Martin Loughlin - Ius Publicum Europaeum

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Die Edition «Ius Publicum Europaeum» behandelt das Verfassungsrecht nebst Verfassungsprozessrecht und das Verwaltungsrecht im Lichte des gemeinsamen europäischen Rechtsraums. Dargestellt werden die Grundstrukturen der nationalen Verfassungen und deren Wissenschaft in repräsentativ ausgewählten Mitgliedstaaten der Europäischen Union, darunter die Gründerstaaten Deutschland, Frankreich und Italien.
Die Idee dieses Handbuchs ist es, die unter dem Einfluss des europäischen Rechts stehenden nationalen Rechtsordnungen einer rechtsvergleichenden Analyse zu unterziehen und dabei Gemeinsamkeiten und Unterschiede aufzuzeigen. Ausgangspunkt ist jeweils das nationale Recht. Die einzelnen Länderberichte sind nach einheitlichen Kriterien erstellt und erläutern die jeweiligen nationalen Grundlagen, so dass die Rechtsordnungen der einzelnen Staaten sehr gut miteinander vergleichbar sind. Führende Staats- und Verwaltungsrechtler aus ganz Europa wirken als Autoren an dieser Edition mit.
Band III behandelt Grundlagen und Entwicklung des Verwaltungsrechts in Europa. Ausgewählte Länderberichte zeigen, wie sich in diesem Rahmen eine Verwaltung herausgebildet hat und welche Rolle dabei dem Verwaltungsrecht zukommt. Es wird gezeigt, auf welche Herausforderungen die Verwaltungsrechtsordnungen reagierten, welche Lösungen gefunden wurden und welche Einflüsse aus dem Ausland maßgeblich waren. Nationale Besonderheiten werden ebenso herausgearbeitet wie Gemeinsamkeiten. In übergreifenden Beiträgen werden einzelne Aspekte des Verwaltungsrechts im europäischen Rechtsraum näher beleuchtet, insbesondere die Verwandtschaft der Verwaltungsrechtsordnungen, das Verhältnis zwischen Verwaltungs- und Verfassungsrecht, der Begriff des Verwaltungsrechts sowie Geschichte und Methoden der Verwaltungsrechtsvergleichung.
"Ius Publicum Europaeum ist kein Konstrukt aus dem Elfenbeinturm theorieübersättigter Jurisprudenz, sondern gelebte Rechtswirklichkeit im europäischen Rechtsraum. … Schon heute von einem Standardwerk zu sprechen, ist gewiss nicht zu früh." (Kotzur, in: DÖV 2009, S. 289-291).

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Handbuch

Ius Publicum Europaeum

Band III

Verwaltungsrecht in Europa: Grundlagen

Herausgegeben von

Armin von Bogdandy

Sabino Cassese

Peter M. Huber

Unter Mitwirkung von

Diana Zacharias

Mit Beiträgen von

Jean-Vernard Auby • Giovanni Biaggini • Armin von Bogdandy

Ignacio Borrajo Iniesta • Giacinto della Cananea • Sabio Cassese

Michel Fromont • Eduardo García de Enterría • Luc Heuschling

Mats Kumlien • Herbert Küpper • Marin Loughlin

Bernardo Giorgio Mattarella • Jean-Louis Mestre • Kjell Å. Modéer

Benjamin Schindler • Ewald Wiederin • Andrzej Wróbel

Impressum Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek Die - фото 1

Impressum

Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über < http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

ISBN 978-3-8114-8903-5

E-Mail: kundenservice@cfmueller.de

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Vorwort

Nachdem sich die ersten beiden Bände des Handbuchs Ius Publicum Europaeum den Grundlagen und Grundzügen des Verfassungsrechts widmen, erschließen die folgenden drei Bände Grundlagen und Grundzüge des Verwaltungsrechts im europäischen Rechtsraum. Mehr noch als in den ersten beiden Bänden werden dabei rechtsvergleichende und rechtsordnungsspezifische Elemente kombiniert.

Der hiermit vorgelegte dritte Band behandelt die Grundlagen des Verwaltungsrechts ausgehend von den Begriffen Staat und Verwaltung . Sie bilden zwei Grundbegriffe des öffentlichen Rechts im europäischen Rechtsraum, wie sich schon aus EU-Vertrag und AEU-Vertrag ergibt. Das Anliegen ist dabei nicht, einen staatsrechtlichen Zugang zum ius publicum europaeum oder gar den Begriff Staat als disziplinbegründende Kategorie des öffentlichen Rechts im europäischen Rechtsraum zu propagieren. Vielmehr wird gezeigt, welche geschichtlichen Ereignisse, theoretischen Konstrukte und dogmatischen Bestände mit diesen ebenso wichtigen wie schwierigen Begriffen in den verschiedenen Rechtsordnungen verbunden sind. Nicht zuletzt die Redaktion dieses Bandes hat ergeben, dass die Worte Staat und Verwaltung zwar leicht zu übersetzen sind, dass es aber überaus schwierig ist, die mit ihnen verbundenen juristischen Konzeptionen anschlussfähig zu übertragen. Die Logik dieses Bandes entfalten die einleitenden Randnummern zu § 42, der am Ende zudem den die Beiträge leitenden Fragebogen abdruckt.

Das Projekt ist weiterhin der Fritz Thyssen Stiftung zutiefst verpflichtet. Sie hat die aufwändige und kostenträchtige Zusammenarbeit in der Form der Finanzierung einer Tagung und von Übersetzungen nachdrücklich gefördert. Ohne ihre ebenso unbürokratische wie substanzielle Hilfe hätte dieser Band nicht in dieser Form verwirklicht werden können. Unser Dank geht weiter an den C.F. Müller Verlag für die Fortsetzung der Reihe. Dankend zu erwähnen sind des Weiteren Nicole Betz, Dr. Matthias Hartwig, Matthias Kottmann, Dr. Karin Oellers-Frahm, Franziska Sucker und Christian Wohlfahrt für die Anfertigung von Übersetzungen, Mark Ciesielczyck, Ute Emrich, Margit Dagli, Cornelia Glinz, Dr. Felix Hanschmann und Marc Jacob für Literaturrecherche, redaktionelle Bearbeitung bzw. abschließendes Korrekturlesen sowie Hannes Fischer, Dominik Fronert, Lea Katharina Roth-Isigkeit und Frauke Sauerwein, die das Projekt als fleißige studentische Hilfskräfte unterstützt haben.

Ganz besonders haben die Herausgeber Dr. Diana Zacharias zu danken, in deren Händen die Gesamtredaktion lag. Die Bearbeitung der Beiträge dieses Bandes hat gezeigt, wie weit die untersuchten Verwaltungsrechtstraditionen auseinander liegen, gerade auch in der Mikrostruktur der juristischen Darstellung. Es ist vor allem ihrer tiefgreifenden begrifflichen Bearbeitung zu verdanken, dass die Texte nunmehr gut an rechtswissenschaftliche Diskurse aus dem deutschen Sprachraum anknüpfen. Hier liegt nicht nur eine große redaktionelle, sondern zudem und vor allem eine herausragende wissenschaftliche Leistung für das entstehende ius publicum europaeum .

Heidelberg, Rom und München, im Oktober 2010

Armin von Bogdandy/Sabino Cassese/Peter M. Huber

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Verfasser

Einführung

§ 41 Die Entfaltung des Verwaltungsstaates in Europa

Erster Teil Landesspezifische Ausprägungen

§ 42 Staat, Verwaltung und Verwaltungsrecht: Deutschland

§ 43 Staat, Verwaltung und Verwaltungsrecht: Frankreich

§ 44 Staat, Verwaltung und Verwaltungsrecht: Großbritannien

§ 45 Staat, Verwaltung und Verwaltungsrecht: Italien

§ 46 Staat, Verwaltung und Verwaltungsrecht: Österreich

§ 47 Staat, Verwaltung und Verwaltungsrecht: Polen

§ 48 Staat, Verwaltung und Verwaltungsrecht: Schweden

§ 49 Staat, Verwaltung und Verwaltungsrecht: Schweiz

§ 50 Staat, Verwaltung und Verwaltungsrecht: Spanien

§ 51 Staat, Verwaltung und Verwaltungsrecht: Ungarn

Zweiter Teil Rechtsvergleichender Zugriff

§ 52Verwaltungsrechtliche Paradigmen im europäischen Rechtsraum

§ 53 Grundverständnisse von Staat und Verwaltung

§ 54 Verwaltungsrecht und Verfassungsrecht

§ 55 Typen staatlichen Verwaltungsrechts in Europa

§ 56Die Transformation der Verwaltung und des Verwaltungsrechts

Personenregister

Sachregister

Verfasser

Jean-Bernard Auby , Dr. iur., Professor für öffentliches Recht, Direktor des Lehrstuhls für „Transformation des öffentlichen Rechts und Governance“, Institut d’Etudes Politiques de Paris (Sciences Po);
Giovanni Biaggini , Dr. iur., Professor, Lehrstuhl für Staats-, Verwaltungs- und Europarecht, Rechtswissenschaftliches Institut, Universität Zürich;
Armin von Bogdandy , Dr. iur., M.A., Professor, Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg;
Ignacio Borrajo Iniesta , Dr. iur., LL.M., Catedrático de Derecho, Letrado del Tribunal Constitucional, Madrid;
Giacinto della Cananea , Dr. iur., Professor für Verwaltungsrecht und Europarecht, Facoltà di scienze politiche, Università di Napoli „Federico II“;
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