Handbuch
Ius Publicum Europaeum
Band VI
Verfassungsgerichtsbarkeit in Europa: Institutionen
Herausgegeben von
Armin von Bogdandy
Christoph Grabenwarter
Peter M. Huber
Unter Mitwirkung von
Carlino Antpöhler (Redaktionsleitung)
Johanna Dickschen
Nele Yang
Mit Beiträgen von
Maria Lúcia Amaral • Christian Behrendt • Leonard F. M. Besselink
Giaovanni Biaggini • Raffaele Bifulco • Armin von Bogdandy
Anuscheh Farahat • Christoph Grabenwarter • Peter M. Huber
Olivier Jouanjan • Jo Eric Khushal Murkens • Davide Paris
Ravi Afonso Pereira • Peter E. Quint • Juan Luis Requejo Pagés
László Sólyom • Piotr Tuleja • Kaarlo Tuori
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ISBN 978-3-8114-8906-6
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Der vorliegende Band VI führt das Ius Publicum Europaeum -Projekt über Grundlagen und Grundzüge des öffentlichen Rechts im europäischen Rechtsraum – des europäischen öffentlichen Rechts – fort, nunmehr mit dem Gegenstand Verfassungsgerichtsbarkeit. Schon die bisherigen Bände waren bestrebt, das Verfassungs- und Verwaltungsrecht nicht nur in statischer Hinsicht zu präsentieren, sondern auch über Dynamiken im europäischen öffentlichen Recht mit seinen verschiedenen Rechtssystemen zu informieren.
Die Bände VI bis IX befassen sich nun mit der Verfassungs- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die Gerichte, und gerade die Verfassungsgerichte, sind wichtige Akteure im europäischen Rechtsraum, den sie durch ihre Entscheidungen mit gestalten. Zudem entwickeln sie durch ihre Verbundbildung eine bemerkenswerte kollektive Eigendynamik. Vor diesem Hintergrund erhalten Kenntnisse über die verschiedenen Institutionen und ihr Vergleich eine neue Bedeutung.
Das Projekt ist weiterhin der Fritz-Thyssen-Stiftung zutiefst verpflichtet. Sie hat die aufwändige und kostenträchtige Zusammenarbeit durch die Finanzierung einer Tagung und Übersetzungen nachdrücklich gefördert. Ohne ihre ebenso unbürokratische wie substanzielle Hilfe hätten wir diesen Band nicht in dieser Form verwirklichen können. Hervorzuheben ist der Beitrag von Carlino Antpöhler, Dr. Johanna Dickschen und Nele Yang, in deren Händen die Gesamtredaktion lag. Es ist ihrer Bearbeitung zu verdanken, dass die Texte nunmehr gut an rechtswissenschaftliche Diskurse aus dem deutschen Sprachraum anknüpfen. Hier liegt nicht nur eine große redaktionelle, sondern auch eine wissenschaftliche Leistung für die weitere Entwicklung des Ius Publicum Europaeum . Sie erhielten bei dieser Arbeit wichtige Unterstützung durch Evelyn Baldenhofer, Hannes Fischer, Simon Hentrei, Julia Krasl, Fin-Jasper Langmack, Eva Rom, Frauke Sauerwein, Daniel Schilke und Felix Weber.
Heidelberg, München und Wien, im Juni 2015
Armin von Bogdandy/Peter M. Huber/Christoph Grabenwarter
Vorwort Vorwort Der vorliegende Band VI führt das Ius Publicum Europaeum -Projekt über Grundlagen und Grundzüge des öffentlichen Rechts im europäischen Rechtsraum – des europäischen öffentlichen Rechts – fort, nunmehr mit dem Gegenstand Verfassungsgerichtsbarkeit. Schon die bisherigen Bände waren bestrebt, das Verfassungs- und Verwaltungsrecht nicht nur in statischer Hinsicht zu präsentieren, sondern auch über Dynamiken im europäischen öffentlichen Recht mit seinen verschiedenen Rechtssystemen zu informieren. Die Bände VI bis IX befassen sich nun mit der Verfassungs- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die Gerichte, und gerade die Verfassungsgerichte, sind wichtige Akteure im europäischen Rechtsraum, den sie durch ihre Entscheidungen mit gestalten. Zudem entwickeln sie durch ihre Verbundbildung eine bemerkenswerte kollektive Eigendynamik. Vor diesem Hintergrund erhalten Kenntnisse über die verschiedenen Institutionen und ihr Vergleich eine neue Bedeutung. Das Projekt ist weiterhin der Fritz-Thyssen-Stiftung zutiefst verpflichtet. Sie hat die aufwändige und kostenträchtige Zusammenarbeit durch die Finanzierung einer Tagung und Übersetzungen nachdrücklich gefördert. Ohne ihre ebenso unbürokratische wie substanzielle Hilfe hätten wir diesen Band nicht in dieser Form verwirklichen können. Hervorzuheben ist der Beitrag von Carlino Antpöhler, Dr. Johanna Dickschen und Nele Yang, in deren Händen die Gesamtredaktion lag. Es ist ihrer Bearbeitung zu verdanken, dass die Texte nunmehr gut an rechtswissenschaftliche Diskurse aus dem deutschen Sprachraum anknüpfen. Hier liegt nicht nur eine große redaktionelle, sondern auch eine wissenschaftliche Leistung für die weitere Entwicklung des Ius Publicum Europaeum . Sie erhielten bei dieser Arbeit wichtige Unterstützung durch Evelyn Baldenhofer, Hannes Fischer, Simon Hentrei, Julia Krasl, Fin-Jasper Langmack, Eva Rom, Frauke Sauerwein, Daniel Schilke und Felix Weber. Heidelberg, München und Wien, im Juni 2015 Armin von Bogdandy/Peter M. Huber/Christoph Grabenwarter
Verfasser
§ 95 Verfassungsgerichtsbarkeit im europäischen Rechtsraum
§ 96 Der belgische Verfassungsgerichtshof
§ 97 Das Bundesverfassungsgericht
§ 98 Verfassungsgerichtsbarkeit in Finnland
§ 99 Verfassungsrechtsprechung in Frankreich
§ 100 Der italienische Verfassungsgerichtshof
§ 101 Verfassungsgerichtsbarkeit in den Niederlanden
§ 102 Der österreichische Verfassungsgerichtshof
§ 103 Der polnische Verfassungsgerichtshof
§ 104 Das portugiesische Verfassungsgericht
§ 105 Verfassungsgerichtsbarkeit in der Schweiz
§ 106 Das spanische Verfassungsgericht
§ 107 Das ungarische Verfassungsgericht
§ 108 Verfassungsgerichtsbarkeit im Vereinigten Königreich
§ 109 Der Einfluss des Supreme Court der Vereinigten Staaten von Amerika auf die Verfassungsgerichtsbarkeit in Europa
Personenregister
Sachregister
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Maria Lúcia Amaral , Dr. iur., Professor, Universidade Nova de Lisboa, Faculdade de Direito, Vizepräsidentin am portugiesischen Verfassungsgericht; |
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