Erich Garhammer - Lebendige Seelsorge 3/2018

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Die Sonne steht tief über dem pastoralen Raum. Kaum eine Menschenseele
ist noch draußen unterwegs. Die Leute haben sich vor der staubigen Hitze
des Abends in die Saloons zurückgezogen. Nur auf dem Platz vor dem kleinen,
verbeulten Kirchlein stehen sich zwei harte Kerle gegenüber. Auge in
Auge. Die Hüte tief in die Stirn gezogen. Die Finger am Abzug. Sheriff
Codex, der unbeugsame Hüter des Gesetzes. Ein unbarmherziger Ordnungshüter,
der keine Kompromisse kennt. Und der Typ, den sie hier alle nur "Der
Pastor" nennen. Ein gesetzloser Macher mit sonnengegerbter Haut, der
"Recht" nur für das Wort «zurechtbiegen» braucht. Wer zieht schneller?
Klingt nach Klischee. Ist es auch. Allerdings eines, das in der Branche ziemlich
tief sitzt. Der scheinbare Antagonismus von «Pastoral» auf der einen
und «Kirchenrecht» auf der anderen Seite findet sich auf allen Ebenen der
Kirche: in der Frage nach der evangelischen Patin im Taufgespräch bis zur
Debatte um die Relevanz päpstlicher Fußnoten für die authentische Interpretation
des CIC.
Wir nehmen uns in diesem Heft jenes Knistern zwischen Kirchenrecht und
Pastoral vor, das für die einen fruchtbar und produktiv, für andere furchtbar
und utopisch ist. Judith Hahn und Rainer Bucher diskutieren engagiert, was
man mit dem Kirchenrecht buchstäblich anfangen kann. Sabine Demel beschreibt
– ausgehend von berechtigten Anfragen – das Kirchenrecht als pastorales
Werkzeug.
Die Felder, auf denen Recht in der Kirche gerade von eminenter praktischer
Bedeutung ist, werden im Praxisteil beleuchtet: Unter anderem problematisiert
Michael Böhnke, dass das Leitungsverständnis des CIC nach dem
Zweiten Vatikanum keinem aggiornamento unterzogen wurde. Stefan Ihli
dokumentiert die wesentlichen Entwicklungen im kirchlichen Arbeitsrecht.
Und Georg Bier stellt die Frage nach dem Dilemma kirchlicher Eheverfahren:
Darf man pastorale Grundsätze verletzen, um pastoral zu helfen?
In unserem Duell drückt am Ende keiner der beiden hartgesottenen Kerle
ab. Sie stecken ihre Schießeisen ein und gehen erstmal zusammen in den
Saloon. Denn dort gibt es für Sheriff Codex und «Den Pastor» so einiges
zum Anpacken.

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INHALT

THEMA

Recht und Realität. Warum sie nicht mit- und nicht ohneeinander auskommen

Von Judith Hahn

Einige pastoraltheologische Probleme des Kirchenrechts

Von Rainer Bucher

Pastoral vs. Kirchenrecht – benötigen wir wirklich eine Neuauflage des Tragödienklassikers?

Die Replik von Judith Hahn auf Rainer Bucher

Noch ziemlich rücksichtsvoll

Die Replik von Rainer Bucher auf Judith Hahn

Was sich mit dem Kirchenrecht buchstäblich anfangen lässt

Von Sabine Demel

PROJEKT

Im Umbruch

Neuerungen im Arbeitsrecht der katholischen Kirche Von Stefan Ihli

INTERVIEW

„Inzwischen bin ich skeptischer geworden…“

Ein Gespräch mit Johannes zu Eltz

PRAXIS

„Scherze des Heiligen Geistes“

Papst Franziskus, das Kirchenrecht und die Kurie Von Rafael M. Rieger OFM

„Recht in der Kirche verstehen und lieben lernen“

Wozu nützt das kirchliche Recht? Von Severin J. Lederhilger

Leitung

Zur theologischen Neubestimmung eines rechtsdogmatisch belasteten Begriffs Von Michael Böhnke

Getrennte Welten

Kirchenrecht und Menschenrechte Von Adrian Loretan

Das kirchliche Eheverfahren zwischen prozessrechtlichen Vorgaben und pastoralem Anspruch

Ein Dilemma Von Georg Bier

FORUM

Unterwegs zu Brave Digital Worlds oder: Steht uns ein anderes Ende der Geschichte ins Haus?

Von Klaus Müller

POPKULTURBEUTEL

Stille Konzerte

Von Bernhard Spielberg

NACHLESE

Glosse: Urbi et orbi

Von Annette Schavan

Buchbesprechungen

Impressum

EDITORIAL

Bernhard Spielberg Mitglied der Schriftleitung Liebe Leserin lieber Leser die - фото 1

Bernhard Spielberg Mitglied der Schriftleitung

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Sonne steht tief über dem pastoralen Raum. Kaum eine Menschenseele ist noch draußen unterwegs. Die Leute haben sich vor der staubigen Hitze des Abends in die Saloons zurückgezogen. Nur auf dem Platz vor dem kleinen, verbeulten Kirchlein stehen sich zwei harte Kerle gegenüber. Auge in Auge. Die Hüte tief in die Stirn gezogen. Die Finger am Abzug. Sheriff Codex, der unbeugsame Hüter des Gesetzes. Ein unbarmherziger Ordnungshüter, der keine Kompromisse kennt. Und der Typ, den sie hier alle nur „Der Pastor“ nennen. Ein gesetzloser Macher mit sonnengegerbter Haut, der „Recht“ nur für das Wort „zurechtbiegen“ braucht. Wer zieht schneller? Klingt nach Klischee. Ist es auch. Allerdings eines, das in der Branche ziemlich tief sitzt. Der scheinbare Antagonismus von „Pastoral“ auf der einen und „Kirchenrecht“ auf der anderen Seite findet sich auf allen Ebenen der Kirche: in der Frage nach der evangelischen Patin im Taufgespräch bis zur Debatte um die Relevanz päpstlicher Fußnoten für die authentische Interpretation des CIC.

Wir nehmen uns in diesem Heft jenes Knistern zwischen Kirchenrecht und Pastoral vor, das für die einen fruchtbar und produktiv, für andere furchtbar und utopisch ist. Judith Hahn und Rainer Bucher diskutieren engagiert, was man mit dem Kirchenrecht buchstäblich anfangen kann. Sabine Demel beschreibt – ausgehend von berechtigten Anfragen – das Kirchenrecht als pastorales Werkzeug.

Die Felder, auf denen Recht in der Kirche gerade von eminenter praktischer Bedeutung ist, werden im Praxisteil beleuchtet: Unter anderem problematisiert Michael Böhnke, dass das Leitungsverständnis des CIC nach dem Zweiten Vatikanum keinem aggiornamento unterzogen wurde. Stefan Ihli dokumentiert die wesentlichen Entwicklungen im kirchlichen Arbeitsrecht. Und Georg Bier stellt die Frage nach dem Dilemma kirchlicher Eheverfahren: Darf man pastorale Grundsätze verletzen, um pastoral zu helfen?

In unserem Duell drückt am Ende keiner der beiden hartgesottenen Kerle ab. Sie stecken ihre Schießeisen ein und gehen erstmal zusammen in den Saloon. Denn dort gibt es für Sheriff Codex und „Den Pastor“ so einiges zum Anpacken.

Ich wünsche Ihnen eine recht erhellende Lektüre,

Ihr

JProf Dr Bernhard Spielberg THEMA Recht und Realität Warum sie nicht mit - фото 2

JProf. Dr. Bernhard Spielberg

THEMA

Recht und Realität. Warum sie nicht mit- und nicht ohneeinander auskommen

Wenn Seelsorge stattfindet, bleibt Kirchenrecht häufig außen vor. Es wird von vielen Kirchengliedern eher als behindernd, weniger als ermöglichend erfahren. Auf über 3000 Metern über dem Meeresspiegel habe Kirchenrecht erst gar keine Geltung, zitierte Sandra Lassak, Dozentin an der Asociación educativa teológica evangélica in Lima, jüngst einen Priester aus den peruanischen Anden. Wer im Andenhochland Seelsorge treibe, könne mit eurozentrischen Rechtsnormen wenig anfangen. Viele Seelsorgerinnen und Seelsorger im deutschen Flachland empfinden kaum anders. Sie fühlen sich vom Kirchenrecht nicht gestützt, sondern eingeschränkt. Judith Hahn

Dabei soll Recht doch Ordnung erzeugen, Strukturen stärken, soziales Miteinander erleichtern und Konflikte bewältigen helfen. Das tut es auch häufig, aber nicht immer. In meinem Beitrag will ich der Frage nachgehen, woran es liegt, wenn sich soziale Praxis und Recht voneinander lösen. Hieran schließen Überlegungen an, wie sich Recht und Realität in der Kirche aufeinander beziehen lassen.

Wenn Pastoral und Kirchenrecht in einem Satz erwähnt werden, geschehen merkwürdige Dinge. Es folgt dann häufig entweder ein dramatisch inszenierter Antagonismus oder ein realitätsklitternder Harmonisierungsversuch – beides ist in der Regel peinlich. Das Plädoyer für eine Kirche, in der „Pastoral vor Kirchenrecht“ zu gelten habe, spielt seltsam treuherzig mit der Vermutung, dass Rechtsfreiheit die Qualität von Pastoral erhöhe. Mindestens ebenso fragwürdig sind Strategien, dem geltenden Kirchenrecht als gelungener Grundlage aktueller Pastoral zu huldigen. Zwischen den Straßengräben der Unterbewertung des Rechts in seiner Bedeutung für Sozialstrukturen und der Überbewertung des realen Kirchenrechts scheint kaum ein Weg zu verlaufen.

Kanonistinnen und Kanonisten werden in Folge entweder mit der Erwartung konfrontiert, endlich einzugestehen, dass das Recht für die Kirche im Grunde gar nicht so wichtig sei. Oder sie werden aufgefordert, am Narrativ mitzuschreiben, dass das geltende Kirchenrecht von pastoralen Erwägungen durchdrungen sei; immerhin habe der Gesetzgeber in den c. 1752 des gesamtkirchlichen Gesetzbuchs hineingeschrieben, dass das Heil der Seelen für das Kirchenrecht das oberste Gesetz darstelle.

Beide Erwartungen muss man enttäuschen. Recht ist relevant für Gesellschaften wie Gemeinschaften, von denen die Kirche eine ist. Es übernimmt in komplexen Sozialstrukturen eine Ordnungs- und Konfliktbearbeitungsfunktion, die wenige Alternativen kennt. Niklas Luhmann verbindet mit dem Recht eine für moderne plurale Gesellschaften notwendige Komplexitätsreduktion (vgl. Luhmann, 177). Die plurale Gemeinschaft Kirche profitiert vom Recht in ähnlicher Weise. Recht weist Kompetenzen zu und definiert Rollen. Es ordnet den Mitgliedern der Rechtsgemeinschaft Rechte und Pflichten zu. Es schränkt Machtasymmetrien zum Zweck der Freiheitssicherung ein. Es erzeugt Erwartungssicherheit. Es stabilisiert Austauschbeziehungen und stellt ihr Gelingen in Aussicht. Im Fall ihres Misslingens bietet es Instrumente zur geordneten Bereinigung von Konflikten an.

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