Am 31. Dezember 2019 wurde das WHO-Länderbüro China über Fälle von Lungenentzündung unbekannter Ätiologie informiert, die in der Millionenmetropole Wuhan in der Provinz Hubei festgestellt wurden. Ein neuartiges Corona-Virus (SARS-CoV-2) wurde am 7. Januar 2020 von den chinesischen Behörden als das verursachende Virus identifiziert. Ursprünglicher Infektionsort war angeblich der Wuhaner Großhandelsmarkt für Fische und Meeresfrüchte, von wo sich das Virus binnen weniger Wochen erst in den Nachbarländern und dann nahezu über die ganze Welt ausbreitete 5.
Im Dezember 2019 wurde in österreichischen Medien berichtet, dass in der chinesischen Millionenstadt Wuhan auffällig viele Fälle einer Krankheit auftraten, die vor allem die Atemwege in Mitleidenschaft zog. Als Ursache wurde rasch ein neues Virus aus der Familie der Coronaviren festgemacht. Später wurde es mit dem Namen SARS-CoV-2 versehen und die damit einhergehende Krankheit als COVID-19 bezeichnet.
Im Laufe des Monats Jänner 2020 traten erste Fälle der Krankheit außerhalb Chinas am asiatischen Kontinent auf. Ende Jänner wurde das Virus auch in den USA bestätigt. Zu diesem Zeitpunkt konnte das Auftreten immer auf eine Verbindung nach China und Wuhan zurückgeführt werden.
Mitte Februar 2020 verzeichnete man den ersten Sterbefall auf europäischem Boden, der mit COVID-19 in Verbindung gebracht wurde – das Opfer war ein achtzigjähriger Chinese. Ende Februar 2020 begann sich das Virus auch in Europa zu verbreiten, besonders betroffen waren dabei in dieser ersten Phase Regionen in Norditalien.
Spätestens im Jänner 2020mussten die politischen Entscheidungsträger erkennen, dass hier Handlungsbedarfbesteht. Getan wurde aber nichts, so wurde diese wichtige Anfangsphase mehr oder weniger völlig „verschlafen“.
Am 12. März 2020erklärte die WHOdie nun auf mehreren Kontinenten auftretende Krankheit zur Pandemie. Erst jetzt begannen die Regierungen in Europa aufzuwachen und zu reagieren. Auch in Österreich waren die nächsten Tage und Wochen gekennzeichnet von hektisch entwickelten Vorgehensweisen und Maßnahmengesetzen, die sehr weitreichende Verordnungsermächtigungen für die Bundesregierung vorsahen.
Ab 10. März 2020 wurde Passagierflugzeugen aus Norditalien, Südkorea oder dem Iran die Landung in Österreich verboten. Ab dem 11. März wurde von Personen, die aus Risikogebieten außerhalb der EU kamen, ein ärztliches Attest verlangt, Personen mit Wohnsitz in Österreich hatten sich in 14-tägige Heimquarantäne zu begeben. Folgende Maßnahmen können als „1. Lockdown“zusammengefasst werden: Am 11. März wurde die Schließung von Universitäten und Schulen ab dem 16. März angekündigt. Zwei Tage später erklärte die Bundesregierung, alle Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen, hätten ebenfalls ab 16. März zu schließen, außerdem musste die Gastronomie dauerhaft schließen.
Am 16. März 2020trat eine Verordnung in Kraft, welche das Betreten öffentlicher Orte verbot, somit ein allgemeines Ausgangsverbot darstellte 6. Die Ministerinnen Tanner und Köstinger gaben am 15. März bekannt, dass Grundwehrdiener und Zivildiener, deren Dienst Ende März beendet gewesen wäre, ihren Dienst verlängern mussten, weiters wurden ca. 1400 Milizsoldaten mobilisiert. Für geöffnete Geschäfte wurde per 30. März 2020 eine Maskenpflicht eingeführt.
Ab 14. April 2020kam es zu Lockerungenfür kleinere Geschäfte und Baumärkte. Außerdem wurde die Maskenpflicht auf öffentliche Verkehrsmittel ausgedehnt. Ab dem 2. Mai 2020 durften Geschäfte mit mehr als 400 m 2Fläche sowie Friseure und Kosmetiksalons wieder aufsperren. Mitte Mai wurden auch die Schulen wieder geöffnet, ebenso öffneten am 15. Mai die Gastronomie, Fitnessstudios, Hotels und Freibäder. Seit 1. Mai galt eine Maskenpflicht für alle geschlossenen Räume des öffentlichen Bereichs.
Ab dem 15. Juni 2020entfiel die Maskenpflicht für die Schulen, die Gastronomie (allerdings nur für die Gäste) und den Handel. Mit dem 1. Juli 2020 wurde auch die Maskenpflicht für das Personal in der Gastronomie wieder aufgehoben. Sportarten, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden konnte, wurden ebenfalls wieder erlaubt. Oberösterreich führte die Maskenpflicht am 9. Juli wieder ein. Bei einer Pressekonferenz am 21. Juli gab die Regierung die Einführung einer österreichweiten Maskenpflicht für Supermärkte, Postfilialen und Banken ab dem 24. Juli bekannt.
Am 4. September 2020wurde die „Corona-Ampel“„in Betrieb genommen“. Zehn Tage später wurde die Maskenpflicht unabhängig von der Ampelfarbe für Handel und Gastronomie wieder eingeführt. Schulen und Universitäten waren ab Semesterbeginn auf „gelb“ geschaltet, was das genau bedeutete, war nicht nachvollziehbar. Bis heute kann in Wahrheit niemand den Sinn, die Funktionsabläufe, die Parameter, die Konsequenzen der Zuweisung einer Farbe für Regionen und Bezirke dieser „Corona-Ampel“ erklären. Am 19. Oktober 2020 verkündete die Regierung, dass Zusammenkünfte im privaten Bereich auf sechs Personen und im Freien auf zwölf Personen zu reduzieren sind. Diese Regelung trat am 25. Oktober in Kraft.
Der „2. Lockdown“, umgangssprachlich als „Lockdown light“bezeichnet, wurde am 31. Oktober 2020 von der Regierung angekündigt und begann am 3. November 2020. Es wurde eine Ausgangssperre von 20:00 bis 6:00 verhängt. Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Hotels und Gastronomie mussten schließen. Handel und Friseure blieben vorerst geöffnet. Die Schuloberstufen sowie die Universitäten wurden geschlossen und mussten auf Fernlehre umstellen. Am 14. November 2020verkündete die Bundesregierung die Verschärfung des Lockdowns zu einem „harten Lockdown“,der vorerst bis 6. Dezember gültig sein sollte. Die verschärften Ausgangsregeln wurden nun auf den ganzen Tag ausgeweitet, körpernahe Dienstleister und Handel mussten ebenfalls schließen. Auch die Schulunterstufen wurden geschlossen und mussten auf „Fernunterricht“ umstellen.
Der „harte Lockdown“wurde am 7. Dezember 2020 wieder gelockertund es galten erneut die Regelungen des „Lockdown light“, insbesondere durften Handel und Dienstleister wieder öffnen.
In den ersten beiden Dezemberwochen 2020wurden in ganz Österreich Massentestungendurchgeführt. Die Sinnhaftigkeit solcher Massentestungen von überwiegend gesunden Menschen ist äußerst umstritten, darüber hinaus erwachsen daraus Gesamtkosten (Tests, Personal, Infrastruktur etc.) in dreistelliger Millionenhöhe. Obwohl das zugrundeliegende Modell der Harvard University eine Beteiligung von rund 75 % und mehrfache Testrunden als Voraussetzung vorsieht, um überhaupt epidemiologisch brauchbare Ergebnisse für weitere nutzbringende Maßnahmen zu erhalten, wagte es die Bundesregierung nicht, diese Testungen verpflichtend zu machen oder negative Folgen für allfällige Verweigerungen anzudrohen.
Übrig blieb eine freiwillige Beteiligungvon rund 22,6 % der Bevölkerung. Rund 2 Millionen Menschen ließen sich testen, bei 4.200 von ihnen gab es ein positives Testergebnis, das entspricht rund 0,21 % der Getesteten. Ein positives Testergebnis sagt aber nichts über eine Erkrankung oder Ansteckungsgefahr aus, diese wurde nicht getestet. Nachdem von der Bundesregierung auch keine Wirkungsziele, keine Ergebnisziele, keine Ziele für allfällige Maßnahmen vorab festgelegt wurden, verbleiben am Ende dieser völlig sinnlosen Aktion Kosten in vielfacher Millionenhöhe und die sachlich völlig unsinnige, weil falsche Feststellung des Gesundheitsministers Anschober: „ … 4.200 Menschen, die sonst, ohne es zu wissen, andere Menschen angesteckt hätten, seien aus dem Infektionsgeschehen geholt worden … “ 7.
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