John Locke - Gesammelte Werke von John Locke

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Locke lieferte einen bedeutenden Beitrag zur Erkenntnistheorie. Er befürwortet zwar die rationale Theologie und die Wende der Philosophie des Mittelalters zur Philosophie der Neuzeit, die die rationalistische Philosophie vor allem René Descartes verdankt. Locke wandte sich aber gegen die Rechtfertigung der Naturwissenschaften aus dem bloßen Denken und suchte ihr Fundament stattdessen in der Erfahrung. Dennoch nahm er wie Descartes als Ausgangspunkt der philosophischen Überlegungen den Zweifel an der gegenständlichen Wirklichkeit, an der Existenz der Außenwelt. Die Aufhebung dieses Zweifels wurde von ihm nun nicht mehr über den Gottesbegriff vollzogen, sondern empiristisch, angeregt durch Pierre Gassendi. In seinem aus vier Büchern bestehenden Ein Versuch über den menschlichen Verstand untersuchte Locke den Ursprung, die Gewissheit und den Umfang menschlichen Wissens in Abgrenzung zu Glauben, Meinen und Vermuten. Erkenntnis ist Locke zufolge die Perzeption (Wahrnehmung) der Übereinstimmung oder Nichtübereinstimmung von Ideen. Zur Erkenntnis bedarf es also des Urteils, ob eine Aussage gültig ist. Locke unterschied drei Elemente der Erkenntnis, die intuitive, die demonstrative und die sensitive Erkenntnis. Intuitiv erkennt man Ideen als solche, wenn sie im Geist als Einheit vorhanden sind (Identität) und sie sich von anderen Ideen unterscheiden (Distinktheit). Das intuitive Erfassen einer Idee ist notwendig für die weiteren Erkenntnisschritte. Intuitive Wahrheit ergibt sich, wenn die Ideen nicht mehr weiter analysierbar sind (Evidenz).

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Sprichst du: Was, wenn sich Leute gegen den Willen der Obrigkeit zum Gottesdienst treffen?

Antworte ich: Ich bitte dich, warum gegen den Willen der Obrigkeit? Ist es nicht sowohl rechtmäßig als nötig, dass sie sich treffen? Gegen ihren Willen, sagst du? Das ist, was ich beanstande, das ist die einzige Wurzel allen Übels. Warum sind Versammlungen in einer Kirche weniger zu tolerieren als in einem Theater oder auf dem Markt. Diejenigen, die sich dort treffen, sind weder lasterhafter noch rebellischer als solche, die sich andernorts treffen.

Die Sache ist, dass sie schlecht behandelt werden und daher nicht toleriert werden. Beseitige die Parteilichkeit, die ihnen im gemeinen Recht gegenübertritt, ändere die Gesetze, beseitige die Strafen, denen sie unterliegen, und alles wird sogleich friedlich und sicher werden. Nein, diejenigen, die der obrigkeitlichen Religion abgeneigt sind, werden sich desto mehr verpflichtet fühlen, den Frieden der Republik zu erhalten, da ihre Verhältnisse dort besser sind als andernorts. Und all die vielen einzelnen Versammlungen, wie so viele Hüter des gemeinen Friedens, werden sich gegenseitig beobachten, dass nichts verbessert oder verändert wird an der Regierung, weil sie nichts Besseres er-hoffen können als das, was sie bereits genießen, und zwar gleiche Bedingungen wie ihre Mituntertanen unter einer gerechten und vernünftigen Regierung. So die Kirche, die in der Religion mit dem Fürsten übereinstimmt als eine starke Stütze des weltlichen Regiments geachtet wird, und das, wie ich erwiesen, bloß um dessentwillen, weil ihr die Obrigkeit günstig und geneigt und die Gesetze ihnen gefällig sind. Wie viel fester und sicherer wird denn der Staat sein, wenn sich diese Anzahl vermehrt und wenn alle redlichen Untertanen, welcher Religion und Partei sie auch angehören mögen, sich gleicher Gnade und Güte des Fürsten, gleicher Billigkeit der Rechte, gleicher Vorteile usw. zu versehen und genießen haben, und nur allein die bösen und frevelhaften Störer der gemeinen Ruhe und Übertreter der Zivilgesetze die Strafe und Strenge zu fürchten.

Damit wir einmal zum Ende kommen, so lasst uns die den anderen Bürgern gestatteten Rechte und Freiheiten durchgehen: Ist es vergönnt auf römische Art Gott zu dienen? Wohlan so sei es auch erlaubt auf reformierte, lutherische und quäkerische Manier? Ist es erlaubt sich in Gerichten der lateinischen Sprache zu bedienen? Man gestatte es auch in der Kirche denen es beliebt? Ist es zugelassen zu Hause seine Knie zu beugen, zu stehen, zu sitzen, dieser oder jener Gebärden sich zu gebrauchen, schwarze oder weiße Kleider, lange oder kurze Mäntel zu tragen? Wohlan so lasse man es auch in der Kirche, Brot zu essen, Wein zu trinken, sich mit Wasser zu besprengen usw. Und alles was sonst im gemeinen Leben frei und ohne Gesetz ist, das lasse man auch einer jeden Kirche in ihren gottesdienstlichen Übungen frei. Keines Menschen Leib und Leben, Haus, Nahrung oder Güter sollen deshalben gekränkt und entrissen werden. Bei einer Partei wird die Kirchenzucht und Aufsicht verwaltet durch die Ältesten. Warum nicht auch durch Bischöfe, wenn es einer anderen Partei so gefällig ist? Die kirchliche Gewalt und Regierung, sie steht in der Hand vieler, oder eines einzigen, ist immer eben dieselbe, und hat niemals das Recht über bürgerliche Dinge noch einige Macht zu zwingen. Es gehören auch weder Güter noch Reichtümer noch jährliche Einkünfte zum Kirchenregiment. Dass kirchliche Zusammenkünfte und Versammlungen erlaubt und recht sind, wird durch die öffentliche Erfahrung und Gewöhnung erwiesen, dergleichen aber zu halten, gestattet man nur einem Teil der Bürger, die dieser oder jener Partei zugetan sind, warum aber nicht allen? Geschieht etwas in einer Kirchenversammlung, das gegen die allgemeine Ruhe läuft, muss es auf ebensolche und keine andere Weise gedämpft werden, als wenn es auf dem Markt geschehen wäre. Wird etwas in einer gottesdienstlichen Handlung oder Predigt geredet oder getan, das Aufsehen erregt, muss man es ebenso strafen, als ob es auf dem Rathaus passiert wäre. Beide Orte müssen weder lasterhafter noch aufrührerischer Personen Zuflucht und Aufenthalt sein. Hinwiederum soll die Versammlung des Volks in der Kirche so wenig unrecht sein als auf dem Rathaus, und weder bei diesen noch bei jenen Bürgern strafbarer sein. Ein jeder soll um seiner eigenen Laster und Verbrechen, nicht aber um anderer willen in Hass, Verdacht und Strafe fallen. Aufrührer, Mörder, Räuber, Diebe, Ehebrecher, Lästerer, Ungerechte usw. von welcher Kirche sie auch sind, wäre es gleich die Obrigkeit selbst, sollen gestraft und getilgt werden. Welche aber eine friedfertige Lehre, und daher ein ehrbares und unscheltbares Leben führen, halte man mit den übrigen Bürgern in gleichem Wert. Und so man einer Partei Versammlungen, feierliche Zusammenkünfte, Feiertage, Predigten und andere öffentliche gottesdienstliche Übungen gestattet, so erlaube man solches alles mit gleicher Billigkeit auch den Remonstranten, Kontraremonstranten, Lutheranern, Wiedertäufern, Quäkern, Sozinianern und allen Parteien. Ja so wir die Wahrheit vollkommen reden, und was einen Menschen gegen den anderen gebührt, deutlich heraussagen wollen, muss man auch nicht mal einen Heiden, Türken oder Juden der Religion halben aus dem Staat jagen noch der darin zu genießenden Rechte entsetzen. Im Evangelium wird ja nichts dergleichen geboten, und die Kirche darf solches nicht begehren, als die nicht richtet, die draußen sind. 1 Kor 5,12. Das gemeine Wesen und die Republik erfordert solches auch nicht, als welche die Menschen als Menschen, wenn sie nur menschliche Natur in vernünftiger und gerechter Aussehen von sich spüren lassen, gerne aufnimmt und als Bürger hält. Soll einem Heiden freistehen Kaufmannschaft bei dir zu treiben, und ihm doch verboten sein, eine Gottheit auf seine Weise anzubeten und zu verehren? Den Juden räumt man Wohnplätze und Häuser ein, warum will man ihnen denn die Synagoge verwehren? Ist ihre Lehre etwa alsdenn schlimmer, ihr Gottesdienst gräulicher und ihre Einigkeit gefährlicher, wenn sie öffentlich zusammenkämen, als nun, da sie es heimlich und in den Häusern tun? Soll nun ein solches Juden und Heiden erlaubt werden, warum soll in einem christlichen Staat ein Christ übler dran sein und es nicht auch so gut haben?

Nein gar nicht! sprichst du, denn sie sind zu Rotten, Tumulten und bürgerlichen Kriegen mehr geneigt.

Antworte ich: Ist denn die Schuld und der Fehler hierin an der christlichen Religion? Wenn dem so wäre, so wäre die christliche Religion unter allen die schlimmste und nicht wert weder von dir bekannt noch von den Staaten toleriert zu werden. Denn so es ist der christlichen Religion Art und Natur, dass sie aufrührerisch und dem bürgerlichen Frieden zuwider wäre, so würde selbst die Kirche, welche die Obrigkeit hegt, einst davon nicht unschuldig sein. Aber das sei ferne, dass man ein solches von der christlichen Religion sagen sollte, welche unter allen die je gewesen, der Geiz, Ehrfurcht, Zänkerei, Schmähsucht und allen irdischen Begierden am meisten entgegen und die am friedfertigsten und bescheidensten ist. Muss man also eine andere Ursache derjenigen Übel suchen, für welche die christliche Religion beschuldigt wird. Und diese Ursache wird, wenn wir die Sache recht einsehen, einzig und allein in dem bestehen, wovon bisher unsere ganze Sage gewesen, nämlich: nicht die unterschiedlichen Religionsmeinungen, die nimmermehr können vermieden werden, sondern die versagte Toleranz der unterschiedlich Meinenden, die doch erlaubt hätten werden sollen, hat die meisten Religionsspaltungen und Kriege unter den Christen angestiftet, indem die von Geiz und Herrschsucht beherrschten Vorsteher der Kirche, die vor Übermut öfter ihrer selbst nicht mächtigen Obrigkeiten, und das von Aberglauben immer eingenommene gemeine Volk gegen die Ketzer auf allerlei Weise und Wegen aufgehetzt und verbittert gemacht, und gegen alle Gesetze des Evangeliums, gegen die Erinnerungen der Liebe tapfer darauf gepredigt, wie man die Ketzer und Sonderlinge plündern und ausrotten solle, dadurch sie also zwei ganz unterschiedliche Dinge miteinander gemengt und verwirrt, nämlich den Staat und die Kirche. Wenn nun die Menschen, wie es geht, sich ihre rechtmäßig und mit saurer Arbeit gewonnene Habe nicht so umsonst nehmen lassen, noch selbige gegen alle göttlichen und menschlichen Rechte dem Geiz und der Gewalttätigkeit anderer nicht gerne zum Raub übergeben, und da sie zumal sonst eines unsträflichen Wandels sind, auch eine solche Sache gehandelt wird, die im Geringsten nicht unter bürgerliche Dinge zu rechnen, sondern es allein eines jeden Gewissen und Seelenheil betrifft, davon Gott allein Rechenschaft zu geben, was kann hierauf anderes erfolgen, als dass die Leute der Plagen, damit sie unrechtmäßig gedrückt sind, überdrüssig werden und sich bereden, es sei hier nicht unrecht Gewalt mit Gewalt zu vertreiben, und die Rechte, so ihnen Gott und die Natur verliehen, und deren man nicht um der Religion, sondern nur allein um frevelhafter Stücke willen verlustig wird, mit Macht und Waffen, so gut sie können, zu verteidigen? Das vieles bisher so geschehen sei, bezeugt die Historie zur Genüge, und die Vernunft lehrt uns, dass es auch in Zukunft noch ferner so gehen werde, so lange die Meinung von rechtmäßiger Verfolgung der Religion halber entweder bei der Obrigkeit oder bei dem Volk haften wird, und also diejenigen wacker Lärm zu blasen und aus allen Kräften Krieg zu er-regen Raum finden werden, welche Prediger des Friedens und Vermahner der Einigkeit sein sollten. Es sollte ein großes Wunder geschehen, dass die Obrigkeit bisher solche heimliche Mordbrenner und Störer der gemeinen Ruhe geduldet habe, wo es nicht am Tag wäre, dass sie auch gerne mit Lust und Teil am Raub und Ungerechten zu greifen gehabt, und sich also anderer ihres Hochmuts und Mutwillens zur Erhebung ihrer Macht und Hoheit gerne bedient: Denn wer sieht nicht, wie diese geistlichen und frommen Herren, nicht sowohl des Evangeliums als des Regiments Diener gewesen seien, und dem Hochmut und der Tyrannen der Fürsten und Gewaltigen wacker geschmeichelt, und sich mit allem Ernst und Fleiß dahin bemüht haben, wie sie in und durch den Staat ihre geistliche Tyrannei und Macht zu herrschen befördern möchten, als womit sie sonst in der Kirche wohl schwerlich hätten aufkommen können.

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