137
In diese Richtung zuletzt auch U. Di Fabio , Herrschaft und Gesellschaft, 2018, wo er darlegt, warum der Staat zwar wichtig, aber nicht immer das Zentrum politischer Herrschaft sei. Siehe andererseits T. Vesting , Staatstheorie, 2018.
138
Wie hier im Ergebnis auch A. Benz , Der moderne Staat, S. 266, der der These des Niedergangs des modernen Staates diejenige des Strukturwandels des Staates entgegensetzt sowie Q. Skinner , Thomas Hobbes und die Person des Staates, S. 12. Siehe auch R. Herzog , Allgemeine Staatslehre, S. 417; M. Payandeh , Allgemeine Staatslehre, in: J. Krüper (Hrsg.), Grundlagen des Rechts, § 4, Rn. 30.
139
Vgl. A. Bogner , Die Epistemisierung des Politischen, S. 38.
140
Vgl. auch Q. Skinner , Thomas Hobbes und die Person des Staates, S. 13 sowie R. Hirschl/A. Shachar , Spatial Statism, ICON 17 (2019), 387 ff.
141
Diese Feststellung bildet denn auch bei Q. Skinner , Thomas Hobbes und die Person des Staates, S. 12 nur den Ausgangspunkt für seine Widerlegung der These vom Ende des Staates.
142
G. Frankenberg , Staatstechnik, S. 62 f. Ernst Forsthoff sah dadurch zwar den klassischen souveränen Staat am Ende, sprach sich aber zugleich für die Entwicklung eines realitätsnahen, neuen Staatsbegriffs aus, vgl. E. Forsthoff , Der Staat der Industriegesellschaft, S. 25.
143
A. Voßkuhle , Die Renaissance der Allgemeinen Staatslehre im Zeitalter der Europäisierung und Internationalisierung, JuS 2004, 2 (3).
144
Siehe auch Q. Skinner , Thomas Hobbes und die Person des Staates, S. 12. Zur allgemeinen Überforderung moderner, arbeitsteiliger und pluralistischer Gesellschaften A. Nassehi , Unbehagen, 2021.
145
Zu diesem und anderen International Standard Setting Bodies (ISSB) im Überblick A. Thiele , Finanzaufsicht, S. 552 ff.
146
Vgl. auch Q. Skinner , Thomas Hobbes und die Person des Staates, S. 10 f. Siehe auch R. Hirschl/A. Shachar , Spatial Statism, ICON 17 (2019), 387 (436). Umfassend auch E. Saez/G. Zucman , The Triumph of Injustice. How the Rich Dodge Taxes and How to Make Them Pay, 2019.
147
Vgl. kritisch E. Eppler , Auslaufmodell Staat?, S. 88 ff.
148
PPP steht für „Public-Private-Partnership“ und meint Kooperationen des Staates mit der Privatwirtschaft (etwa bei großen Infrastrukturprojekten).
149
Siehe auch J. Finke , Was heißt es, souverän zu sein?, in: L. Bahmer u.a. (Hrsg.), Staatliche Souveränität im 21. Jahrhundert, S. 89 (101): „Souveränität als faktische Unabhängigkeit und Autonomie – ob nun von anderen Staaten, Unternehmen oder internationalen Organisationen – hat es nie gegeben.“
150
Vgl. dazu U. Di Fabio , Der Verfassungsstaat in der Weltgesellschaft, S. 89 ff.
151
Vgl. auch H. Dreier , Idee und Gestalt des freiheitlichen Verfassungsstaates, S. 115.
152
Schon innerhalb der Europäischen Union bestehen diesbezüglich gewiss erhebliche Differenzen, wenn man an Staaten wie Deutschland oder Frankreich einerseits und Malta oder Luxemburg andererseits denkt.
153
F. Weber , Überstaatlichkeit als Kontinuität und Identitätszumutung, JÖR 66 (2018), 237 ff. Siehe auch dessen Fazit, aaO, S. 296: „Fragt man beim derzeitigen Mitgliederbestand nach der Finalität des Integrationsprozesses, spricht viel dafür, Überstaatlichkeit nicht als Zwischenstadium zur Überwindung vorhandener, sondern als Ergänzung und Vitalisierung kooperativer, offener Staatlichkeit zu sehen.“
154
C. Crouch , Postdemokratie, 2008; ders ., Postdemokratie revisited, 2021.
155
Siehe auch G. Frankenberg , Staatstechnik, S. 43 ff.
156
Vgl. auch E. Eppler , Auslaufmodell Staat?, S. 75.
157
Q. Skinner , Thomas Hobbes und die Person des Staates, S. 13.
158
Und auch in solchen Staaten wird über eine solche Auflösung nur selten, wenn überhaupt jemals, diskutiert, vgl. E. Eppler , Auslaufmodell Staat?, S. 211: „Der Traum von einem Europa, in dem die Nationalstaaten aufgehen wie Zucker im Kaffee, haben ohnehin fast nur Deutsche geträumt. Für Briten, Franzosen, Italiener oder Spanier kam dies nie in Frage.“
159
Vgl. M. van Creveld , Aufstieg und Untergang des Staates, S. 459.
160
Siehe auch J. Reifenberger , Neoliberalismus, Krise und Zukunft des demokratischen Sozialstaats, S. 95: „Durch den gewollten und freiwilligen Verzicht auf sozialstaatliche, fiskalische und ordnungspolitische Machtinstrumente wurde der ‚Zwang zur Anpassung an die Gewinnerwartungen globaler Märkte‘ erst erzeugt. Die ‚Globalisierung, die etwas erzwingt‘ ist ebenso wenig naturgegeben, wie ein ‚Krieg der ausbricht‘.“ Ähnlich auch W. Streeck , Zwischen Globalismus und Demokratie, S. 396: Globalisierung ist „kein Natur-, sondern ein politisches Ereignis.“
161
Vgl. auch U. Di Fabio , Der Verfassungsstaat in der Weltgesellschaft, S. 92: „Doch mit der konzeptionellen Selbstbindung ist nicht die Souveränität übertragen worden.“
162
U. Beck , Wie wird Demokratie im Zeitalter der Demokratie möglich? – Eine Einleitung, in: ders., Politik der Globalisierung, S. 7 (22).
163
W. Streeck , Zwischen Globalismus und Demokratie, S. 397.
164
G. Frankenberg , Staatstechnik, S. 44. Vgl. auch C. Crouch , Das befremdliche Überleben des Neoliberalismus, S. 11.
165
Zu weitgehend insofern die These von W. Reinhard , Geschichte der Staatsgewalt, S. 525: „Unter den besonderen Bedingungen Europas nach 1945 ist darüber hinaus mit der Europäischen Union ein neuartiges Gebilde entstanden, das den souveränen Nationalstaat in noch weit höherem Maße obsolet werden lässt.“ Zutreffend dürfte vielmehr sein, dass auch die EU auf starke Mitgliedstaaten geradezu angewiesen ist, vgl. A. Thiele , Verlustdemokratie, S. 23 ff. Siehe auch E. Eppler , Auslaufmodell Staat?, S. 211: „Die Nationalstaaten werden nicht aufgelöst, sondern aufgehoben, also auch aufbewahrt.“
166
Der nunmehr erreichte Status quo erscheint gleichwohl noch nicht gesichert. Insbesondere die Grenzsituation zwischen Nordirland und der Republik Irland bleibt prekär, zudem erstrebt die politische Führung Schottlands ein zweites Unabhängigkeitsreferendum. Der Brexit könnte mittelfristig also auch einen „Scexit“ zur Folge haben. Allerdings wäre ein solcher Schritt nur mit Zustimmung der Londoner Regierung möglich.
167
Dazu nur A. Thiele , Der Austritt aus der EU, EuR 2016, 281 ff.
168
Dazu auch C. Koppetsch , Die Gesellschaft des Zorns. Rechtspopulismus im globalen Zeitalter, 2019.
169
A. Reckwitz , Das Ende der Illusionen, S. 252 ff.
170
Es ist insofern keineswegs ausgemacht, dass sich der Staat den globalisierungsbedingten Kräften nur „um den Preis der Rückständigkeit widersetzen“ kann, wie es M. v. Creveld , Aufstieg und Untergang des Staates, S. 459 meint. Das mag allenfalls für den Fall einer vollständigen Abkopplung gelten (wie etwa in Nordkorea).
171
Der Twitter-Account Donald Trumps wurde nach der Erstürmung des Kapitols am 6.1.2021 dauerhaft gesperrt.
172
Zu den Legitimitätsanforderungen im Einzelnen unten bei Frage III.
173
Vgl. auch M. Schularick , Der entzauberte Staat, S. 15 ff. zur besonderen Rolle des Staates gerade in der Krise. Allgemein auch U. Di Fabio , Coronabilanz, 2021.
174
S. Mau , Sortiermaschinen, S. 17 f.
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