Wolfgang Klug - Soziale Arbeit in der Justiz

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Soziale Arbeit und Justiz sind eng miteinander verflochten, ganz besonders im Arbeitsfeld der Bewährungshilfe, bei gerichtlich angeordneter Führungsaufsicht, in der Gerichtshilfe und im Strafvollzug. Das Buch liefert eine grundlegende Einführung in diese Arbeitsfelder, wobei der Schwerpunkt der Darstellung auf dem professionellen Selbstverständnis und dem methodischen Handeln liegt. Auf diese Weise wird das Buch dem sehr spezifischen Adressatenkreis und den besonderen Ansprüchen im Hinblick auf das Doppelmandat der Sozialen Arbeit (Hilfe und Kontrolle) gerecht. Dabei besticht die Darstellung durch einen durchgängigen Praxisbezug – sichergestellt durch zahlreiche Fallbeispiele – und eine auch für Studierende verständliche Sprache.

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»daß der Zuständigkeitsbereich der Justiz nun einmal keinen angemessenen Rahmen für eine intensivere Bearbeitung psychosozialer Probleme bietet, weil Hilfe und Kontrolle in einem allzu engen Zusammenhang stehen. […] Das Motto lautet vielmehr: ›Raus aus der Justiz!‹ » (Geiger & Steinert 1993, 119).

Auch in neueren Publikationen wird die Kompatibilität justiznaher Sozialarbeit mit wesentlichen Maximen sozialarbeiterischen (besser: sozialpädagogischen) Selbstverständnisses in Frage gestellt (so z. B. Ghanem & Graebsch 2020, 70).

In letzter Konsequenz heißt also ein stringentes Festhalten an einem so verstandenen Lebensweltansatz, das Feld öffentlicher Justizsozialarbeit (und vermutlich einige andere Arbeitsfelder auch) aufzugeben.

Auf einer Metaebene zeigen sich in der Betrachtung der beiden Sozialarbeitstheorien und insbesondere ihrer gegensätzlichen Positionen ein nicht unerhebliches Problem in der paradigmatischen Grundlegung Sozialer Arbeit, das wir u. a. in der vorschnellen Gleichsetzung von Sozialer Arbeit mit Sozialpädagogik vermuten. Für unser Verständnis der Notwendigkeit eines »sozialarbeiterischen Blickes« auf die Aufgaben Sozialer Arbeit in der Justiz scheint der ökosoziale Sozialarbeitsansatz vollständig kompatibel, während der Lebensweltansatz zwar wichtige Anregungen für die fachliche Weiterentwicklung bietet, insbesondere aber durch sein ambivalentes Verhältnis zum »doppelten Mandat« Aporien entstehen lässt, die zu schwerwiegenden theoretischen und praktischen Problemen führen könnten. Dies möchten wir an einem Beispiel deutlich machen:

a. Da ist zum einen ein überaus klarer Auftrag der Justiz an die Soziale Arbeit zu konstatieren. Dieser Auftrag besteht in dem Doppelmandat, neben den notwendigen Hilfeleistungen im Auftrag des*der Klient*in zur Verbesserung seiner*ihrer Lebenslage, die Soziale Arbeit in den Dienst der Rückfallprävention zu stellen. Genannt seien hier nur die Grundsätze der »European Probation Rules«, die Morgenstern mit den Worten zusammenfasst: »Als Hauptziel der Europäischen Bewährungshilfegrundsätze und Hauptaufgabe für die Bewährungshilfeeinrichtungen wird die Vermeidung von Rückfällen festgeschrieben, indem positive Beziehungen zu den Straffälligen aufgebaut werden« (Morgenstern 2012, 224; Herv. d. Verf.).

b. Auf der anderen Seite – und im Gegensatz zu dem eben formulierten Auftrag – steht das Verdikt des sozialpädagogischen Sozialarbeitsverständnisses, etwa ausgedrückt in der Feststellung: »Resozialisierung im engen Sinne von Kriminalitätsvermeidung ist nicht das primäre Ziel Sozialer Arbeit« (Kawamura-Reindl & Schneider 2015, 69).

Es erscheint daher klärungsbedürftig, wie ein solcher diametraler Gegensatz zwischen professionellem Auftrag (a.) und disziplinärer Grundlegung (b.) theoretisch und praktisch aufgelöst werden kann. In der Frage der Weiterentwicklung der Praxis führt diese Aporie dazu, dass es beispielsweise in der Bewährungshilfe inkompatible Vorstellungen gibt (z. B. in der Frage der Notwendigkeit oder Ablehnung der Diagnostik, der Risikoeinschätzung, der Manualisierung etc.).

Wie oben dargestellt führt eine konsequente Ablehnung des »doppelten Mandats« (im Sinne des Auftraggebers Justiz) zum Ausstieg aus der öffentlichen Justizsozialarbeit. Dies kann man durchaus so vertreten, allerdings müsste man es dann auch so benennen. Das Unterfangen, diese offenkundigen Disparitäten zu lösen, kann hier nicht geleistet werden, es ist an den entsprechenden Vertreter*innen selbst, zu einer Klärung beizutragen. An dieser Stelle können wir die genannte Problematik nur pragmatisch im Sinne einer Vorentscheidung umgehen und unseren weiteren Überlegungen im Wesentlichen den ökosozialen Sozialarbeitsansatz zugrunde legen.

An vielen weiteren Stellen in diesem Buch werden die Unterschiede zwischen den beiden Betrachtungsweisen noch einmal auftauchen, insbesondere, wo es um methodische Entscheidungen (z. B. Risikodiagnostik) geht. Diese werden sehr häufig nur auf einer oberflächlichen, methodisch-praktischen Ebene diskutiert, ohne den zugrundeliegenden paradigmatischen Dissens zu verstehen. Im schlimmsten Fall münden Methodendebatten in einer ideologisch aufgeladenen Feststellung, die eine oder die andere Methode sei nicht mehr mit Ethik, Programmatik, Professionsverständnis etc. vereinbar. Auf einer praktischen Ebene sind die methodischen Fragen und insbesondere die Wahl der Methoden ohne eine disziplinäre Verortung der jeweiligen Positionen kaum zu klären, sie können nur unter Zugrunde- und Offenlegen der hinter einer Methodenentscheidung liegenden sozialarbeiterischen (oder sozialpädagogischen) Theorien gelöst werden. Wir werden im nächsten Kapitel noch einmal ausführlich auf dieses Problem zu sprechen kommen. Deshalb erscheint es uns besonders wichtig, die beiden grundlegenden Sozialarbeitstheorien – auch in ihrer Unterschiedlichkeit – entsprechend darzulegen. Zudem soll damit die Entscheidung begründet werden, uns in den folgenden Ausführungen primär auf ein Sozialarbeitsverständnis im Sinne des ökosozialen Ansatzes zu berufen.

2.3 Sozialarbeitswissenschaft als Handlungswissenschaft

Neben dieser grundlegenden Einordnung unter Bezugnahme der beiden ausgeführten Theorien Sozialer Arbeit möchten wir die vorliegende Publikation auch einem wissenschafts- und erkenntnistheoretischen Verständnis zuordnen, wonach sich Soziale Arbeit als Handlungswissenschaft konstituiert. In diesem Verständnis, das wir hier nur in aller Kürze aufgreifen können (vgl. ausführlicher Birgmeier 2014; Birgmeier & Mührel 2011; Göppner 2017; Staub-Bernasconi 2007) werden professionelles Handeln und darin auftretende Handlungsprobleme zum (zentralen) Gegenstand der Wissenschaft. Aus diesem Grund bearbeiten Handlungswissenschaften neben Faktenwissen (Empirie) und nomologischem Wissen (Theorie) auch immer handlungsbezogenes Wissen (Technologie) (Sommerfeld 2016, 24). Auf der technologischen Dimension beabsichtigen Handlungswissenschaften somit, professionelle Handlungspläne (Konzepte, Methoden, Verfahren) in der Auseinandersetzung mit der konkreten Praxis zu entwickeln. Aufgrund der Systemgrenzen von Wissenschaft und Praxis, die als Folge von Ausdifferenzierungsprozessen und funktionaler Arbeitsteilung in modernen Gesellschaften zu verstehen sind, stellen diese Handlungspläne jedoch zunächst Modelle dar, die sich an den Maßstäben des Systems der Wissenschaft orientieren. Diese Differenz von Disziplin und Profession ist für beide Systeme funktional notwendig, wenngleich dadurch ein Integrations- und Vermittlungsproblem aufgeworfen wird, wenn es um die Frage geht, wie nun wissenschaftliches Wissen tatsächlich in die Praxis gelangen kann (Sommerfeld 2016).

Um dieses Theorie-Praxis-Dilemma zu überwinden, wurde – in Anlehnung an ein naturwissenschaftliches Verständnis – versucht, das Integrations- und Vermittlungsproblem anhand der linearen »Anwendung« von wissenschaftlichem Wissen in handlungspraktischen Bezügen zu lösen. Dieses hierarchische Wissenstransfermodell zeigte sich jedoch für die komplexen Anforderungen der Sozialen Arbeit als nicht befriedigend und wird wiederkehrend mit dem »strukturellen Technologiedefizit« (Luhmann & Schorr 1979) beschrieben (vgl. Sommerfeld 1998, 2010)

Strukturelles Technologiedefizit

»Ein Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung und weiter zwischen methodischer Vorgehensweise und Ziel, der stabil und eindeutig ist, lässt sich in der Sozialen Arbeit nicht herstellen. Alle Komponenten einer Situation wandeln sich aufgrund der strukturellen Komplexität sozialer Prozesse und sind folglich prinzipiell nicht vorhersehbar. Die Soziale Arbeit verfügt somit über ein ›Technologiedefizit‹ (Luhmann/Schorr 1982). Darum ist es auch nicht möglich, pädagogische Prozesse in Gänze zu steuern, zu kontrollieren und Wirkungen exakt vorherzusagen. Pädagogische Planung muss somit in relativierter und revidierbarer Form erfolgen, beispielsweise mittels konstruierter und immer hypothetischer Wirkungszusammenhänge« (von Spiegel 2018, 255).

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