Handbuch
Ius Publicum Europaeum
Band II
Offene Staatlichkeit – Wissenschaft vom Verfassungsrecht
Herausgegeben von
Armin von Bogdandy
Pedro Cruz Villalón
Peter M. Huber
Unter Mitwirkung von
Diana Zacharias
Mit Beiträgen von
Stanislaw Biernat • Patrick Birkinshaw • Armin von Bogdandy
Maurizio Fioravanti • Mariano García-Pechuán • Christoph Grabenwarter
Wim E. van de Griendt • Catherine Haguenau-Moizard • Luc Heuschling
Peter M. Huber • Julia Iliopoulos-Strangas • András Jakab • Helen Keller
Martina Künnecke • Irena Lipowicz • Antonio López Castillo
Kjell Å. Modéer • Remco Nehmelman • Joakim Nergelius • Carlo Panara
Walter Pauly • Christos Pilafas • Rainer J. Schweizer
Alexander Somek • Karl-Peter Sommermann • Pál Sonnevend
Adam Tomkins • Ramses A. Wessel • Diana Zacharias
Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek
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ISBN 978-3-8114-8902-8
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Der zweite Band des Handbuchs Ius Publicum Europaeum vertieft im ersten Teil denjenigen Aspekt der nationalen Verfassungen, der die Ausbildung des europäischen Rechtsraums, Prämisse und Horizont dieses Werks, erlaubt: die je spezifische Öffnung gegenüber Unionsrecht und EMRK. Der zweite Teil präsentiert die Wissenschaft vom Verfassungsrecht. Ein vertieftes Verständnis einer Verfassungsordnung ist ohne Kenntnis ihrer Wissenschaft kaum denkbar, denn diese beschreibt nicht nur, sondern birgt oft den Schlüssel zu ihrer Identität und zum Selbstverständnis des Rechtsstabs.
Wie der erste Band verfolgt auch dieser Band seine Ziele mit einer Kombination von rechtsvergleichenden und mehr rechtsordnungsspezifischen Elementen. Die rechtsvergleichenden Eckpunkte bilden der einheitliche Fragebogen, der allen Beiträgen zugrunde liegt (abgedruckt im Anhang zu § 26 und § 39), die Aufforderung an die Autoren, die Bedeutung der Rechtsvergleichung für die behandelten Themen herauszustellen, die vergleichenden Beiträge zum Ende eines jeden Teils sowie der abschließende vergleichende Beitrag zu der verfassungsrechtlichen Terminologie.
Walter Pauly stand mit an der Wiege dieses Projekts und hat dem durch die Bearbeitung des § 27 Ausdruck verliehen. Das Projekt ist der Fritz Thyssen-Stiftung zutiefst verpflichtet. Sie hat die aufwändige und kostenträchtige Zusammenarbeit in der Form der Finanzierung einer Tagung und von Übersetzungen nachdrücklich gefördert. Ohne ihre ebenso unbürokratische wie substantielle Hilfe hätte dieser Band nicht in dieser Form verwirklicht werden können. Unser Dank geht weiter an den C.F. Müller Verlag für die Aufnahme in das Verlagsprogramm sowie an Frau Professor Dr. Mahulena Hofmann, die das Projekt in der Frühphase koordinierte, und Frau Dr. Diana Zacharias, in deren Händen die Gesamtredaktion lag, und alle, die die Beiträge übersetzt und redaktionell bearbeitet haben, in Heidelberg unter der Federführung von Dr. Diana Zacharias an Dr. Jürgen Bast, Nicole Betz, Isabel Feichtner, Matthias Goldmann, Leonie Guder, Benjamin Hartmann, Stefan Häußler, Dr. Felix Hanschmann, Timo-Christian Heger, Birgit Jacob, Daniel Klein, Dr. Karin Oellers-Frahm, Markus Rau, Michael Roetting, Serigne Falilou Saw, Verena Schaller-Soltau, Angelika Schmidt, Flaminia Tacconi und Joseph Windsor, in München unter der Federführung von Dr. Ferdinand Wollenschläger an Andreas Engel, Carla Henker, Fabian Kahlert, Florian Leßniak, Nikolaus Plagemann und Sophia Schwemmer.
Heidelberg, Madrid und München, im August 2007
Armin von Bogdandy/Pedro Cruz Villalón/Peter M. Huber
Vorwort Vorwort Der zweite Band des Handbuchs Ius Publicum Europaeum vertieft im ersten Teil denjenigen Aspekt der nationalen Verfassungen, der die Ausbildung des europäischen Rechtsraums, Prämisse und Horizont dieses Werks, erlaubt: die je spezifische Öffnung gegenüber Unionsrecht und EMRK. Der zweite Teil präsentiert die Wissenschaft vom Verfassungsrecht. Ein vertieftes Verständnis einer Verfassungsordnung ist ohne Kenntnis ihrer Wissenschaft kaum denkbar, denn diese beschreibt nicht nur, sondern birgt oft den Schlüssel zu ihrer Identität und zum Selbstverständnis des Rechtsstabs. Wie der erste Band verfolgt auch dieser Band seine Ziele mit einer Kombination von rechtsvergleichenden und mehr rechtsordnungsspezifischen Elementen. Die rechtsvergleichenden Eckpunkte bilden der einheitliche Fragebogen, der allen Beiträgen zugrunde liegt (abgedruckt im Anhang zu § 26 und § 39), die Aufforderung an die Autoren, die Bedeutung der Rechtsvergleichung für die behandelten Themen herauszustellen, die vergleichenden Beiträge zum Ende eines jeden Teils sowie der abschließende vergleichende Beitrag zu der verfassungsrechtlichen Terminologie. Walter Pauly stand mit an der Wiege dieses Projekts und hat dem durch die Bearbeitung des § 27 Ausdruck verliehen. Das Projekt ist der Fritz Thyssen-Stiftung zutiefst verpflichtet. Sie hat die aufwändige und kostenträchtige Zusammenarbeit in der Form der Finanzierung einer Tagung und von Übersetzungen nachdrücklich gefördert. Ohne ihre ebenso unbürokratische wie substantielle Hilfe hätte dieser Band nicht in dieser Form verwirklicht werden können. Unser Dank geht weiter an den C.F. Müller Verlag für die Aufnahme in das Verlagsprogramm sowie an Frau Professor Dr. Mahulena Hofmann, die das Projekt in der Frühphase koordinierte, und Frau Dr. Diana Zacharias, in deren Händen die Gesamtredaktion lag, und alle, die die Beiträge übersetzt und redaktionell bearbeitet haben, in Heidelberg unter der Federführung von Dr. Diana Zacharias an Dr. Jürgen Bast, Nicole Betz, Isabel Feichtner, Matthias Goldmann, Leonie Guder, Benjamin Hartmann, Stefan Häußler, Dr. Felix Hanschmann, Timo-Christian Heger, Birgit Jacob, Daniel Klein, Dr. Karin Oellers-Frahm, Markus Rau, Michael Roetting, Serigne Falilou Saw, Verena Schaller-Soltau, Angelika Schmidt, Flaminia Tacconi und Joseph Windsor, in München unter der Federführung von Dr. Ferdinand Wollenschläger an Andreas Engel, Carla Henker, Fabian Kahlert, Florian Leßniak, Nikolaus Plagemann und Sophia Schwemmer. Heidelberg, Madrid und München, im August 2007 Armin von Bogdandy/Pedro Cruz Villalón/Peter M. Huber
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