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Kapitel 1Mediation – Einführung
Dr. Sabine Renken
1Mediation ist eine effiziente Methode, Konflikte zu lösen. Sie bietet sich an, wenn es gilt, Geschäfts- und andere Beziehungen zu erhalten oder Streitigkeiten zwischen Vertragspartnern zu bereinigen, in eigentlich allen Bereichen des Rechts, wo die Parteien sich in etwa gleichberechtigt gegenüberstehen. Gerade in der Bau- und Immobilienbranche, wo eskalierende Konflikte besonders kosten- und zeitintensiv verlaufen, macht Mediation Sinn. Zumal sich baurechtliche Streitigkeiten in den meisten Fällen wenig lohnen.
2Mediation ist ein Weg zur Konfliktlösung für jeden, der selbstbestimmt (ver-)handeln möchte, in Optionen denkt, die Sache grundsätzlich versteht, kreativ mit Verstrickungen umgehen und die Wahrheit des anderen respektieren will. Mediation bietet Klärungshilfe für das eigentliche Problem und Fokussierung auf gewinnbringende Lösungen. Sach- und Beziehungsprobleme im weitesten Sinne werden zur Lösung des Konfliktes mit einbezogen.
3Der Mediator unterstützt die Parteien auf deren Weg zu einer Einigung. Das Verfahren zielt darauf, den Parteien eine autonome Entscheidung Ihres Konfliktes unter Beachtung der gemeinsam zu erarbeitenden Lösungen zu ermöglichen. Dabei geht es darum, dass die Parteien alles, was sie selbst für wichtig halten, thematisieren und diskutieren sowie in der gemeinsam zu findenden Lösung berücksichtigen können. Das können sowohl rechtliche als auch solche Aspekte sein, die eher nicht justiziabel sind (wie z. B. Aussichten für eine spätere Zusammenarbeit).
I.Konfliktlösungsmethoden außerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit – Alternativen, Abgrenzung
4Die Mediation steht neben und auch durchaus in Konkurrenz zu anderen alternativen Konfliktlösungsverfahren, die aber auf grundsätzlich anderen Prinzipien fußen – sie sollen hier in Abgrenzung zur Mediation zunächst kurz vorgestellt werden.
5In der Bau- und Immobilienwirtschaft werden Konflikte außerhalb der staatlichen Gerichte auch mit Schiedsverfahren gelöst. Vor den Schiedsgerichten gelten bestimmte prozessuale Regeln, und der Streit wird entlang dem geltenden Recht entschieden, wenn kein Vergleich zustande kommt. Die Vorteile eines solchen Verfahrens sind, dass die Parteien sich die Richter selber aussuchen können, und eine in der Regel zügige Bearbeitung des Verfahrens durch das Schiedsgericht, welches ja nur für den jeweiligen Fall einberufen wird. Nachteile sind die oft immensen Kosten und das zeitraubende Procedere der Auswahl der Schiedsrichter sowie der Beweiserhebung.
6Daneben hat sich die Schlichtung etabliert, die sich flexibler gestalten lässt. Der von den Parteien nach seiner Fachkompetenz ausgewählte Schlichter würdigt, gelegentlich auch ohne Klärung der streitigen Punkte im Detail, den Vortrag der Parteien nach Plausibilität, und trifft eine Entscheidung, welche je nach Vereinbarung der Parteien für diese entweder verbindlich ist oder als Empfehlung abgegeben wird. Auch bei einer Schlichtung können die Parteien den Entscheider selbst bestimmen und mit einer schnellen Lösung rechnen. 1Der Nachteil einer verbindlichen Schlichtung ist, dass, wenn auf eine vollständige Klärung aller Einzelheiten des Falls verzichtet wird, die Ergebnisse für die Parteien dann eventuell unbefriedigend sein können.
Deshalb haben die meisten Schlichtungen eher Empfehlungscharakter – eine endgültige Lösung des Konfliktes erfolgt dann aber nicht, die Parteien landen ggf. doch noch vor einem staatlichen Gericht und haben viel Zeit und Geld verloren.
7Es gibt allerdings auch Schlichtungen, in denen der Schlichter mit mediativen Kompetenzen arbeitet, das heißt, er versucht, die Parteien mit den Methoden der Mediation einander näher zu bringen und zu einer Lösung zu führen, die dann von den Streitenden eher akzeptiert wird als eine weniger auf Kooperation bauende Entscheidung des Schlichters.
8Bei der Adjudikation wird, ähnlich wie bei der unverbindlichen Schlichtung, vom Adjudikator ein Vorschlag gemacht, der nur verbindlich wird, wenn er von den Parteien nicht innerhalb einer bestimmten Frist angegriffen wird. Die Entscheidung des Adjudikators soll in einem Zeitraum von 6–8 Wochen gefällt werden; er ist berechtigt, eigene Ermittlungen durchzuführen. Vorteil der Adjudikation ist das straffe Zeitmanagement, auch in Hinblick auf die Klärung, ob die Parteien die Entscheidung akzeptieren oder nicht. 2Allerdings haben die Parteien deutlich weniger Zeit für ihren Vortrag, und es gibt keine festen Regeln, wie der Adjudikator seine Entscheidung zu treffen hat, etwa hinsichtlich der Prüfbarkeit einer Rechnung oder der Nachtragsbegründung. Außerdem sind die Rechtsfolgen getroffener Entscheidungen nicht klar, wie etwa, was passiert, wenn der Adjudikationsspruch von einem staatlichen Gericht aufgehoben wird und bis dahin bei einer der Parteien aufgrund des Spruchs finanzielle Schäden eingetreten sind.
9Dennoch kann die Adjudikation in Fällen, in denen während des Bauprozesses eine schnelle Entscheidung getroffen werden muss, durchaus eine geeignete Methode zur Streitbeilegung sein. 3
10Schließlich gibt es das sogenannte Schiedsgutachten, mit welchem die Parteien gemeinsam einen Gutachter beauftragen, technische Fragen, das Honorar oder gar die rechtliche Einordnung für alle verbindlich zu klären. Dazu müssen natürlich erst einmal die Aufgaben und die vom Schiedsgutachter zu beantwortenden Fragen möglichst genau definiert werden. Auch muss man sich auf einen Gutachter einigen – was im Streitfall schon eine Herausforderung für sich sein kann. Die Parteien müssen aber auch mit einem unliebsamen Ergebnis leben, wenn man sich auf die Rechtsverbindlichkeit des Schiedsgutachtens geeinigt hat – die Bindungswirkung kann im Zweifel nur dann verneint werden, wenn das Schiedsgutachten grob unbillig ist, d. h. an schwerwiegenden Verfahrens- oder Begründungsmängeln leidet.
11All diese Verfahren 4haben eines mit der staatlichen Gerichtsbarkeit gemeinsam: die Parteien beauftragen einen Dritten, für sie zu entscheiden und geben die Verantwortung für eine Lösung ihres Konfliktes ab. Das heißt, sie delegieren ihre Entscheidung und verlieren an Selbstbestimmtheit und Autonomie. Tatsächlich werden auch die gerade skizzierten alternativen Konfliktlösungsverfahren von den Beteiligten in der Bauwirtschaft nur relativ selten genutzt. Immer noch ist – nach den Verhandlungen – das Gerichtsverfahren der Standard bei der Konfliktbewältigung. 5
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