Handbuch
Ius Publicum Europaeum
Band VII
Verfassungsgerichtsbarkeit in Europa: Vergleich und Perspektiven
Herausgegeben von
Armin von Bogdandy
Christoph Grabenwarter
Peter M. Huber
Unter Mitwirkung von
Christoph Krenn
Laura Hering
Mit Beiträgen von
Armin von Bogdandy · Monica Claes · Anuscheh Farahat
Christoph Grabenwarter · Constance Grewe · Rainer Grote
Peter M. Huber · András Jakab · Christoph Krenn · Christine Landfried
José Martín y Pérez de Nanclares · Davide Paris · Juan Luis Requejo Pagés
Markus Vašek · Pedro Cruz Villalón · Maartje de Visser · Bruno de Witte
www.cfmueller.de
Herausgeber
Handbuch Ius Publicum Europaeum
Herausgegeben von
Armin von Bogdandy und Peter M. Huber
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ISBN 978-3-8114-8813-7
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Der vorliegende Band VII des Ius Publicum Europaeum -Projekts vergleicht die europäische Verfassungsgerichtsbarkeit in der Perspektive des europäischen Rechtsraums. Er untersucht die Strukturen der Organisation, der Richterernennung, der Verfahren, der Argumentations- und Auslegungsmethoden, ihr Wirken in Staat und Gesellschaft, ihre Legitimität sowie ihre Rolle in der Gewaltengliederung und komplettiert damit das Bild nach den Länderberichten in Band VI. Zu dieser vergleichenden Perspektive tritt eine Betrachtung hinzu, die das Verhältnis zum EuGH, zum EGMR und zur Venedig-Kommission sowie deren (verfassungsgerichtliche) Funktion beleuchtet. Der Band widmet sich schließlich den Herausforderungen, mit denen sich die Verfassungsgerichtsbarkeit im europäischen Rechtsraum aktuell konfrontiert sieht.
Die Herausgeber sind dem Gottfried Wilhelm Leibniz-Programm der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) sowie der Fritz-Thyssen-Stiftung zutiefst zu Dank verpflichtet. Sie haben die aufwändige und kostenträchtige Zusammenarbeit zwischen den Herausgebern, der Redaktion und den Autorinnen und Autoren durch die Finanzierung einer Tagung, von Übersetzungen und von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nachdrücklich gefördert. Ohne ihre ebenso unbürokratische wie substantielle Hilfe hätte dieser Band nicht in dieser Form verwirklicht werden können. Unser Dank gilt weiterhin dem C.F. Müller Verlag für die Fortsetzung der Reihe und die konstruktive Zusammenarbeit.
Hervorzuheben ist der Beitrag von Dr. Christoph Krenn, der das Projekt von Anfang an koordinierte und begleitete. Er hat wesentlich dazu beigetragen, dass die Texte gut an rechtswissenschaftliche Diskurse aus dem deutschen Sprachraum anknüpfen. Hier liegt nicht nur eine große redaktionelle, sondern auch eine wissenschaftliche Leistung für die weitere Entwicklung des Ius Publicum Europaeum . Dr. Laura Hering begleitete die Schlussphase des Projekts. In ihrer beider Hände lag die Gesamtredaktion des Projektes. Hilfreich bei der Bewältigung der mit der Übersetzung verbundenen Herausforderungen waren Dr. Karin Oellers-Frahm und Theodor Shulman. Dankend zu erwähnen sind ferner Erik Tuchtfeld und Kira Schauer für ihren großen Einsatz bei der Überarbeitung der Beiträge, Literaturrecherchen und der Verschlagwortung sowie Angelika Schmidt für ihre redaktionelle Unterstützung.
Heidelberg, Karlsruhe und Wien, im April 2020
Armin von Bogdandy Peter M. Huber Christoph Grabenwarter
Vorwort
Verfasserinnen und Verfasser
§ 110 Pedro Cruz Villalón
Die Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Europa Pedro Cruz Villalón
I. Die Perspektive des europäischen Rechtsraums: Begriffliche und methodologische Prämissen 1 – 29
1. Einleitung 1 – 7
2. Der Ausgangspunkt: Die justiziable Verfassung 8 – 12
3. Zur „Dekonstruktion“ des heutigen Begriffs 13 – 16
4. Zum zeitlichen Rahmen 17 – 25
5. Die Perspektive des europäischen Rechtsraums 26 – 29
II. Ansätze der Verfassungsgerichtsbarkeit in Europa: Parallele Entwicklungen bis 1918 30 – 69
1. Richterliches Prüfungsrecht 31 – 44
a) Eine fortdauernde Frage 31 – 34
b) Die monarchische Schwierigkeit 35 – 39
c) Die nationale Schwierigkeit 40 – 42
d) Eine fast existenzielle Frage: Die Verfassung in den skandinavischen Ländern 43
e) Der portugiesische Sonderweg: Diffuse Normenkontrolle in der Verfassung von 1911 44
2. Staatsgerichtsbarkeit (Verfassungsstreitigkeiten) 45 – 56
a) Verfassungsorganstreit 50 – 52
b) Föderale Streitigkeiten 53 – 56
3. Bürgergerichtsbarkeit (Grundrechte-Gerichtsbarkeit) 57 – 64
4. Zwischenbilanz bis 1918: Fragmente 65 – 69
III. Verfassungsgerichtsbarkeit als evolutionäre europäische Errungenschaft: Konvergierende Entwicklungen seit 1918 70 – 164
1. Die Zwischenkriegszeit: Zwischen Kontinuität und Abbruch (1918–1939) 71 – 99
a) Der lange Schatten des 19. Jahrhunderts: Kontinuitätslinien 72 – 74
aa) Kontinuität im stabilen Konstitutionalismus 72
bb) Kontinuität auch im neuen Konstitutionalismus 73, 74
b) Der Fall Weimar, zwischen Kontinuität und Abbruch (1919–1933) 75 – 80
c) Der Kelsenian moment 81 – 98
aa) „Hauptstadt Wien“: Der Verfassungsgerichtshof (1920–1933) 85 – 89
bb) Brno: Das tschechoslowakische Verfassungsgericht (1920–1938) 90 – 94
cc) Madrid: Das „Tribunal de Garantías Constitucionales“ (1931–1939) 95 – 97
dd) Liechtenstein (1925) 98
d) Bilanz der Zwischenkriegszeit 99
2. Konstante Ausbreitung der Verfassungsgerichte in Westeuropa (1945–1989) 100 – 132
a) Die Nachkriegszeit: Verfassungsrestaurierung und Verfassungsneuschöpfung 101 – 109
aa) Verfassungsrestaurierung: Der österreichische Verfassungsgerichtshof 102, 103
bb) Hauptstadt Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht 104 – 107
cc) Die Corte costituzionale 108, 109
b) Übergangsjahre (1956–1974): Erste Schritte in der Umwandlung des französischen Conseil constitutionnel 110 – 115
c) Verfassungsnachholung in Südeuropa (1974–1978) 116 – 122
aa) Griechenland 117
bb) Spanien 118 – 120
cc) Portugal 121, 122
d) Verfassungsgerichte via Verfassungsänderung: Belgien, Luxemburg, Andorra 123 – 127
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