Martin Jung - Mediation am Bau - Wirkung und Methode

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Konflikte in der Bau- und Immobilienwirtschaft sind komplex und schwierig. Viele Beteiligte, die oft lange Dauer der Verfahren und dichte Problemfelder sind typisch für diese Streitigkeiten. Exorbitante Kostensteigerungen und zeitliche Verzögerungen gibt es nicht nur bei großen Bauvorhaben.
Praxisorientiert und systematisch werden die möglichen Konfliktsituationen und Ihre Lösungen von der Vertragsgestaltung über die Projektbegleitung bis hin zu den Nachtragsstreitigkeiten erläutert. Dabei wird insbesondere auf die verschiedenen Rollenbilder und Verantwortlichkeiten der Beteiligten eingegangen. Als Rechtsanwälte, Mediatoren, Projektsteuerer und Bauingenieure bringen die Autoren ihre Erfahrungen aus der Praxis ein und setzen dabei ganz unterschiedliche Akzente in der Beschreibung und Beurteilung von Mediation aus ihrer jeweiligen Sicht.

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125Dazu ist zunächst eine gründliche Konfliktanalyse notwendig, schon um festzustellen, wer an der Entscheidung eigentlich beteiligt werden muss. Dann muss eine arbeitsfähige Gruppe eingerichtet werden, mit der einer oder mehrere Mediatoren arbeiten können. Für alle Beteiligten zugängliche Websites mit für die Entscheidungsprozesse relevanten Informationen schaffen Transparenz über den Verlauf des Verfahrens, und öffentliche Anhörungen binden die interessierte Öffentlichkeit ein.

126Eine der Methoden für Mediation in großen Gruppen ist „open space“, 51eine Konferenz- und Besprechungstechnik. Hier werden die Teilnehmer eingeladen, zu dem Rahmenthema, z. B. einer Verkehrsberuhigung, ihrerseits Themen zu nennen, zu denen sie andere in einen Workshop einladen wollen. Hierzu kann alles benannt werden, was den Teilnehmern am Herzen liegt und/oder wofür sie Verantwortung übernehmen wollen. Die Vorschläge werden ausgehängt, und es finden sich Gruppen zusammen, in denen dieses (Teil-)Thema diskutiert wird. Die Gruppen sind offen und die Teilnehmer können von Gruppe zu Gruppe gehen und solange mitreden, wie sie etwas beitragen können oder wollen. Am Ende werden die Ergebnisse der Workshops in einer Dokumentation zusammengefasst, die eine Grundlage für weitere Maßnahmen sein kann. Schließlich bilden sich neue Gruppen zur Konkretisierung von weiteren Schritten für die Umsetzung der Ergebnisse.

127Auch bei größeren privaten Vorhaben wie dem Bau eines Hotels oder eines Einkaufszentrums kann sich die Notwendigkeit ergeben, eine Mediation mit mehr als 10 Beteiligten durchzuführen. Neben der gründlicheren Konfliktanalyse und Vorbereitung werden größere Runden mit einem Co-Mediator geführt, der z. B. die Visualisierung und Dokumentation übernimmt, so dass der Mediator sich ganz auf die Beteiligten konzentrieren kann. Auch kann man kleinere Gruppen bilden – immer im besprochenen Einverständnis aller Teilnehmer – um bestimmte Themenkomplexe dort abzuarbeiten.

11.Fallbeispiel

128Architekt A, Bauherr B und Subunternehmer S streiten sich um die Wiederaufnahme eines Bauvorhabens, nachdem der Generalunternehmer insolvent ist und die Baustelle schon zu lange still steht. Der Bauherr sieht den Subunternehmer in der Pflicht, wenigstens seine Arbeiten zu Ende zu führen. S fühlt sich dazu nicht verpflichtet, jedenfalls nicht gegenüber B, der nicht sein Auftraggeber ist. Der Architekt möchte seinerseits Teilleistungen abgenommen haben, und weigert sich, die Bauüberwachung weiter zu machen, wenn er das nicht durchsetzen kann.

129Nachdem die Teilnehmer einen Mediationsvertrag abgeschlossen, Regeln für ihre Verhandlungen aufgestellt und einige Termine für die Kommuniktion festgelegt haben, findet zunächst ein Treffen zwischen dem Mediator und den Anwälten des Bauherren und des Architekten statt. Der Subunternehmer ist zwar anwaltlich vertreten, möchte aber die Kosten für die Teilnahme seines Anwaltes an der Mediation nicht tragen. Daher wird nach Abklärung einiger sachverhaltlicher und vertraglicher Eckdaten unter anderem beschlossen, dass der Mediator nach jedem Termin eine Zusammenfassung der bisherigen Ergebnisse anfertigt, damit S diese mit seinem Anwalt abstimmen kann.

130In der ersten gemeinsamen Sitzung stellt sich unter anderem heraus, dass es noch Mängel an dem Bauvorhaben gibt, für die andere Handwerker zuständig wären, die aber wegen der Insolvenz des Generalunternehmers nicht mehr ansprechbar sind. Der Mediator schlägt den Parteien vor, bis zum nächsten Termin Vorschläge zur Lösung dieses Problems zu machen, was auch geschieht. S hat angeboten, diese Mängel abzuarbeiten bzw. Handwerksbetriebe aufzutreiben, die das erledigen können. Die Parteien haben in der Verhandlungspause miteinander telefoniert und sich gemeinsam um die Lösung dieses Teilproblems gekümmert. Sie sind schon deutlich zuversichtlicher, dass sie auch ihre anderen Probleme gemeinsam lösen können. Das Thema der Entlohnung von S für seine Bemühungen wird erst einmal hintenan gestellt.

131In der zweiten gemeinsamen Sitzung kann die Liste der zu besprechenden Themen dann sehr schnell erstellt und auch bereits mit der Identifizierung der Interessen begonnen werden. Der Bauherr ist unter Druck, weil er für das Gebäude einen Mieter mit festem Einzugstermin hat und fürchtet, diesen nicht einhalten zu können, was weitere Schwierigkeiten und eventuell Schadensersatzansprüche des Mieters mit sich bringt. Der Subunternehmer fürchtet um seinen Werklohn, weil der insolvente Generalunternehmer ihm noch Teilzahlungen für bereits erbrachte Leistungen schuldet, die er aber vermutlich bei diesem nicht mehr eintreiben kann. Der Architekt will sich demnächst zur Ruhe setzen und das Büro seinem Sohn übergeben, den er aber nicht mit einer möglichen Haftung für das verzögerte Bauunternehmen belasten will. Der Mediator schließt die zweite Runde, damit alle Beteiligten darüber ein paar Tage nachdenken können.

132Bei der dritten Sitzung wird eine Vielzahl von Lösungsvorschlägen besprochen. Einige sind bei genauerer Betrachtung nicht realisierbar, andere hingegen werden fast sofort von allen übereinstimmend für gut befunden, z. B. dass der Subunternehmer für seine Koordinationsleistungen bei der Mängelbeseitigung für die abhanden gekommenen Gewerke ein Sonderhonorar bekommt. Schließlich verspricht der Anwalt des Bauherren, eine Vereinbarung zu entwerfen, die er zunächst dem Mediator schicken wird, damit dieser sie auf die Kongruenz mit den übereinstimmend besprochenen Punkten überprüfen kann. Nachdem der Entwurf vom Mediator mit einigen Ergänzungen an alle verschickt worden und auch vom Anwalt des Subunternehmers geprüft worden ist, treffen sich die Parteien ein kurzes letztes Mal, um vor allem die zeitliche Umsetzung ihrer Vereinbarungen genauer zu besprechen. Die Abschlussvereinbarung wird noch einmal ergänzt und, nachdem sie dem Anwalt von S per E-Mail geschickt und mit diesem telefonisch Rücksprache gehalten werden kann, auch von allen unterschrieben. Es wird mündlich vereinbart, weitere Probleme mit dem Mediator anzusprechen, bevor ein Konflikt eskaliert.

133Eine kurze Unstimmigkeit zwischen dem Bauherren und S, dessen restlicher, vom Generalunternehmer geschuldeter Werklohn zwar vom Bauherren übernommen, aber vereinbarungsgemäß erst nach Eingang der ersten Mietzahlungen für das inzwischen fertige Bauwerk gezahlt werden sollte, lässt sich ein paar Monate später durch eine kurze Telefonkonferenz zwischen Bauherren, Subunternehmer und Mediator lösen: der Mieter war zwar schon eingezogen, hatte aber wegen einer immer noch leichten Verzögerung der Fertigstellung mit dem Bauherren einen mietfreien Monat ausgehandelt, so dass der Beginn der Mietzahlung sich verzögerte und damit auch die Zahlung des restlichen Werklohns an S. Der Bauherr verspricht, die verzögerte Zahlung mit 5 % für einen Monat zu verzinsen, was S akzeptieren kann.

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