482
Siehe zum Verfassungsbegriff A. Thiele , Der konstituierte Staat, S. 39 ff.
483
Vgl. auch C. Möllers , Freiheitsgrade, Rn. 163: „Zur Denaturalisierung des Sozialen im Umgang mit der Zeit gehört es, politischen Gemeinschaften einen Anfang zu geben.“
484
A. Thiele , Der konstituierte Staat, S. 43.
485
H. Dreier , Gilt das Grundgesetz ewig?, S. 20. Siehe auch H. Arendt , Über die Revolution, S. 231 für die amerikanische Verfassung.
486
M. Kriele , Einführung in die Staatslehre, S. 102.
487
C. Möllers , Demokratie, in: M. Herdegen/J. Masing/R. Poscher/F. Gärditz, Handbuch des Verfassungsrechts, 2021, § 5, Rn. 80. Siehe dazu auch Frage VI. Ungenau insoweit S. Hölscheidt , Wie viel „neues Deutschland“ ist möglich?, DÖV 2020, 69 (73): „Das Volk ist eben der Souverän – was sich bereits aus Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG entnehmen lässt.“ Tatsächlich ist das in Art. 20 Abs. 2 GG genannte Volk aber der „pouvoir constitué“ und deshalb gerade nicht souverän.
488
C. Möllers , Demokratie, in: M. Herdegen/J. Masing/R. Poscher/F. Gärditz, Handbuch des Verfassungsrechts, 2021, § 5, Rn. 80.
489
A. Gamper , Staat und Verfassung, S. 42 f.
490
Vgl. auch A. Katz/G. Sander , Staatsrecht, Rn. 93.
491
Vgl. zur amerikanischen Revolution und ihrer Bedeutung für den demokratischen Verfassungsstaat A. Thiele , Der konstituierte Staat, S. 65 ff.
492
Siehe auch F. Wittreck/G. Sydow , Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht I, S. 37.
493
Vgl. J.-W. Müller , Was ist Populismus?, S. 93. Siehe auch C. Möllers , Das Grundgesetz, S. 36: „Man wird in der Verfassungsgeschichte wenige Fälle finden, in denen die Entstehung einer demokratischen Verfassung selbst demokratisch vor sich gegangen ist.“
494
G. Frankenberg , Autoritarismus, S. 111.
495
Zur diesem „Geburtsmakel“ des Grundgesetzes etwa F. Wittreck/G. Sydow , Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht I, S. 36 f.
496
Vgl. auch T. Stark/T. Smolka/S. Pickel , Die Legitimität demokratischer Verfassungen – ein Vorschlag zur empirischen Bestimmung, in: M. Hein/F. Petersen/S. v. Steinsdorff (Hrsg.), Die Grenzen der Verfassung, S. 185 (185). Insofern teile ich auch den von Jonas Plebusch , Der Staat 60 (2021), 133 (138) formulierten Einwand gegen den Ansatz Bruce Ackermans, den dieser in seinem Buch „Revolutionary Constitutions“ (2019) skizziert, namentlich eine „Überschätzung des Verfassungsursprungs“. Man könnte auch von einer Überbetonung der Pfadabhängigkeit sprechen.
497
F. Wittreck/G. Sydow , Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht I, S. 37.
498
C. Möllers , Demokratie, in: M. Herdegen/J. Masing/R. Poscher/F. Gärditz, Handbuch des Verfassungsrechts, 2021, § 5, Rn. 75.
499
Siehe auch F. Meinel , Vertrauensfrage, S. 79. Siehe generell für das Grundgesetz auch C. Möllers , Das Grundgesetz, S. 35 ff.
500
Zur Legitimität sogleich bei Frage III.
501
Siehe auch C. Winterhoff , Verfassung – Verfassunggebung – Verfassungsänderung, S. 164: „Als Ergebnis der bisherigen Ausführungen kann festgehalten werden, dass es zu fast allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Phänomen Verfassunggebung stellen, keine einheitliche Meinung gibt.“
502
H. Dreier , Gilt das Grundgesetz ewig?, S. 29.
503
T. Jefferson , Letter zu James Madison, in: P. L. Ford (Hrsg.), The Works of Thomas Jefferson, Vol. VI, 1904, S. 9. Siehe auch M. Lukan , Verfassungskontinuität durch Verfassungsänderung, DÖV 2019, 811 (812).
504
Ausführlich dazu C. Winterhoff , Verfassung – Verfassunggebung – Verfassungsänderung, S. 166 ff. sowie R. Albert , Constitutional Amendments, 2019. Siehe auch M. Lukan , Verfassungskontinuität durch Verfassungsänderung, DÖV 2019, 811 ff.
505
Vgl. auch A. Gamper , Staat und Verfassung, S. 60 ff. mit der Unterscheidung von beweglichen und starren Verfassungen.
506
G. F. Schuppert , Wie resilient ist unsere „politische Kultur“, Der Staat 60 (2021), 473 (479). Zu möglichen Grenzen der Verfassungsänderung in Deutschland S. Hölscheidt , Wie viel „neues Deutschland“ ist möglich?, DÖV 2020, 69 ff.
507
Siehe auch A. Thiele , Der konstituierte Staat, S. 374 f.
508
D. Pardo-Alvarez , Das Rechtfertigungsdefizit des qualifizierten Mehrheitserfordernisses, 2020.
509
Etwa durch das Erfordernis eines Referendums, das die mit einfacher Mehrheit beschlossenen Änderungen bestätigen muss (ebenfalls mit einfacher Mehrheit) und das erst nach einer bestimmten Frist im Anschluss an die parlamentarische Entscheidung erfolgen darf.
510
Siehe auch K. Doehring , Allgemeine Staatslehre, Rn. 120 ff.
511
Knapp auch W. Haller/A. Kölz/T. Gächter , Allgemeines Staatsrecht, Rn. 67. Siehe auch W. Streeck , Zwischen Globalismus und Demokratie, S. 167 f.
512
Dazu V. Epping , Der Staat als „Normalperson“ des Völkerrechts, in: K. Ipsen (Hrsg.), Völkerrecht, § 7, Rn. 198 ff.
513
Dazu etwa V. Epping , Der Staat als „Normalperson“ des Völkerrechts, in: K. Ipsen (Hrsg.), Völkerrecht, § 7, Rn. 141 ff.
514
B. Schöbener/M. Knauff , Allgemeine Staatslehre, § 3, Rn. 116 ff.
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