Alexander Thiele - Allgemeine Staatslehre

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Vor welchen Herausforderungen steht der Staat?
Was macht den modernen Staat aus? Vor welchen Herausforderungen steht er im 21. Jahrhundert? Ist eine Allgemeine Staatslehre in Zeiten voranschreitender Globalisierung und eines (vermeintlichen) Untergangs des modernen Staates überhaupt noch zeitgemäß?
Das vorliegende Lehrbuch möchte Fragen mit einem Fokus auf den demokratischen Verfassungsstaat beantworten. Es richtet sich an Studierende der Rechts-, Politik- und Wirtschaftswissenschaften sowie an alle, die am «Wesen des Staates» interessiert sind.

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175

Vgl. A. Tooze , Welt im Lockdown, S. 23: „Es bestätigte die grundlegende Aussage des Green New Deal, dass demokratische Staaten, wenn der Wille vorhanden ist, über die nötigen Instrumente verfügen, um Kontrolle auszuüben.“

176

Nicht nur symbolisch steht dafür die von Donald Trump geplante, letztlich aber nur partiell realisierte Grenzmauer an der Grenze zu Mexiko. Generell zur fortbestehenden Bedeutung und Funktion von Grenzen in der Globalisierung S. Mau , Sortiermaschinen. Die Neuerfindung der Grenze im 21. Jahrhundert, 2021.

177

Z. Baumann , Retrotopia, S. 9.

178

Ich glaube allerdings nicht, dass dies der richtige Weg ist. Siehe dazu unten bei Frage X.

179

Vgl. Q. Skinner , Thomas Hobbes und die Person des Staates, S. 13.

180

E. Eppler , Auslaufmodell Staat?, S. 230.

181

S. Mau , Sortiermaschinen, S. 15 ff.

182

Dazu auch G. Orwell , Über Nationalismus, 2020.

183

Die Wiederbelebung des modernen Staates muss mithin nicht mit nationaler Abschottung einhergehen, sondern kann in einer kosmopolitisch-progressiven Form vollzogen werden, vgl. auch die Analyse von D. della Porta , Progressive und regressive Politik im späten Neoliberalismus, in: H. Geiselberger (Hrsg.), Die große Regression, S. 57 ff.

184

Siehe auch J. Osterhammel , Die Verwandlung der Welt, S. 584 sowie P. Alter , Nationalismus, S. 96 ff.

185

Vgl. auch P. Alter , Nationalismus, S. 10 f., der freilich auch auf mit dem Nationalismus verknüpfte Hoffnungen verweist.

186

Y. Mounk , Der Zerfall der Demokratie, S. 240 ff. Ähnlich T. Dorn in ihrem Buch „Deutsch, nicht Dumpf“, S. 175: „Warum erkennen wir nicht an, dass der liberal verfasste, kulturell nicht beliebige, aber dennoch heterogene Nationalstaat – einstweilen zumindest – das beste Gehäuse für unser gemeinschaftlich-gesellschaftliches Leben darstellt, weil er einerseits unsere Bedürfnisse nach einer Wir-Identifikation befriedigen kann, uns andererseits Offenheit und Toleranz und Rechtsstaatlichkeit lehrt?“

187

A. Thiele , Der gefräßige Leviathan, S. 285 ff. Siehe auch bei Frage X. Kritisch zu diesem Konzept A. Assmann , Die Wiedererfindung der Nation, S. 34 ff.

188

H. Dreier , Staat ohne Gott, 2018.

189

Vgl. P. C. Schmitter , The European Community as an Emergent and Novel Form of Political Domination, Estudio/Working Paper 1991/26, S. 12 ff. bezogen auf die damalige Europäische Gemeinschaft.

190

R. Hirschl/A. Shachar , Spatial Statism, ICON 17 (2019), 387 (389).

191

F. Fukuyama , The End of History?, The National Interest, Summer 1989 sowie ausführlich ders ., The End of History and the Last Man, 1992. Siehe zum möglichen „Ende des Endes der Geschichte“ auch A. Gat , The Return of Authoritarian Great Powers, Foreign Affairs 2007, 59 ff. sowie S. Salzborn , Kampf der Ideen, S. 143.

192

Siehe etwa die Feststellung von W. Reinhard , Geschichte der Staatsgewalt, S. 535 aus dem Jahr 1999: „Der moderne Staat, der sich in vielen hundert Jahren in Europa entwickelt und durch europäische Expansion über die Welt verbreitet hat, existiert nicht mehr.“

193

Im Wesentlichen nicht eingetreten sind insofern auch die Prognosen von M. v. Creveld , Aufstieg und Untergang des Staates, S. 459 ff.

194

Vgl. J.-W. Müller , Furcht und Freiheit, S. 22 ff., insbesondere S. 24: „Unabhängig davon bleibt festzuhalten, dass selbsterklärte liberale Intellektuelle sich ihrer Sache längst nicht so sicher waren, wie es die klischeehafte Erzählung vom totalen Triumphalismus will.“

195

Vgl. A. Benz , Der moderne Staat, S. 266 ff. Siehe auch G. Jellinek , Allgemeine Staatslehre, S. 287.

196

G. F. Schuppert , Staat als Prozess, 2010. Siehe auch T. Vesting , Staatstheorie, Rn. 43.

197

Siehe auch die Forderung bei R. Hirschl/A. Shachar , Spatial Statism, ICON 17 (2019), 387 (437).

198

Siehe Frage IX.

199

Siehe Frage VII.

200

Dazu A. Bogner , Die Epistemisierung des Politischen, 2021 und umfassend L. Münkler , Expertokratie, 2020.

201

Vgl. auch G. Frankenberg , Staatstechnik, S. 69: „Staatstheorie, will sie auf der Höhe der Zeit bleiben, hat sich also den Herausforderungen der Demokratisierung, Europäisierung, Transnationalisierung, Pluralisierung und Konstitutionalisierung zu stellen.“ Siehe auch M. Payandeh , Allgemeine Staatslehre, in: J. Krüper (Hrsg.), Grundlagen des Rechts, § 4, Rn. 30.

202

Vgl. auch Q. Skinner , Thomas Hobbes und die Person des Staates, S. 13: „Es ist offensichtlich, oder sollte es doch sein, dass die politische Theorie sich mit dem Staat befassen und nach der Rolle staatlicher Macht fragen muss.“ Nach hier vertretener Ansicht sollte eine Überwindung des modernen Staates aber auch normativ nicht angestrebt werden, vgl. A. Thiele , Der gefräßige Leviathan, S. 280 ff.

203

Vgl. auch R. Hirschl/A. Shachar , Spatial Statism, ICON 17 (2019), 387 ff.

204

A. Voßkuhle , Die Renaissance der Allgemeinen Staatslehre im Zeitalter der Europäisierung und Internationalisierung, JuS 2004, 2 (3).

205

H. Flassbeck/P. Steinhardt , Gescheiterte Globalisierung, S. 89 f.

206

A. Voßkuhle , Die Renaissance der Allgemeinen Staatslehre im Zeitalter der Europäisierung und Internationalisierung, JuS 2004, 2 (3). Auch Rudolf Smends Integrationslehre bleibt aktuell.

|33|II. Fehlt es der Allgemeinen Staatslehre an

einer adäquaten Methode?

Der zweite Einwand erscheint gravierender. Danach fehlt es der Allgemeinen Staatslehre an einer adäquaten Methode, mit der es gelingen könnte, die verschiedenen Teildisziplinen zu einer „eigenen neuen wissenschaftlichen Form“ zu verdichten, „die den Gegenstand Staat als Ganzes erfassen kann“:[207] „Die an juristischen Fakultäten verankerte Staatslehre zelebriert die Form des Staates ohne zu bemerken, dass ihr sowohl die Theorie der Form wie die Empirie des Staates abhanden gekommen ist.“[208] Unter Berufung auf Niklas Luhmann [209] bezweifelt auch Christoph Möllers das interdisziplinäre Vorhaben der Allgemeinen Staatslehre, da „wissenschaftliche Disziplinen weniger um einen bestimmten Gegenstand herum entstehen als vielmehr entlang einer bestimmten Fragestellung“.[210] Das Interesse an einem gemeinsamen Gegenstand – hier dem Staat – begründe für sich noch keine interdisziplinären Erkenntnisinteressen. Speziell für die Jurisprudenz komme nach Möllers hinzu, dass diese als dogmatische Normwissenschaft den Raum für die Aufnahme interdisziplinärer Beziehungen noch weiter einschränke.[211] Die formulierten Einwände sind nicht neu – schon Hermann Hellers Staatslehre enthielt als Reaktion auf die Kritik Hans Kelsens einen langen Abschnitt zur Methodenfrage,[212] ebenso diejenige Georg Jellineks. [213] Sie wiegen gleichwohl schwer, treffen eine Allgemeine Staatslehre mit ihrem ausdrücklich interdisziplinären Ansatz sozusagen ins Mark und werden auch von renommierten Vertretern des Fachs wie Reinhard Zippelius – schon aufgrund der zunehmenden Ausdifferenzierung des öffentlichen Rechts und der sozialwissenschaftlichen |34|Nachbardisziplinen – nicht in Abrede gestellt.[214] Ihnen zu begegnen fällt nicht ganz leicht. Nach hier vertretener Ansicht stehen sie gleichwohl dem „bewusst unzureichenden Versuch“ einer Allgemeinen Staatslehre als Experimentierfeld nicht im Wege.

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