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Das Wirtschaftsstrafrecht entwickelt sich wie kaum ein anderes Rechtsgebiet ständig fort, angestoßen durch einen unermüdlichen (vor allem auch europäischen) Gesetzgeber und eine obergerichtliche Rechtsprechung, die durch Leitentscheidungen immer wieder neue Akzente setzt. Als „Dauerbaustellen“ seien hier nur das Korruptionsstrafrecht und neuerdings auch das Kartellordnungswidrigkeitenrecht sowie die „Ankertatbestände“ des Wirtschaftsstrafrechts, Betrug und Untreue, genannt. Grundlegend reformiert wurde in den letzten Jahren aber auch das Recht der Vermögensabschöpfung sowie das Kapitalmarktstrafrecht. Dieser Dynamik soll die vier Jahre nach Erscheinen der letzten Auflage vorgelegte 5. Auflage des Handbuchs Wirtschaftsstrafrecht Rechnung tragen.
Im Kreise der Bearbeiter haben sich wiederum Veränderungen ergeben: Prof. Dr. Christian Schröder und Prof. Dr. Carsten Wegner haben die Bearbeitung der von ihnen bisher betreuten Kapitel abgegeben. Wir danken ihnen herzlich für ihre erfolgreiche Mitwirkung an dem Handbuch. Bearbeitet werden ihre Abschnitte nunmehr von Dr. Thomas Himmelreich bzw. Prof. Dr. Gerson Trüg. Neu im Bearbeiterkreis willkommen heißen wir zudem Privatdozentin Dr. Silke Hüls und Prof. Dr. Michael Lindemann, die dankenswerter Weise die Kommentierungen unserer viel zu früh verstorbenen Kollegen Prof. Dr. Wolfgang Joecks und Prof. Dr. Jürgen Seier übernommen haben, und Kilian Wegner, der gemeinsam mit Thomas Rönnau das neue Kapitel zur „Korruption im Gesundheitswesen“ verfasst hat.
Die bewährte Grundkonzeption des Werkes, wie sie im Vorwort zur 1. Auflage beschrieben worden ist, haben wir beibehalten. Für Anregungen und Kritik sind wir dankbar.
Bitte richten Sie sie an Professor-Achenbach@uni-osnabrueck.de, an Andreas.Ransiek@uni-bielefeld.deoder an thomas.roennau@law-school.de.
Bielefeld, Hamburg und Osnabrück im März 2019 Die Herausgeber
Aus dem Vorwort zur 1. Auflage
Das deutsche Wirtschaftsstrafrecht hat in der jüngeren Zeit immer mehr an praktischer Bedeutung gewonnen. Zugleich werden die Zusammenhänge immer komplexer. Die Unübersichtlichkeit des Stoffes resultiert wesentlich aus der Abhängigkeit der Sanktionstatbestände von Bezugsnormen des vorgelagerten Zivil- oder Verwaltungsrechts und zugleich aus dem wachsenden Einfluss des europäischen Rechts, dessen Komplexität seinerseits ständig zunimmt.
Das Handbuch will dazu beitragen, diese Zusammenhänge zu erhellen, die Strukturen des Stoffes herauszuarbeiten und zugleich in die Anwendungspraxis einzuführen. Sein Gegenstand ist das Wirtschaftsstrafrecht im eigentlichen Sinne, d. h. ohne die Gebiete, die in einem weiteren Verständnis zu einem „gesamten“ Wirtschaftsstrafrecht gerechnet werden können. Ausgeklammert bleiben daher hier das Steuerstrafrecht ebenso wie das Umweltstrafrecht. Schon die in diesem Handbuch behandelten Gegenstände zeigen, aus wie viel unterschiedlichen Spezialmaterien sich „das“ Wirtschaftsstrafrecht zusammensetzt.
Die Darstellung ist praxisbezogen – jedoch mit dem Bemühen um wissenschaftliche Genauigkeit. Dieser Ansatz spiegelt sich auch in der Zusammensetzung des Bearbeiterkreises wider: Neben Rechtsanwälten, Verwaltungsjuristen und Angehörigen der Justiz, die in der wirtschaftsstrafrechtlichen Praxis tätig sind, gehören dazu Professoren der Rechtswissenschaft, die intensiv über Wirtschaftsstrafrecht arbeiten.
Die Beiträge orientieren sich an dem Leitbild der „mittleren Dichte“. Sie wollen mehr geben als eine bloße karge Einführung oder Übersicht, ohne jedoch andererseits die Detailfreude eines Großkommentars anzustreben.
Osnabrück, Mai 2004 Die Herausgeber
Vorwort Vorwort Das Wirtschaftsstrafrecht entwickelt sich wie kaum ein anderes Rechtsgebiet ständig fort, angestoßen durch einen unermüdlichen (vor allem auch europäischen) Gesetzgeber und eine obergerichtliche Rechtsprechung, die durch Leitentscheidungen immer wieder neue Akzente setzt. Als „Dauerbaustellen“ seien hier nur das Korruptionsstrafrecht und neuerdings auch das Kartellordnungswidrigkeitenrecht sowie die „Ankertatbestände“ des Wirtschaftsstrafrechts, Betrug und Untreue, genannt. Grundlegend reformiert wurde in den letzten Jahren aber auch das Recht der Vermögensabschöpfung sowie das Kapitalmarktstrafrecht. Dieser Dynamik soll die vier Jahre nach Erscheinen der letzten Auflage vorgelegte 5. Auflage des Handbuchs Wirtschaftsstrafrecht Rechnung tragen. Im Kreise der Bearbeiter haben sich wiederum Veränderungen ergeben: Prof. Dr. Christian Schröder und Prof. Dr. Carsten Wegner haben die Bearbeitung der von ihnen bisher betreuten Kapitel abgegeben. Wir danken ihnen herzlich für ihre erfolgreiche Mitwirkung an dem Handbuch. Bearbeitet werden ihre Abschnitte nunmehr von Dr. Thomas Himmelreich bzw. Prof. Dr. Gerson Trüg. Neu im Bearbeiterkreis willkommen heißen wir zudem Privatdozentin Dr. Silke Hüls und Prof. Dr. Michael Lindemann, die dankenswerter Weise die Kommentierungen unserer viel zu früh verstorbenen Kollegen Prof. Dr. Wolfgang Joecks und Prof. Dr. Jürgen Seier übernommen haben, und Kilian Wegner, der gemeinsam mit Thomas Rönnau das neue Kapitel zur „Korruption im Gesundheitswesen“ verfasst hat. Die bewährte Grundkonzeption des Werkes, wie sie im Vorwort zur 1. Auflage beschrieben worden ist, haben wir beibehalten. Für Anregungen und Kritik sind wir dankbar. Bitte richten Sie sie an Professor-Achenbach@uni-osnabrueck.de , an Andreas.Ransiek@uni-bielefeld.de oder an thomas.roennau@law-school.de . Bielefeld, Hamburg und Osnabrück im März 2019 Die Herausgeber
Aus dem Vorwort zur 1. Auflage Aus dem Vorwort zur 1. Auflage Das deutsche Wirtschaftsstrafrecht hat in der jüngeren Zeit immer mehr an praktischer Bedeutung gewonnen. Zugleich werden die Zusammenhänge immer komplexer. Die Unübersichtlichkeit des Stoffes resultiert wesentlich aus der Abhängigkeit der Sanktionstatbestände von Bezugsnormen des vorgelagerten Zivil- oder Verwaltungsrechts und zugleich aus dem wachsenden Einfluss des europäischen Rechts, dessen Komplexität seinerseits ständig zunimmt. Das Handbuch will dazu beitragen, diese Zusammenhänge zu erhellen, die Strukturen des Stoffes herauszuarbeiten und zugleich in die Anwendungspraxis einzuführen. Sein Gegenstand ist das Wirtschaftsstrafrecht im eigentlichen Sinne, d. h. ohne die Gebiete, die in einem weiteren Verständnis zu einem „gesamten“ Wirtschaftsstrafrecht gerechnet werden können. Ausgeklammert bleiben daher hier das Steuerstrafrecht ebenso wie das Umweltstrafrecht. Schon die in diesem Handbuch behandelten Gegenstände zeigen, aus wie viel unterschiedlichen Spezialmaterien sich „das“ Wirtschaftsstrafrecht zusammensetzt. Die Darstellung ist praxisbezogen – jedoch mit dem Bemühen um wissenschaftliche Genauigkeit. Dieser Ansatz spiegelt sich auch in der Zusammensetzung des Bearbeiterkreises wider: Neben Rechtsanwälten, Verwaltungsjuristen und Angehörigen der Justiz, die in der wirtschaftsstrafrechtlichen Praxis tätig sind, gehören dazu Professoren der Rechtswissenschaft, die intensiv über Wirtschaftsstrafrecht arbeiten. Die Beiträge orientieren sich an dem Leitbild der „mittleren Dichte“. Sie wollen mehr geben als eine bloße karge Einführung oder Übersicht, ohne jedoch andererseits die Detailfreude eines Großkommentars anzustreben. Osnabrück, Mai 2004 Die Herausgeber
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