Dirk Harms - Werder im Nationalsozialismus
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Ein weiteres jüdisches Mitglied im SV Werder war Theodor Eggert, der nach den Nürnberger Rassengesetzen als „Mischling 1. Grades“ (zwei jüdische Großelternteile) galt. Bereits 1919 als Jugend-Mitglied bei Werder eingetreten, musste Eggert ab 1942 im Arbeitserziehungslager Bremen-Farge bzw. dem dortigen U-Boot-Bunker „Valentin“ Zwangsarbeit leisten. Dass er zu einem bestimmten Zeitpunkt aus dem Verein ausgeschlossen worden wäre, kann nicht belegt werden.
Auch Hans-Egon „Hansi“ Wolffwurde nach den Nürnberger Rassengesetzen als „Mischling“ eingestuft, war aber dennoch zwischen 1933 und 1945 durchgehend Vereinsmitglied und auch als Amtsträger im Verein aktiv. Nach 1945 bekleidete er ebenfalls noch jahrzehntelang unterschiedliche Vereinsämter und war bei den Grün-Weißen eine so prägende Figur, dass mitunter gar von „Hansi Werder im Sport-Verein Wolff“ die Rede war. 110
Des Weiteren taucht in Werders Mitgliederlisten der Name Leo Weinsteinauf, später Professor für Romanistik an der Stanford University. Lührs und Marßolek berichten, dass es für den damals erst 12-Jährigen ein sehr einschneidendes Erlebnis gewesen sei, „als ihm Anfang 1934 sein Trainer mit sichtlichem Bedauern mitteilen mußte, daß Juden nicht mehr Mitglieder beim SV Werder sein durften“ 111. Weinstein ist somit der einzige anhand der untersuchten Akten nachvollziehbare Fall des tatsächlichen Ausschlusses eines jüdischen Mitglieds aus dem SV Werder vor 1940.
Mit Hugo Grünbergschließlich trat im Sommer 1920 ein weiteres jüdisches Mitglied bei Werder ein. 112Ein Austritts- oder Ausschlussdatum des ebenfalls in diesem Buch porträtierten, für den Verein vornehmlich als Schiedsrichter aktiven Grünberg ist nicht bekannt – wohl aber, dass er die nationalsozialistische Verfolgung nicht überlebte: Im November 1941 nach Minsk deportiert, wurde er am 28. Juli 1942 im Zuge einer Massenexekution im dortigen jüdischen Ghetto ermordet, ebenso wie Arthur Rosenthal.
Zusammenfassung
Mit Blick auf seitens des Vereins vollzogene direkte Repressions- und/oder Exklusionsmaßnahmen gegenüber seinen jüdischen Mitgliedern lässt sich sagen, dass Leo Weinstein das einzige bekannte Beispiel für einen proaktiven Ausschluss durch den SV Werder vor 1940 ist. Dieser Vorgang wurde allerdings in den VN , die für das Jahr 1934 fast vollständig in Werders Vereinsarchiv vorliegen, nicht dokumentiert. Das deckt sich mit der allgemein auf die Situation in norddeutschen Sportvereinen vor 1940 bezogenen Beobachtung der Sporthistoriker Lorenz Peiffer und Henry Wahlig, dass „sich der Ausschluss jüdischer Mitglieder eher im Verborgenen abspielte“ 113.
Aus diesem Grund ist es schwierig, eine konsequente Ausschlusspraxis des Vereins gegenüber jüdischen Mitgliedern festzustellen, aber auch, sie vollkommen auszuschließen. Warum Weinstein, nicht jedoch Wolff oder Eggert, aus dem Verein ausgeschlossen wurde, bleibt unklar. Peiffer und Wahlig kommen in ihrer Untersuchung zu dem Schluss, dass der SV Werder lediglich „volljüdische“ Mitglieder ausschloss, während „Halbjuden“ im Verein verbleiben durften. 114Angesichts des kaum existierenden Quellenmaterials und der ohnehin offenbar nur geringen Zahl jüdischer Werder-Mitglieder kann diese Aussage nicht mit letzter Sicherheit unterstützt werden.
Schlussbetrachtung

Eine eindeutige Beurteilung, ob der SV Werder tatsächlich – was seinerzeit im Übrigen auch andere Fußballvereine wie der Hamburger SV 115und der FC Bayern München 116von sich behaupteten – „seit seiner Gründung stets den nationalen Gedanken vertreten hat“ und somit 1933 „die Fahne nicht nach dem Winde“ drehen musste 117, ist anhand der gegenwärtigen Aktenlage nicht zulässig. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Werder ein Verein im bürgerlichen Milieu war, doch auf eine völkische oder gar nationalsozialistische Vorprägung deutet in den untersuchten Akten nichts hin.
Nachdem die politische Betätigung im Verein noch 1932 per Satzung verboten war, förderte Werder ab 1933 eine Verbindung von Sport und Politik im Vereinsleben und verankerte dadurch die nationalsozialistische Ideologie auch im Alltag, in der Freizeitgestaltung und in den Köpfen seiner Mitglieder. Dabei passte sich der Verein teils proaktiv, teils reaktiv den Vorstellungen der neuen politischen Machthaber an.
Einige Aspekte sprechen dafür, dass Werder eine eher passive Rolle in der Anpassung eingenommen hat. Man wollte bei den übergeordneten Instanzen nicht in Ungnade fallen, wehrte sich daher nicht gegen die Politisierung der Rahmenbedingungen bei Sportveranstaltungen sowie generell im Vereinsalltag, führte aber erst im Zuge der 1940 verordneten NSRL-Einheitssatzung einen „Arierparagrafen“ ein und verfügte mit Hansi Wolff sogar über einen „halbjüdischen“ Geschäftsstellenmitarbeiter.
Die Eigeninitiative bzw. Bereitwilligkeit, sich für politische Propagandazwecke zur Verfügung zu stellen, spricht dagegen für eine aktive Anpassung des SV Werder an die neuen Gegebenheiten. Dies gilt auch mit Blick auf den frühen Vereinsausschluss von Leo Weinstein. Ein „vorauseilender Gehorsam“ zeigte sich zudem in der frühzeitigen Übernahme des Führerprinzips und der Einsetzung eines Dietwarts. Begleitet wurde dies von einer öffentlichkeitswirksamen und betonten Darstellung des „gleichgeschalteten“ Vereinslebens.
Insgesamt ordnete sich der SV Werder vollständig der nationalsozialistischen Sportauffassung wie Ideologie unter und hat sich speziell im Jahre 1933 über ein hinreichendes Mindestmaß an bloßer Anpassung hinaus mit den neuen Gegebenheiten arrangiert. Durch präventive „Selbst-Gleichschaltung“ wollte man sicherstellen, dass „wir […] als Werderaner auch hier an der ersten Stelle stehen“ 118. In der Konsequenz spricht dies mehr für ein aktives, mindestens bereitwilliges Handeln des Vereins als für eine von reinem Nutznießer-Gedankengut gelenkte passiv-reaktive Vereinspolitik. Ob das dargestellte Ausmaß des Phänomens der Anpassung den SV Werder nun aber tatsächlich zu einem „NS-Vorzeigeverein“ 119macht, kann anhand des untersuchten Materials in dieser Deutlichkeit nicht unterstützt werden.
Ausblick

Nach Kriegsende verbot die Militärregierung in Bremen zunächst den Sportbetrieb in allen vormals dem NSRL angehörenden Sportvereinen – so auch im SV Werder. 120Der im November 1945 neu gegründete „Turn- und Sportverein Werder von 1945“, auf dessen Gründungsversammlung die beiden langjährigen „halbjüdischen“ Vereinsmitglieder Theodor Eggert und Hansi Wolff zu „Obleuten“ gemacht wurden 121, musste sich aufgrund der namentlichen Nähe zum Vorgängerverein kurzfristig in „Grün-Weiß von 1899“ umbenennen. 122Von der Wiederzulassung der Sportvereine unter altem Namen durch die Militärregierung machte der Verein dann bereits am 25. März 1946 Gebrauch, zwei Tage nach Veröffentlichung der entsprechenden Anordnung im Weser-Kurier . 123
In der Satzung des neu gegründeten Vereins vom April 1946 hieß es dabei in Bezug auf die künftige Rolle der Politik im Vereinsleben: „Die Politik zu Gunsten einer Partei wird abgelehnt. Dagegen wird ausdrücklich anerkannt, dass eine Anti-Nazi-Politik als staatstragendes Mittel gefördert werden soll und jede Handlung auf demokratischer Grundlage zu erfolgen hat.“ 124
Im Vorstand des SV Werder saß weiterhin Theodor Eggert. Hansi Wolff war ab 1945 dreißig Jahre lang als Geschäftsführer des Vereins engagiert. Alfred Ries kehrte Ende 1946 nach Bremen zurück und übernahm ab Oktober 1947 erneut den Vorsitz des Vereins. 125Gleichzeitig wurde Willy Stöver 2. Vorsitzender 126und sollte dies bis April 1949 bleiben. Auf der Generalversammlung im Februar 1948 wurde ein Festausschuss zur Organisation der Feierlichkeiten zum 50-jährigen Vereinsjubiläum gebildet: Neben Stöver waren sowohl sein Vorgänger als auch sein Nachfolger im Amt des „Vereinsführers“, Bernhard Stake und Adolf Hecht, Teil dieses Teams. 127Aus Anlass des Jubiläums gab der SV Werder 1949 zudem eine Vereinschronik heraus. Mitherausgeber neben dem Vereinsvorsitzenden Alfred Ries war ebenfalls Stöver, der nun ausgerechnet das Kapitel zur Vereinsgeschichte zwischen 1932 und 1939 beitrug.
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