Niedermann besprach 788 Anstalten und Vereine und kam zum Schluss, dass für die kleine Schweiz dies jeden «Menschenfreund mit freudigem Stolze erfüllen muss und beweist, dass die Fürsorge für die Armen von unserem Volke als eine seiner heiligsten und schönsten Aufgaben betrachtet wird». 56Er unterschied die drei Kategorien «Versorgung von armen Kindern und von Waisen», die «Versorgung von moralisch Schwachen» und die «Versorgung von geistig oder physisch Schwachen und Kranken». 57Kantone mit einer grossen protestantischen Bevölkerung, wie Bern, Waadt, Zürich, Genf und Basel-Stadt, waren in sämtlichen drei Sparten prominent vertreten. 58Demgegenüber standen Kantone mit einer grossen katholischen Bevölkerung, wie St.Gallen, Graubünden und Solothurn, im Hintertreffen. Nur wenige Institutionen besass die katholische Zentralschweiz mit Uri, Schwyz, Nidwalden und Obwalden, 59die Ausnahme stellte der Kanton Luzern mit seinen zwölf städtischen Anstalten und Vereinen dar. 60Insbesondere in den drei Unterkategorien «Armen-Anstalten und Vereine», «Waisenerziehungsanstalten und Vereine» (129 Nennungen) sowie «Vereine und Anstalten zur Versorgung verwahrloster Kinder» (28 Nennungen) wurde die «Platzierung» von Kindern mit 157 Institutionen eingehend besprochen. 61
Bezeichnenderweise standen in den bisher genannten Überblickswerken die stärker vertretenen Anstalten und weniger die zahlenmässig unterlegenen schweizerischen Vereine für die dauerhafte «Platzierung» von Kindern im Vordergrund. Ausschliesslich dieser Gruppe widmete sich erstmals Pfarrer Karl Schweizer aus Oberburg in seinem in der «Zeitschrift für schweizerische Statistik» veröffentlichten Artikel über die «Freiwilligen Armenerziehungsvereine der Schweiz» (siehe Tabelle 4). 62Er zählte insgesamt 43 dieser Gesellschaften in 14 Kantonen, die im Jahr 1897 insgesamt 2609 Pflegekinder beaufsichtigten. 63
| 1864 |
AG |
Armenerziehungsverein des Bezirks Zurzach |
| 1855 |
AG |
Kinderversorgungsverein Zofingen |
| 1889 |
AG |
Armenerziehungsverein des Bezirks Rheinfelden |
| 1862 |
AG |
Armenerziehungsverein des Bezirks Muri |
| 1861 |
AG |
Armenerziehungsverein des Bezirks Lenzburg |
| 1883 |
AG |
Armenerziehungsverein des Bezirks Laufenburg |
| 1865 |
AG |
Armenerziehungsverein des Bezirks Kulm |
| 1857 |
AG |
Armenerziehungsverein des Bezirks Brugg |
| 1861 |
AG |
Armenerziehungsverein des Bezirks Bremgarten |
| 1862 |
AG |
Armenerziehungsverein des Bezirks Baden |
| 1859 |
AG |
Armenerziehungsverein des Bezirks Aarau |
| 1830 |
AR |
Hülfsgesellschaft Trogen |
| 1837 |
AR |
Hülfsgesellschaft Herisau |
| 1892 |
BE |
Patronatsverein Länggasse Bern |
| 1877–1882 |
BE |
Œuvre des orphelins pauvres 64 |
| 1880–1892 |
BE |
Kantonalbernische Gotthelfstiftung 65 |
| 1848 |
BL |
Armenerziehungsverein des Kantons Baselland |
| 1874 |
BS |
Kommission zur Versorgung verwahrloster Kinder |
| 1889 |
GE |
Association pour la protection de l’enfance Genève |
| 1892 |
GR |
Bündnerischer Hülfsverein für arme Knaben |
| 1879 |
SG |
Gemeinnützige Gesellschaft der Stadt St. Gallen |
| 1890 |
SO |
Verein für freiwillige Armenpflege Thierstein |
| 1877 |
SO |
Armenerziehungsverein Olten-Gösgen |
| 1880 |
SO |
Armenerziehungsverein des Bezirks Lebern |
| 1890 |
SO |
Armenerziehungsverein Kriegstetten |
| 1890 |
SO |
Armenerziehungsverein des Bezirks Balsthal-Thal |
| 1882 |
TG |
Armenerziehungsverein des Kantons Thurgau |
| 1887 |
UR |
Kantonale Erziehungsanstalt für verwahrloste Kinder in Altdorf |
| 1885 |
VD |
Orphelinat des Alpes |
| 1831 |
VD |
Société en faveur de l’enfance abandonnée à Lausanne |
| 1876 |
VD |
Société en faveur de l’enfance abandonnée dans le VIII earrondissement à Yverdon |
| 1882 |
VD |
La Solidarité |
| 1889 |
ZH |
Kommission für Versorgung verwahrloster Kinder im Bezirk Winterthur |
| 1865 |
ZH |
Kommission für Versorgung verwahrloster Kinder im Bezirk Zürich |
Tabelle 4: Armenerziehungsvereine nach Karl Schweizer, 1897
Schweizer stellte fest, dass es nur 14 Kantone gebe, die aufgrund einer besonders guten staatlichen oder kommunalen Armenpflege oder «wegen günstiger socialer Verhältnisse» auf solche Vereine verzichten könnten: «Im Kanton Bern [sind] solche Vereine zur Erziehung verwahrloster Kinder nicht halb so dringender Natur wie in Baselland, Solothurn oder im Aargau […], weil durch die staatliche Gesetzgebung die Gemeinden verpflichtet sind, ein wachsames Auge auf die in ihr heranwachsende Jugend zu haben, und auch die Mittel besitzen, um der Verwahrlosung entgegentreten zu können.» 66Ob mit diesem Mittel die besonders im Kanton Bern stark praktizierte Form der «Mindersteigerung» oder das «Verdingkinderwesen» gemeint war, sei dahingestellt.
Niedermanns Buch über die gesamtschweizerische Fürsorgelandschaft blieb bis zum Jahr 1910 und zur Publikation Albert Wilds über die «Veranstaltungen und Vereine für soziale Fürsorge in der Schweiz» das Standardwerk: «es soll nicht ein statistisches Werk oder eine lückenlose Übersicht über die gesamte soziale Fürsorge in der Schweiz darstellen, sondern ein Nachschlagebuch sein zum praktischen Gebrauch für Behörden, Vereine und Private, wie der ‹Niedermann›.» 67Wilds Werk, das somit als Niedermann’sche Neuausgabe aufgefasst wurde, gruppierte die 3697 Institutionen und Vereine (wobei einige doppelt gezählt wurden) nicht mehr nach Kantonen und dann in verschiedene Gebiete, sondern in verschiedene Lebensstufen «entsprechend der menschlichen Entwicklung von der Wiege bis zum Grabe». 68In seinen vier Jahre später folgenden Bänden über «Das organisierte freiwillige Armenwesen in der Schweiz» 69beschrieb er ausführlich die Stellung der freiwilligen Armenpflege und verliess somit die reine Aufzählung vorangehender Veröffentlichungen. In der Schweiz existierten 1912 nach seinen Erhebungen insgesamt 1836 Institutionen der organisierten freiwilligen Armenpflege. 70Wild unterschied die Sparten kantonale und städtische allgemeine freiwillige Armenpflege, die Armenpflege der Freimaurer-Logen, 71die konfessionelle Armenpflege, die organisierte freiwillige Armenpflege für besondere Arten von Armen, 72die freiwillige Unterstützung zu bestimmten Zeiten, freiwillige Armenpflege von Schweizern ausserhalb ihres Heimatkantons sowie die Armenpflege für Auslandschweizer. 73
Wild führte den grossen Fächer an «allgemeinen freiwilligen Armenpflegen» auf die Einwandererströme des 18. Jahrhunderts zurück. 74Es handelte sich seiner Ansicht nach bei den meisten Armen um Ausländer und Kantonsfremde. Besonders Erstere immigrierten bereits als unterstützungsbedürftig in die Schweiz und hätten von den Ortsarmenpflegen gar nicht unterstützt werden können, sodass in der Konsequenz die freiwillige Armenpflege in Erscheinung treten musste. Als weitere Verschärfung der Zustände nannte Wild die zunehmende Mobilität der Kantonsbürger, sodass die zugewanderten Nichtbürger in den Gemeinden den grösseren Teil der Einwohner ausmache und die Einwohner mit Bürgerrecht in die Minderheit gerate. Er konstatierte, dass die kantonalen Armengesetze mit der Divergenz zwischen Wohnorts- und Heimatprinzip den tatsächlichen Verhältnissen nicht Rechnung trügen. Da die Bürgergemeinden kaum für ihre eigenen Armen aufkommen konnten, war es logisch, dass für die zugezogenen Nichtbürger ebenfalls die freiwillige Armenpflege in die Bresche springen musste. 75Als dritte Ursache der spriessenden privaten Armenpflege des ausgehenden 19. Jahrhunderts nannte Wild den Umstand, dass die gesetzliche Armenpflege nie über eine Deckung der Grundbedürfnisse «Nahrung und Kleidung» hinausging und somit die freiwillige Armenpflege ein «schönes und reiches Feld der Betätigung» erhielt, 76indem sie die rein existenzsichernde Fürsorge mit individuellen Hilfestellungen für verschiedene Alters- und Armutsgruppen ergänzte. Hier kritisierte er aber, dass dabei die öffentliche Armenpflege aus der Pflicht genommen und sogar öffentlich-rechtliche Aufgaben an die privaten Sozietäten noch so gerne überantwortet würden. Er resümierte, dass «die organisierte freiwillige Armenpflege in der Schweiz eine ganz hervorragende Stellung einnimmt, dass sie durchaus keine quantité négligeable, dass sie geradezu unentbehrlich ist». 77
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