Thema war für mich erledigt nach dem Auszug.
Anwältin Pinar Es ist Ihnen egal gewesen, weswegen die gesucht wurden?
Carsten R. Ja. Ich hab nicht darüber nachgedacht, ob die Schokoriegel geklaut oder jemanden umgebracht haben.
Anwältin Pinar Was waren denn Ihre Gedanken?
Bundesanwalt Diemer Ich beanstande diese Frage.
Anwältin Pinar Es ist so beachtlich, wann sich die Bundesanwaltschaft in diesem Verfahren regt und wann nicht.
Bundesanwalt Diemer Der Zeuge soll Wahrnehmungen bekunden, nicht Einstellungen rechtfertigen. Wir sind hier nicht das Jüngste Gericht. Wir sitzen über Frau Zschäpe und andere zu Gericht.
Götzl Ich lasse die Frage zu.
Anwalt Hoffmann Der Zeuge lügt uns hier die Tasche voll. Der Zeuge meint, dass er wieder lügen kann, und kriegt auch noch Unterstützung von der Bundesanwaltschaft.
Götzl Sie haben sich nicht mehr im Griff, Herr Hoffmann. Ich weiß, Sie sind sehr temperamentvoll, Frau Pinar.
Anwältin Pinar Da nehmen wir uns nichts.
Götzl Sie sind jetzt nicht dran!
(Götzl lässt eine Pause einlegen.)
Anwalt Kienzle Wir würden eine Erklärung zu Herrn Dr. Diemer abgeben. Wir verzichten hier alle auf unser Fragerecht. Es ist sinnlos geworden, nachdem …
Götzl Ich bitte, die Fragen zu stellen! Ich habe die Frage zugelassen.
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