Ernst Guggisberg - Pflegekinder

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In der Schweiz entstanden in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts auf private Initiative hin Vereine mit Bildungszweck; in den Kantonen Aargau, Basel-Land, Solothurn und Thurgau wurden sie Armenerziehungsvereine genannt. Durch Fremdplatzierung in «rechtschaffenen» Pflegefamilien und Anstalten wollten sie «verwahrloste» Kinder nicht nur versorgen, sondern auch erziehen und so einen Beitrag zur Überwindung von Armut leisten.
Ernst Guggisberg legt in seiner Studie dar, welche Bedeutung die Armenerziehungsvereine als Vertreterinnen der privaten Armenpflege in der schweizerischen «Fürsorgelandschaft» hatten und in welchem Verhältnis sie zur öffentlich-rechtlichen Armenpolitik standen. Damit leistet er einen wichtigen Beitrag zur historischen Armutsforschung, der ausserfamiliären Erziehung und bietet eine weitere Perspektive zur aktuellen Diskussion um Verdingkinder und weitere Formen fürsorgerischer Zwangsmassnahmen.

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Im Jahr 1930 verdichtete sich die Fürsorgelandschaft in den Kantonen Zürich, dem heutigen Jura und Bern, insbesondere aber in der Zentralschweiz. Im Tessin lag der Trend nach wie vor bei der Gründung von Kindertagesstätten (siehe Grafik 6 im Anhang).

Typologische Auswertung

Nachdem die Anstalten und Vereine auf regionale, konfessionelle und geschlechtsspezifische Faktoren hin untersucht wurden, soll eine typologisierte Klassifikation Aussagen über die verschiedenen Arten von Anstalten und Vereinen zulassen (siehe Grafik 4 im Anhang): 1) Waisenhaus, Anstalt, Armenerziehungsanstalt, 2) Sonderheime (Blinden-, Taubstummen-Anstalten, Einrichtungen für «Epileptische» und so weiter), 3) Vertreter der nicht dauerhaften Platzierung wie Tageshorte und Kindergärten, 4) Vereine mit Fremdplatzierungscharakter, 5) Pflegekinderkontrollbehörden privater oder öffentlicher Natur, Amtsvormünder.

Die ältesten Vertreter der schweizerischen Fürsorgelandschaft stellten die städtisch-bürgerlichen Waisenhäuser und einzelne Erziehungsanstalten dar. Diese wurden ab den 1830er-Jahren durch Institutionen für Kinder mit speziellen Bedürfnissen ergänzt. Die Vereine mit Fremdplatzierungscharakter zählten ebenfalls zu den bereits um 1800 vorhandenen Typen, wuchsen jedoch bis 1860 nur sehr schwach an, ihre Zahl stieg erst ab den 1880er-Jahren kontinuierlich. Die interessanteste Entwicklung weisen die Tageshorte, -krippen und Kindergärten auf. Ihre Anzahl nimmt ab 1860 rasant zu und widerspiegelt nicht zuletzt ein neues «Angebot» im Fürsorgefächer, nämlich die zu Beginn städtische und nach und nach auch in ländlicheren Gegenden einsetzende «Tagesaufsicht». Wobei hier davon ausgegangen werden muss, dass die Anzahl Plätze in Kindergärten oder Anstalten sehr ungleich waren.

Interessant ist dieser Zuwachs insofern, als er nicht das Ende der Entwicklung von Anstalten oder auch Vereinen besiegelte. Nach wie vor schienen die steigenden Institutions- und Vereinsgründungen für die dauerhafte Fremdplatzierung einen erhöhten Bedarf wiederzugeben. Auch die nach 1900 eingesetzten Fremdplatzierungskontrollorgane (seien sie privater oder öffentlicher Natur) und die Amtsvormundschaften nahmen nach wie vor offenbar regen Gebrauch davon, ihre Mündel über die traditionellen Anstalten und Vereine zu platzieren.

Rationalisierung der Fürsorge

Die vorgestellten Überblickswerke über die schweizerische Fürsorgelandschaft sollten im Rahmen einer Bestandsaufnahme primär einen Einblick in die verschiedenen Facetten der Fremdplatzierung und deren Kontextualisierung in kantonale und regionale Rahmenbedingungen bieten. Zu bedenken gilt es, dass immer nur die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen der Unterschichten im Fokus stand, nie die längerfristige Platzierung vermögender Kinder beispielsweise in Internaten oder Landerziehungsheimen. Darüber hinaus waren die Werke sehr kontextgebunden, die ältesten entstanden im Vorfeld von Weltausstellungen und wurden von einer «freisinnigen» Schweiz initiiert, die von sich selbst das Bild eines modernen, zeitgenössischen und «humanen» Umgangs mit ihren armen Mitbürgern portieren wollte. Hierbei kamen die von katholisch-konservativen Kräften bereits früher oder insbesondere in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts initiierten Einrichtungen oder Fonds ins Hintertreffen. 102

Im Fokus standen dann auch meistens die auf Bürgerinitiative geschaffenen Vereine oder die neuen, modernen und humanitären Anstalten und weniger die nach wie vor existierenden kommunalen Armenspittel, Siechen- und Waisenhäuser. Natürlich trug auch die aus Deutschland stammende Kritik an den veralteten Waisenhäusern ihren Teil dazu bei, dass neue Modelle wie die landwirtschaftlichen Armenschulen oder Armenerziehungsanstalten in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts prosperierten. 103Die jüngeren Werke aus dem 20. Jahrhundert besitzen dagegen mehr den Charakter eines Adressenverzeichnisses für Gemeinde-, Schulbehörden und Fachstellen und deuten letztlich auch auf die Professionalisierung und Diversifizierung der sozialen Berufe hin. 104

Ausbau, Individualisierung und Professionalisierung der Armenpflege

Aus den «althergebrachten» Institutionen, 105die noch vor der Aufklärung insbesondere reine lebenserhaltende «Aufbewahrungsanstalten» und Ballungszentren finanziell und sozial benachteiligter Waisen und sozial Devianter waren, wurden mit den Ideen Pestalozzis, 106Fellenbergs und Wehrlis – mittels einer pädagogischen Armutsbekämpfung durch Erziehung – Orte der Sozialisierung. Es lassen sich grundsätzlich drei verschiedene Typen von Anstalten unterscheiden: die philanthropischen Armenerziehungsanstalten nach Vorbild der Wehrlischule, die pietistischen Rettungshäuser und einige nach den Leitsätzen von Pater Theodosius Florentini geführte, katholisch geprägte Heime. 107Vereine zur Fremdplatzierung bestanden in viel kleinerer Zahl.

Diese Erziehung zum mündigen Erwachsenen stand unter verschiedenen Vorzeichen. Sie ging davon aus, dass die leiblichen Eltern in ihren Erziehungspflichten versagten und deshalb die Gesellschaft korrigierend eingreifen musste; nach wie vor wurde Armut kriminalisiert. Die Vorstellung der Unterscheidung einer unverschuldeten und selbstverschuldeten Armut führte zu armenpolizeilichen Massnahmen, die Zwangsarbeit oder Anstaltseinweisung ermöglichten. Zudem führte die Unterstützungsabhängigkeit, sprich «Armengenössigkeit» teilweise zum Verlust einiger Bürgerrechte und zog weitere restriktive Massnahmen (Heiratsverbot für Vermögenslose) nach sich, die die Betroffenen aus dem Gemeindeleben ausschlossen.

Eine der schärfsten Massnahmen lag in der sogenannten «Auflösung der Familie», wobei Eltern wie auch Kinder von der Heimatgemeinde an verschiedene Orte fremdplatziert wurden. 108Diese Intervention fand in Form der Familien- oder Anstaltsplatzierung statt, um die Kinder und Jugendlichen aus dem angestammten «nachteiligen Umfeld» zu lösen und in eine «heilsame» Umgebung mit patriarchalisch-familiären Strukturen zu bringen. Der neue Anstaltstypus, der sich von den Armenspitteln durch die Grösse, einheitliche Altersstruktur und «pädagogische Ideale» unterschied, stellte die Exklusion der Insassen aus der Gesellschaft dar mit dem Ziel, dieselben später als mündige und würdige Bürger wieder zu integrieren. 109Anstalten und Pflegefamilien sollten mittels mustergültigem Familienleben den Kindern eine schützende Umgebung bieten und waren somit in gewisser Weise ein Familiensurrogat.

Die idealisierte Erziehung armer Kinder orientierte sich an bürgerlichen Werten einer Mittel- und Oberschicht und musste im noch «bildungsfähigen» Kindesalter zwischen vier und zwölf Jahren erfolgen: In dieser Zeitspanne zahlte sich anscheinend der Aufwand für die Gesellschaft noch aus. 110Die Erziehung zum «rechtschaffenen» Bürger trug in sich auch das Ziel der Erwerbsfähigkeit und der finanziell selbsttragenden Lebensführung. Insbesondere bei den pietistischen «Rettungshäusern» oder den industriellen Arbeitserziehungsanstalten hatte die Arbeit einen pädagogischen Stellenwert. 111Die Erziehung war stark konfessionsgebunden 112und unterschied sich zwischen Stadt und Land. 113Konsens bestand allerdings in den Erziehungszielen:

«Ganz allgemein war in Bezug auf die Erziehung armer Bevölkerungsschichten das Ziel, die jungen Menschen zur Arbeit zu erziehen, zu nützlichen Mitgliedern der Gesellschaft und guten Christen zu machen, damit sie keine Gefahr für die bürgerliche Ordnung darstellten, sich selbst ernähren konnten und somit später nicht wieder durch die öffentliche Hand unterstützt werden mussten oder straffällig wurden.» 114

Die Gründung von Anstalten und Vereinen muss aber auch im Spannungsfeld zwischen einer engagierten ortsansässigen Bevölkerung und einem starren behördlichen Unterstützungssystem gesehen werden. Insbesondere die «freiwilligen Armenpflegen» unterstützten ortsansässige Arme, deren armenrechtlich zuständige Heimatgemeinde anderswo lag. Die Armenunterstützung war eine kommunale Aufgabe und somit wie das Vereinswesen dezidiert lokal. Armut war eine sichtbare Grösse (Physiognomie, Kleidung), mit der sich die Ortsbürger in ihrem Alltag konfrontiert sahen. Der Zusammenschluss zu Trägerverbänden für Anstalten oder zu Vereinen mit dem Ziel der Fremdplatzierung von Kindern ist Ausdruck einer gewünschten philanthropischen Intervention mit dem Ziel, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und eine spürbare Veränderung zu bewirken. 115

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