430
Zur Verfassungsauslegung auch F. Reimer , Juristische Methodenlehre, Rn. 28 ff. sowie knapp A. Thiele , Finanzaufsicht, S. 248 ff.
431
A. Voßkuhle , Die Zukunft der Verfassungsgerichtsbarkeit in Deutschland und Europa, EuGRZ 2020, 165 (167).
432
Dazu die Kritik bei S. Breyer , Making Our Democracy Work, S. 76 ff. Siehe auch W. Heun , Original Intent und Wille des historischen Verfassungsgebers als Interpretationsmaximen, in: ders. (Hrsg.), Verfassung und Verfassungsgerichtsbarkeit im Vergleich, S. 213 ff.
433
Siehe dazu auch S. Dregger , Die Verfassungsinterpretation am US-Supreme Court, 2019.
434
Knappe Kritik auch bei A. Voßkuhle , Die Zukunft der Verfassungsgerichtsbarkeit in Deutschland und Europa, EuGRZ 2020, 165 (166).
435
Siehe insoweit die zutreffende Aussage des US-Verfassungsrichters S. Breyer , Making Our Democracy Work, S. 75: „The Court must consider not just how eighteenth-century Americans used a particular phrase but also how the values underlying the phrase apply today to circumstances perhaps then inconceivable.“
436
A. Voßkuhle , Die Zukunft der Verfassungsgerichtsbarkeit in Deutschland und Europa, EuGRZ 2020, 165 (167).
437
Dazu etwa R. Wahl (Hrsg.), Verfassungsänderung, Verfassungswandel, Verfassungsinterpretation, 2008; U. Volkmann , Verfassungsänderung und Verfassungswandel, JZ 2018, 265 ff.; A. Voßkuhle , Gibt es und wozu nutzt eine Lehre vom Verfassungswandel, Der Staat 43 (2004), 450 ff.
438
Dazu generell F. Reimer , Juristische Methodenlehre, 2016.
439
M. Jestaedt , Verfassungstheorie als Disziplin, in: O. Depenheuer/C. Grabenwarter (Hrsg.), Verfassungstheorie, 2010, § 1, Rn. 5.
440
K. F. Gärditz , „Ehe für Alle“: Verfassungswandel oder zeitgebundene Rechtspolitik, FF 2018, 8 ff.; J. Ipsen , Ehe für alle – verfassungswidrig?, NVwZ 2017, 1046 ff.; F. Brosius-Gersdorf , Die Ehe für alle durch Änderungen des BGB – zur Verfassungsmäßigkeit der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare, NJW 2015, 3557 ff.
441
Dazu etwa W. Heun , Die Stellung des Bundespräsidenten im Lichte der Vorgänge um die Auflösung des Bundestages, AöR 109 (1984), 13 ff.
442
Dazu erneut S. Breyer , Making Our Democracy Work, S. 165 ff.
443
Zu dieser H. Barnett , Constitutional and Administrative Law, 8th Edition 2011, S. 107 ff.
444
B. Ackerman , Revolutionary Constitutions, S. 4.
445
Siehe auch H. M. Heinig , Prekäre Ordnungen, S. 24 („nie gekannter Reformaktivismus“). Zu den Reformen im Einzelnen A. Thiele , Der konstituierte Staat, S. 143 ff.
446
Vgl. auch B. Ackerman , Revolutionary Constitutions, S. 31: „Most revolutionary movements fail.“
447
Dazu S. Verdugo/M. Prieto , The dual aversion of Chile’s constitution-making process, ICON 19 (2021), 149 ff.
448
Hier bezog er sich auf den geordneten Umlauf der Gestirne. Als Revolution wurden daher in der Politik Unruhen bezeichnet, die am Ende wieder in der alten Ordnung endeten, so dass alles wieder in geordneten Bahnen verlief; er stand also eher für Restauration. Erst später wurde er dann mit zukunftsweisendem politischem Wandel, einer neuen Ordnung, verbunden. Dazu auch H. Arendt , Über die Revolution, S. 59 f.
449
Vgl. etwa U. Niggemann , Revolution in der frühen Neuzeit, Zeitschrift für Historische Forschung 46 (2019), 255 ff. (es handelt sich um einen kommentierend-analytischen Bericht über Fachliteratur zu dieser Frage).
450
Zu dieser H.-U. Thamer , Die Französische Revolution, 5. Auflage 2019.
451
Ausführlich dazu M. Pabst , Arabischer Frühling ohne Sommer? Die schwierige Neuordnung einer Großregion, 2021.
452
Dazu und zu den Folgen A. Thiele , Der konstituierte Staat, S. 199 ff.
453
Dazu im Überblick M. Füssel , Der Siebenjährige Krieg. Ein Weltkrieg im 18. Jahrhundert, 2010.
454
M. Hochgeschwender , Die Amerikanische Revolution, S. 22.
455
Vgl. etwa H. Dippel , Die Amerikanische Revolution, 1985; M. Hochgeschwender , Die Amerikanische Revolution. Geburt einer Nation, 2. Auflage 2017. Siehe auch A. Thiele , Der konstituierte Staat, S. 65 ff.
456
M. Hochgeschwender , Die Amerikanische Revolution, S. 11.
457
Vgl. H. Dippel , Die Amerikanische Revolution, S. 11 ff.
458
C. L. Becker , The History of Political Parties in the Province of New York, 1760–1776, 1960.
459
Siehe dazu auch H. Arendt , Über die Revolution, S. 31 ff.
460
H. Dippel , Die Amerikanische Revolution, S. 11.
461
H. Arendt , Über die Revolution, S. 39.
462
H. Arendt , Über die Revolution, S. 41.
463
Vgl. auch H. Arendt , Über die Revolution, S. 27 f.
464
F. Ansprenger , Geschichte Afrikas, S. 12 ff.
465
H. Arendt , Über die Revolution, S. 69.
466
R. Steinberg , Die Repräsentation des Volkes, S. 286.
467
Eine Analyse der amerikanischen und französischen Revolution findet sich bei H. Arendt , Über die Revolution, 2020 (1963).
468
Vgl. auch R. Steinberg , Die Repräsentation des Volkes, S. 286, der in Bezug auf die Arabellion von der „Existenz einer revolutionären Lage“ im Vorfeld spricht.
469
Zur Arabellion auch R. Steinberg , Die Repräsentation des Volkes, S. 286.
470
Aktuelle Beispiele: Chile und Venezuela.
471
Vgl. H. Arendt , Über die Revolution, S. 29 ff., 85 ff.
472
Vgl. W. I. Lenin , Der Zusammenbruch der II. Internationale, in: ders., Werke, Bd. 21, S. 206 f.
473
H. Richter , Demokratie. Eine deutsche Affäre, 2020 sowie dies ., Aufbruch in die Moderne. Reform und Massenpolitisierung im Kaiserreich, 2021.
474
H. Arendt , Über die Revolution, S. 73 ff., die die Vorstellung einer daraus abgeleiteten revolutionären Unwiderstehlichkeit zugleich für eine grundsätzliche Kritik des Hegel’schen Geschichtsbegriffs und der Vorstellung einer historischen Notwendigkeit nutzt, die mit der Idee der Freiheit nicht zu vereinbaren sei.
475
Zur Situation in Frankreich siehe H.-U. Thamer , Die Französische Revolution, S. 76 ff.
476
Dazu auch A. Thiele , Der konstituierte Staat, S. 349 ff.
477
Vgl. A. Thiele , Der gefräßige Leviathan, S. 97 f.
478
Zum Begriff der Verfassung und Verfassungsfunktionen knapp F. Wittreck/G. Sydow , Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht I, S. 4 ff. Ausführlich zur Verfassungsgebung C. Winterhoff , Verfassung – Verfassunggebung – Verfassungsänderung, S. 123 ff.
479
„Pouvoir constituant“ und „pouvoir constitué“, ein Gedanke, der unter anderem auch von Carl Schmitt übernommen wird. Siehe dazu generell auch A. Tschentscher , Die Volkssouveränität als Grund und Grenze der Verfassungsgeltung, in: F. Wittreck (Hrsg.), Grundlagen des Grundgesetzes, S. 75 ff.; H. Dreier , Gilt das Grundgesetz ewig?, S. 7 ff., 19 f.; W. Haller/A. Kölz/T. Gächter , Allgemeines Staatsrecht, Rn. 349.
480
H. Dreier , Gilt das Grundgesetz ewig?, S. 18 f.
481
D. Grimm , Deutsche Verfassungsgeschichte 1776-1866, S. 12. Siehe auch H. Arendt , Über die Revolution, S. 221 f. für die amerikanische Verfassung.
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