Das zweite massgebende Aufnahmekriterium war die Konfession (siehe Tabelle 6). Der interkonfessionelle Anteil betrug in allen drei Stichjahren bei den Vereinen über 80 Prozent, wobei er zwischen 1850 und 1890 zunahm und zwischen 1890 und 1930 von 88 Prozent auf 84 Prozent abnahm – aufgrund der vermehrt auftretenden rein katholischen Vereine im Jahr 1930 (14). Dies steht ganz im Gegensatz zu den interkonfessionellen Anstalten, deren Zahl ungebrochen von 42 Prozent im Jahr 1850 auf 59 Prozent im Jahr 1930 stieg. Bei den konfessionell getrennten Anstalten ist auffällig, dass 1850 56 protestantische nur 9 katholischen gegenüberstanden. Während sich im folgenden Stichjahr die protestantischen Anstalten nur verdoppelten, verzehnfachten sich die katholischen beinahe. 89Auch zum folgenden Stichjahr 1930 zeigt sich eine ähnliche Entwicklung, sodass schliesslich Gleichstand zwischen rein katholisch und rein protestantisch ausgerichteten Anstalten eintrat.
Die reformierten Anstalten waren «von einem pietistischen oder evangelikalen Protestantismus» geprägt, deren Trägerschaft sich aus Geistlichen und Philanthropen zusammensetzte. 90Auch in der Westschweiz, die «dem Beispiel der reformierten Kantone der Deutschschweiz» folgte, wurden insbesondere von Pastorentöchtern zwischen 1820 und 1845 sogenannte «asiles» geschaffen. 91Die reformierten Anstaltsgründungen strahlten auch in die katholische Schweiz aus, wo die erste Gründungswelle in den 1850er-Jahren einsetzte und ihren Höhepunkt in den 1890er-Jahren erreichte. Eine zweite Welle folgte zwischen 1910 und 1920. 92Die katholischen Anstalten wurden wesentlich vom Kapuzinerpater Theodosius Florentini geprägt, der als Mitglied der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft mit gleichgesinnten Reformierten in Kontakt stand. Mit der Gründung der Schweizerischen Rettungsanstalt Sonnenberg bei Luzern wurde 1855 auf Betreiben der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft eine «Pionierinstitution für die katholische Welt» geschaffen. Die meisten katholischen Heime wurden von Ordensleuten geführt, beispielsweise von den auf Florentini zurückgehenden Menzinger, Ingenbohler oder Baldegger Schwestern. 93
Auf organisatorischer Ebene bestand zwischen den reformierten und den katholischen Anstalten somit ein wesentlicher Unterschied: In vielen reformierten Anstalten übernahm die Leitung ein «Hauselternpaar», sodass sich die Anstalt als «Familie» verstand. Bei den katholischen Ordensleuten war dieses «Familienprinzip» nicht vorhanden: 94«Das reformierte Heim zielt mit seiner Familienstruktur […] auf das Diesseits. Dieses Heim orientiert sich an der idealen weltlichen Familie. Das katholische Heim hingegen zielt mit seiner eher kollektiven gleichgeschlechtlichen Leitung tendenziell aufs Jenseits.» 95Wie für den Kanton Luzern aufgezeigt wurde, konnten die katholischen Heime durch den Einsatz von Ordensleuten die Personalkosten niedrig halten. 96
Die Kombination der beiden Aufnahmefaktoren Geschlecht und Konfession zeigt auch hier ähnliche Tendenzen wie soeben beobachtet (siehe Tabelle 7). Das Total ohne konfessionelle Schranken war in allen drei Stichjahren prozentual am stärksten (37 Prozent im Jahr 1850, 51 Prozent im Jahr 1890 und 57 Prozent im Jahr 1930), wobei hier das protestantische «Angebot» für beide Geschlechter mit 29 Prozent viermal grösser war als das katholische mit 8 Prozent. Auch hier holten die Katholiken im Jahr 1890 auf, indem sich bereits 89 protestantische und 76 katholische Anstalten und Vereine gegenüberstanden, bis im Jahr 1930 sogar mehr rein katholische (232) als protestantische (212) in der Schweiz vertreten waren. Die Anzahl Institutionen für protestantische Jungen überstieg in den Stichjahren 1850 und 1890 die für katholische oder sogar die interkonfessionell ausgerichteten. Ein ähnliches Bild bietet sich bei den protestantischen Mädchen, für die im Jahr 1850 im Gegensatz zu den katholischen überhaupt Institutionen der «geschlossenen Fürsorge» bestanden. Bei den Katholiken nahmen die Platzierungsmöglichkeiten für Mädchen allerdings signifikanter als bei den Jungen zu, sodass 1930 Gleichstand für katholische und für protestantische Mädchen herrschte.
Tabelle 7: Übersicht über geschlechter- und konfessionell ausgerichtete Institutionen der Schweiz. Als Referenz für die prozentualen Berechnungen gelten 1850: 125 Anstalten und Vereine = 100%; 1890: 515 Anstalten und Vereine = 100%; 1930: 1314 Anstalten und Vereine = 100 %. Legende: m = männlich, w = weiblich, prot. = protestantisch, kath. = katholisch, interk. = interkonfessionell
Wenn die Betrachtungen auf eine Grundmaxime heruntergebrochen werden sollen, so lässt sich grob umschreiben, dass sich die Vereine in erster Linie als geschlechts- und konfessionsneutral in Bezug auf die Aufnahme von Pflegekindern verhielten und die Anstalten diesbezüglich stärker unterschieden. Die politisch und konfessionell neutralen Vereine oder Kantone stellten keine konfessionellen Barrieren auf. Hingegen schien es aus moralischen und gesellschaftlichen Gründen naheliegend, Anstaltszöglinge ab einem bestimmten Alter nach Geschlechtern zu trennen. Ein Konzept, wie es beispielsweise bei Vereinen nicht griffig gewesen wäre, da deren Pflegekinder in Familien mit Kindern beiderlei Geschlechts kamen, was der protestantischen «Familienkonzeption» entsprach.
Neben dem konfessionellen und geschlechtsabhängigen Institutionsspektrum ist auch die geografische Disposition der offenen und geschlossenen Fürsorge von Interesse. Auch hier wurden auf Grundlage der vorgestellten Überblickswerke die drei Stichjahre 1850, 1890 und 1930 einander gegenübergestellt (siehe Grafik 1–3 im Anhang).
Im Jahr 1850 dominierten die Anstalten in der Deutschschweiz, während in der Westschweiz die Fürsorgelandschaft nur sehr dünn besiedelt war. Waisenhäuser waren im 18. Jahrhundert ausgesprochen städtische Erscheinungen, erst im 19. Jahrhundert wurden ländliche Anstalten errichtet, die jedoch in Distanz einer Tagesreise von der nächstgrösseren Ortschaft oder Stadt lagen. Somit konnten die Mitglieder der (städtischen) Trägerschaft die Institutionen noch gut erreichen. 97Nicht nur der Standort, sondern auch die Lokale an sich unterschieden sich markant zwischen Stadt und Land. Erstere Gebäude waren repräsentativ und in den Städten an prominenter Stelle errichtet. Die Anstalten in ländlichen Gebieten waren in funktionalen Gebäuden untergebracht, oftmals mit einer eigenen Schule. Zudem wurde in den ländlichen Anstalten strikter zwischen den Altersgruppen getrennt als beispielsweise in urbanen Waisenhäusern, in denen auch Erwachsene unterkamen. 98Die meisten Anstalten und Vereine befanden sich im Kanton Zürich, gefolgt von den Ostschweizer Kantonen sowie dem Kanton Bern (inklusive dem heutigen Kanton Jura).
Dass von den Jahresversammlungen der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft, die zwischen 1823 und 1850 wiederholt in Zürich und der Ostschweiz stattfanden, Impulse zu Anstaltsgründungen ausgingen, scheint naheliegend. 99Vereine mit Fremdplatzierungscharakter existierten ebenfalls hauptsächlich in der Deutschschweiz, besonders hervorzuheben sind hier die Bezirks-Armenerziehungsvereine im Kanton Basel-Landschaft. In der Westschweiz gab es städtische Waisenhäuser im Kanton Neuenburg oder sogenannte «asiles rurales» im Kanton Waadt.
Um 1890 vergrösserte sich die institutionelle Infrastruktur insgesamt und besonders markant in der östlichen Schweiz (Kantone St.Gallen, Thurgau, beide Appenzell), wo die «Rettungsanstalten» die grösste Verbreitung fanden. 100Im Kanton Schaffhausen wurden zwischen 1850 und 1890 insgesamt 21 Kleinkinderschulen gegründet, hingegen keine neue Anstalt für die geschlossene Fürsorge. Zwischen 1850 und 1890 entstanden die meisten Aargauer und einige der Solothurner Armenerziehungsvereine, sodass die ehemals spärlich besiedelte Fürsorgelandschaft dieser Kantone sich verdichtete. Aber auch in der Westschweiz nahm das Spektrum zu, insbesondere fielen Vereinsgründungen im Kanton Waadt sowie Anstaltsgründungen in den Kantonen Neuenburg und Freiburg (grösstenteils Waisenhäuser) ins Gewicht. Die katholische Zentralschweiz baute eine Fürsorgelandschaft überhaupt erst mit zwei Vereinen im Kanton Luzern (darunter das Seraphische Liebeswerk) und mehreren Anstalten in den angrenzenden Kantonen Nidwalden, Obwalden und Schwyz auf. In der italienischsprachigen Schweiz wurden zwischen 1844 und 1850 sowie zwischen 1870 und 1890 diverse «Asili infantili» gegründet. 101
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