Die organisierte «freiwillige Armenpflege für besondere Arten von Armen» unterteilte Wild einerseits in Altersstufen und deren individuelle Bedürfnisse (Kinder, Lehrlinge, Alte), in physische oder psychische Beeinträchtigungen und andererseits in Bedürftigkeit in besonderen Lebenssituationen. 78In dieses Schema fiel auch die Fürsorge der «Erziehungsvereine» für arme und «verwahrloste» Kinder in den Kantonen Zürich, Bern, Luzern, Solothurn, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Waadt, Neuenburg und Genf: «Die Erziehungsvereine oder, wie sie auch noch etwa genannt werden: Armenerziehungsvereine, bezwecken die Versorgung armer verwaister, sittlich gefährdeter und verwahrloster Kinder, um dadurch der fortschreitenden Armut und der Verwahrlosung unter der Jugend zu wehren.» Die Armenerziehungsvereine «suchen die Kinder einer passenden Berufslehre zuzuführen». Die «Platzierung» geschehe üblicherweise in Familien oder Anstalten, nur ein Verein «unterstützt die Kinder auch in den eigenen Familien (bei Halbwaisen), wo günstige häusliche Verhältnisse und gute Aufführung der Kinder sich zeigen». 79Diese 58 Vereine unterstützten selbständig Kinder, wogegen die sogenannten Kinderschutzvereine ihre Aufgabe darin fanden, Misshandlungsfälle an Behörden und Fürsorgevereine weiterzuleiten, in Vertretung der Behörde Pflegeplätze zu inspizieren, Kostorte zu vermitteln sowie Kleidung an die Kinder zu verabfolgen. 80Der unterschiedliche Vereinszweck der Kinderschutz- und Armenerziehungsvereine manifestiere sich am auffälligsten bei der Höhe der Ausgaben: Kinderschutzvereine beteiligten sich nicht an den Kosten für Kost und Logis der fremdplatzierten Kinder, diese wurden von den Gemeindebehörden komplett übernommen.
Albert Wild postulierte in seinem Schlusswort, dass die freiwillige Armenfürsorge wohl für jede Erscheinung von Hilfsbedürftigkeit eine passende Organisation besitze. Er bemängelte einzig, dass es nur wenige Vereine gebe, die sich mit der Vorbeugung der Armut beschäftigten. Die Vielgestaltigkeit der schweizerischen freiwilligen Fürsorge verlange aber regelrecht nach einem Zusammenschluss und einer Zentralisation der privaten und öffentlichen Armeninstitutionen und -behörden. 81
Entwicklung der offenen und geschlossenen Jugendfürsorge in der Schweiz
Die bisher besprochenen Überblickswerke mit ihren detaillierten Angaben zu Anstalten und Vereinen und deren Gründung, örtlicher Verankerung, Zweck, konfessioneller Ausrichtung und so weiter stellen die Frage nach einer quantitativen Auswertung förmlich in den Raum. Besonders für die vorliegende Arbeit, die sich mit der vereinsgetragenen Fremdplatzierung befasst, sind Aufschlüsse über regionale, konfessionelle und diachrone Entwicklungen in der gesamtschweizerischen Fürsorgepraxis im Bereich der offenen und geschlossenen Jugendfürsorge von Bedeutung. Im Sinne einer Kontextualisierung wurden den besprochenen (und weiteren) Überblickswerken 1314 Institutionen entnommmen, die eine dauerhafte «Kindswegnahme und Platzierung» bezweckten. 82Die Institutionen wurden unter verschiedenen Parametern in den drei Stichjahren 1850, 1890 und 1930 eingehend betrachtet. 83
Das Total der schweizerischen Anstalten und Vereine ist für das Stichjahr 1850 mit einer Anzahl von 125 noch relativ überschaubar. Eine Vervierfachung fand bis 1890 mit insgesamt 515 Anstalten und Vereinen statt; eine Zunahme, wie sie anschliessend mit einer Vermehrung um den Faktor 2½ zwischen 1890 und 1930 mit insgesamt 1314 Organisationen nicht mehr erreicht wurde. Wenn die Entwicklung der Anstalten gesondert betrachtet wird, so fällt auf, dass im Jahr 1850 bereits deren 113 bestehen. Neben städtischen Waisenhäusern für Bürger wurden vor allem auch die ländlichen Armenerziehungs- oder Rettungsanstalten in Anspruch genommen, deren Verbreitung Mitte des 19. Jahrhunderts ihren Höhepunkt erreichte. Ihr Konzept lag insbesondere in der Erziehung durch die landwirtschaftliche Arbeit, wohingegen die schulische Ausbildung lediglich auf einem «Gelegenheitsunterricht» beruhte. 84
Tabelle 5: Übersicht der Anzahl Schweizer Anstalten und Vereine nach geschlechtsspezifischen Aufnahmekriterien für Kinder und Jugendliche in den drei Stichjahren 1850, 1890 und 1930. m = männlich, w = weiblich, A = Anstalten, V = Vereine
Tabelle 6: Übersicht der Anzahl Schweizer Anstalten und Vereine nach konfessionellen Aufnahmekriterien für Kinder und Jugendliche in den drei Stichjahren 1850, 1890 und 1930. prot. = protestantisch, kath. = katholisch, interk. = interkonfessionell, A = Anstalten, V = Vereine
Die Anzahl der Anstalten vervierfacht sich bis ins Jahr 1890 (448), wobei insbesondere der neue Heimtyp «industrielle Anstalt» in Erscheinung tritt, 85und nimmt um den Faktor 2½ bis ins Jahr 1930 (1181) zu. Diese rasante Zunahme zwischen den ersten beiden Stichjahren widerspiegelt auch die Entwicklung der Vereine von zwölf im Jahr 1850 bis zur 5½-mal grösseren Anzahl im Jahr 1890 (67). Diese Vervielfachung unterstreicht auch die Aussage von Degen, der die rasante Zunahme der Gesellschaften nach 1880 beschreibt. 86Zwischen 1890 und 1930 verdoppelt sich die Anzahl der Vereine mit Fremdplatzierungscharakter auf 133 für die gesamte Schweiz.
Die «Nutzung» dieses stets wachsenden Spektrums durch «Versorger» war im Wesentlichen von zwei Faktoren abhängig: dem Geschlecht der Kinder sowie deren Konfession (siehe Tabelle 5). Die Anzahl Institutionen und Vereine für Mädchen war in allen drei Stichjahren grösser als diejenige für Knaben (1850: 16 Anstalten und Vereine, 1890: 53, 1930: 67). Dieser Befund deckt sich nicht mit der Untersuchung von Schoch, in der erwähnt wurde, dass «die Zahl der reinen Knabenanstalten überwog». 87Insbesondere zwischen 1850 und 1890 verdreifachten sich die spezifisch auf Mädchen ausgerichteten Institutionen, während diejenigen für Jungen sich nur verdoppelten.
Diese dezidiert geschlechterhomogenen Institutionen waren aber in allen drei Stichjahren nur eine Ergänzung des hauptsächlich geschlechterheterogenen Spektrums: Die Schweiz verfügte 1850 über 94 Anstalten und Vereine für die dauerhafte Platzierung von Kindern und Jugendlichen (entsprachen 75,2 Prozent aller Institutionen), 1890 standen bereits 429 Organisationen für beiderlei Geschlecht offen (entsprachen 83,3 Prozent), und 1930 machten dieselben bereits 1201 oder umgerechnet 91,4 Prozent der gesamten Fürsorgelandschaft aus. Eine Tendenz lässt sich somit klar feststellen, gefragt war ein «Fürsorgeangebot» für beide Geschlechter. Die Beobachtung von Seglias, wonach insbesondere Reformierte «gemischte» Anstalten errichteten, konnte mit dem vorliegenden Datenmaterial bestätigt werden. 88
Bezüglich Geschlechterfrage unterschieden sich Anstalten und Vereine wesentlich: Im Jahr 1850 gab es nur einen, in den beiden Stichjahren 1890 und 1930 je zwei Vereine, die eine diesbezügliche Aufnahmebeschränkung («für Jungen») hatten. Spezifische Vereine für die «Platzierung» ausschliesslich weiblicher Pflegekinder existierten nicht, die Stossrichtung der Vereine lag in allen drei Stichjahren bei der Aufnahme beider Geschlechter. Die Anstalten hatten diesbezüglich deutlichere Beschränkungen: Rund 12 Prozent waren im Jahr 1850 nur für männliche, 14 Prozent für weibliche und 74 Prozent für Zöglinge beiderlei Geschlechts reserviert. Auch bei den Vertretern der «geschlossenen Fürsorge» lief die Tendenz Richtung geschlechterheterogener Institutionen. So existierten im Jahr 1930 rund 1070 derselben, was über 90 Prozent aller Anstalten ausmachte.
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