«Sozietäten konnten aufgrund dieser schwachen staatlichen Infrastruktur und der zunehmenden Komplexität des ökonomischen Systems sowie vor dem Hintergrund eines zunehmenden staatlichen Interventionismus in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts den Status parastaatlicher Institutionen erlangen: Die staatliche Verwaltung war auf die Expertisen der Sozietäten angewiesen, weil sie diese angesichts der eigenen beschränkten Ressourcen selbst nicht generieren konnte.» 116
Die von Privaten ausgehende und auch von öffentlichen Stellen aufgenommene Professionalisierung der Armenfürsorge und insbesondere die Differenzierung der verschiedenen Anstaltstypen führten dazu, dass das 19. Jahrhundert in der Forschung als «Anstaltsjahrhundert» bezeichnet wird. In der Regel herrschte gesellschaftlicher Konsens, wie die Anstalts- und Familienerziehung oder Nacherziehung von sozial Devianten zu erfolgen habe. 117Die Rahmenbedingungen in der praktischen Armenfürsorge stellten vor dem Hintergrund der Industrialisierung und der Bevölkerungsvermehrung insbesondere die städtischen Armenpflegen vor Herausforderungen. Die Bevölkerung war vor existenziellen Risiken wie Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit nicht gesichert. Die föderalistischen Strukturen der Schweiz brachten mit sich, dass die in den Gemeinden und Kantonen angesiedelten Kompetenzen untereinander stark variierten, was von Zeitgenossen als hinderlich angesehen wurde. Eine Harmonisierung der Strukturen, eine Professionalisierung der Abläufe und eine internationale Vernetzung wurde von der 1905 durch Carl Alfred Schmid und Albert Wild gegründeten Schweizerischen Armenpflegerkonferenz eingefordert: 118«Das zentralste und verbindendste Element der frühen Exponenten der Schweizerischen Armenpflegerkonferenz war ihre Vision einer ‹rationellen› Armenpflege, die unkoordinierte Formen der öffentlichen Armenpflege ablösen sollte. ‹Planmässige› Hilfe konnte aber nach der Ansicht zahlreicher Fürsorgebehörden nur dort ansetzen, wo die spezifischen Bedürfnisse der Notleidenden bekannt waren.» 119Angesprochen war die Individualisierung der Unterstützungsbedürftigen, wie sie 1853 erstmals im deutschen Elberfeld praktiziert wurde. Das «Elberfelder Armensystem», das in verschiedenen Schweizer Städten rezipiert wurde, fusste auf einer bezirksweise organisierten Armenpflege, wobei jeweils ein ehrenamtlicher Armenpfleger Ansprechperson für die Hilfsbedürftigen war und direkte Unterstützungen verabfolgen konnte. «Die einzelnen Armen sollten in ihrer spezifischen Bedürftigkeit erfasst, von anderen Armen unterschieden und entsprechend ihrer Notlage betreut werden.» 120
Um die Jahrhundertwende stiessen diese freiwilligen Armenpflegen allerdings aufgrund von Bevölkerungswachstum und Rekrutierungsschwierigkeiten oftmals an ihre Grenzen. Das Elberfelder wurde durch das Strassburger System abgelöst, das die Quartierstruktur nicht mehr berücksichtigte, sondern ein zentrales Armenamt vorsah. Diese rationelle Armenpflege brachte somit die Individualisierung der Unterstützungsleistungen als Einzelfallhilfe mit sich und mit der Ausdifferenzierung und Professionalisierung der (städtischen) Armenpflegen auch einen erweiterten Behördenapparat. Insbesondere für männliche Fürsorgefunktionäre, Armeninspektoren und Berufsarmenpfleger entstanden Arbeitsmöglichkeiten, für die nun eine spezifische Berufsausbildung verlangt wurde. 121Bei weiblichen Ausbildungsgängen waren es insbesondere Exponentinnen der frühen Frauenbewegung, die sich erfolgreich einbrachten und die «Sozialen Frauenschulen» etablierten. Aufgrund des hohen Schulgelds standen diese aber meist nur Töchtern der oberen Bürgerschicht offen. Der Abschluss vergrösserte die Chancen zur Ausübung der im «Zuge des Ausbaus des Sozialstaates» geschaffenen besoldeten Stellen für Frauen. 122Nach dem Zweiten Weltkrieg verdreifachten sich bis 1965 die Ausbildungsstätten für Soziale Arbeit, der Bedarf an Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern stieg in der «Expansionsphase des Schweizer Sozialstaates». 123Initiativen, die Soziale Arbeit auf universitärer Stufe anzusiedeln, misslangen lange Zeit. Erst 1961 erfolgte die Akademisierung an der Universität Freiburg am Institut für Pädagogik, Heilpädagogik und angewandte Psychologie. 124
Nach dem Zweiten Weltkrieg prosperierte die Schweizer Wirtschaft, der Arbeitsmarkt bot Chancen, medizinische Fortschritte und die stärker ausgebauten Sozialversicherungswerke führten letztlich dazu, dass armenrechtliche Platzierungen zurückgingen. «Familienergänzende Betreuungsmodelle wie Kinderkrippen und Horte gewannen zunehmend […] an Bedeutung.» 125Die Fremdplatzierung galt nicht mehr länger als zwingendes und einziges Fürsorgemodell für Kinder, sodass vermehrt «Hilfe» in die Familien gebracht wurde.
Die «Jugendfürsorge» privater und öffentlich-rechtlicher Träger
Mit dem «Ersten Schweizerischen Informationskurs in Jugendfürsorge» im August 1908, der «Ersten Jugendfürsorgewoche in Bern» im Jahr 1914 und den ab 1922 gehaltenen «Kursen in Jugendhilfe» in Zürich kristallisierte sich eine professionalisierte und insbesondere vernetzte Jugendfürsorge heraus. 126Unter dem Präsidium des Sekretärs der Zürcher Erziehungsdirektion Friedrich Zollinger (1858–1931) fanden sich die Teilnehmer des «Ersten schweizerischen Informationskurses in Jugendfürsorge» in Zürich zusammen, um die «Förderung und Verbreitung der Jugendfürsorgebestrebungen in der Schweiz» vorzunehmen. Zollinger umschrieb die Jugendfürsorge in dem im selben Jahr gedruckten Tagungsbericht. Das Ziel der Jugendfürsorge richte sich dahin, «durch soziale Einrichtungen die Lücken in den Erziehungsbedingungen auszufüllen, die teils bei den Eltern und den sozialen Verhältnissen liegen, teils durch anormale physische, intellektuelle oder moralische Eigenschaften des Kindes bedingt sind». 127
Die Unterstützungsbedürftigkeit der Jugendlichen wurde demnach erstens durch eine ökonomisch-strukturelle Grösse (zum Beispiel Arbeitslosigkeit der Eltern) oder eine soziale Komponente abhängig vom Zivilstand (Scheidung, Verwitwung) und zweitens durch individuelle (gesundheitliche) Merkmale der Kinder selbst verursacht; eine lange Zeit beständige Kategorisierung. Zollinger führte weiter aus: «Diese anormalen Verhältnisse offenbaren sich vornehmlich nach zwei Richtungen: entweder beziehen sie sich auf das Elternhaus, oder sie liegen beim Kinde.» 128Hier sollte die Jugendfürsorge ansetzen: Sie versuchte im Idealfall die kleinen Missstände im Elternhaus «in der Sorge für das Wohl des Kindes durch Massnahmen der Erhaltung und Einrichtungen der Erziehung, der allgemeinen, beruflichen und wissenschaftlichen Ausbildung» 129zu beheben. Mit dem «Endziel», dass die Kinder zu Erwachsenen geformt würden, die ihre «Lebensaufgabe möglichst vollkommen und selbständig erfüllen» könnten. 130
Falls signifikante, sprich erheblich «anormale» Zustände in den Familien vorherrschten, sah sich die Jugendfürsorge in die Pflicht genommen, die Kinder in fremde Familien zu «platzieren». 131Diese Vorgehensweise stützte sich insbesondere auf das im Informationskurs immer wieder auftretende eugenische Gedankengut. Die Eltern konnten in moralischer (sittliche oder soziale «Minderwertigkeit») oder in medizinischer Hinsicht (Alkoholismus, Tuberkulose und «nervöse Störungen») schlechte Wesensmerkmale an ihre Kinder vererben. Durch das «schlechte Milieu» im Elternhaus konnten aber auch negative Eigenschaften «erworben» werden: zum Beispiel Infektionskrankheiten, Epilepsie oder eher allgemein eine schlechte Erziehung. Zollinger begründete die Notwendigkeit der Jugendfürsorge dahingehend, dass sie aus diesen gefährdeten Kindern «gesunde Glieder» für die Gesellschaft formen solle. Der sogenannte Kinderschutz war anlässlich der Delegiertenversammlung der Solothurner Armenerziehungsvereine auch ein Referatsthema Pfarrer Albert Wilds. 132
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