Handbuch
Ius Publicum Europaeum
Band V
Verwaltungsrecht in Europa: Grundzüge
Herausgegeben von
Armin von Bogdandy
Sabino Cassese
Peter M. Huber
Unter Mitwirkung von
Sebastian Unger
Mit Beiträgen von
Stanislaw Biernat • Paul Craig • Dorota Dąbek • Pavlos-Michael Efstratiou
Pascale Gonod • Christoph Grabenwarter • Michael Holoubek • Peter M. Huber
Tobias Jaag • Wolfgang Kahl • Martin Kayser • Gérard Marcou • Lena Marcusson
Guido Melis • Antonella Meniconi • Oriol Mir • Christoph Möllers
GiulioNapolitano • Vasco Pereira da Silva • Daria de Petris • Matthias Ruffert
André Salgado de Matos • Karl-Peter Sommermann • Zoltán Szente
Jacques Ziller
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ISBN 978-3-8114-8905-9
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Der vorliegende Band V des Handbuchs Ius Publicum Europaeum ist den Grundzügen des Verwaltungsrechts in Europa gewidmet und versammelt Länder- und Querschnittsberichte, die sich den Prinzipien des Verwaltungsrechts, Organisation und Handlungsformen der Verwaltung, ihrer demokratischen Steuerung sowie ihrer gerichtlichen Kontrolle aus einer gemeineuropäischen Perspektive widmen. Am geltenden Recht ausgerichtet und dogmatisch orientiert komplettiert er damit nach dem den Grundlagen des Verwaltungsrechts in Europa gewidmeten Band III und dem die Verwaltungsrechtswissenschaft in Europa behandelnden Band IV das Bild des Verwaltungsrechts im europäischen Rechtsraum.
Internationalisierung, Ökonomisierung und Privatisierung sowie die europäische Integration haben seit der Zeitenwende der Jahre 1989/1990 zu unübersehbaren Konvergenzen in den nationalen Verwaltungsrechtsordnungen Europas geführt. Sie rechtfertigen es, bei allen verbleibenden und teilweise neu akzentuierten Differenzen (wieder) von der Existenz eines gemeineuropäischen Verwaltungsrechts zu sprechen. Dieses gemeineuropäische Verwaltungsrecht kann als ein allen Staaten des europäischen Rechtsraums gemeinsamer Bestand an Prinzipien verstanden werden, der die Grundlagen der Verwaltung ebenso prägt wie ihre Instrumente und Verfahren und der seine maßgeblichen Bezugspunkte in der demokratischen Legitimation und Kontrolle des Verwaltungshandelns sowie in der rechtsstaatlich geforderten Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes gegen Maßnahmen der Verwaltung findet. Das sind zugleich die Orientierungspunkte für eine an den Belangen der Bürgerinnen und Bürger ausgerichtete „gute Verwaltung“. Vor diesem Hintergrund sieht sich das Verwaltungsrecht drei zentralen Herausforderungen gegenüber: der Notwendigkeit, eine effektive Erfüllung der Verwaltungsaufgaben sicherzustellen, der Gewährleistung einer hinreichenden Rückbindung der Verwaltungstätigkeit an den Willen des Wählers bzw. der politischen Mehrheit sowie der Sicherung eines wirkungsvollen Schutzes des Bürgers gegenüber dem Verwaltungshandeln.
Das Projekt ist der Fritz Thyssen Stiftung zutiefst verpflichtet. Sie hat die aufwändige und kostenträchtige Zusammenarbeit zwischen den Herausgebern, der Redaktion und den Autoren durch die Finanzierung eines Workshops, von Übersetzungen und Mitarbeitern nachdrücklich gefördert. Ohne ihre ebenso unbürokratische wie substantielle Hilfe hätte dieser Band nicht fertig gestellt werden können. Unser Dank gilt weiterhin dem C. F. Müller Verlag für die Fortsetzung der Reihe und die konstruktive Zusammenarbeit. Dankend zu erwähnen sind ferner Sebastian Benz, Christopher Davis, Florian Feistle, Konstantin Franke, Clara Freißmuth, Julia Mair, Florian Pregler, Christian Schwepcke, Stefan Schwerin, Hannah Thornton, Wienke Werner und Andreas Wilhelm für ihren weitaus überobligationsmäßigen Einsatz bei der redaktionellen und sprachlichen Überarbeitung der Beiträge, Literaturrecherchen sowie der Durchsicht der Druckfahnen. Hilfreich bei der Bewältigung der mit der Übersetzung verbundenen Herausforderungen waren Bettina Beck, Carolin Damm, Katrin Habel, Dr. Dr. Ulrike Haider Quercia, Fanny Hegedüs-Weinhardt, Bernadette Kell, Petra Láncos, Dr. Karin Oellers-Frahm, Dr. Ewa Schwierskott-Matheson und Alexandra Walgenbach.
Ganz besonders haben die Herausgeber Herrn Dr. Sebastian Unger zu danken, in dessen Händen die Gesamtredaktion lag und der dabei von Alexander Betz und Michael Guttner unterstützt wurde. Die Erstellung dieses Bandes hat einmal mehr gezeigt, dass die Verwaltungsrechtsordnungen der europäischen Staaten vor allem konzeptionell nach wie vor mitunter erheblich auseinander liegen, und dass es nicht unerheblicher Transferleistungen bedarf, um an die rechtswissenschaftlichen Diskurse des deutschen Sprachraums anknüpfen zu können. Das bewerkstelligt zu haben, ist nicht nur eine große redaktionelle, sondern auch eine herausragende wissenschaftliche Leistung im Dienste des entstehenden ius publicum europaeum.
Heidelberg, Rom und München, im Herbst 2013
Armin von Bogdandy/Sabino Cassese/Peter M. Huber
Vorwort
Verfasser
Einführung
§ 73 Grundzüge des Verwaltungsrechts in Europa – Problemaufriss und Synthese
Erster Teil Landesspezifische Ausprägungen
§ 74 Grundzüge des Verwaltungsrechts in gemeineuropäischer Perspektive: Deutschland
§ 75 Grundzüge des Verwaltungsrechts in gemeineuropäischer Perspektive: Frankreich
§ 76 Grundzüge des Verwaltungsrechts in gemeineuropäischer Perspektive: Griechenland
§ 77Grundzüge des Verwaltungsrechts in gemeineuropäischer Perspektive: Großbritannien
§ 78Grundzüge des Verwaltungsrechts in gemeineuropäischer Perspektive: Italien
§ 79Grundzüge des Verwaltungsrechts in gemeineuropäischer Perspektive: Österreich
§ 80Grundzüge des Verwaltungsrechts in gemeineuropäischer Perspektive: Polen
§ 81Grundzüge des Verwaltungsrechts in gemeineuropäischer Perspektive: Portugal
§ 82Grundzüge des Verwaltungsrechts in gemeineuropäischer Perspektive: Schweden
§ 83Grundzüge des Verwaltungsrechts in gemeineuropäischer Perspektive: Schweiz
§ 84Grundzüge des Verwaltungsrechts in gemeineuropäischer Perspektive: Spanien
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