John Locke - Gesammelte Werke von John Locke

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Locke lieferte einen bedeutenden Beitrag zur Erkenntnistheorie. Er befürwortet zwar die rationale Theologie und die Wende der Philosophie des Mittelalters zur Philosophie der Neuzeit, die die rationalistische Philosophie vor allem René Descartes verdankt. Locke wandte sich aber gegen die Rechtfertigung der Naturwissenschaften aus dem bloßen Denken und suchte ihr Fundament stattdessen in der Erfahrung. Dennoch nahm er wie Descartes als Ausgangspunkt der philosophischen Überlegungen den Zweifel an der gegenständlichen Wirklichkeit, an der Existenz der Außenwelt. Die Aufhebung dieses Zweifels wurde von ihm nun nicht mehr über den Gottesbegriff vollzogen, sondern empiristisch, angeregt durch Pierre Gassendi. In seinem aus vier Büchern bestehenden Ein Versuch über den menschlichen Verstand untersuchte Locke den Ursprung, die Gewissheit und den Umfang menschlichen Wissens in Abgrenzung zu Glauben, Meinen und Vermuten. Erkenntnis ist Locke zufolge die Perzeption (Wahrnehmung) der Übereinstimmung oder Nichtübereinstimmung von Ideen. Zur Erkenntnis bedarf es also des Urteils, ob eine Aussage gültig ist. Locke unterschied drei Elemente der Erkenntnis, die intuitive, die demonstrative und die sensitive Erkenntnis. Intuitiv erkennt man Ideen als solche, wenn sie im Geist als Einheit vorhanden sind (Identität) und sie sich von anderen Ideen unterscheiden (Distinktheit). Das intuitive Erfassen einer Idee ist notwendig für die weiteren Erkenntnisschritte. Intuitive Wahrheit ergibt sich, wenn die Ideen nicht mehr weiter analysierbar sind (Evidenz).

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Bis hierher von dem äußerlichen Gottesdienst! Nun müssen wir vom Glauben und den Glaubenspunkten handeln. Die Lehren einer Kirche sind teils praktische, teils spekulative, und obwohl beide in Erkenntnis der Wahrheit bestehen, so beruhen doch die letzten bloß und allein in dem Verstand und Begriff, die ersten aber gehen mehr auf den Willen und die Handlungen des Menschen. Was nun die spekulativen Lehren oder so-genannten Glaubensartikel betrifft, die nichts weiter erfordern, als dass man sie so oder so verstehe und glaube, so kann solch ein obrigkeitliches Gesetz keineswegs in eine Kirche einführen. Denn was soll es doch sein, das mit einem Gesetz zu gebieten, was doch der andere, so gern er auch wollte, nicht leisten kann? Dass wir dieses oder jenes für wahr glauben können und sollen, steht nicht in unserem Willen und unseren Kräften, so wenig als es bei uns steht mit dem Ohr zu sehen oder mit dem Auge zu hören. 25Doch hiervon ist schon genug gesagt! Möchte aber einer sagen: Was liegt daran? Wenn er es nur bekennt zu glauben. Nämlich: Er soll zu seinem Seelenheil GOTT und Menschen belügen. Ei, eine schöne Religion! Wenn die Obrigkeit auf solche Weise die Menschen selig gemacht wissen will, so versteht sie wahrlich den Weg zur Seligkeit wenig genug. Ist es aber nicht ihre Absicht, sie selig zu machen? Warum bekümmert sie sich denn so sehr um die Glaubensartikel der Religion, dass sie solche mit strengen Gesetzen auflegt?

Ferner kann und soll die Obrigkeit nicht verwehren, dass nicht allerlei spekulative Meinungen in einer jeden Kirche geglaubt und gelehrt werden mögen, und einem jeden freistehe, diese oder jene anzunehmen. Wenn ein Römisch-Katholischer glaubt, dasjenige sei wahrhaftig der Leib Christi, welcher ein anderer bloßes Brot nennt, so tut er damit weder diesem noch einem anderen ein Unrecht. Wenn ein Jude das Neue Testament nicht für Gottes Wort hält, so macht er damit keine Änderung in den Zivilgesetzen. Wenn ein Heide an der Wahrheit und Göttlichkeit beider Testamente zweifelt, muss man ihn darum nicht als einen bösen Bürger und Untertanen strafen. Es mag einer diese und dergleichen Punkte glauben oder nicht, so bleiben einmal wie das andere sowohl der Obrigkeit ihre Macht und Rechte als den Bürgern ihre Güter gelassen und ungekränkt. Man gibt wohl hier zu, dass diese Meinungen falsch, absurd und unrecht seien, aber die Gesetze haben mit Richtigkeit und Unrichtigkeit der Menschen nichts zu tun, sondern nur mit ungerechten Taten und mit Erhaltung und Beschützung der Güter sowohl des ganzen Staats als eines jeden im Besonderen. Auch hat man sich keinen Kummer und keine Schmerzen darüber zu machen, dass man Gott und seine Wahrheit so ganz von allem menschlichen Schutz und aller menschlichen Hilfe entblößt und ihr keine menschliche und weltliche Weisheit, Macht und Autorität zu Beförderern, Beschützern und Erhaltern lassen will. Sie hat bisher schlechten Nutzen und Vorteil von aller Macht, Herrschaft und Hilfe der Gewaltigen gehabt, wird es auch künftig nicht haben, als welchen sie öfters gar nicht bekannt, und noch weniger lieb und angenehm ist. Sie bedarf keiner äußerlichen Gewalt, um sich den Weg in die Gemüter der Menschen zu bahnen, und wird nicht durch Gesetze oder durch eine befehlende Stimme gelehrt. Die Irrtümer befestigen sich und herrschen mit fremder und geborgter Hilfe und Gewalt. Wenn die Wahrheit durch ihr habendes Licht und ihre Kraft den Verstand nicht bemeistern und zu sich ziehen kann, will und mag sie es mit anderen Kräften nicht tun. Genug von diesen! Lasst uns nun zu den praktischen Lehren und Meinungen fortschreiten.

Die guten Sitten, worinnen nicht ein geringes Stück der Religion und aufrichtigen Gottseligkeit besteht, gehören auch mit zum bürgerlichen Leben, 26und es hängt von ihnen sowohl die Wohlfahrt der Seelen als der Republik ab. Stehen also die Sitten und Ausführungen des Lebens unter beiderlei Gerichten und Regierung, sowohl unter dem innerlichen als auch dem äußerlichen. Beides der bürgerliche und Herzensrichter oder die Obrigkeit und das Gewissen haben darauf zu sehen.

Hier muss man also wohl zusehen, dass nicht einer dem anderen in seine Rechte eingreife, und also zwischen dem innerlichen Seelen- und dem äußerlichen Friedenswächter ein Streit entstehe. Wenn wir aber, was oben von beider Schranken und Grenzen gesagt worden, recht bedenken, wird die Sache leicht auszumachen sein.

Ein jeglicher sterblicher Mensch hat eine unsterbliche Seele, die der ewigen Seligkeit oder Verdammnis fähig und wert werden kann. Da nun derselben Heil daran hängt, dass der Mensch in diesem Leben glaubt, was zu glauben, und tut, was zu tun nötig und von Gott vorgeschrieben ist, auch zu Erhaltung seiner Gnade erfordert wird, so folgt daher 1. dass der Mensch dieses zu beobachten vor allen anderen Dingen verbunden sei, und vornehmlich auf Erkenntnis und Ausübung dieser Dinge seinen ganzen Fleiß, seine ganze Sorge und Mühe wenden solle, da in dieser Zeitlichkeit nichts ist, so mit jener Ewigkeit im Geringsten zu vergleichen. 2. Folgt daraus, weil der Mensch mit seinem falschen Gottesdienst anderer Recht nirgends kränkt noch anderen damit Unrecht tut, dass er eine andere und irrige Meinung von göttlichen Dingen hat, und weil seine eigene Verdammnis ihrer Glückseligkeit nichts benimmt, dass die Sorge um die Seligkeit einem jeden selbst obliege und zukomme. Dieses aber soll nicht dahin verstanden werden, als ob ich nun damit alle Liebeserinnerungen und Bemühungen die Irrenden zurechtzuführen (welches allerdings sehr hohe Pflichten eines Christen sind) aufgehoben und ausgeschlossen wissen wollte. Einem jeden steht frei, so viel Sorge, Mühe, Vermahnungen und Beweisgründe anzuwenden, als er Liebe für die Wahrheit und Begierde nach seines Nächsten Heil hat. Nur muss aller Zwang und alle Gewalt hiervon wegbleiben. Man muss da nichts mit Herrschaft und Befehlsweise tun. Denn niemand ist hier gehalten, eines anderen Autorität und Vorstellungen weiter zu folgen, als es ihm gefällt und sein Gewissen leidet. Die Seligkeit und die Art und Mittel solche zu erhalten, bleiben eines jeden eigener Beurteilung als dem höchsten und letzten Richter anheimgestellt, denn es betrifft nur ihn selbst und ihn allein angehende Dinge, davon andere keinen Nachteil haben können.

Neben seiner unsterblichen Seele hat der Mensch auch ein zeitliches Leben, das da sehr hinfällig und ungewiss ist, welches zu erhalten er allerhand irdischer Hilfe und Bequemlichkeiten nötig hat, die er entweder erst mit Mühe und Fleiß auf eine gerechte Weise suchen oder schon anderswoher besitzen muss. Denn was zu einem bequemen und gemächlichen Leben in dieser Welt nötig ist, wächst nicht von selbst. Weil aber die Menschen von solcher Bosheit sind, dass die meisten der anderen mit saurer Mühe erworbene Güter lieber verzehren, als dass sie selbst etwas durch Arbeit gewinnen möchten, so muss deswegen der Mensch um seine bereits erworbenen Güter und seine Habe, oder doch die Mittel um solche zu erwerben, als Freiheit des Leibes, Gesundheit, Frieden usw. zu erhalten, mit anderen in eine Gesellschaft und ein Bündnis treten, damit durch gemeinschaftliche Hilfeleistung und zusammengesetzte Kräfte einem jeden ruhiger Besitz und Erwerb der zu diesen Leben notdürftigen Dinge verschafft, übrigens aber die Sorge um die eigene Seligkeit einem jeden selbst überlassen werde, indem deren Erwerbung weder durch eines anderen Fleiß und Bemühung mir schlafend oder wohl gar widersetzend, zuwege gebracht, noch durch deren Verlust anderen einiger Schaden erwachsen, noch deren Hoffnung durch einige Gewalt genommen werden kann. Weil aber die in eine solche bürgerliche Gesellschaft zu sämtlicher Beschützung ihrer zu Leib und Leben gehörigen Güter zusammentretenden Menschen dennoch darin können gefährdet werden, entweder durch Betrug und Raub schlimmer Mitbürger oder durch Anfall auswärtiger Feinde, so hat man dieses Übel durch Waffen, Vermögen und Menge der Bürger zu wehren, jenes aber durch gerechte Gesetze und gute Ordnungen zu steuern gesucht.

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